Bestellung der Schriftführung
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus „Beschlussdarstellung“
Die Bezirksvertretung 3 bestellt Frau Vivien Blömer für die Sitzung am 30.06.2026 zur Schriftführer in .
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
Nach der Gemeindeordnung ist die Schriftführung von der Bezirksvertretung zu bestellen.
Aus diesem Grund wird v orgeschlagen, Frau Vivien Blömer zur Schriftführer in der Bezirksvertretung 3 für die Sitzung am 30.06.2026 zu bestellen.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 8. Juni 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Vorgang · BV3/128/2026
Unterlagen und Sitzungsverlauf
Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.
Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.
Die belegten Schritte
So entwickelt sich der Vorgang
Ursprüngliche Vorlage
Beschlussvorlage_BV · Dateidatum im Ratsinformationssystem
Sitzung · TOP 1
Bezirksvertretung 3. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.
Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV3/128/2026