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Informationsvorlage BV als Text anzeigen
Title: Informationsvorlage BV
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00582678.pdf
Published Time: 2026-04-07T08:35:00.000Z
Number of Pages: 1
Markdown Content:
BV10/074/2026
X öffentlich nicht öffentlich
# Informationsvorlage
Betrifft:
Beschluss des Kinderparlamentes Garath vom 24.03.2026, Ergänzung des § 6 Düsseldorfer
Straßenordnung (DStO) um das Wort „Qualmen/Rauchen„ - Informationsvorlage der
Bezirksverwaltungsstelle 10 -
Amt / Institut:
Bezirksverwaltungsstelle 10
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 10 26.05.2026 Kenntnisnahme
Sachdarstellung:
Siehe Anlage (Beschluss des Garather Kinderparlamentes).
Aufgrund der gesamtstädtischen Bedeutung wurde der Jugendrat gebeten, den am
24.03.2026 einstimmig gefassten Beschluss zu unterstützen.
Anlagen:
Anlage zur Informationsvorlage BV10_074_2026_Antrag Ergänzung §6_DStO
Anlage zur Informationsvorlage BV10_074_2026_Antrag Ergänzung §6_DStO als Text anzeigen
Title: 00582681.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00582681.pdf
Published Time: Tue, 07 Apr 2026 08:33:29 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Alle
Mitglied des Kinderparlamentes Garath
An
die Bezirksvertretung 10
Düsseldorf , 09 .03 .202 6
Antrag für die Sitzung des Kinderparlaments am 24.03.2026
Betrifft: Ergänzung des § 6 Düsseldorfer Straßenordnung (DStO) um das Wort:
„Qualmen /Rauchen “
Antrag:
Das Garather Kinderparlament stellt den Antrag an die Landeshauptstadt
Düsseldorf, den § 6 der Düsseldorfer Straßenordnung (DStO) wie folgt zu
ändern:
§ 6 Störendes Verhalten auf Straßen und in Anlagen
Auf Straßen und in Anlagen ist jedes Verhalten untersagt, das geeignet ist, andere mehr
als nach den Umständen unvermeidbar zu behindern oder zu belästigen, insbesondere
• aggressives Betteln (unmittelbares Einwirken auf Passanten durch In -den -Weg -
Stellen, Einsatz von Hunden als Druckmittel, Verfolgen oder Anfassen),
• Lagern in Personengruppen (wenn sich diese an denselben Orten regelmäßig
ansammeln und dabei Passanten bei der Nutzung des öffentlichen Straßenraumes
im Rahmen des Gemeingebrauchs behindern),
• Störungen in Verbindung mit Alkoholgenuss (z.B. Grölen, Anpöbeln von
Passanten, Gefährdung anderer durch Herumliegenlassen von Flaschen oder
Gläsern) sowie Qualmen /Rauchen ,
• Verrichtung der Notdurft,
• Nächtigen, insbesondere auf Bänken und Stühlen sowie das Umstellen von Bänken
und Stühlen zu diesem Zweck,
• Lärmen.
Begründung:
Qualmen erzeugt Rauch, der wie Alkoholkonsum einen schlechten Einfluss auf
alle hat – nicht nur auf Kinder. Es macht krank, stört beim Spielen und passt
daher inhaltlich zum § 6 DStO. Derzeit fehlt das Wort, weshalb nicht darauf
geachtet werden kann wie bei anderen Störungen.
Maßnahmenvorschlag:
• Verordnungsänderung des §6 Düsseldorf er Straßenordnung
• Schilder aufstellen: „Qualmen /Rauchen verboten lt. § 6 DStO!“
• Mehr darauf achten !