Originale durchsuchen
Dokumenttexte
Beschlussvorlage_BV als Text anzeigen
Title: 00400784.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00400784.pdf
Published Time: Thu, 18 Feb 2021 10:29:44 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
BV1/032/2021
X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
Betrifft:
Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses - Bauantrag Benrather Straße 7a; Erneuerung der Dachgauben und Umgestaltung der Straßenfassaden
Amt / Institut:
Bezirksverwaltungsstelle 1
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 1 05.03.2021 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 1 genehmigt den am 29.01.2021 von Bezirksbürgermeisterin Klinke und der 1. stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin Schmidt gemäß Anlage gefassten Dringlichkeitsbeschluss.
Sachdarstellung:
In der Angelegenheit war eine Beschlussfassung gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 in Verbindung mit § 60 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung NRW herbeizuführen, da seitens der Bezirksbürgermeisterin Klinke, in Abstimmung mit den Mitgliedern der Bezirksvertretung 1, unter Berücksichtigung des aktuellen Erlasses des MHKBG NRW vom 11.01.2021 bezüglich der Durchführung des nächsten Sitzungszuges und gemäß der Coronaschutzverordnung des Landes NRW vom 07.01.2021, die Sitzung der Bezirksvertretung 1 am 29.01.2021 absagt worden ist und um dem Antragsteller Planungssicherheit gewährleisten zu können. Ein weiterer Nutzungsausfall infolge der vertagten Sitzung würde zu weiteren erheblichen Umsatzeinbußen führen und somit einen erheblichen Nachteil darstellen.
Anlagen:
BV1_337_2020_Ansicht_Benrather_Strasse BV1_337_2020_Ansicht_Bilker_Strasse BV1_337_2020_Bebauungsplan_Nr_5476_78 BV1_337_2020_Beschlussvorlage BV1_337_2020_Dringlichkeitsbeschluss Benrather Straße 7a BV1_337_2020_Fotos_Bestand BV1_337_2020_Katasterauszug BV1_337_2020_Lageplan Seite 2
BV1_337_2020_Luftbild BV1_337_2020_Perpektive
BV1_337_2020_Dringlichkeitsbeschluss Benrather Straße 7a als Text anzeigen
Title: 00400799.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00400799.pdf
Published Time: Tue, 02 Feb 2021 09:51:36 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
Entscheidung gem. § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW
Betrifft:
Bauantrag Benrather Straße 7a - Erneuerung der Dachgauben und Umgestaltung der
Straßenfassaden
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 1 beschließt die erforderliche Befreiung und eine Abweichung
von der Gestaltungssatzung Karlstadt.
Sachdarstellung:
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans mit der
Nummer 5476/78. Dieser Bebauungsplan setzt eine Flucht - und Baulinie entlang der
Benrather Straße und der Bilker Straße fest. Darüber hinaus liegt das Vorhaben im
Geltungsbereich der Erhaltungssatzung für den Stadtbezirk 1 sowie der
Denkmalbereichssatzung und der Gestaltungssatzung Karlstadt.
Letztere schließt für die Gestaltungszone II unter anderem unter § 4 Nr. 1.5 Vordächer
aus und lässt unter Nr. 2.4 nur die dunkle (anthrazit, altfarbene)
Dacheindeckungsmaterialien wie Schiefer, Kunstschiefer, Tondachpfannen oder
Betondachsteine zu.
Die planungsrechtliche Bewertung erfolgt im Übrigen nach § 34 BauGB.
Bei de m beantragten Vorhaben handelt es sich um eine Bestandsertüchtigung des
vorhandenen Hotelgebäudes. So sollen die Dachgauben erneuert und die
Straßenfassaden umgestaltet werden. Die geplante Dacheindeckung der beantragten
Gauben besteht aus Zink im Farbton dunkel -anthrazit. Das neue Vordach im
Eingangsbereich überschreitet die Bau - und Fluchtlinie.
Begründung:
Es bestehen keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiung von der festgesetzten
Flucht - und Baulinie.
Das vorhandene Glasdach über dem Eingang überschreitet bereits die Fluchtlinie.
Das neu geplante Vordach wirkt gestalterisch zurückhaltender.
Die Erteilung einer Abweichung von der Gestaltungssatzung ist ebenso vertretbar. Das
Bestandsgebäude entspricht in der Gestaltung inklusive der vorhandenen Gauben
weder in Gestaltung noch Materialität der Satzung.
