Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung 10
Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung kompakt
26.05.2026 · Bezirksvertretung 10
Amtliche Ergebnisse und sicher zugeordnete Angaben aus der Niederschrift.
Empfehlung einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
mehrheitlich abgelehnt
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
zur Kenntnis genommen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
schriftlich beantwortet
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Bezirksvertretung 10 · Sitzung vom 26.05.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 24.06.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1) Liegen der Verwaltung die Daten zur Auslastung der im Stadtbezirk 10 vorhandenen E-Ladesäulen (aufgeschlüsselt nach Standorten) für die Jahre 2023, 2024 sowie 2025 vor und können diese der Bezirksvertretung zur Verfügung gestellt werden? 2) Wird die Auslastung der E-Ladesäulen durch die Verwaltung regelmäßig evaluiert und werden hieraus Schlussfolgerungen abgeleitet. Falls ja, welche?
Aus der Bürgerschaft haben wir Rückmeldungen erhalten, dass Ladesäulen in ihren Straßen - ohne vorherige Ankündigung - im Rahmen der laufenden Verwaltung errichtet wurden. Durch die Errichtung von E-Ladesäulen-Parkplätzen fällt in der Regel Parkraum von mindestens zwei konventionellen Parkplätzen (u.a. auch für Verbrennerfahrzeuge) weg, obwohl die E-Ladesäulen-Parkplätze an manchen Standorten nur sehr selten genutzt werden. Da der Parkraum gerade in den Wohnvierteln in Garath und Hellerhof sehr begrenzt vorhanden ist, sollte ein besonderes Augenmerk auf die Einrichtung der Ladesäulen gelegt werden.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Beantwortung zur Vorlage BV10/060/2026 Bezirksvertretung 10 Anfrage von Herrn Butzke (FDP) vom 24.03.2026 Auslastung Nutzung E-Ladesäulen Anfrage: Frage 1: Liegen der Verwaltung die Daten zur Auslastung der im Stadtbezirk 10 vorhandenen E-Ladesäulen (aufgeschlüsselt nach Standorten) für die Jahre 2023, 2024 sowie 2025 vor und können diese der Bezirksvertretung zur Verfügung gestellt werden. Frage 2: Wird die Auslastung der E-Ladesäulen durch die Verwaltung regelmäßig evaluiert und werden hie- raus Schlussfolgerungen abgeleitet. Falls ja, welche? Frage 3: Muss bei Beantragung für die Errichtung von E-Ladesäulen schon eine Abschätzung der Nutzung und Auslastung durch den Antragssteller (regelmäßig die Stadtwerke Düsseldorf) gemacht wer- den? Hierzu teilt das Amt für Verkehrsmanagement Folgendes mit: Antwort zu Frage 1: Der Verwaltung liegen die Daten zur Auslastung der E-Ladesäulen für die Jahre 2023 - 2025 je Standort vor. Diese E-Ladesäulen sind alle von den Stadtwerken Düsseldorf. Die Stadtwerke Düs- seldorf haben der Verwaltung untersagt die Auslastungsdaten weiterzugeben. Antwort zu Frage 2: Die Auslastung der E-Ladesäulen wird durch die Verwaltung 1-2 pro Jahr evaluiert. Die evaluierten Zahlen sind ein Anhaltspunkt von mehreren ob hier eine weitere Verdichtung der E-Ladeinfrastruk- tur erfolgen sollte. Antwort zu Frage 3: Die Antragsteller müssen bei Beantragung für die Errichtung von E-Ladesäulen keine Abschätzung zur Auslastung abgeben.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Ist der Verwaltung bekannt, ob auch systematisch Mieterinnen und Mieter im Stadtbezirk 10 Schreiben der LEG wegen freiwilliger Mieterhöhungen erhalten haben? 2. Hat die Verwaltung wegen dieser Schreiben etwas unternommen? 3. Können sich Betroffene auch wegen Beratung und Unterstützung an städtische Stellen wenden?
Der Mieterverein Düsseldorf hat in einer Pressemitteilung am 23.03.2026 vor einer „Masche“ der LEG gewarnt, die Mieterinnen und Mieter von LEG-Wohnungen in Düsseldorf zu freiwilligen Mieterhöhungen zu bewegen. Die LEG habe dabei eigene überteuerte Vergleichswohnungen herangezogen und bei dem Hinweis auf andernfalls einseitige Mieterhöhungen auch die rechtlich vorgegebene Kappungsgrenze missachtet.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Beantwortung zur Vorlage BV10/085/2026 Bezirksvertretung 10 Anfrage der SPD-Fraktion vom 26.05.2026 Schreiben der LEG wegen freiwilliger Mieterhöhung Das Amt für Wohnungswesen beantwortet die Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist der Verwaltung bekannt, ob auch systematisch Mieterinnen und Mieter im Stadtbezirk 10 Schreiben der LEG wegen freiwilliger Mieterhöhungen erhalten haben? Antwort: Der Verwaltung (Wohnungsamt) liegen hierzu keine eigenen statistischen Daten oder systemati- schen Erkenntnisse für den Stadtbezirk 10 vor. Entsprechende Beschwerden oder eine gehäufte Anzahl von Einzelfallmeldungen zu dieser spezifischen Thematik sind bei der Wohnungsaufsicht bislang nicht eingegangen. Die Berichterstattung in den Medien sowie die Pressemitteilung des Mietervereins Düsseldorf vom 23.03.2026 sind der Verwaltung jedoch bekannt. Frage 2: Hat die Verwaltung wegen dieser Schreiben etwas unternommen? Antwort: Die Verwaltung hat in dieser Angelegenheit keine Maßnahmen gegen das Wohnungsunternehmen eingeleitet, da ihr hierzu die rechtliche Grundlage fehlt. Bei Mieterhöhungsverlangen unter Bezugnahme auf Vergleichswohnungen sowie die Einhaltung der gesetzlichen Kappungsgrenze betreffen ausschließlich zivilrechtliche Rechtsbeziehungen zwi- schen Mietern und Vermietern auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die Woh- nungsaufsicht nimmt Ihre Aufgabe demgegenüber als Ordnungsbehörde auf Grundlage des Wohn- raumstärkungsgesetzes NRW wahr. Ihr Zuständigkeitsbereich umfasst insbesondere den Erhalt von schützenswertem Wohnraum. Eine behördliche Einflussnahme auf laufende mietvertragliche oder mietpreisrechtliche Streitigkeiten ist gesetzlich nicht vorgesehen sofern keine Mietpreisüber- höhung oder Mietpreiswucher gegeben ist. In diesen Fällen können die betroffenen Mieter und Mieterinnen eine entsprechende Anzeige erstatten. Frage 3: Können sich Betroffene auch wegen Beratung und Unterstützung an städtische Stellen werden? Antwort: Eine individuelle, verbindliche Rechtsberatung in zivilrechtlichen Mietstreitigkeiten darf die Verwal- tung bereits aus den Vorgaben des Rechtsdienstleistungsgesetzes heraus nicht erbringen. Eine solche Beratung ist den hierfür zuständigen mietrechtlichen Interessenvertretungen (wie dem Mie- terverein) oder Rechtsanwälten vorbehalten. Gleichwohl lässt die Landeshauptstadt Düsseldorf be- troffenen Mieterinnen und Mieter mit derartigen Fragestellungen nicht alleine. Bürgerinnen und Bürgern stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um Unterstützung und Orientierung zu erhalten: Das Wohnungsamt unterhält eine eigene Beratungsstelle für Wohnraumschutz. Betroffene können sich dort an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wenden, um eine erste Einschätzung zu erhalten und das weitere Vorgehen zu besprechen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können das Problem einordnen und gezielt an die richtigen Stellen weitervermitteln. Für Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen besteht zudem die gesetzliche Möglichkeit, beim Amtsgericht Düsseldorf einen Berechtigungsschein für eine Beratungshilfe zu beantragen. Mit diesem Schein kann eine rechtliche Beratung und außergerichtliche Vertretung durch einen frei gewählten Rechtsanwalt in Anspruch genommen werden. Zur ersten Überprüfung, ob ein Mieterhöhungsverlangen überhaupt im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, steht der aktuelle Düsseldorfer Mietspiegel kostenfrei online zur Verfügung. Darüber hinaus bieten die Mietervereine ihren Mitgliedern eine umfassende und spezialisierte Rechtsberatung und Vertretung in mietrechtlichen Angelegenheiten an. Die Verwaltung empfiehlt allen betroffenen Mieterinnen und Mietern nachdrücklich, solche Schrei- ben nicht voreilig zu unterschreiben, sondern das Erhöhungsverlangen vorab durch einen Mieter- verein oder Fachanwalt für Mietrecht prüfen zu lassen.
