Bezirksvertretung Beschlussvorlage Aktenzeichen BV1/032/2021

Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses - Bauantrag Benrather Straße 7a; Erneuerung der Dachgauben und Umgestaltung der Straßenfassaden

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Benrather Straße 7a · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 11Dokumente 16. Februar 2021veröffentlicht

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Beschluss & Empfehlung

  • Die Bezirksvertretung 1 beschließt die erforderliche Befreiung und eine Abweichung
  • Bei de m beantragten Vorhaben handelt es sich um eine Bestandsertüchtigung des
  • Straßenfassaden umgestaltet werden. Die geplante Dacheindeckung der beantragten

URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00400799.pdf Published Time: Tue, 02 Feb 2021 09:51:36 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: Entscheidung gem. § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW Betrifft: Bauantrag Benrather Straße 7a - Erneuerung der Dachgauben und Umgestaltung der Straßenfassaden Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 1 beschließt die erforderliche Befreiung und eine Abweichung

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Beschlussvorlage_BV als Text anzeigen
Title: 00400784.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00400784.pdf Published Time: Thu, 18 Feb 2021 10:29:44 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: BV1/032/2021 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses - Bauantrag Benrather Straße 7a; Erneuerung der Dachgauben und Umgestaltung der Straßenfassaden Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 1 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 1 05.03.2021 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 1 genehmigt den am 29.01.2021 von Bezirksbürgermeisterin Klinke und der 1. stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin Schmidt gemäß Anlage gefassten Dringlichkeitsbeschluss. Sachdarstellung: In der Angelegenheit war eine Beschlussfassung gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 in Verbindung mit § 60 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung NRW herbeizuführen, da seitens der Bezirksbürgermeisterin Klinke, in Abstimmung mit den Mitgliedern der Bezirksvertretung 1, unter Berücksichtigung des aktuellen Erlasses des MHKBG NRW vom 11.01.2021 bezüglich der Durchführung des nächsten Sitzungszuges und gemäß der Coronaschutzverordnung des Landes NRW vom 07.01.2021, die Sitzung der Bezirksvertretung 1 am 29.01.2021 absagt worden ist und um dem Antragsteller Planungssicherheit gewährleisten zu können. Ein weiterer Nutzungsausfall infolge der vertagten Sitzung würde zu weiteren erheblichen Umsatzeinbußen führen und somit einen erheblichen Nachteil darstellen. Anlagen: BV1_337_2020_Ansicht_Benrather_Strasse BV1_337_2020_Ansicht_Bilker_Strasse BV1_337_2020_Bebauungsplan_Nr_5476_78 BV1_337_2020_Beschlussvorlage BV1_337_2020_Dringlichkeitsbeschluss Benrather Straße 7a BV1_337_2020_Fotos_Bestand BV1_337_2020_Katasterauszug BV1_337_2020_Lageplan Seite 2 BV1_337_2020_Luftbild BV1_337_2020_Perpektive
BV1_337_2020_Dringlichkeitsbeschluss Benrather Straße 7a als Text anzeigen
Title: 00400799.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00400799.pdf Published Time: Tue, 02 Feb 2021 09:51:36 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: Entscheidung gem. § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW Betrifft: Bauantrag Benrather Straße 7a - Erneuerung der Dachgauben und Umgestaltung der Straßenfassaden Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 1 beschließt die erforderliche Befreiung und eine Abweichung von der Gestaltungssatzung Karlstadt. Sachdarstellung: Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans mit der Nummer 5476/78. Dieser Bebauungsplan setzt eine Flucht - und Baulinie entlang der Benrather Straße und der Bilker Straße fest. Darüber hinaus liegt das Vorhaben im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung für den Stadtbezirk 1 sowie der Denkmalbereichssatzung und der Gestaltungssatzung Karlstadt. Letztere schließt für die Gestaltungszone II unter anderem unter § 4 Nr. 1.5 Vordächer aus und lässt unter Nr. 2.4 nur die dunkle (anthrazit, altfarbene) Dacheindeckungsmaterialien wie Schiefer, Kunstschiefer, Tondachpfannen oder Betondachsteine zu. Die planungsrechtliche Bewertung erfolgt im Übrigen nach § 34 BauGB. Bei de m beantragten Vorhaben handelt es sich um eine Bestandsertüchtigung des vorhandenen Hotelgebäudes. So sollen die Dachgauben erneuert und die Straßenfassaden umgestaltet werden. Die geplante Dacheindeckung der beantragten Gauben besteht aus Zink im Farbton dunkel -anthrazit. Das neue Vordach im Eingangsbereich überschreitet die Bau - und Fluchtlinie. Begründung: Es bestehen keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiung von der festgesetzten Flucht - und Baulinie. Das vorhandene Glasdach über dem Eingang überschreitet bereits die Fluchtlinie. Das neu geplante Vordach wirkt gestalterisch zurückhaltender. Die Erteilung einer Abweichung von der Gestaltungssatzung ist ebenso vertretbar. Das Bestandsgebäude entspricht in der Gestaltung inklusive der vorhandenen Gauben weder in Gestaltung noch Materialität der Satzung. Der Umbau und die Umgestaltung führen daz u, dass diese Wirkung minimiert werden kann, z.B. durch die Entfernung der dunklen Platten im Erdgeschossbereich. Die Gauben werden nicht in der Materialität, aber dafür in der Farbgebung den Vorgaben angepasst. Die Denkmalrechtliche Erlaubnis konnte dahe r ebenfalls bereits erteilt werden. Nachrichtlich: Satzungsgeschütze Bäume sind von dem Vorhaben nicht betroffen. Begründung der Dringlichkeit: Frau Bezirksbürgermeisterin Klinke hat, in Abstimmung mit den Mitgliedern der Bezirksvertretung 1, unter Berücksichtigung des aktuellen Erlass es des MHKBG NRW vom 11.01.2021 bezüglich der Durchführung des nächsten Sitzungszuges und gemäß der Coronaschutzverordnung des Landes NRW vom 07.01.2021, die Sitzung der Bezirksvertretung 1 am 2 9.01.2021 abgesagt Die Realisierung des Bauvorhabens erfordert die Beteiligung der Bezirksvertretung 1 bezüglich einer Befreiung von der Fluchtlinie und einer Abweichung von der Gestaltungssatzung. Das Bauvorhaben ist genehmigungsfähig, sodass ein Anspruch auf Erteilung der Bau genehmigung besteht. Hierzu wird angemerkt, dass das Vordach des Bestandsgebäudes vergleichbar die Fluchtlinie überschritten hat und die erforderliche Zustimmung des Instituts für Denkmalschutz und Institut für Denkmalschutz vorliegt. Zudem ist das Hotel aufgrund politischer Verordnungen gegenwärtig nur eingeschränkt nutzbar. Ein weiterer Nutzungsausfall infolge der vertagten Sitzung würde zu weiteren erheblichen Umsatzeinbußen führen und somit einen erheblichen Nachteil darstellen. Daher ist dieser Dringlichkeitsbeschluss erforderlich. Düsseldorf, 29.01 .202 1 Bezirksbürgermeisterin 1. stellvertretende Fraktion Bündnis90/Die Grünen Bezirksbürgermeisterin CDU -Fraktion
BV1_337_2020_Beschlussvorlage als Text anzeigen
Title: Ö URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00400800.pdf Published Time: Tue, 02 Feb 2021 09:51:44 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: BV1/337/2020 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Bauantrag Benrather Straße 7a - Erneuerung der Dachgauben und Umgestaltung der Straßenfassaden Fachbereich: 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 1 29.01.2021 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 1 beschließt die erforderliche Befreiung und eine Abweichung von der Gestaltungssatzung Karlstadt. Sachdarstellung: Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans mit der Nummer 5476/78. Dieser Bebauungsplan setzt eine Flucht- und Baulinie entlang der Benrather Straße und der Bilker Straße fest. Darüber hinaus liegt das Vorhaben im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung für den Stadtbezirk 1 sowie der Denkmalbereichssatzung und der Gestaltungssatzung Karlstadt. Letztere schließt für die Gestaltungszone II unter anderem unter § 4 Nr. 1.5 Vordächer aus und lässt unter Nr. 2.4 nur die dunkle (anthrazit, altfarbene) Dacheindeckungsmaterialien wie Schiefer, Kunstschiefer, Tondachpfannen oder Betondachsteine zu. Die planungsrechtliche Bewertung erfolgt im Übrigen nach § 34 BauGB. Bei dem beantragten Vorhaben handelt es sich um eine Bestandsertüchtigung des vorhandenen Hotelgebäudes. So sollen die Dachgauben erneuert und die Straßenfassaden umgestaltet werden. Die geplante Dacheindeckung der beantragten Gauben besteht aus Zink im Farbton dunkel-anthrazit. Das neue Vordach im Eingangsbereich überschreitet die Bau- und Fluchtlinie. Begründung: Es bestehen keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiung von der festgesetzten Flucht- und Baulinie. Seite 2 Das vorhandene Glasdach über dem Eingang überschreitet bereits die Fluchtlinie. Das neu geplante Vordach wirkt gestalterisch zurückhaltender. Die Erteilung einer Abweichung von der Gestaltungssatzung ist ebenso vertretbar. Das Bestandsgebäude entspricht in der Gestaltung inklusive der vorhandenen Gauben weder in Gestaltung noch Materialität der Satzung. Der Umbau und die Umgestaltung führen dazu, dass diese Wirkung minimiert werden kann, z.B. durch die Entfernung der dunklen Platten im Erdgeschossbereich. Die Gauben werden nicht in der Materialität, aber dafür in der Farbgebung den Vorgaben angepasst. Die Denkmalrechtliche Erlaubnis konnte daher ebenfalls bereits erteilt werden. Nachrichtlich: Satzungsgeschütze Bäume sind von dem Vorhaben nicht betroffen. Anlagen: Katasterauszug Luftbild Lageplan Bebauungsplan Nr. 5476-78 Ansicht Benrather Straße Ansicht Bilker Straße Perpektive Fotos Bestand
BV1_337_2020_Ansicht_Benrather_Strasse als Text anzeigen
Title: G03 - Ans-Benrather Str - BV Carls URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00400805.pdf Published Time: Tue, 02 Feb 2021 09:51:57 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: > 50 2.51 75 ## Ansicht Benrather Str. > 1.76 1.76 1.76 1.76 1.76 > 1.76 1.76 1.76 1.76 1.76 Schwert Schwert Schwert Schwert Schwert Blende Blende Blende Blende > 1.57 32 Blende Blende Blende Blende Blende Blende Blende Blende Blende > 1.57 30 > 70 2.37 30 > 1.20 Blende 30 2.00 30 30 1.40 30 30 1.40 30 2.45 > 3.01 75 Plan : Maßstab : Blatt - Nr. : 1 : 100 Ansicht Benrather Str. G03 H/B = 330 / 450 (0.15m²)
BV1_337_2020_Ansicht_Bilker_Strasse als Text anzeigen
Title: G04 - Ans-Bilker Str - BV Carls URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00400806.pdf Published Time: Tue, 02 Feb 2021 09:51:57 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Blende Blende Blende Blende Blende Schwert Schwert Schwert Schwert Schwert Blende Blende Blende Blende Blende Blende Blende Blende Blende Blende 1.26 > 1.76 1.26 1.26 > 1.76 1.26 1.26 > 1.76 1.26 1.26 > 1.76 1.26 > 1.10 1.10 > 1.10 1.10 1.10 1.10 1.10 > 1.10 1.10 1.10 1.10 1.10 > 1.76 1.76 1.76 1.76 1.76 # Ansicht Bilker Str. > 50 2.51 75 > 50 2.51 75 > 50 2.51 75 > 50 2.51 75 > 1.76 1.76 1.76 1.76 1.76 1.26 30 1.26 30 1.26 30 1.26 > 1.57 30 > 1.57 30 > 1.57 30 5 1.26 > 1.40 30 > 1.20 30 1.40 30 30 1.40 30 30 1.40 30 20 1.00 20 20 1.00 20 20 1.00 20 20 1.00 20 80 > 3.01 75 ±0.00 +4.00 +6.70 +9.40 +12.10 +14.80 +17.50 +20.39 +23.00 ±0.00 +4.00 +7.50 +11.00 +13.70 +17.49 5 Plan : Maßstab : Blatt - Nr. : ## 1 : 100 ## Ansicht ## Benrather Str. G04 H/B = 330 / 450 (0.15m²)
BV1_337_2020_Bebauungsplan_Nr_5476_78 als Text anzeigen
Title: 00400807.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00400807.pdf Published Time: Tue, 02 Feb 2021 09:51:58 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: Landeshauptstadt Düsseldorf Der Oberbürgermeister Vermessungs- und Katasteramt Brinckmannstr. 5 40225 Düsseldorf Die Begründung zu diesem Bauleitplan befindet sich auf dem Plan selbst!
BV1_337_2020_Fotos_Bestand als Text anzeigen
Title: 00400808.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00400808.pdf Published Time: Tue, 02 Feb 2021 09:51:59 GMT Number of Pages: 4 Markdown Content:
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Title: (GeoMedia® SmartClient) URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00400809.pdf Published Time: Tue, 02 Feb 2021 09:51:59 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
BV1_337_2020_Lageplan als Text anzeigen
Title: 00400810.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00400810.pdf Published Time: Tue, 02 Feb 2021 09:51:59 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
BV1_337_2020_Luftbild als Text anzeigen
Title: (GeoMedia® SmartClient) URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00400811.pdf Published Time: Tue, 02 Feb 2021 09:52:00 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
BV1_337_2020_Perpektive als Text anzeigen
Title: Ganzseitiges Foto URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00400812.pdf Published Time: Tue, 02 Feb 2021 09:52:00 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV1/032/2021