Der Umbau und die Umgestaltung führen daz u, dass diese Wirkung minimiert werden
kann, z.B. durch die Entfernung der dunklen Platten im Erdgeschossbereich. Die
Gauben werden nicht in der Materialität, aber dafür in der Farbgebung den Vorgaben
angepasst.
Die Denkmalrechtliche Erlaubnis konnte dahe r ebenfalls bereits erteilt werden.
Nachrichtlich:
Satzungsgeschütze Bäume sind von dem Vorhaben nicht betroffen. Begründung der Dringlichkeit:
Frau Bezirksbürgermeisterin Klinke hat, in Abstimmung mit den Mitgliedern der
Bezirksvertretung 1, unter Berücksichtigung des aktuellen Erlass es des MHKBG NRW
vom 11.01.2021 bezüglich der Durchführung des nächsten Sitzungszuges und gemäß
der Coronaschutzverordnung des Landes NRW vom 07.01.2021, die Sitzung der
Bezirksvertretung 1 am 2 9.01.2021 abgesagt
Die Realisierung des Bauvorhabens erfordert die Beteiligung der Bezirksvertretung 1
bezüglich einer Befreiung von der Fluchtlinie und einer Abweichung von der
Gestaltungssatzung. Das Bauvorhaben ist genehmigungsfähig, sodass ein Anspruch
auf Erteilung der Bau genehmigung besteht. Hierzu wird angemerkt, dass das Vordach
des Bestandsgebäudes vergleichbar die Fluchtlinie überschritten hat und die
erforderliche Zustimmung des Instituts für Denkmalschutz und Institut für
Denkmalschutz vorliegt.
Zudem ist das Hotel aufgrund politischer Verordnungen gegenwärtig nur eingeschränkt
nutzbar. Ein weiterer Nutzungsausfall infolge der vertagten Sitzung würde zu weiteren
erheblichen Umsatzeinbußen führen und somit einen erheblichen Nachteil darstellen.
Daher ist dieser Dringlichkeitsbeschluss erforderlich.
Düsseldorf, 29.01 .202 1
Bezirksbürgermeisterin 1. stellvertretende
Fraktion Bündnis90/Die Grünen Bezirksbürgermeisterin
CDU -Fraktion
BV1_337_2020_Beschlussvorlage als Text anzeigen
Title: Ö
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00400800.pdf
Published Time: Tue, 02 Feb 2021 09:51:44 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
BV1/337/2020
X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauantrag Benrather Straße 7a - Erneuerung der Dachgauben und Umgestaltung der Straßenfassaden
Fachbereich:
63 - Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 1 29.01.2021 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 1 beschließt die erforderliche Befreiung und eine Abweichung von der Gestaltungssatzung Karlstadt.
Sachdarstellung:
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans mit der Nummer 5476/78. Dieser Bebauungsplan setzt eine Flucht- und Baulinie entlang der Benrather Straße und der Bilker Straße fest. Darüber hinaus liegt das Vorhaben im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung für den Stadtbezirk 1 sowie der Denkmalbereichssatzung und der Gestaltungssatzung Karlstadt.
Letztere schließt für die Gestaltungszone II unter anderem unter § 4 Nr. 1.5 Vordächer aus und lässt unter Nr. 2.4 nur die dunkle (anthrazit, altfarbene) Dacheindeckungsmaterialien wie Schiefer, Kunstschiefer, Tondachpfannen oder Betondachsteine zu.
Die planungsrechtliche Bewertung erfolgt im Übrigen nach § 34 BauGB.
Bei dem beantragten Vorhaben handelt es sich um eine Bestandsertüchtigung des vorhandenen Hotelgebäudes. So sollen die Dachgauben erneuert und die Straßenfassaden umgestaltet werden. Die geplante Dacheindeckung der beantragten Gauben besteht aus Zink im Farbton dunkel-anthrazit. Das neue Vordach im Eingangsbereich überschreitet die Bau- und Fluchtlinie.
Begründung:
Es bestehen keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiung von der festgesetzten Flucht- und Baulinie. Seite 2
Das vorhandene Glasdach über dem Eingang überschreitet bereits die Fluchtlinie.
Das neu geplante Vordach wirkt gestalterisch zurückhaltender.
Die Erteilung einer Abweichung von der Gestaltungssatzung ist ebenso vertretbar. Das Bestandsgebäude entspricht in der Gestaltung inklusive der vorhandenen Gauben weder in Gestaltung noch Materialität der Satzung.
Der Umbau und die Umgestaltung führen dazu, dass diese Wirkung minimiert werden kann, z.B. durch die Entfernung der dunklen Platten im Erdgeschossbereich. Die Gauben werden nicht in der Materialität, aber dafür in der Farbgebung den Vorgaben angepasst.