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche Hindernisse stehen einer Neugestaltung des Quartiersplatzes in Hellerhof-West (Ingeborg-Bachmann-Str aße ) noch entgegen? 2. Sind Planänderungen bzw. -anpassungen vorgesehen? 3. Wann ist mit einem Baubeginn und einer Fertigstellung zu rechnen?
In ihrer Sitzung am 27.05.2025 hatte die BV 10 den Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss zur Entwurfsplanung Quartiersplatz Ingeborg-Bachmann- Straße (BV10/081/2025) gefasst. Der zunächst mitgeteilte Zeit- und Ablaufplan konnte nicht eingehalten werden. Auf die Anfrage der SPD-Fraktion zur Sitzung am 04.11.2025 (BV10/180/2025) hatte die Verwaltung mitgeteilt, dass mit der Umgestaltung nunmehr in der 50.KW (08.-13.12.2025) begonnen werden soll und mit der Fertigstellung im 2.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Beantwortung zur Vorlage BV10/086/2026 Bezirksvertretung 10 Anfrage von Herrn Schnieder (SPD-Fraktion) vom 26.05.2026 Neugestaltung des Quartiersplatzes in Hellerhof-West Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt beantwortet die Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Hindernisse stehen einer Neugestaltung des Quartiersplatzes in Hellerhof-West (Ingeborg- Bachmann-Straße) noch entgegen? Frage 2: Sind Planänderungen bzw. -anpassungen vorgesehen? Antwort zu 1 und 2: Der geplanten Neugestaltung stehen keinerlei Hindernisse mehr entgegen. Änderungen oder An- passungen bezüglich der bestehenden Planungen sind nicht vorgesehen. Frage 3: Wann ist mit einem Baubeginn und einer Fertigstellung zu rechnen? Antwort: Der Baubeginn ist für September / Oktober geplant. Für die Bauphase ist ein Zeitfenster von sechs Monaten angesetzt, so dass mit einer Fertigstellung spätestens April 2027 zu rechnen ist.
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Werden auch kostenlose Trinkwasserflaschen im Stadtbezirk 10 verteilt? 2. Wo können solche Trinkflaschen in Garath oder Hellerhof abgeholt werden? 3. Wie werden die Adressaten der Aktion darüber informiert?
In den Medien (RP online vom 13.04.2026) wurde darüber berichtet, dass die LHD Düsseldorf kostenlos Trinkwasserflaschen an Familien verteilt. Am 17.04.2026 solle eine Initiative zur verstärkten Trinkwassernutzung unter den Aspekten Nachhaltigkeit und Gesundheit starten. Durch das Verteilen von kostenlosen Trinkwasserflaschen solle ein Beitrag zur gesundheitlichen Vorsorge geleistet und es vor allem Familien und Kindern erleichtert werden, auch die öffentlichen Trinkwasserbrunnen im Stadtgebiet besser nutzen zu können.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Beantwortung zur Vorlage BV10/088/2026 Bezirksvertretung 10 Anfrage von Frau Brinkmann (SPD-Fraktion) vom 26.05.2026 Verteilung kostenloser Trinkwasserflaschen Das Amt für Soziales und Jugend teilt zu der Anfrage Folgendes mit: Frage 1: Werden auch kostenlose Trinkwasserflaschen im Stadtbezirk 10 verteilt? Antwort: Die Verteilung von kostenlosen Trinkflaschen erfolgt auch im Stadtbezirk 10. Vorgesehen war die Verteilung zeitgleich mit der Inbetriebnahme eines Trinkwasserspenders im Kulturhaus Süd, die sich aufgrund technischer Probleme verzögert hat. Frage 2: Wie können solche Trinkflaschen in Garath und Hellerhof abgeholt werden? Antwort: Der Trinkwasserspender im Kulturhaus Süd kann erfreulicherweise in Betrieb genommen werden und steht zukünftig allen Besuchenden zur eigenständigen Versorgung mit Trinkwasser zur Verfü- gung. In diesem Zusammenhang werden 250 Trinkflaschen ab Dienstag, 16.06., 16 Uhr im Kultur- haus Süd in Kooperation mit dem Garather Kinderparlament und dem zentrum Plus verteilt. Wei- tere Flaschen können - solange der Vorrat reicht - an der Info-Theke des Kulturhaus Süd zu den Öffnungszeiten abgeholt werden. Frage 3: Wie werden die Adressaten der Aktion darüber informiert? Antwort: Die Inbetriebnahme des Trinkwasserspenders und der Auftakt der Verteilung der Trinkflaschen wird über die Kommunikationskanäle des Kulturhauses Süd beworben.
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Sind der Verwaltung im Bodenreich liegende massive Beton-/Asphaltschichten ehemaliger Baustraßen und ihre Verortung bekannt oder diesbezügliche Kartierungen vorliegend?
2. Welche Auswirkungen für die Biodiversität und Hitzeentwicklung sind aufgrund derartige Baustraßen bekannt oder zu befürchten?
3. Welche Auswirkungen für die Versickerung von Regenwasser sind aufgrund derartiger Baustraßen bekannt oder zu befürchten?
