Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV6/009/2025

Befestigung der Fußwegeverbindungen am Ratherbroicher Grenzgraben - Vorlage BV6/034/2024

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Oberrather Straße 10 · Stadtbezirk 6 (Rath, Mörsenbroich)örtlicher Bezug 1Dokument 7. Januar 2025veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus „Sachdarstellung“

Die Bezirksvertretung 6 hatte die Verwaltung in ihrer Sitzung am 13.03.2024 gebeten die Fußwegeverbindungen im Ratherbroicher Grenzgraben mit geeigneten Mitteln zu befestigen ohne eine Versiegelung vorzunehmen.

Der Stadtentwässerungsbetrieb (Amt 67) nimmt dazu wie folgt Stellung: Der Weg am Ratherbroicher Grenzgraben dient in erster Linie zur Unterhaltung der technischen Anlagen des SEBD, wie den Ratherbroicher Grenzgraben selbst (als offener Regenwasserkanal) sowie den daran liegenden offenen und geschlossenen Beckenanlagen. Die Flächen sind aus diesem Grunde dem SEBD zugeordnet. Für die Unterhaltung der Anlagen reicht die Gestaltung (wassergebundene Decke) des Weges völlig aus.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 7. Januar 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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BV6/009/2025 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Befestigung der Fußwegeverbindungen am Ratherbroicher Grenzgraben - Vorlage BV6/034/2024 Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 6 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 6 29.01.2025 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Die Bezirksvertretung 6 hatte die Verwaltung in ihrer Sitzung am 13.03.2024 gebeten die Fußwegeverbindungen im Ratherbroicher Grenzgraben mit geeigneten Mitteln zu befestigen ohne eine Versiegelung vorzunehmen. Der Stadtentwässerungsbetrieb (Amt 67) nimmt dazu wie folgt Stellung: Der Weg am Ratherbroicher Grenzgraben dient in erster Linie zur Unterhaltung der technischen Anlagen des SEBD, wie den Ratherbroicher Grenzgraben selbst (als offener Regenwasserkanal) sowie den daran liegenden offenen und geschlossenen Beckenanlagen. Die Flächen sind aus diesem Grunde dem SEBD zugeordnet. Für die Unterhaltung der Anlagen reicht die Gestaltung (wassergebundene Decke) des Weges völlig aus. Der SEBD hat im Rahmen des Rather Corsos der öffentlichen Nutzung der Wege zugestimmt, dabei obliegen alle weitergehenden Weggestaltungsmaßnahmen nicht dem SEBD (s. z.B. Zuwegung Münsterstr aße bis Osterfelder Straße) Alle Gegebenheiten wie Papierkörbe, Bänke etc., die durch Bürger genutzt werden, werden nicht durch den SEBD unterhalten. Da der Weg als Unterhaltungsweg für einen offenen Regenwasser-Kanal dem Gebührenhaushalt zugeordnet ist, ist es dem SEBD nicht möglich einen weitreichenden Ausbau des Weges durchzuführen. Laut Amt 66 haben die Wege keine Erschließungsfunktion, da die Ziele auch ohne die Wege über öffentliche Straßen erreichbar sind. Die wassergebundene Decke auf den Wegen ist daher aus Sicht von Amt 66 ausreichend. Außerdem hatte die Bezirksvertretung 6 die Verwaltung gebeten zu prüfen, wie ein Abfluss des Regenwassers sichergestellt werde n kann, damit das Regenwasser nicht auf den Gehwegen stehen bleibt. Seite 2 Der Stadtentwässerungsbetrieb (Amt 67) nimmt dazu wie folgt Stellung: Die Wegefläche ist mit einem Gefälle so anzulegen, dass anfallendes Regenwasser in die anliegenden Wiesenflächen abläuft. Sollten Wiesenflächen höher liegen als der Weg, können entsprechende Mulden/Gräben entlang des Weges ausgebildet werden.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV6/009/2025