Termine abgeschlossenDie eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
2Dokumente26. März 2026veröffentlicht
Worum es geht
Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.
Aus „Sachdarstellung“
1) Information zu Eingabe ABA/003/2024 - Informationsstele zur Umbenennung der Wissmannstraße Im Dezember 2023 war angeregt worden, nach Umbenennung der Wissmannstraße Stelen aufzustellen, die über den historischen Kontext des ehemaligen kolonialen Bezuges und den Umbenennungsprozess informieren. Die Verwaltung hatte mitgeteilt, dass geplant ist, die historischen Hintergrundinformationen in Form von QR-Codes zur Verfügung zu stellen. Von einer zusätzlichen Aufstellung durchaus kostspieliger Stelen werde daher zunächst abgesehen und nach der Evaluierung des QR-Angebots zu entscheiden sein.
Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.
Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.
Anregungs- und Beschwerdeausschuss. Amtlicher Vermerk: „abweichend beschlossen“.
Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.
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Dokumenttexte
Informationsvorlage BV als Text anzeigen
Title: Informationsvorlage BV
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00582026.pdf
Published Time: 2026-04-21T12:24:00.000Z
Number of Pages: 2
Markdown Content:
ABA/015/2026
X öffentlich nicht öffentlich
# Informationsvorlage
Betrifft:
Informationen zu noch nicht erörterten Eingaben
Amt / Institut:
01/13 - Ratsangelegenheiten und Stadtverfassung
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Anregungs- und
Beschwerdeausschuss 30.04.2026 Kenntnisnahme
Sachdarstellung:
1) Information zu Eingabe ABA/003/2024 - Informationsstele zur Umbenennung der
Wissmannstraße
Im Dezember 2023 war angeregt worden, nach Umbenennung der Wissmannstraße Stelen
aufzustellen, die über den historischen Kontext des ehemaligen kolonialen Bezuges und den
Umbenennungsprozess informieren. Die Verwaltung hatte mitgeteilt, dass geplant ist, die
historischen Hintergrundinformationen in Form von QR-Codes zur Verfügung zu stellen. Von
einer zusätzlichen Aufstellung durchaus kostspieliger Stelen werde daher zunächst
abgesehen und nach der Evaluierung des QR-Angebots zu entscheiden sein.
Der Anregungs- und Beschwerdeausschuss hat am 01.02.2024 beschlossen, die
Erfahrungen mit den QR-Codes abzuwarten. Nach Abschluss der Evaluierung teilt die
Verwaltung nunmehr mit, dass sich das Verfahren in der praktischen Anwendung als
unkompliziert, kostengünstig und ausreichend erwiesen hat. Aufgrund der positiven
Erfahrungen hinsichtlich Haltbarkeit, Akzeptanz sowie des geringen Pflege- und
Instandhaltungsaufwands wird derzeit kein Bedarf gesehen, zusätzliche Formate wie
beispielsweise separate Informationstafeln oder Informationsstelen einzuführen. Die
Verwendung von QR-Codes wird daher weiterhin als geeignete und angemessene Form der
Informationsvermittlung angesehen .
2) Information zu ABA/030/2025 - Lebendiges Stadtteilzentrum Hellerhof
> Zur Sitzung am 04.12.2025 lagen mehrere Eingaben zu den Planungen für die „Neue Mitte
> Hellerhof“ vor. Der Anregungs- und Beschwerdeausschuss hatte eine Entscheidung über den
> weiteren Umgang mit den Eingaben zurückgestellt, da die zuständige Bezirksvertretung eine
> Öffentlichkeitsveranstaltung zu dem Thema im Stadtbezirk durchführen möchte.
Diese Veranstaltung soll noch vor der Sommerpause stattfinden. Die Einsenderinnen und
Einsender, die sich an den ABA gewandt hatten, werden über den Termin informiert .Seite 2
3) Information zu ABA/007/2026 Verkehrsberuhigung Unterdorfstraße
Der Anregungs- und Beschwerdeausschuss hat am 05.02.2026 die Verwaltung gebeten,
Geschwindigkeitsanzeigetafeln (GAT) aufzustellen, auszuwerten und ihm über das Ergebnis zu
berichten.
Die Verwaltung teilt mit, dass die Aufstellung von GAT auf der Unterdorfstraße nicht möglich ist.
