Informationsvorlage BV als Text anzeigen
Title: 00373285.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00373285.pdf
Published Time: Tue, 03 Mar 2020 09:48:18 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
BV8/052/2020
X öffentlich nicht öffentlich
# Informationsvorlage
Betrifft:
Kreuzung Klein-Eller/Weinheimer Straße/Annweiler Straße - Erhöhung der Verkehrssicherheit
Amt / Institut:
Bezirksverwaltungsstelle 8
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 8 19.03.2020 Kenntnisnahme
Die Bezirksvertretung 8 hat in der Sitzung am 07.11.2019 folgenden Beschluss gefasst:
Bezirksvertretung 8 bittet die Verwaltung, die Verkehrssicherheit an der Kreuzung Klein Eller / Weinheimer Straße / Annweiler Straße durch folgende Maßnahmen zu verbessern:
1. Verbesserung der Wahrnehmbarkeit der ersten LZA auf der Straße Klein- Eller, Fahrtrichtung Süd, vor dem Fußgänger-/Radüberweg, zum Beispiel durch etwas andere Platzierung der LZA-Elemente und durch weiße Einfassung auch der unteren Ampelelemente.
2. Einrichtung einer angekündigten stationären Rotlichtüberwachung in Fahrtrichtung Süd, die auch bereits das verbotswidrige Überfahren der ersten LZA am Fußgänger-/Radüberweg erfasst.
3. Roteinfärbung der Radfurt über die Weinheimer Straße in Fahrtrichtung Süd
4. Prüfung der Anlage einer zusätzlichen signalisierten Fußgängerquerung über die Straße Klein-Eller südlich der Weinheimer Straße.
5. Prüfung der Öffnung des Ellerbittweg zwischen Klein-Eller und Annweiler Straße für den Radverkehr in Richtung Klein-Eller.
Die Verwaltung teilt zu diesen Anregungen mit, dass an der angesprochenen Fuß-/ Radquerungsstelle insgesamt 4 Signalgeber für den Kfz-Verkehr angebracht sind. Diese führen nach Einschätzung der Verwaltung zu einer ausreichenden Erkennbarkeit der angezeigten Signalregelung.Dieser Umstand wird auch durch die Unfallstatistik bekräftigt, nach der es am gesamten Knotenpunkt in drei Kalenderjahren insgesamt nur in zwei Fällen Unfälle mit ausschließlich geringem Sachschaden gab, die durch die Missachtung von Rotlicht verursacht wurden .Seite 2
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen dürfen stationäre Überwachungsanlagen nur an Gefahrenstellen und Unfallhäufungsstellen aufgestellt werden. Die polizeilichen Unfallauswertungen haben ergeben, dass sich in den vergangenen drei Jahren lediglich 34 Unfälle im gesamten Kreuzungsbereich ereignet haben. 30 davon waren Bagatellen ohne Personen- oder hohen Sachschaden. In zwei Fällen wurden Personen leichtverletzt, in zwei weiteren wurde ein größerer Sachschaden verursacht. Lediglich zwei der Bagatellunfälle sind ursächlich auf Rotlichtverstöße zurückzuführen. Aufgrund der geringen Schwere dieser Unfälle wird seitens der Polizeibeamten kein umfängliches Unfallprotokoll aufgenommen. Diese Unfälle lassen sich daher nachträglich nur dem gesamten Knotenpunkt, aber nicht einer bestimmten Fahrbeziehung zuordnen. Vor diesem Hintergrund hält die Verwaltung die gesetzlichen Vorgaben zur Errichtung einer Rotlichtüberwachungsanlage an benannter Stelle für nicht erfüllt.
Roteinfärbungen von Radfurten werden seitens der Verwaltung nur sehr sporadisch verwendet. Zum einen soll die Farbgebung auf besondere Gefahrensituationen hinweisen, zum anderen gibt es keinen wissenschaftlichen Beleg, dass roteingefärbte
Radfurten weniger unfallauffällig sind. Eine besondere Gefahrensituation wird seitens der Verwaltung nicht gesehen, da sich im gesamten Kreuzungsbereich im
genannten Zeitraum lediglich sieben sogenannte „Abbiegeunfälle“ mit ausschließlich
geringem Sachschaden zu verzeichnen waren. Die Verwaltung schätzt die Roteinfärbung aus den genannten Gründen nicht als zielführend zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ein.
Nach einer ersten Prüfung der Signalsteuerung würde die Einrichtung der zusätzlichen Querung voraussichtlich zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Verkehrsflusses auf der Straße Klein-Eller führen. Die Steuerung der dortigen Signalanlage soll im Rahmen des Förderprogramms zur Verbesserung der ÖV-Bevorrechtigung im Düsseldorfer Stadtgebiet mittelfristig (bis Ende des Jahres 2024) überarbeitet werden. In diesem Zusammenhang wird der Vorschlag erneut im Detail geprüft und falls möglich aufgegriffen.
Neben einer ausreichenden Fahrbahnbreite entlang des Ellerbittwegs ist hierfür die Einmündung in die Straße Klein-Eller detailliert zu prüfen. Der ausfahrende Radverkehr wäre in die Signalsteuerung einzubeziehen. Auch diese Detailprüfung soll im Rahmen der Überarbeitung der Signalsteuerung der dortigen Lichtsignalanlage, beide Knotenpunkte werden von einer gemeinsamen Signalanlage geregelt, erfolgen.