Die Verwaltung wird gebeten, nachfolgende Anfrage zu beantworten: 1. Sind der Verwaltung im Bodenreich liegende massive Beton-/Asphaltschichten ehemaliger Baustraßen und ihre Verortung bekannt oder diesbezügliche Kartierungen vorliegend? 2. Welche Auswirkungen für die Biodiversität und Hitzeentwicklung sind aufgrund derartige Baustraßen bekannt oder zu befürchten?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Beantwortung zur Vorlage BV10/091/2026 Bezirksvertretung 10 Anfrage der Fraktion BÜ90/DIE GRÜNEN vom 26.05.2026 Lage und Auswirkungen ehemaliger Baustraßen im Stadtbezirk 10 Das Amt für Verkehrsmanagement beantwortet die Anfrage wie folgt: Frage 1: Sind der Verwaltung im Bodenreich liegende massive Beton-/Asphaltschichten ehemaliger Baustraßen und ihre Verortung bekannt oder diesbezügliche Kartierungen vorliegend? Frage 2: Welche Auswirkungen für die Biodiversität und Hitzeentwicklung sind aufgrund derartige Baustra- ßen bekannt oder zu befürchten? Frage 3: Welche Auswirkungen für die Versickerung von Regenwasser sind aufgrund derartiger Baustraßen bekannt oder zu befürchten? Antwort zu Frage 1: Der Verwaltung ist dies nicht bekannt und es liegen hierzu keine Informationen vor. Antwort zu Frage 2: Der Verwaltung sind keine negativen Auswirkungen bekannt. Antwort zu Frage 3: Auswirkungen auf die Versickerung von Niederschlagswasser sind nicht bekannt. Baustraßen werden in Bereichen angelegt, welche nach Fertigstellung der Hochbauaktivitäten in geplanter Weise als befestigte Verkehrsflächen endausgebaut werden. Eine Versickerung von Niederschlagswasser im Bereich befestigter Verkehrsflächen ist nur sehr bedingt möglich. In der Regel bedarf es für die Ableitung des Regenwassers technischer Entwäs- serungseinrichtungen (Kanalisation).
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Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan hinsichtlich der Baulinie, der Art der Nutzung, der Überschreitung der Geschossigkeit und der Überschreitung der Geschossflächenzahl.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 6268/005 aus dem Jahr 1964, welcher das Baugrundstück für den Gemeinbedarf (evangelisches Gemeindezentrum) mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 und einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,8 festsetzt. Des Weiteren wird eine Baulinie und eine maximale Geschossigkeit von zwei Vollgeschossen definiert.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss stimmt den in der Sachdarstellung beschriebenen Fahrplanmaßnahmen für die Linie SB57 zu und beauftragt die Rheinbahn und die Verwaltung, das Angebot zwischen Südpark und Eichsfelder Straße auf die Abendstunden und das Wochenende auszudehnen.
Die Schnellbuslinie SB57 verbindet die Städte Langenfeld und Düsseldorf und stellt eine leistungsfähige, schnelle und direkte ÖPNV-Verbindung zwischen dem Langenfelder Stadtzentrum, Düsseldorf-Hellerhof, Düsseldorf-Garath und der Heinrich-Heine-Universität dar. Von der Endhaltestelle Südpark bestehen gute Umsteigemöglichkeiten auf das Düsseldorfer Bus- und Stadtbahnnetz. Die Düsseldorfer Innenstadt (Heinrich-Heine-Allee) ist von dort mit verschiedenen Stadtbahnlinien in 13 bis 15 Minuten zu erreichen. Dass die Linie SB57 nicht nur für Fahrgäste mit dem Ziel Universität von großer Bedeutung ist, sondern auch für die Umsteigeverbindungen über die Haltestelle Südpark, darauf weist die hohe Zahl an Ein- und Aussteigern an dieser Haltestelle hin. Die Linie SB57 ergänzt auch das Angebot der S-Bahn-Linien S6 und S68. Während der baustellenbedingten Sperrung der S-Bahn zwischen August und Dezember 2026 wird ihr voraussichtlich eine besondere Bedeutung als Alternativverbindung zukommen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Siehe das zur Kenntnis gegebene Schreiben der 1. Vorsitzenden vom 13.05.2026. Übersicht Finanzstatus Reste aus Vorjahren 22.618,69 EUR Ansatz 2026: 28.740,00 EUR Gesamt zur Verfügung stehende Mittel in 2026: 51.358,69 EUR Abzüglich bereits beschlossener Maßnahmen: 4.980,00 EUR Aktuell zur Verfügung stehende Haushaltsmittel: 46.378,69 EUR Noch zur Verfügung stehende Haushaltsmittel nach evtl.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Ist geplant konventionelle Lampen in Garath/Hellerhof durch energiesparende Lampen mit Bewegungssensoren zu ersetzen?
2. Wäre es technisch möglich ein entsprechendes Pilotprojekt in Garath oder Hellerhof umzusetzen?
3. Von welcher Amortisationsdauer geht die Verwaltung bei den Investitionskosten für eine Umrüstung auf intelligente Straßenbeleuchtung mit Bewegungssensoren aus?
In anderen Städten wird aktuell die Umrüstung auf intelligente Straßenbeleuchtung mit Bewegungssensoren getestet und in Tübingen bereits umgesetzt. Die Stadtwerke Tübingen wollen bis 2030 großflächig ihre rund 10.300 Straßenlampen auf „ Licht nach Bedarf " umrüsten. Damit soll der Strombedarf um rund zwei Millionen Kilowattstunden pro Jahr reduziert werden. Neben einer Einsparung von Stromkosten wird die Lichtverschmutzung reduziert und die CO 2 -Bilanz verbessert. Diese Gründe sprechen auch für eine Umsetzung in Düsseldorf. Garath und Hellerhof bieten sich insbesondere auf Grund des vergleichsweise geringen nächtlichen Verkehrsaufkommens für ein Pilotprojekt an. Das Konzept „ Licht nach Bedarf " beschreiben die Stadtwerke Tübingen wie folgt: Im Ruhezustand leuchten die Straßenlampen auf einem niedrigen Energielevel von rund zehn Prozent der maximalen Leuchtkraft. Reagiert der in der Lampe verbaute Infrarotsensor auf Bewegungen in einer Entfernung von fünf bis zehn Metern, erhöhen die Lampe und die mit ihr vernetzten Nachbarlampen ihre Leuchtkraft sukzessive. Wie hell diese werden, hängt vom jeweiligen Standort ab. Es entsteht ein Lichtteppich, der die wahrgenommene Bewegung begleitet. Nach einigen Sekunden kehren die Lampen wieder auf ihr Ausgangslevel zurück. An jeder „ Licht nach Bedarf " -Straßenlampe geht die benötigte Leistung durchschnittlich von 80 auf acht Watt zurück. Damit liegt das Einsparpotential gegenüber konventionellen Leuchten bei knapp 90 Prozent. Pro Lampe ergibt sich daraus eine Einsparung von rund 200 bis 240 Kilowattstunden pro Jahr - macht 1.700 Tonnen CO2-Einsparung in 20 Betriebsjahren.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
2. Welche Gründe sind der Verwaltung für den längeren Zeitraum mit nur sehr geringem Baufortschritt beziehungsweise zwischenzeitlichen Baustillstand bekannt?
3. Wie stellt sich aus Sicht der Verwaltung der aktuelle Baufortschritt bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens dar?