Anlagen:
Stellungnahme Fachamt zu ABA/003/2024 - Informationsstelen Wissmannstraße
Stellungnahme Fachamt zu ABA/003/2024 - Informationsstelen Wissmannstraße als Text anzeigen
Title: TMAbs1
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00582028.pdf
Published Time: Thu, 26 Mar 2026 13:00:40 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
Seite 1/2
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Vermessungs - und Katasteramt
An 01/1 3
Stellungnahme des Fachamtes 62 zur „Aufstellung von Informations -Stelen
für die Wissmannstraße " (ABA/003/2024 )
Bezug: Sitzung des Anregungs - und Beschwerdeausschusses am 30 . April 202 6
Stellungnahme des Fachamtes:
Im Rahmen des Pilotprojekts „QR -Codes“ wurden 12 Straßennamen erstmals mit
QR -Codes in Form von Aufklebern im Corporate Design der Landeshauptstadt
Düsseldorf versehen. Die QR -Codes wurden in geeigneter Höhe gut sichtbar an den
Pfosten der Straßenschilder angebracht. Über das Scannen der QR -Codes mit dem
Smartphone können Informationen sowohl zum früheren Straßennamen
(hier: Wissmannstraße) und den Hintergründen für die Einstufung in Kategorie A als
auch zum neuen Straßennamen (hier: Hermann -Smeets -Straße) abgerufen werden.
Nach Abschluss der Probephase wurden im Rahmen der regulären Straßenkontrollen
auch die angebrachten QR -Code -Aufkleber überprüft. Dabei konnten keine Fälle von
Vandalismus oder Beschädigungen festgestellt werden. Auffällig war lediglich, dass
andere Aufkleber nicht über die QR -Codes geklebt wurden, sondern in den meisten
Fällen daneben bzw. um diese herum angebracht wurden (siehe An lage ).
Bislang musste kein QR -Code -Aufkleber erneuert werden. Beschwerden aus der
Bevölkerung oder von Anwohnenden zu diesem Thema sind nicht eingegangen.
Auch hinsichtlich der Haltbarkeit zeigen sich bislang keine Beeinträchtigungen. An
den kontrollierten Aufklebern konnten keine witterungsbedingten
Abnutzungserscheinungen festgestellt werden.
Die Montage der Aufkleber gestaltet sich aus praktischer Sicht unkompliziert.
Voraussetzung für eine dauerhafte Haftung ist jedoch eine vorherige Reinigung der
Schilderpfosten, sodass diese frei von Fett, Schmutz und Feuchtigkeit sind. Dieses
Vorgehen entspricht den üblichen Arbeitsabläufen bei vergleichbaren Tätigkeiten und
stellt daher keinen zusätzlichen organisatorischen Aufwand dar.
Erfahrungen zur Reinigung der Aufkleber liegen bislang nicht vor, da diese bisher
nicht beschmiert wurden. Grundsätzlich ist jedoch davon auszugehen, dass bei einer
Reinigung keine aggressiven Reinigungsmittel verwendet werden sollten, um
Beschädigungen de r Aufkleber zu vermeiden. Im Falle von Beschädigungen oder
starker Verschmutzung würde die Instandhaltung durch einen Austausch des
jeweiligen Aufklebers erfolgen.
Ergänzend wurden die Zugriffszahlen auf die über die QR -Codes erreichbaren
Internetseiten ausgewertet. Nach Veröffentlichung der entsprechenden Seiten konnte Seite 2/2
ein Anstieg der Seitenaufrufe festgestellt werden. Die Auswertung zeigt zudem, dass
die Inhalte sowohl über mobile Endgeräte als auch über Desktopgeräte abgerufen
werden. Die insgesamt erfassten Zugriffszahlen lassen jedoch keine abschließenden
belastbaren Rückschlüsse auf die tatsächliche Nutzung der QR -Codes im öffentlichen
Raum zu, da nicht eindeutig unterschieden werden kann, ob der Zugriff unmittelbar
über den QR -Code oder über andere Zugangswege erfolgt ist. Die erhobenen Daten
können daher lediglich als ergänzender Hinweis darauf gewertet werden, dass die
bereitgestellten Informationen grundsätzlich genutzt werden.
Zusammenfassung:
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass sich der Einsatz der QR -Code -Aufkleber
im Rahmen des Pilotprojekts aus praktischer Sicht bewährt hat. Die Anbringung ist
unkompliziert, bislang sind weder Vandalismus noch witterungsbedingte Schäden
festgestellt worden und ein Austausch von Aufklebern war bisher nicht erforderlich.
Beschwerden aus der Bevölkerung sind ebenfalls nicht bekannt geworden.
Vor dem Hintergrund der im Pilotprojekt gewonnenen Erkenntnisse wird
verwaltungsseitig weiterhin an dem Einsatz von QR -Code -Aufklebern zur
ergänzenden Information über Straßennamen festgehalten. Das Verfahren hat sich in
der praktischen Anwendung als unkompliziert, kostengünstig und ausreichend
erwiesen. Aufgrund der positiven Erfahrungen hinsichtlich Haltbarkeit, Akzeptanz
sowie des geringen Pflege - und Instandhaltungsaufwands wird derzeit kein B edarf
gesehen, zusätzliche Formate wie beispielsweise separat e Informationstafeln oder
Informationsstelen einzuführen. Die Verwendung von QR -Codes wird daher
weiterhin als geeignete und angemessene Form der
Informationsvermittlung angesehen.
Anlage:
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.