Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung - Vorlage APS/047/2020/1 - B-Plan 06/011 Airport City West - Aufstellung, Öffentlichkeitsbeteiligung, Behördenbeteiligung, öffentliche Auslegung
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus „Beschlussdarstellung“
Die Bezirksvertretung 6 genehmigt folgende, von Frau Birgit Schentek, Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks 6, und Herrn Ralf Thomas, 12. Stellv.
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 6, am 15.02.2021 gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW in Verbindung mit § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung: Die Bezirksvertretung 6 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Bebauungsplanentwurf Nr. 06/011 – Airport City West – Aufstellung, Öffentlichkeitsbeteiligung, Behördenbeteiligung, öffentliche Auslegung – angehört und empfiehlt dem APS eine vorlagegemäße Beschlussfassung mit folgender Anregung: Die Neupflanzungen sollen – sofern möglich – auch in Teilen in der Nähe der Airport City erfolgen.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 10. März 2021. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Beratungsweg
Bezirksvertretung 6
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV6/049/2021