Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV4/010/2021

Bedarfsgerechte Ampelschaltung: Sichere Querungen erlauben

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Niederkasseler Kirchweg 36 · Stadtbezirk 4 (Oberkassel)örtlicher Bezug 1Dokument 29. Januar 2021veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus „Sachdarstellung“

Hinsichtlich des Beschlusses der Bezirksvertretung 4 vom 02.12.2020 nimmt das Amt für Verkehrsmanagement wie folgt Stellung: Grundsätzlich werden bei der Projektierung von Lichtsignalanlagen sogenannte Zwischenzeiten oder auch Sicherheitszeiten berechnet. Diese Berechnung erfolgt nach einschlägigen Richtlinien, die auf langjährigen Erfahrungen und wissenschaft-lichen Erkenntnissen beruhen. Dabei fließt eine Gehgeschwindigkeit von maximal 1,2 m/s zum Räumen der Furt in die Rechnung ein.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 29. Januar 2021. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Title: 00400271.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00400271.pdf Published Time: Fri, 29 Jan 2021 08:33:03 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: BV4/010/2021 X öffentlich nicht öffentlich # Informationsvorlage Betrifft: Bedarfsgerechte Ampelschaltung: Sichere Querungen erlauben Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 4 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 4 17.02.2021 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Hinsichtlich des Beschlusses der Bezirksvertretung 4 vom 02.12.2020 nimmt das Amt für Verkehrsmanagement wie folgt Stellung: Grundsätzlich werden bei der Projektierung von Lichtsignalanlagen sogenannte Zwischenzeiten oder auch Sicherheitszeiten berechnet. Diese Berechnung erfolgt nach einschlägigen Richtlinien, die auf langjährigen Erfahrungen und wissenschaft-lichen Erkenntnissen beruhen. Dabei fließt eine Gehgeschwindigkeit von maximal 1,2 m/s zum Räumen der Furt in die Rechnung ein. Mit diesen "Pufferzeiten" wird sichergestellt, dass selbst beim Betreten der Fahrbahn in der letzten Grün-Sekunde noch ein sicheres Überqueren der Fahrbahn ermöglicht ist. Üblicherweise wird diese Pufferzeit in Düsseldorf als Gelb-Licht dargestellt. Da es sich hier um eine Lichtsignalanlage von Straßen.NRW handelt, wird die Pufferzeit an dieser Anlage als Rot-Licht gezeigt, wobei den Kfz bis zum Ende dieser Pufferzeit ebenfalls ein Rot-Licht gezeigt wird. Zu Fuß Gehende können die Fahrbahn somit nach Ende der Grünzeit geschützt räumen. Sowohl die Grün- als auch die Pufferzeit am beschriebenen Knoten wurden überprüft. Entsprechend der geltenden Richtlinien sind diese ausreichend lang bemessen, um den gesamten Überweg bei normaler Gehgeschwindigkeit zu überqueren. Auch die Funktion der Taster zur Anforderung der Freigabe für zu Fuß Gehende sowie die Wartezeit bis zur Freigabe wurden überprüft. Dabei konnten ebenfalls keine Mängel festgestellt werden.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV4/010/2021