Seit mehr als zwei Jahren ist an der Baustelle an der Josef-Kleesattel-Straße 20a nur ein sehr geringer Baufortschritt erkennbar gewesen. Zeitweise ruhten die Bauarbeiten offenbar vollständig. Seit Beginn dieses Jahres sind wieder einzelne Bautätigkeiten zu beobachten, sodass der Eindruck entsteht, dass die Arbeiten nun schrittweise fortgesetzt werden. In der Zwischenzeit hat sich jedoch das Umfeld der Baustelle sichtbar verschlechtert. Der Bereich wirkt teilweise verwahrlost, was für Anwohner sowie Besucher der benachbarten Kirche einen wenig ansprechenden Eindruck hinterlässt. Insgesamt verstärkt sich dadurch der Eindruck eines fortschreitenden Verfalls im Bereich des „ Alten Zentrums Garath " . Vor diesem Hintergrund besteht ein nachvollziehbares Interesse der Anwohner an Informationen zum weiteren Fortgang des Bauvorhabens.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Beantwortung zur Vorlage BV10/058/2026 Bezirksvertretung 10 Anfrage von Frau Rothkegel (AfD-Fraktion) vom 24.03.2026 Baustelle Josef-Kleesattel-Straße 20a Zu der Anfrage teilt das Bauaufsichtsamt Folgendes mit: Frage 1: Welche bauliche Maßnahme ist auf dem Grundstück Josef-Kleesattel- Straße 20a geplant? Antwort: Für das Grundstück wurde am 17.09.2020 eine Baugenehmigung erteilt. Diese sieht den Umbau eines Supermarktes zu einer Trainingshalle sowie eine Aufstockung durch zwei Wohnungen vor. Der Baubeginn wurde im Januar 2022 angezeigt. Frage 2: Welche Gründe sind der Verwaltung für den längeren Zeitraum mit nur sehr geringem Baufortschritt beziehungsweise zwischenzeitlichem Baustillstand bekannt? Frage 3: Wie stellt sich aus Sicht der Verwaltung der aktuelle Baufortschritt bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens dar? Antwort: Der Verwaltung ist nicht bekannt, aus welchen Gründen die Bauarbeiten nicht voranschreiten. Gleichzeitig ist nicht absehbar, wann mit der Fertigstellung zu rechnen ist. Die Bauaufsicht nimmt diese Anfrage zum Anlass, zu prüfen, wann hier mit dem Abschluss der Arbeiten zu rechnen ist.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie stellt sich aus Sicht der Verwaltung der aktuelle Sachstand hinsichtlich des Leerstands der Geschäftsflächen in den Erdgeschossen der Gebäude an der Josef-Kleesattel-Straße 12 - 20 im Bereich des „ Alten Zentrums Garath " dar?
2. Welche Kenntnisse liegen der Verwaltung zu den Eigentumsverhältnissen der betroffenen Immobilien vor?
3. Hat es seitens der Verwaltung Kontakte oder Gespräche mit Eigentümern beziehungsweise Verwaltungsgesellschaften gegeben, um dem Leerstand entgegenzuwirken?
Seit mehreren Jahren stellt sich die Situation rund um das sogenannte „ Alte Zentrum Garath " zunehmend problematisch dar. In den Erdgeschossen der Gebäude an der Josef-Kleesattel-Straße 12 - 20 ist ein kontinuierlich wachsender Leerstand von Ladenlokalen zu beobachten. Inzwischen liegt der Anteil der leerstehenden oder dauerhaft aufgegebenen Geschäfte nach Einschätzung von Anwohnern bei etwa 80 %. Das ehemals als „ Altes Zentrum Garath " bekannte Areal wirkt seit geraumer Zeit stark verwaist und ungepflegt. Die Situation erinnert vielerorts an eine kleine Geisterstadt. Dadurch verliert der Bereich deutlich an Aufenthaltsqualität und Attraktivität - sowohl für die Bewohner des Stadtteils als auch für die wenigen noch verbliebenen Geschäfte. Der derzeitige Zustand wird von vielen Anwohnern als zunehmend belastend wahrgenommen und trägt zu einer negativen Wahrnehmung des Quartiers bei.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Beantwortung zur Vorlage BV10/059/2026 Bezirksvertretung 10 Anfrage der AfD-Fraktion vom 24.03.2026 Überwiegender Leerstand der Geschäftsflächen in den Erdgeschossen der Gebäude Josef-Kleesattel-Straße 12-20 („Altes Zentrum Garath") Zu der Anfrage teilt das Stadtplanungsamt Folgendes mit: Frage 1: Wie stellt sich aus Sicht der Verwaltung der aktuelle Sachstand hinsichtlich des Leer- stands der Geschäftsflächen in den Erdgeschossen der Gebäude an der Josef-Kleesattel-Straße 12-20 im Bereich des „Alten Zentrums Garath" dar? Antwort: Die in der Begründung der Anfrage geschätzte Leerstandsquote von ca. 80% kann im Quartiersmittelpunkt Kämpenviertel nicht bestätigt werden. Nach aktueller Erhebung ergibt sich eine vielfältige Nutzung durch bspw. Dienstleistungen, Gastronomie (Take-away), Einzel- und Fachhandel. Die Nachfrage nach kleinteiligem Angebot und Nutzung der Ladenlokale durch fre- quenzbringenden Einzelhandel ist im Kämpenviertel rückläufig und folgt damit einer bundesweiten Tendenz. Auch vor diesem Hintergrund werden die vier Mittelpunkte der Viertel in Garath im Rah- menplan Einzelhandel nicht als Nahversorgungszentrum geführt. Frage 2: Welche Kenntnisse liegen der Verwaltung zu den Eigentumsverhältnissen der betroffe- nen Immobilien vor? Antwort: Die Eigentumsverhältnisse sind bekannt. Frage 3: Hat es seitens der Verwaltung Kontakte oder Gespräche mit Eigentümern beziehungs- weise Verwaltungsgesellschaften gegeben, um dem Leerstand entgegenzuwirken? Antwort: Eine Leerstandsproblematik liegt nicht vor. Die Wahrnehmung als „verwaist" ergibt sich vor allem durch die wenig gestalteten und teilweise nicht einsehbaren Schaufensterflächen der La- denlokale. Das Citymanagement ist im Rahmen von Garath 2.0 damit beauftragt, neben dem Ga- rather Stadtteilzentrum auch die vier ehemaligen Nebenzentren im Blick zu halten. In diesem Zu- sammenhang wurde in den letzten Jahren mit allen EigentümerInnen im Quartiersmittelpunkt Käm- penviertel Kontakt aufgenommen. Hier ging es bspw. um Beratungen zum Fassaden- und Hofflä- chenprogramm sowie die Schaufenstergestaltung. Zur Aufwertung des öffentlichen Raums über- nehmen Gewerbetreibende zudem diesen Sommer die Pflege von Pflanzkübeln.
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie ist der aktuelle Sachstand der Renovierungsmaßnahmen (Treppenhaus und Flure) an der Gesamtschule Stettiner Straße?
2. Wurden die Maßnahmen bereits vollständig umgesetzt? Falls nein: Welche Gründe bestehen für Verzögerungen und wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen?
3. In welchem Umfang wurde das bereitgestellte Budget bislang verwendet und wofür konkret?
In der Sitzung der Bezirksvertretung 10 vom 02.12.2025 wurde beschlossen, der Gesamtschule an der Stettiner Straße aus dem Bereich „Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen“ (Liste a) Schulen, Konto 2121101 / 52416000) ein Budget in Höhe von 34.865,60 € für die Renovierung von Treppenhaus und Fluren bereitzustellen.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Beantwortung zur Vorlage BV10/082/2026 Bezirksvertretung 10 Anfrage der AfD-Fraktion vom 26.05.2026 Sachstand der Renovierungsarbeiten an der Gesamtschule Stettiner Straße Zu der Anfrage teilt das Amt für Schule und Bildung Folgendes mit: Frage 1 Wie ist der aktuelle Sachstand der Renovierungsmaßnahmen (Treppenhaus und Flure) an der Ge- samtschule Stettiner Straße? Frage 2 Wurden die Maßnahmen bereits vollständig umgesetzt? Falls nein: Welche Gründe bestehen für die Verzögerungen und wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen? Frage 3 In welchem Umfang wurde das bereitgestellte Budget bislang verwendet und wofür konkret? Antwort zu 1 bis 3 Die von der Bezirksvertretung 10 bewilligten Mittel für Renovierungsarbeiten an der Gesamtschule Stettiner Straße werden durch die Schule als große Wertschätzung dankend wahrgenommen. Direkt nach der Beschlussfassung wurde zwischen der Schule und der Verwaltung daher abge- stimmt, wann und wie genau diese Arbeiten umgesetzt werden können. Da alle Renovierungsarbeiten wunschgemäß in Fluren und Treppenhäusern des Schulgebäudes stattfinden sollen, können diese aus sicherheitstechnischen und schulorganisatorischen Gründen nur in der unterrichtsfreien Zeit ausgeführt werden. Aufgrund des erfreulich großen Umfangs sind die Osterferien 2026 wegen der wenigen Arbeitstage für diese Maßnahme nicht auskömmlich gewesen. Planmäßig werden die Arbeiten daher während der Sommerferien 2026 ausgeführt und auch fertiggestellt. Das Budget soll vollständig ausge- schöpft werden.
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wird die LHD Düsseldorf einen Förderantrag bei der Bezirksregierung stellen, um eine Fortsetzung der Arbeit des Stadtteilteams in Garath zu ermöglichen? 2. Ist die LHD Düsseldorf bereit, den notwendigen Eigenanteil aufzubringen? 3. Wird die Fortsetzung der Arbeit nach Auslaufen der aktuellen Projektphase zum Jahresende nahtlos erfolgen können?
Das Stadtteilteam Garath (Quartiersmanagement/Citymanagement) hat die BV 10 in der Sitzung am 24.03.2026 über seine praktische Arbeit im Jahr 2025 informiert. Dabei wurde deutlich, dass das Stadtteilbüro – Garath 2.0 zu einer wichtigen Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger von Garath geworden ist. Sie können sich dort Rat und Hilfe bei der Bewältigung ihrer Problemlagen holen. Außerdem entfaltet das Stadtteilteam diverse Aktivitäten, um den Stadtteil lebenswerter zu machen.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Beantwortung zur Vorlage BV10/087/2026 Bezirksvertretung 10 Anfrage der SPD-Fraktion vom 26.05.2026 Zukunft des Stadtteilteams in Garath Das Stadtplanungsamt beantwortet die Anfrage wie folgt: Frage 1: Wird die LHD Düsseldorf einen Förderantrag bei der Bezirksregierung stellen, um eine Fortsetzung der Arbeit des Stadtteilteams in Garath zu ermöglichen? Antwort: Nach einstimmigem Ratsbeschluss im Mai 2023 hat die Landeshauptstadt Düsseldorf im September 2023 einen Erstantrag zur Aufnahme in die Städtebauförderung Sozialer Zusammen- halt gestellt. Mit Bescheid aus Oktober 2024 wurden Zuwendungen aus Bundes-/Landesmitteln nach der Städtebauförderrichtlinie NRW 2023 bewilligt. Ein Fortsetzungsantrag, mit verbindlicher Festsetzung aller Teilmaßnahmen, wurde im September 2025 gestellt. Eine Nachqualifizierung er- folgt bis Anfang Juni 2026. Die Fortsetzung der Arbeit des Stadtteilteams ist elementarer Bestand- teil dieses Fortsetzungsantrages. Frage 2: Ist die LHD Düsseldorf bereit, den notwendigen Eigenanteil aufzubringen? Antwort: Die Landeshauptstadt Düsseldorf prüft intensiv die haushälterischen Spielräume zur Dar- stellung des geforderten Eigenanteils. Vor dem Hintergrund der Haushaltslage steht das Gesamt- projekt, wie andere Projekte auch, unter einem entsprechenden Vorbehalt. Frage 3: Wird die Fortsetzung der Arbeit nach Auslaufen der aktuellen Projektphase zum Jahres- ende nahtlos erfolgen können? Antwort: Bei positiver Prüfung und anschließender Vorlage und Beschluss ist eine nahtlose Fort- setzung möglich.
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Vor einiger Zeit wurde das Geländer der Fußgängerbrücke an der Frankfurter Straße/Rostocker Straße aus sicherheitstechnischen Gründen aufgestockt. Wurde dabei auch eine allgemeine weitergehende Sicherheitsüberprüfung an der Brücke vorgenommen?
Die Brücke wurde vor mehr als 40 Jahren als gebrauchte Brücke, die in Düsseldorf-Nord nicht mehr benötigt wurde, an die Frankfurter Straße / Rostocker Straße versetzt und leistet dort gute Dienste. Das genaue Alter ist nicht bekannt und mittlerweile sind Korrosionsspuren deutlich erkennbar. Eine Sicherheitsüberprüfung ist deshalb notwendig.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Beantwortung zur Vorlage BV10/093/2026 Bezirksvertretung 10 Anfrage von Frau Brinkmann (SPD-Fraktion) vom 26.05.2026 Sicherheitsüberprüfung der Fußgängerbrücke Frankfurter Straße / Rostocker Straße Das Amt für Brücken-, Tunnel- und Stadtbahnbau beantwortet die Anfrage wie folgt: Anfrage: Vor einiger Zeit wurde das Geländer der Fußgängerbrücke an der Frankfurter Straße/Rostocker Straße aus sicherheitstechnischen Gründen aufgestockt. Wurde dabei auch eine allgemeine wei- tergehende Sicherheitsprüfung an der Brücke vorgenommen? Antwort: Die Brücke wird regelmäßig entsprechend der bundesweit geltenden DIN 1076 „Ingenieurbau- werke im Zuge von Straßen und Wegen - Prüfung und Überwachung" kontrolliert und bewertet. Damit wird sichergestellt, dass mögliche Veränderungen am Bauwerk frühzeitig erkannt und fach- gerecht eingeordnet werden. Nach den aktuell vorliegenden Prüfergebnissen befindet sich die Brücke in einem dem Bauwerks- alter entsprechenden Zustand. Mittelfristig soll eine grundlegende Instandsetzung des Bauwerks geplant, durchgeführt und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel priorisiert werden. Darüber hinaus werden notwendige Unterhaltungsmaßnahmen zur Sicherstellung der dauerhaften Verkehrssicherheit fortlaufend und ohne Verzögerung umgesetzt.
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
2. Welche konkreten Ausbauziele hat die Stadt Düsseldorf bzw. der zuständige Messstellenbetreiber für die nächsten drei bis fünf Jahre definiert?
3. Gibt es einen stadtweiten Rollout-Plan für die flächendeckende Einführung intelligenter Messsysteme, und wenn ja, nach welchem Zeitplan soll dieser umgesetzt werden?
1) Wie hoch ist der prozentuale Anteil der mit Smart-Metern ausgestatteten Haushalte und Gewerbebetriebe im Stadtbezirk 10 2) Welche konkreten Ausbauziele hat die Stadt Düsseldorf bzw. der zuständige Messstellenbetreiber für die nächsten drei bis fünf Jahre definiert?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie viele niedergelassene Kinderärztinnen und Kinderärzte (mit Kassenzulassung) sind derzeit im Stadtbezirk 10 tätig?
2. Wie hat sich die Anzahl der kinderärztlichen Praxen in den letzten fünf Jahren (2021–2025) entwickelt?
3. Wie viele Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind derzeit im Stadtbezirk 10 gemeldet und wie hoch ist der Versorgungsgrad (Verhältnis Ärzte zu Patienten) im Stadtbezirk 10 im Vergleich zum Düsseldorfer Stadtdurchschnitt und dem bundesweiten Richtwert der Kassenärztlichen Vereinigung?
1) Wie viele niedergelassene Kinderärztinnen und Kinderärzte (mit Kassenzulassung) sind derzeit im Stadtbezirk 10 tätig? 2) Wie hat sich die Anzahl der kinderärztlichen Praxen in den letzten fünf Jahren (2021–2025) entwickelt? 3) Wie viele Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind derzeit im Stadtbezirk 10 gemeldet und wie hoch ist der Versorgungsgrad (Verhältnis Ärzte zu Patienten) im Stadtbezirk 10 im Vergleich zum Düsseldorfer Stadtdurchschnitt und dem bundesweiten Richtwert der Kassenärztlichen Vereinigung?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. In welchem konkreten Zeitraum plant die Landeshauptstadt Düsseldorf (LHD) die Einrichtung eines Parkverbots in den Straßen Wilhelm-Kreis-Straße / Paul- Bonatz-Straße, d.h. wann wird dieses Parkverbot voraussichtlich wieder enden?
2. Ist die Einrichtung des Parkverbots abschnittsweise - je nach Baufortschritt der geplanten Maßnahme - geplant oder wird das Parkverbot dauerhaft in beiden vorgenannten Straßen eingerichtet?
3. Werden in dem Zeitraum der Baumaßnahme durch die LHD Ersatzparkflächen ausgewiesen, um die Anwohner zu unterstützen bzw. zu entlasten?
Wie aus der Anwohnerschaft zugetragen, soll es aus Anlass der Ausführung des Projektes „smarte Regenwasser-Bewirtschaftung Wilhelm-Kreis-Straße“ zur Einrichtung eines Parkverbots in den beiden Straßen (Wilhelm-Kreis-Straße sowie Paul-Bonatz- Straße) kommen.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Beantwortung zur Vorlage BV10/102/2026 Bezirksvertretung 10 Anfrage von Herrn Butzke (FDP) vom 26.05.2026 Parkverbot im Bereich Wilhelm-Kreis-Straße / Paul-Bonatz-Straße in Düsseldorf-Garath Der Stadtentwässerungsbetrieb teilt zu der Anfrage Folgendes mit: Anfrage: 1) In welchem konkreten Zeitraum plant die Landeshauptstadt Düsseldorf (LHD) die Einrich- tung eines Parkverbots in den Straßen Wilhelm-Kreis-Straße / Paul-Bonatz-Straße, d.h. wann wird dieses Parkverbot voraussichtlich wieder enden? 2) Ist die Einrichtung des Parkverbots abschnittsweise - je nach Baufortschritt der geplanten Maßnahme - geplant oder wird das Parkverbot dauerhaft in beiden vorgenannten Straßen eingerichtet? 3) Werden in dem Zeitraum der Baumaßnahme durch die LHD-Ersatzparkflächen ausgewie- sen, um die Anwohner zu unterstützen bzw. zu entlasten? Antwort: Das Projekt „smarte RW-Bewirtschaftung Wilhelm-Kreis Straße" in Düsseldorf Garath dient u.a. zur zusätzlichen Bereitstellung von Regenwasser für städtische Grünflächen im Düsseldorfer Süden. Die Baumaßnahme erstreckt sich im Bereich der Wilhelm-Kreis Straße auf den Bereich der Häuser Nr. 18 bis Nr. 30 und wird größtenteils in der inneren Erschließungsflächen zwischen den Häusern (inkl. Grünfläche) realisiert. Ein Wegfall von Parkplatzflächen bzw. Parkverbotszone für die beiden Straßen (Wilhelm-Kreis Straße und Paul-Bonatz Straße) ist durch die Umsetzung des Projektes nicht vorgesehen. Nach Fertigstellung des Projektes wird im Bereich Wilhelm-Kreis Straße 30 unter Umständen maximal ein Parkplatz wegfallen, um den Tankfahrzeugen des Amtes 68 die Möglichkeit zu geben Ihre Fahrzeuge mit Regenwasser aus der Zisterne zu befüllen. Antwort zu Frage 1): Gar nicht, da die Baustelleneinrichtungsflächen der Baufirmen im Grundstücksbereich des Amtes 68 abseits der Straßenflächen realisiert wird. Antwort zu Frage 2): Nein, da gar keine Parkverbotszone durch dieses Projekt im öffentlichen Straßenraum erfolgt. (siehe Antwort 1) Antwort zu Frage 3): Nein, siehe hierzu auch Antworten 1 und 2 und Ausführungen zum Projekt.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Plant die die städtische Tochter der Landeshautstadt Düsseldorf (LHD), die Connected Mobility Düsseldorf (CMD), in dem von ihr selbst avisierten Zeitraum bis 2035 weitere Mobilitätsstandorte in Garath und Hellerhof ?
2. Falls dies der Fall sein sollte, sind bereits konkrete Standorte im Stadtbezirk 10 geplant und wo liegen sie?
3. Wird bei der Prüfung eventueller Standorte berücksichtigt, dass hier raumschonend geplant und ein Wegfall von existierendem Parkraum im Stadtbezirk 10 vermieden wird?
Derzeit sind per heute insgesamt drei Mobilitätsstandorte im Stadtbezirk 10 errichtet. Die CMD hat stadtweit 35 Standorte errichtet und plant bis 2035 die Errichtung von insgesamt 100 Standorten. Grundsätzlich begrüßt die FDP die Errichtung zentraler Standorte, um chaotische Zustände bei der Rückgabe beispielsweise von Miet-Fahrräder und E-Scooter zu vermeiden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 10 bittet die Verwaltung, einen Referenten der Feuerwehr zu einer Sitzung der Bezirksvertretung einzuladen, damit dieser über Aufgaben, Einsatzbereiche und konkrete Handlungsabläufe der Feuerwehr im Stör- und Katastrophenfall informiert, sowie insbesondere über die Zusammenarbeit mit kommunalen Stellen und die praktische Umsetzung der Bürgerinformation im Krisenfall berichtet.
