Informationsvorlage BV als Text anzeigen
Title: 00401382.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00401382.pdf
Published Time: Fri, 05 Feb 2021 10:06:32 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
BV4/028/2021
X öffentlich nicht öffentlich
# Informationsvorlage
Betrifft:
Müllansamlungen vermeiden, Aufenthaltsqualität sichern
Amt / Institut:
Bezirksverwaltungsstelle 4
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 4 17.02.2021 Kenntnisnahme
Sachdarstellung:
Hinsichtlich des Beschlusses der Bezirksvertretung 4 vom 02.12.2020 nimmt das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz wie folgt Stellung:
Aufgrund des vorliegenden Beschlusses wurde die Situation vor Ort (Luegallee, Dominikanerstraße, Barbarossa- und Salierplatz) durch einen Außendienstmitarbeiter des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz geprüft. Im Ergebnis war der Sauberkeitszustand im vorgenannten Bereich zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht zu beanstanden. Verunreinigungen z.B. durch Verpackungsmüll wurden nicht vor-gefunden und die Papierkörbe waren nicht überfüllt.
Da durch die Pandemie-Situation mit teilweise geschlossener Gastronomie eine
Zunahme von „to go“ – Verpackungsmüll im öffentlichen Straßenraum zu verzeichnen ist, wurde bereits an vielen Stellen im Stadtgebiet das Behältervolumen ergänzt.
In Oberkassel wurden noch vor den Weihnachtsfeiertagen an folgenden Örtlichkeiten Abfallbehälter ergänzt:
Hänge-Papierkörbe (dauerhaft):
-Bushaltestelle Luegplatz
-Luegallee (in Höhe ggü. Hsnr. 50) Ecke Oberkasseler Straße
-Luegallee 126 Ecke Quirinstraße
-Luegallee Ecke Cheruskerstraße (in der Nähe der Sitzbank)
-Luegallee (in Höhe ggü. Hsnr. 57) Ecke Adalbertstraße
120 Liter Eventtonnen (temporär):
-Barbarossaplatz Ecke Schorlemerstraße
-Belsenplatz im Bereich der Hsnr. 5
-Barbarossaplatz ggü. der Dominikanerstraße Hsnr.2
-Werner-Pfingst-Platz Ecke Drakestraße
-Luegallee Ecke Friesenstraße Seite 2
Sollte aufgrund der andauernden „Pandemie -Situation“ weiterer Bedarf – im Hinblick auf zusätzliches Entsorgungsvolumen - festgestellt werden, so kann dieser unter Angabe der konkreten Örtlichkeit(en) auch formlos über die Bezirksverwaltung 4 an das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz übermittelt werden.
Mittelfristig (nach Ende der Pandemie-Situation) wird die Verwaltung mit der Gastronomie Kontakt aufnehmen und darauf drängen, den Vorgaben in § 2 Abs. 5 der Düsseldorfer Straßenordnung nachzukommen. Demnach muss, wer Waren zum sofortigen Verzehr verkauft, ausreichende Abfallbehälterkapazitäten aufstellen und im Umkreis von 50 Metern um die Verkaufsstelle alle Rückstände der von ihm verkauften Waren beseitigen.