Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen ABA/015/2026

Informationen zu noch nicht erörterten Eingaben

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
2Dokumente 26. März 2026veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus „Sachdarstellung“

1) Information zu Eingabe ABA/003/2024 - Informationsstele zur Umbenennung der Wissmannstraße Im Dezember 2023 war angeregt worden, nach Umbenennung der Wissmannstraße Stelen aufzustellen, die über den historischen Kontext des ehemaligen kolonialen Bezuges und den Umbenennungsprozess informieren. Die Verwaltung hatte mitgeteilt, dass geplant ist, die historischen Hintergrundinformationen in Form von QR-Codes zur Verfügung zu stellen. Von einer zusätzlichen Aufstellung durchaus kostspieliger Stelen werde daher zunächst abgesehen und nach der Evaluierung des QR-Angebots zu entscheiden sein.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 26. März 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Vorgang · ABA/015/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Weitere Unterlage

    Stellungnahme Fachamt zu ABA/003/2024 - Informationsstelen Wissmannstraße · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Ursprüngliche Vorlage

    Informationsvorlage BV · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 12.1

    Anregungs- und Beschwerdeausschuss. Amtlicher Vermerk: „abweichend beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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Title: Informationsvorlage BV URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00582026.pdf Published Time: 2026-04-21T12:24:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: ABA/015/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Informationsvorlage Betrifft: Informationen zu noch nicht erörterten Eingaben Amt / Institut: 01/13 - Ratsangelegenheiten und Stadtverfassung Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Anregungs- und Beschwerdeausschuss 30.04.2026 Kenntnisnahme Sachdarstellung: 1) Information zu Eingabe ABA/003/2024 - Informationsstele zur Umbenennung der Wissmannstraße Im Dezember 2023 war angeregt worden, nach Umbenennung der Wissmannstraße Stelen aufzustellen, die über den historischen Kontext des ehemaligen kolonialen Bezuges und den Umbenennungsprozess informieren. Die Verwaltung hatte mitgeteilt, dass geplant ist, die historischen Hintergrundinformationen in Form von QR-Codes zur Verfügung zu stellen. Von einer zusätzlichen Aufstellung durchaus kostspieliger Stelen werde daher zunächst abgesehen und nach der Evaluierung des QR-Angebots zu entscheiden sein. Der Anregungs- und Beschwerdeausschuss hat am 01.02.2024 beschlossen, die Erfahrungen mit den QR-Codes abzuwarten. Nach Abschluss der Evaluierung teilt die Verwaltung nunmehr mit, dass sich das Verfahren in der praktischen Anwendung als unkompliziert, kostengünstig und ausreichend erwiesen hat. Aufgrund der positiven Erfahrungen hinsichtlich Haltbarkeit, Akzeptanz sowie des geringen Pflege- und Instandhaltungsaufwands wird derzeit kein Bedarf gesehen, zusätzliche Formate wie beispielsweise separate Informationstafeln oder Informationsstelen einzuführen. Die Verwendung von QR-Codes wird daher weiterhin als geeignete und angemessene Form der Informationsvermittlung angesehen . 2) Information zu ABA/030/2025 - Lebendiges Stadtteilzentrum Hellerhof > Zur Sitzung am 04.12.2025 lagen mehrere Eingaben zu den Planungen für die „Neue Mitte > Hellerhof“ vor. Der Anregungs- und Beschwerdeausschuss hatte eine Entscheidung über den > weiteren Umgang mit den Eingaben zurückgestellt, da die zuständige Bezirksvertretung eine > Öffentlichkeitsveranstaltung zu dem Thema im Stadtbezirk durchführen möchte. Diese Veranstaltung soll noch vor der Sommerpause stattfinden. Die Einsenderinnen und Einsender, die sich an den ABA gewandt hatten, werden über den Termin informiert .Seite 2 3) Information zu ABA/007/2026 Verkehrsberuhigung Unterdorfstraße Der Anregungs- und Beschwerdeausschuss hat am 05.02.2026 die Verwaltung gebeten, Geschwindigkeitsanzeigetafeln (GAT) aufzustellen, auszuwerten und ihm über das Ergebnis zu berichten. Die Verwaltung teilt mit, dass die Aufstellung von GAT auf der Unterdorfstraße nicht möglich ist. Anlagen: Stellungnahme Fachamt zu ABA/003/2024 - Informationsstelen Wissmannstraße
Stellungnahme Fachamt zu ABA/003/2024 - Informationsstelen Wissmannstraße als Text anzeigen
