Zulassung einer Vertretung einer betroffenen Bevölkerungsgruppe gemäß § 58 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) - Behindertenrat
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Im Original formuliert
Die Bezirksvertretung 5 beschließt, Frau Dr. Karoline Peters, zur beratenden Teilnahme an den öffentlichen Sitzungen der Bezirksvertretung 5 gemäß § 58 Absatz 3 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) bis zum Ende der laufenden Wahlperiode zuzulassen.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
Der Behindertenrat hat in seiner Sitzung am 23. Februar 2026 Frau Dr. Karoline Peters als beratendes Behindertenratsmitglied für den Stadtbezirk 5 benannt.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 2. März 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Vorgang · BV5/034/2026
Unterlagen und Sitzungsverlauf
Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.
Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.
Die belegten Schritte
So entwickelt sich der Vorgang
Ursprüngliche Vorlage
Beschlussvorlage_BV · Dateidatum im Ratsinformationssystem
Sitzung · TOP 4
Bezirksvertretung 5. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.
Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV5/034/2026