Stör- und Katastrophenlagen wie großflächige Stromausfälle, Unwetterereignisse oder andere außergewöhnliche Schadenslagen stellen besondere Anforderungen an den Bevölkerungsschutz sowie an die Information der Bürgerinnen und Bürger. Neben den kommunalen Verwaltungsstrukturen kommt insbesondere den Einsatzkräften der Feuerwehr eine zentrale Rolle bei der Gefahrenabwehr und Krisenbewältigung zu.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Laternenmasten, Verkehrszeichen, Schaltkästen, öffentliche Hinweisschilder sowie vergleichbare öffentliche Einrichtungen im Stadtteil Garath regelmäßig von Stickern und Aufklebern zu befreien.
Im Rahmen der Initiative „Garath 2.0“ wurde in einer Sitzung berichtet, dass insbesondere das Zentrum von Garath aus Sicht der ansässigen Gewerbetreibenden zunehmend verwahrlost und verunreinigt wirkt. Dies betrifft vor allem den Bereich rund um die Kurt-Schumacher-Straße einschließlich der angrenzenden Nebenstraßen mit gewerblicher Nutzung bis hin zur Fritz-Erler-Straße. Diese Entwicklung wirkt sich negativ auf die Zufriedenheit der Gewerbetreibenden sowie auf die Wahrnehmung und Attraktivität des Stadtteilzentrums insgesamt aus.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 10 beschließt, einen Vertreter des Vereins Pinocchio e.V. in eine der kommenden Sitzungen einzuladen, damit dieser die Arbeit, Ziele sowie laufende Projekte des Vereins vorstellen kann.
Der Verein Pinocchio e.V. engagiert sich mit seiner Arbeit im sozialen und gesellschaftlichen Bereich und leistet damit einen Beitrag für das Miteinander im Stadtbezirk. Um den Mitgliedern der Bezirksvertretung die Möglichkeit zu geben, die Arbeit, Ziele und Projekte des Vereins besser kennenzulernen, soll dem Verein Gelegenheit gegeben werden, sich persönlich in einer Sitzung der Bezirksvertretung vorzustellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, für die bisher vor dem Haus Dresdener Straße 57a in Hellerhof -Ost positionierten Glascontainer einen besser geeigneten Standort zu suchen.
In der im nahen Umfeld zu den o.a. genannten Glascontainern wohnenden Anwohnerschaft wird Klage darüber geführt, dass die Nutzung der vor einem größeren Wohngebäude aufgestellten Glascontainer zu erheblichen Belästigungen führen würde. Einerseits komme es zu Ruhestörungen auch während der üblichen Schlafzeiten, da sich die Nutzenden fortlaufend nicht an die vorgesehenen Einwurfzeiten halten würden. Außerdem komme es zu Gefahren im Nahbereich der Container durch zerbrochene Objekte; insbesondere auch solche, die nicht eingeworfen, sondern auf den Containern abgestellt werden und dann herunterfallen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 10 bittet die Verwaltung, die einzuhaltende Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h auf der A 59 zwischen der südlichen Düsseldorfer Stadtgrenze und dem Dreieck Düsseldorf-Süd in Fahrtrichtung Norden an mehreren Stellen durch geeignete Maßnahmen zu überwachen und bei Zuwiderhandlungen zu sanktionieren.
Derzeit wird die A 59 zwischen den Dreiecken Monheim und Düsseldorf-Süd saniert, weil die Fahrbahnen wegen maroder Betonplatten dauerhaft Schaden zu nehmen drohen. Im Sommer soll die Fahrbahn Richtung Süden fertiggestellt sein, im Herbst mit den Arbeiten in der Fahrtrichtung Norden begonnen werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 10 bittet die Verwaltung, A. sich mit der Autobahn GmbH ins Benehmen zu setzen und unter Berücksichtigung der unter A. angeführten Gründe zu klären, inwieweit eine Vollsperrung der A 59 zwischen den Dreiecken Monheim und Düsseldorf-Süd in Fahrtrichtung Norden im Zuge der Sanierungsarbeiten ab Herbst 2026 noch verhindert werden kann, B. hilfsweise, der Autobahn GmbH während der Sanierungsarbeiten in Fahrtrichtung Norden zweispurigen Verkehr in Fahrtrichtung Norden auf der dann sanierten Fahrbahn vorzuschlagen, C. äußerst hilfsweise, eine pragmatische Lösung zu finden, durch die eine zeitliche Überlagerung mit der gleichzeitigen Sperrung der Bahnstrecke Düsseldorf – Köln so weit wie möglich vermieden werden kann.
Derzeit wird die A 59 im vorgenannten Streckenabschnitt saniert. Im Sommer soll die Fahrbahn Richtung Süden fertiggestellt sein, im Herbst mit den Arbeiten in der Fahrtrichtung Norden begonnen werden. Seit Bekanntwerden der Sanierungspläne der Autobahn GmbH Ende 2024 bemühen sich zahlreiche Akteure – unter anderem die BV 10 – darum, dass während der Arbeiten eine Fahrspur in der Sanierungsrichtung freigehalten wird, um die Belastung des Düsseldorfer Südens durch Umgehungsverkehr so gering wie möglich zu halten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Das Jugendamt wird als Träger des Cafés Süd gebeten, die Öffnungszeiten bei Abendveranstaltungen freitags und samstags in der Form anzupassen, dass auch nach Ende der Veranstaltung noch für mindestens 30 Minuten das Café besucht werden kann.
Viele Besucherinnen und Besucher der Konzert- und Kabarettveranstaltungen im Kulturhaus haben sich aktuell negativ darüber geäußert, dass Getränke letztmalig in der Pause einer Veranstaltung gekauft werden können. Es besteht der eindringliche Wunsch, auch nach der Veranstaltung noch ein wenig zu verweilen und in geselliger Runde das gerade Erlebte Revue passieren zu lassen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen auf dem Parkplatz der Bezirkssportanlage des Garather Sportvereins Stromtankstellen für Elektrofahrzeuge installiert werden können.
Der gemeinnützige Sportverein Garather SV hat angeregt, auf dem Parkplatz der Bezirkssportanlage Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge zu schaffen. Diese Anregung ist aus unserer Sicht sinnvoll und zukunftsorientiert. Die Installation von Stromtankstellen würde nicht nur die Attraktivität der Sportanlage für Besucherinnen und Besucher erhöhen, sondern zugleich einen Beitrag zur Förderung nachhaltiger Mobilität leisten. Darüber hinaus stärkt eine solche Infrastruktur sowohl den Standort Düsseldorf-Garath als auch die lokale Wirtschaft, indem sie den Umstieg auf Elektromobilität unterstützt und moderne, umweltfreundliche Angebote im öffentlichen Raum ausbaut.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob auf dem Gelände bzw. im Eingangsbereich der Bezirkssportanlage Garather SV stabile, diebstahlsichere Fahrradständer installiert werden können, die insbesondere für hochwertige Fahrräder und E-Bikes geeignet sind.
