Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV10/072/2026

Beschluss des Kinderparlaments Garath vom 05.11.2025, Projekt „Rauchfreie Zonen- keine Kippen auf dem Boden im Stadtbezirk 10, qualmfreie Zonen an Bushaltestellen im Stadtbezirk - Informationsvorlage zum Beschluss BV10/191/2025 vom 02.12.2025 -

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Julius-Raschdorff-Straße 6 · Stadtbezirk 10 (Garath)örtlicher Bezug 1Dokument 31. März 2026veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung 10 wird gebeten den am 05.11.2025 vom Garather Kinderparlament gefassten Beschluss zu unterstützen.

Antrag des Kinderparlamentes: Das Garather Kinderparlament beantragt, an zunächst zehn Bushaltestellen im Bezirk 10, an denen besonders viele Kinder auf den Schulbus warten, qualmfreie Zonen einzurichten (siehe Auflistung).

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 31. März 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Vorgang · BV10/072/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Belegte Verbindungen zu weiteren Vorlagen ansehen

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Informationsvorlage BV · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 8.2

    Bezirksvertretung 10. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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Title: Informationsvorlage BV URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00582318.pdf Published Time: 2026-03-31T10:05:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: BV10/072/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Informationsvorlage Betrifft: Beschluss des Kinderparlaments Garath vom 05.11.2025, Projekt „Rauchfreie Zonen- keine Kippen auf dem Boden im Stadtbezirk 10, qualmfreie Zonen an Bushaltestellen im Stadtbezirk - Informationsvorlage zum Beschluss BV10/191/2025 vom 02.12.2025 - Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 10 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 10 26.05.2026 Kenntnisnahme In ihrer Sitzung am 02.12.2025 fasste die Bezirksvertretung 10 folgenden Beschluss: Die Bezirksvertretung 10 wird gebeten den am 05.11.2025 vom Garather Kinderparlament gefassten Beschluss zu unterstützen. Antrag des Kinderparlamentes: Das Garather Kinderparlament beantragt, an zunächst zehn Bushaltestellen im Bezirk 10, an denen besonders viele Kinder auf den Schulbus warten, qualmfreie Zonen einzurichten (siehe Auflistung). Diese Bereiche sollen mit blauer Farbe ca. 50 Meter um die Bushaltestelle auf dem Boden markiert werden, sodass für alle schnell erkennbar ist: Hier ist eine raucherfreie (qualmfreie) Zone. Laut Information des Gesundheitsamtes (Generation raucherfrei) nutz die Stadt Düsseldorf bereits blaue Markierungen für raucherfreie Bereiche, um die Strategie zur Förderung der Gesundheit in der Stadt zu unterstützen. Hierzu teilt das Amt für Verkehrsmanagement Folgendes mit: Die Verwaltung begrüßt das Engagement des Garather Kinderparlaments und befürwortet den Beschluss der BV10, der den Schutz von Kindern und anderen Fahrgästen vor Passivrauch an Bushaltestellen vorsieht. Allerdings haben die Stadt Düsseldorf und die Rheinbahn nur eingeschränkte Möglichkeiten, eigenständig umfassende Rauchverbote im öffentlichen Straßenraum – wie etwa in einem Umkreis von 50 Metern um Bushaltestellen – rechtssicher anzuordnen und durchzusetzen. So verbietet das Bundesnichtraucherschutzgesetz (BNichtrSchG) zwar das Rauchen in öffentlichen Verkehrsmitteln, Regelungen über ein Rauchverbot im öffentlichen Straßenraum oder speziell an Haltestellen enthält das Gesetz jedoch nicht. Auch das Seite 2 Nichtraucherschutzgesetz NRW (NiSchG NRW) sieht in der aktuellen Fassung kein generelles Rauchverbot an Bushaltestellen vor. Vor diesem Hintergrund werden alternative Maßnahmen seitens der Rheinbahn und der Verwaltung geprüft, die geeignet sind, eine Verbesserung der Situation im Haltestellenbereich zu erreichen, ohne dabei rechtliche Grenzen zu überschreiten. Denkbar sind beispielsweise Hinweise, die Erwachsene gezielt darauf aufmerksam machen, in Anwesenheit von Kindern im unmittelbaren Haltestellenbereich auf das Rauchen zu verzichten.

Belegte Verbindungen zu weiteren Vorlagen

Eigenständige Vorlagen mit ausdrücklichem Bezug. Eine Verknüpfung belegt weder einen gemeinsamen Beschluss noch eine Umsetzung.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV10/072/2026