Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV1/340/2020

Geschwindigkeitskontrolle auf der Mühlenstraße; Beschluss der Bezirksvertretung 1 vom 04.12.2020; Beschluss Nr. BV1/311/2020

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Mühlenstraße · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 7. Dezember 2020veröffentlicht

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URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00394491.pdf Published Time: Wed, 13 Jan 2021 07:47:15 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: BV1/340/2020 X öffentlich nicht öffentlich # Informationsvorlage Betrifft: Geschwindigkeitskontrolle auf der Mühlenstraße; Beschluss der Bezirksvertretung 1 vom 04.12.2020; Beschluss Nr. BV1/311/2020 Amt / Institut:

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Title: 00394491.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00394491.pdf Published Time: Wed, 13 Jan 2021 07:47:15 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: BV1/340/2020 X öffentlich nicht öffentlich # Informationsvorlage Betrifft: Geschwindigkeitskontrolle auf der Mühlenstraße; Beschluss der Bezirksvertretung 1 vom 04.12.2020; Beschluss Nr. BV1/311/2020 Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 1 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 1 29.01.2021 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Die Verwaltung wurde gebeten, in Zusammenarbeit mit der Polizei, auf der Mühlenstraße besonders abends und nachts Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. Stellungnahme der Verwaltung - Ordnungsamt: Kommunale Geschwindigkeitsmessungen auf der Mühlenstraße sind aus technischen Gründen leider nicht möglich, da es keine geeignete Aufstellmöglichkeit für die Messtechnik gibt. Aufgrund der Anfrage wurde die Polizei ebenfalls um Stellungnahme gebeten. Stellungnahme der Polizei: Eine Überprüfung der Örtlichkeit ergab, dass sich zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.10.2020 kein Verkehrsunfall ereignete, bei dem überhöhte bzw. nicht angepasste Geschwindigkeit mitursächlich gewesen ist. Auch liegt hier im Allgemeinen keine Unfallhäufungsstelle vor. Eine Gefahrenstelle i.S.d. Ziffer 48.25 Nr. 1 VV OBG NRW wäre aufgrund der starken Frequentierung von Fußgängern in den Abend- und Nachtstunden m.E. zu bejahen. Durch Polizeibeamtinnen und –beamte wurde im Jahr 2018 ein Einsatz zur Geschwindigkeitsüberwachung durchgeführt, bei dem jedoch keinerlei Verstöße festgestellt wurden. Die Mühlenstraße war im laufenden sowie im letzten Jahren nicht Gegenstand von Bürgereingaben, die die Direktion Verkehr erreichten. Dies wurde mir ebenfalls von der örtlich zuständigen Polizeiinspektion bestätigt. Polizeiliche Feststellen zeigten, dass der Altstadt-Bereich zu dem eine beliebte Anlaufstelle für Angehörige der sog. „Poser -Szene“ ist. Dies könnte mitunter dazu Seite 2 führen, dass deren stärkeres Beschleunigen mit ihren meist sportlichen Fahrzeugen in niedrigen Gängen von Anwohnern als deutliches Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wahrgenommen wird. Dieser Klientel wird seitens der Polizei Düsseldorf mit Sondereinsätzen unter Federführung der Direktion Verkehr sowie einer intensiveren Verkehrsüberwachung durch den Wach- und Verkehrsdienst begegnet. Die für die Verkehrsüberwachung zuständigen Kräfte wurden über die geschilderten Zustände informiert, um einen sensibleren Umgang bei etwaigen Feststellungen im Rahmen der Streife zu garantieren. Es wird um Verständnis gebeten, dass eine präferierte Verkehrsüberwachung, die über sporadische Kontrollen hinausgeht, aufgrund entgegenstehender Prioritäten und unter Berücksichtigung der personellen Möglichkeiten nicht gewährleistet werden kann.

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV1/340/2020