Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung – Bauunterhaltungsmittel 2021 Teil B "sonstige Gebäude" - Projekt Opernfundus
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Im Original formuliert
Die Bezirksvertretung 6 beschließt, zur Verbesserung des Zustandes der Außenfläche um den Opernfundus bis zu 3.000 Euro aus den Bauunterhaltungsmitteln 2021 Teil B (Produkt 11 111 05, Konto 5/72415600) bereitzustellen. Die Abwicklung der Maßnahme erfolgt über Amt 41.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Beschlussdarstellung“
Die Bezirksvertretung 6 genehmigt folgende, von Frau Birgit Schentek, Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks 6, und Herrn Ralf Thomas, 1. stellv. Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 6, am 19. März 2021 gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW in Verbindung mit § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung: Die Bezirksvertretung 6 beschließt, zur Verbesserung des Zustandes der Außenfläche um den Opernfundus bis zu 3.000 Euro aus den Bauunterhaltungsmitteln 2021 Teil B (Produkt 11 111 05, Konto 5/72415600) bereitzustellen. Die Abwicklung der Maßnahme erfolgt über Amt 41.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 17. März 2021. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Beratungsweg
Bezirksvertretung 6
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV6/064/2021