Zahlreiche Gäste und Nutzerinnen und Nutzer der Anlage äußern den Wunsch nach sicheren Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Insbesondere Besitzerinnen und Besitzer von E-Bikes benötigen stabile Fahrradständer, an denen Rahmen und Räder diebstahlsicher angeschlossen werden können.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 10 bittet die Verwaltung zu prüfen, ob der Umfang der zusätzlichen Halteverbote hinsichtlich des Förderprojekts „smarte Regenwasser-Bewirtschaftung“ in der Wilhelm-Kreis-Straße und Paul-Bonatz -Straße verhältnismäßig ist und ob es mögliche alternative Lösungen hinsichtlich der angespannten Parksituation vor Ort gibt, wie etwa die Nutzung der Parkflächen des Garather Sportvereins in den Abendstunden. Des Weiteren wird darum gebeten, die Anwohner über Dauer und Zweck der Parkverbote transparent zu informieren.
Durch die Sperrung der Zufahrt über die Josef-Maria-Olbrich-Straße bestehen bereits erhebliche Einschränkungen für die Anwohnerschaft. Entlang großer Teile der Wilhelm- Kreis-Straße und Paul-Bonatz -Straße wurden nun weitere Halteverbote mit Gültigkeit ab dem 15.05. eingerichtet. Nach Angaben von Anwohnerinnen erfolgte bislang keine ausreichende Information über Zweck oder Dauer dieser Maßnahmen. Da die Parkplatzsituation bereits heute stark angespannt ist, wird die zusätzliche Einschränkung von vielen Betroffenen als erhebliche Belastung und nur eingeschränkt nachvollziehbar wahrgenommen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten Folgendes zu prüfen : Ist es möglich, an der Dreiecksfläche der Wilhelm-Kreis-Straße den Boden zu entsiegeln und dort eine dichte und pflegearme Bepflanzung umzusetzen?
Die Fläche wird derzeit regelmäßig zum wilden Abstellen von Sperrmüll und anderen Abfällen genutzt, was zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Straßenbildes führt und den Bereich insgesamt ungepflegt erscheinen lässt. Ziel einer Umgestaltung soll daher insbesondere sein, illegale Müllablagerungen dauerhaft zu verhindern und die Fläche städtebaulich aufzuwerten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, im Bereich der Willi-Fährmann Grundschule und der städtischen Kindertagesstätte auf der Emil-Barth-Straße, Zusatzzeichen zu installieren.
1. Die Bodenmarkierungen „30“ sind auf dem teilweise defekten Asphalt nicht sichtbar und stellen keine verbindliche verkehrsrechtliche Anordnung dar. Ein Hinweisschild (Nr.1012-50) fehlt im Bereich der Schule. 2. Die städtische Kindertagesstätte befindet sich in einer Kurve. Der Gesamteindruck in diesem Bereich gibt keinen Hinweis darauf und ein Zusatzzeichen (Nr. 1012-51) fehlt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der barrierefreie Ausbau der Stadtbahn- und Straßenbahnhaltestellen schreitet kontinuierlich voran. Im Hochflur-Stadtbahnnetz verfügen ca. 66 Prozent der Steige über einen stufenlosen Einstieg. Im Niederflur-Stadtbahn-bzw. Straßenbahnnetz sind es ca. 50 Prozent.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 10 wird gebeten den am 05.11.2025 vom Garather Kinderparlament gefassten Beschluss zu unterstützen. Antrag des Kinderparlamentes: Das Garather Kinderparlament beantragt, an zunächst zehn Bushaltestellen im Bezirk 10, an denen besonders viele Kinder auf den Schulbus warten, qualmfreie Zonen einzurichten (siehe Auflistung).
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Das Garather Kinderparlament beantragt die Einrichtung sogenannter qualmfreier Zonen an allen Schulen im Bezirk 10 sowie am Gymnasium an der Koblenzer Straße. Diese Zonen sollen mit blauer Farbe auf dem Boden markiert werden, und zwar rund 50 Meter um das jeweilige Schulgelände herum. So ist für alle schnell erkennbar, dass es sich um eine rauchfreie Zone handelt, in der das Rauchen nicht erwünscht ist. Laut Informationen des Gesundheitsamtes („Generation raucherfrei“) nutz die Stadt Düsseldorf bereits blaue Markierungen für rauchfreien Bereiche, um ihre gesundheitsfördernde Stadtmarketing- Strategie zu unterstützen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Siehe Anlage (Beschluss des Garather Kinderparlamentes). Aufgrund der gesamtstädtischen Bedeutung wurde der Jugendrat gebeten, den am 24.03.2026 einstimmig gefassten Beschluss zu unterstützen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten – soweit möglich -, entsprechend des aktuell veröffentlichen Datenblatts zum Düsseldorfer Wohnungsmarkt 2020 bis 2024 (Statistische Informationen Nr. 326), die wirtschaftlichen Rahmendaten, den Grundstücksmarkt, das Wohnungsangebot, die Wohnungsnachfrage, die Mieten und den Leerstand für den Stadtbezirk 10 und seine Stadtteile Garath und Hellerhof schriftlich darzustellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie groß der Bedarf in Garath und Hellerhof für Fahrradgaragen oder Fahrradboxen im öffentlichen Raum ist, und welche geeigneten Flächen hierfür in Betracht kommen. Hierzu teilt das Amt für Verkehrsmanagement Folgendes mit: Die Standortvorauswahl für Fahrradstationen erfolgt u.a. auf Grundlage von Vorschlägen der Bezirksvertretungen sowie von Bürgeranfragen. Anschließend wird eine Machbarkeitsprüfung durchgeführt. Zudem werden die Bedarfe vor Ort über Bedarfsabfragen mithilfe von mit QR-Codes ausgestatteten mobilen Stelen ermittelt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, die erheblichen Schäden auf den Gehwegen Reinhold- Schneider-Straße, im Bereich der Hausnummer 22 und den angrenzenden Fußweg zu den dahinterliegenden Häusern (Erika-Mann-Straße) und die Schäden um die Container (Bushaltestelle Jakob-Kneip-Straße) an der Emil-Barth-Straße zeitnah zu beseitigen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 10 bittet die Verwaltung zu prüfen, ob am Haupteingang des Kulturhauses Süd eine automatische Türöffnungsanlage installiert werden kann, um einen barrierearmen Zugang insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen, Senioren sowie Eltern mit Kinderwagen sicherzustellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Hierzu teilt die Bezirksverwaltungsstelle 10 Folgendes mit: Der Rat der Stadt Düsseldorf hat in seiner Sitzung am 19.03.2026 den Änderungsantrag der Ratsfraktionen CDU /Bündnis 90 Die Grünen (Rat/222/2026) zur Vorlage APS/007/2026 „Anwendung der Novelle des Baugesetzbuches (Bau-Turbo) – Grundsatzbeschluss“ mehrheitlich beschlossen.
3 Einordnungen werden wegen geänderter oder nicht mehr sicher zugeordneter Quellen zurückgehalten. Die übrigen geprüften Themen bleiben sichtbar.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
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