Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV9/242/2020

Öffentliche Toilettenanlagen im Stadtgebiet Düsseldorfs - Nachtrag zur Sitzung der BV 9 vom 19.06.2020; BAU/004/2020

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Kaiser-Friedrich-Straße 16a · Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug 1Dokument 17. Dezember 2020veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus „Sachdarstellung“

Das Amt für Gebäudemanagement hat die Bezirksvertretungen mit der oben genannten Vorlage, die im Juni 2020 in die Politik eingebracht wurde, über das Toilettenkonzept informiert. Die Bezirksvertretungen hatten die Möglichkeit zum Toilettenkonzept entsprechende Anregungen zu geben. Es erfolgte eine Prüfung durch das Amt für Gebäudemanagement zu folgenden Anregungen der Bezirksvertretung 9:  Berücksichtigung Toilettenanlage Siegburger Straße  Bedarf entlang des Radschnellweges (Sportanlage Niederheid, Freizeitpark Niederheid, Münchener Straße/ itterstraße)  Vorschlag Paulsmühle/ Bürgerhaus Benrath  Zugänglichkeit Friedhof Hassels Stellungnahme des Amtes für Gebäudemanagement: Standorte von Kindertagesstätten und Schulgebäuden sind aus dem Sicherheitsaspekt heraus grundsätzlich nicht Bestandteil des Toilettenkonzeptes.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 17. Dezember 2020. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Title: 00395286.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00395286.pdf Published Time: Tue, 12 Jan 2021 08:00:51 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: BV9/242/2020 X öffentlich nicht öffentlich # Informationsvorlage Betrifft: Öffentliche Toilettenanlagen im Stadtgebiet Düsseldorfs - Nachtrag zur Sitzung der BV 9 vom 19.06.2020; BAU/004/2020 Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 9 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 9 22.01.2021 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Das Amt für Gebäudemanagement hat die Bezirksvertretungen mit der oben genannten Vorlage, die im Juni 2020 in die Politik eingebracht wurde, über das Toilettenkonzept informiert. Die Bezirksvertretungen hatten die Möglichkeit zum Toilettenkonzept entsprechende Anregungen zu geben. Es erfolgte eine Prüfung durch das Amt für Gebäudemanagement zu folgenden Anregungen der Bezirksvertretung 9:  Berücksichtigung Toilettenanlage Siegburger Straße  Bedarf entlang des Radschnellweges (Sportanlage Niederheid, Freizeitpark Niederheid, Münchener Straße/ itterstraße)  Vorschlag Paulsmühle/ Bürgerhaus Benrath  Zugänglichkeit Friedhof Hassels Stellungnahme des Amtes für Gebäudemanagement: Standorte von Kindertagesstätten und Schulgebäuden sind aus dem Sicherheitsaspekt heraus grundsätzlich nicht Bestandteil des Toilettenkonzeptes. Durch die Kreuzung mehrerer Radwege besteht ein zusätzlicher Bedarf, der durch die Toilettenanlage im Freizeitpark Niederheid abgedeckt werden soll. Die Anregung der Bezirksvertretung, zusätzlich zur Bedarfsdeckung im Freizeitpark Niederheid an der Ecke Münchener Straße/ Itterstraße gezielt eine Nette Toilette zu aquirieren, wird in die weitere Planung aufgenommen bzw. geprüft. Bei der Konzepterstellung wurde kein zu deckender Bedarf im Bereich des Bürgerhaus Benrath bzw. der Paulsmühle festgestellt. Im Rahmen der fortschreitenden Planungen wurden die beiden Standorte, öffentliche Toilettenanlagen im Sinne des Toilettenkonzeptes, als unpassend eingestuft, da die Öffnungszeiten begrenzt sind. Die öffentliche Toilettenanlage auf dem Friedhof Hassels ist nicht barrierefrei zu erreichen und auch nicht behindertengerecht. Die Anlage wird für die weitere Berücksichtigung des Toilettenkonzeptes geprüft. Seite 2

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV9/242/2020