Bezirksvertretung Beschlussvorlage Aktenzeichen BV7/045/2021

Wiederwahl einer Schiedsperson - Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung -

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Heinrich-Könn-Straße 364 · Stadtbezirk 7 (Gerresheim)örtlicher Bezug 3Dokumente 3. Februar 2021veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Die Bezirksvertretung 7 genehmigt die als Anlage beiliegende von Frau Bezirksbürgermeisterin Icking und Herrn Rayermann am 20.01.2021 getroffene Dringlichkeitsentscheidung.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Auf die Vorlage OVA/123/2020, sowie die Sachdarstellung und Begründung der Dringlichkeit der Entscheidung gem. § 60 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW wird verwiesen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 3. Februar 2021. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Dokumenttexte

Beschlussvorlage_BV als Text anzeigen
Title: 00401171.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00401171.pdf Published Time: Thu, 18 Mar 2021 09:43:11 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: BV7/045/2021 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Wiederwahl einer Schiedsperson - Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung - Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 7 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 7 23.03.2021 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 7 genehmigt die als Anlage beiliegende von Frau Bezirksbürgermeisterin Icking und Herrn Rayermann am 20.01.2021 getroffene Dringlichkeitsentscheidung. Sachdarstellung: Auf die Vorlage OVA/123/2020, sowie die Sachdarstellung und Begründung der Dringlichkeit der Entscheidung gem. § 60 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW wird verwiesen. Anlagen: Dringlichkeitsentscheidung Wiederwahl einer Schiedsperson Wiederwahl einer Schiedsperson OVA/123/2020
Dringlichkeitsentscheidung Wiederwahl einer Schiedsperson als Text anzeigen
Title: 00401174.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00401174.pdf Published Time: Wed, 03 Feb 2021 15:34:53 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
Wiederwahl einer Schiedsperson OVA/123/2020 als Text anzeigen
Title: Ö URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00401175.pdf Published Time: Wed, 03 Feb 2021 15:35:36 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: OVA/123/2020 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Wiederwahl einer Schiedsperson Fachbereich: 32 - Ordnungsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Christian Zaum Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 7 26.01.2021 Vorberatung Ordnungs - und Verkehrsausschuss 17.02.2021 Vorberatung Rat 18.03.2021 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Wiederwahl der Schiedsfrau Margret Heuter Wiebachweg 1 40625 Düsseldorf für den Schiedsbezirk 14 – Gerresheim. Sachdarstellung: Die fünfjährige Amtszeit von Frau Heuter läuft mit Wirkung zum 28.04.2021 aus. Frau Heuter hat sich für den Fall der Wiederwahl durch die Gremien der Stadt Düsseldorf bereit erklärt, eine weitere Amtszeit von 5 Jahren auszuüben.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV7/045/2021