Die Denkmalrechtliche Erlaubnis konnte daher ebenfalls bereits erteilt werden.
Nachrichtlich:
Satzungsgeschütze Bäume sind von dem Vorhaben nicht betroffen.
Anlagen:
Katasterauszug Luftbild Lageplan Bebauungsplan Nr. 5476-78 Ansicht Benrather Straße Ansicht Bilker Straße Perpektive Fotos Bestand
BV1_337_2020_Ansicht_Benrather_Strasse als Text anzeigen
Title: G03 - Ans-Benrather Str - BV Carls
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00400805.pdf
Published Time: Tue, 02 Feb 2021 09:51:57 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
> 50 2.51 75
## Ansicht Benrather Str.
> 1.76 1.76 1.76 1.76 1.76
> 1.76 1.76 1.76 1.76 1.76
Schwert
Schwert
Schwert
Schwert
Schwert
Blende
Blende
Blende
Blende
> 1.57 32
Blende
Blende
Blende
Blende
Blende
Blende
Blende
Blende
Blende
> 1.57 30
> 70 2.37 30
> 1.20
Blende
30 2.00 30 30 1.40 30 30 1.40 30
2.45
> 3.01 75
Plan :
Maßstab :
Blatt - Nr. :
1 : 100
Ansicht
Benrather Str. G03
H/B = 330 / 450 (0.15m²)
BV1_337_2020_Ansicht_Bilker_Strasse als Text anzeigen
Title: G04 - Ans-Bilker Str - BV Carls
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00400806.pdf
Published Time: Tue, 02 Feb 2021 09:51:57 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Blende
Blende
Blende
Blende
Blende
Schwert
Schwert
Schwert
Schwert
Schwert
Blende
Blende
Blende
Blende
Blende
Blende
Blende
Blende
Blende
Blende
1.26
> 1.76
1.26 1.26
> 1.76
1.26
1.26
> 1.76
1.26 1.26
> 1.76
1.26
> 1.10 1.10
> 1.10 1.10 1.10 1.10 1.10
> 1.10 1.10 1.10 1.10 1.10
> 1.76 1.76 1.76 1.76 1.76
# Ansicht Bilker Str.
> 50 2.51 75
> 50 2.51 75
> 50 2.51 75
> 50 2.51 75
> 1.76 1.76 1.76 1.76 1.76
1.26 30 1.26 30 1.26 30 1.26
> 1.57 30
> 1.57 30
> 1.57 30
5 1.26
> 1.40 30
> 1.20
30 1.40 30 30 1.40 30 30 1.40 30
20 1.00 20 20 1.00 20 20 1.00 20 20 1.00 20
80
> 3.01 75
±0.00
+4.00
+6.70
+9.40
+12.10
+14.80
+17.50
+20.39
+23.00
±0.00
+4.00
+7.50
+11.00
+13.70
+17.49 5
Plan :
Maßstab :
Blatt - Nr. :
## 1 : 100
## Ansicht
## Benrather Str. G04
H/B = 330 / 450 (0.15m²)
BV1_337_2020_Bebauungsplan_Nr_5476_78 als Text anzeigen
Title: 00400807.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00400807.pdf
Published Time: Tue, 02 Feb 2021 09:51:58 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
Landeshauptstadt Düsseldorf
Der Oberbürgermeister Vermessungs- und Katasteramt Brinckmannstr. 5 40225 Düsseldorf
Die Begründung zu diesem Bauleitplan befindet sich auf dem Plan selbst!
BV1_337_2020_Fotos_Bestand als Text anzeigen
Title: 00400808.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00400808.pdf
Published Time: Tue, 02 Feb 2021 09:51:59 GMT
Number of Pages: 4
Markdown Content:
BV1_337_2020_Katasterauszug als Text anzeigen
Title: (GeoMedia® SmartClient)
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00400809.pdf
Published Time: Tue, 02 Feb 2021 09:51:59 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
BV1_337_2020_Lageplan als Text anzeigen
Title: 00400810.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00400810.pdf
Published Time: Tue, 02 Feb 2021 09:51:59 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
BV1_337_2020_Luftbild als Text anzeigen
Title: (GeoMedia® SmartClient)
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00400811.pdf
Published Time: Tue, 02 Feb 2021 09:52:00 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
BV1_337_2020_Perpektive als Text anzeigen
Title: Ganzseitiges Foto
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00400812.pdf
Published Time: Tue, 02 Feb 2021 09:52:00 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content: