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BV6/056/2021
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung - Antrag des AGON 08 für das
Projekt "Sport statt Straße" - Vorlage BV6/055/2021
Amt / Institut:
Bezirksverwaltungsstelle 6
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 6 26.05.2021 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 6 genehmigt folgende, von Frau Birgit Schentek,
Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks 6, und Herrn Ralf Thomas, 1. stellv.
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 6, am 19. März 2021 gem. § 60 Abs. 1 Satz 2
GO NRW in Verbindung mit § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW getroffene
Dringlichkeitsentscheidung:
Die Bezirksvertretung 6 beschließt, dem Verein AGON 08 für das Projekt „Sport statt
Straße" einen Festbetragszuschuss in Höhe von bis zu 4.000 Euro aus den
Verfügungsmitteln 2021 (Konto 1111114 5/74990600) zu gewähren.
Sachdarstellung:
Der Verein AGON 08 beabsichtigt auch im Jahr 2021 das Projekt „Sport statt
Straße" in den Sommerferien durchzuführen. Das Projekt ist für alle teilnehmenden
Kinder kostenlos und findet im Programmgebiet der „Sozialen Stadt
Rath/Mörsenbroich" statt. Die Vorlage wäre in der Sitzung der Bezirksvertretung 6
am 10.03.2021 beraten worden. Die Sitzung wurde jedoch aufgrund von Corona
abgesagt und am Sitzungstag hat die Interfraktionelle Runde vorbesprochen, welche
Dringlichkeitsentscheidungen getroffen werden sollten und nicht bis zur nächsten
regulären Sitzung am 21.04.2021 warten können. Auch wenn eine Dringlichkeit im
Sinne von negativen/finanziellen Nachteilen für die Landeshauptstadt Düsseldorf
nicht vorliegt, möchte die Bezirksvertretung 6 in dieser für alle Beteiligten
schwierigen Corona-Zeit ein Zeichen gegenüber allen Vereinen, Institutionen und
Einrichtungen setzen, die eine Förderung beantragen. Vor diesem Hintergrund soll
die beantragte Unterstützung kurzfristig im Sinne des Vereins sowie der
teilnehmenden Kinder ermöglicht werden. Da die nächste Sitzung erst am
21.04.2021 geplant ist, kann die notwendige Bereitstellung der Mittel nur durch eine
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW in Verbindung mit § 36
Abs. 5 Satz 2 GO NRW getroffen werden.
Seite 2
Anlagen:
2021-03-19 BV6 Dringlichkeitsbeschluss BV6-055-2021 AGON 08 Sport statt Straße
2021-03-19 BV6 Dringlichkeitsbeschluss BV6-055-2021 AGON 08 Sport statt Straße als Text anzeigen
Title: SKM_C45821032208152
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00405919.pdf
Published Time: Mon, 22 Mar 2021 10:21:05 GMT
Number of Pages: 1
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