Title: TMAbs1 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00582028.pdf Published Time: Thu, 26 Mar 2026 13:00:40 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: Seite 1/2 62/4 23 .03.202 6 Ku  942 71 Vermessungs - und Katasteramt An 01/1 3 Stellungnahme des Fachamtes 62 zur „Aufstellung von Informations -Stelen für die Wissmannstraße " (ABA/003/2024 ) Bezug: Sitzung des Anregungs - und Beschwerdeausschusses am 30 . April 202 6 Stellungnahme des Fachamtes: Im Rahmen des Pilotprojekts „QR -Codes“ wurden 12 Straßennamen erstmals mit QR -Codes in Form von Aufklebern im Corporate Design der Landeshauptstadt Düsseldorf versehen. Die QR -Codes wurden in geeigneter Höhe gut sichtbar an den Pfosten der Straßenschilder angebracht. Über das Scannen der QR -Codes mit dem Smartphone können Informationen sowohl zum früheren Straßennamen (hier: Wissmannstraße) und den Hintergründen für die Einstufung in Kategorie A als auch zum neuen Straßennamen (hier: Hermann -Smeets -Straße) abgerufen werden. Nach Abschluss der Probephase wurden im Rahmen der regulären Straßenkontrollen auch die angebrachten QR -Code -Aufkleber überprüft. Dabei konnten keine Fälle von Vandalismus oder Beschädigungen festgestellt werden. Auffällig war lediglich, dass andere Aufkleber nicht über die QR -Codes geklebt wurden, sondern in den meisten Fällen daneben bzw. um diese herum angebracht wurden (siehe An lage ). Bislang musste kein QR -Code -Aufkleber erneuert werden. Beschwerden aus der Bevölkerung oder von Anwohnenden zu diesem Thema sind nicht eingegangen. Auch hinsichtlich der Haltbarkeit zeigen sich bislang keine Beeinträchtigungen. An den kontrollierten Aufklebern konnten keine witterungsbedingten Abnutzungserscheinungen festgestellt werden. Die Montage der Aufkleber gestaltet sich aus praktischer Sicht unkompliziert. Voraussetzung für eine dauerhafte Haftung ist jedoch eine vorherige Reinigung der Schilderpfosten, sodass diese frei von Fett, Schmutz und Feuchtigkeit sind. Dieses Vorgehen entspricht den üblichen Arbeitsabläufen bei vergleichbaren Tätigkeiten und stellt daher keinen zusätzlichen organisatorischen Aufwand dar. Erfahrungen zur Reinigung der Aufkleber liegen bislang nicht vor, da diese bisher nicht beschmiert wurden. Grundsätzlich ist jedoch davon auszugehen, dass bei einer Reinigung keine aggressiven Reinigungsmittel verwendet werden sollten, um Beschädigungen de r Aufkleber zu vermeiden. Im Falle von Beschädigungen oder starker Verschmutzung würde die Instandhaltung durch einen Austausch des jeweiligen Aufklebers erfolgen. Ergänzend wurden die Zugriffszahlen auf die über die QR -Codes erreichbaren Internetseiten ausgewertet. Nach Veröffentlichung der entsprechenden Seiten konnte Seite 2/2 ein Anstieg der Seitenaufrufe festgestellt werden. Die Auswertung zeigt zudem, dass die Inhalte sowohl über mobile Endgeräte als auch über Desktopgeräte abgerufen werden. Die insgesamt erfassten Zugriffszahlen lassen jedoch keine abschließenden belastbaren Rückschlüsse auf die tatsächliche Nutzung der QR -Codes im öffentlichen Raum zu, da nicht eindeutig unterschieden werden kann, ob der Zugriff unmittelbar über den QR -Code oder über andere Zugangswege erfolgt ist. Die erhobenen Daten können daher lediglich als ergänzender Hinweis darauf gewertet werden, dass die bereitgestellten Informationen grundsätzlich genutzt werden. Zusammenfassung: Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass sich der Einsatz der QR -Code -Aufkleber im Rahmen des Pilotprojekts aus praktischer Sicht bewährt hat. Die Anbringung ist unkompliziert, bislang sind weder Vandalismus noch witterungsbedingte Schäden festgestellt worden und ein Austausch von Aufklebern war bisher nicht erforderlich. Beschwerden aus der Bevölkerung sind ebenfalls nicht bekannt geworden. Vor dem Hintergrund der im Pilotprojekt gewonnenen Erkenntnisse wird verwaltungsseitig weiterhin an dem Einsatz von QR -Code -Aufklebern zur ergänzenden Information über Straßennamen festgehalten. Das Verfahren hat sich in der praktischen Anwendung als unkompliziert, kostengünstig und ausreichend erwiesen. Aufgrund der positiven Erfahrungen hinsichtlich Haltbarkeit, Akzeptanz sowie des geringen Pflege - und Instandhaltungsaufwands wird derzeit kein B edarf gesehen, zusätzliche Formate wie beispielsweise separat e Informationstafeln oder Informationsstelen einzuführen. Die Verwendung von QR -Codes wird daher weiterhin als geeignete und angemessene Form der Informationsvermittlung angesehen. Anlage:

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen ABA/015/2026