Eingabe nach 24 GO Aktenzeichen ABA/027/2025

Bewohnerparkgebiet Moorenplatz

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
4Dokumente 16. September 2025veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus „Kurzdarstellung“

Die Einsenderin beantragt, den Bewirtschaftungszeitraum im Bewohnerparkgebiet Moorenplatz zu reduzieren.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 16. September 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Moorenplatz – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

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Dokumenttexte

Eingabe 24GO als Text anzeigen
ABA/027/2025 X öffentlich nicht öffentlich Eingabe nach § 24 Gemeindeordnung NRW Betrifft: Bewohnerparkgebiet Moorenplatz Fachbereich: 01/13 - Ratsangelegenheiten und Stadtverfassung Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Anregungs- und Beschwerdeausschuss 04.12.2025 - Kurzdarstellung: Die Einsenderin beantragt, den Bewirtschaftungszeitraum im Bewohnerparkgebiet Moorenplatz zu reduzieren. Seite 2 Anlagen: Bewohnerparkgebiet MP_Eingabe Bewohnerparkgebiet MP_ Beschlussvorlage OVA aus 2019 Bewohnerparkgebiet MP_Stellungnahme der Verwaltung
Bewohnerparkgebiet MP_Eingabe als Text anzeigen
Anlage 1 Zu Vorlage ABA/027/2025 Eingabe nach § 24 GO: Bewohnerparkgebiet Moorenplatz Eingabe vom 06.08.2025 Thema: Straßen und Verkehr Anregung/ Beschwerde (Kurzfassung): Änderung Zeiten Bewohnerparkgebiet Moorenplatz Begründung/ Schilderung der Situation: Sehr geehrte Damen und Herren, Ich beantrage die Änderung des Parkgebietes Moorenplatz zu Sonn-und Feiertagen, sowie abends und über Nacht. Im oben genannten Parkgebiet müssen Gäste / Besucher alle 2 h die Parkscheibe weiterdrehen - Gäste die über Nachts bleiben am Wochenende auch gerne dann über Nacht. Die nächsten öffentlichen Parkräume liegen > 200 m weiter weg zum Teil, was für Ältere und Gehbehinderte nicht zumutbar bzw. auch nicht machbar ist. Es entbehrt jeder Sinnhaftigkeit und ist nicht notwendig. Das begründe ich damit, dass auch vor Schaffung der Parkzone reichlich Platz und auch ausreichend Fluktuation der Mitarbeiter der Uniklinik vorhanden war. Die Uni-Mitarbeiter, die tagsüber die Parkplätze beanspruchen - hauptsächlich Verwaltung - verlassen das Gebiet in der Regel spätestens um ca. 16 Uhr. Eine Zeitenregelung würde völlig ausreichen, den Anwohnern einen Parkplatz vor der Tür zu sichern. Insbesondere, da von Seiten der Studentenwohnheime, welche eine große Fläche in dem Wohngebiet einnehmen, so gut wie keine Parkplätze in Anspruch genommen werden bzw. die Plätze auf dem Wohnheimgelände zum Großteil auch schon nicht genutzt werden . Der von anderen Stellen argumentativ genannte 3 -Schichtbetrieb der Uni ist insofern hinfällig, da von den ca. 10.000 Mitarbeitern nur ein sehr geringer Teil im Schichtsystem arbeitet (laut Internet ca 1500!). Ich beantrage die Änderung des Parkgebietes zu Sonn-und Feiertagen, sowie abends und über Nacht - weil einfach mehr als genug Platz da ist! Mit freundlichen Grüßen, (Name der Einsenderin)
Bewohnerparkgebiet MP_ Beschlussvorlage OVA aus 2019 als Text anzeigen
OVA/062/2019 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Wohngebiet Moorenplatz- Einrichtung eines Bewohnerparkgebietes Fachbereich: 66 - Amt für Verkehrsmanagement Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 3 10.12.2019 Anhörung Ordnungs- und Verkehrsausschuss 15.01.2020 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss beschließt die Einrichtung eines Bewohner- parkgebietes in den Wohnstraßen östlich Witzelstraße: Bittweg ab Hausnummer 107, Lubarschstraße, Moorenplatz, Oertelstraße, Schloßmannstraße, Solenanderstraße, Strümpellstraße und Virchowstraße von montags bis sonntags ganztägig. Kunden und Besucher können unter Verwendung der Parkscheibe mit einer Höchst - parkdauer von zwei Stunden parken. Sachdarstellung: Mangels ausreichender privater Stellflächen und aufgrund eines erheblich en allge- meinen Parkdrucks, der unter anderem durch die Beschäftigten des Verwaltungs - standortes Technisches Rathaus sowie der Uniklinik Düsseldorf - diese wird rund um die Uhr betrieben - erzeugt wird, besteht die Möglichkeit, Sonderparkberechtigungen für Bewohner städtischer Quartiere zu erteilen. Die Verwaltung sieht die Voraus - setzungen für ein Bewohnerparkgebiet entsprechend §45 (1b) 2.a StVO für das oben genannte Quartier als gegeben an. Über die Einrichtung von Bewohnerparkgebieten entscheidet gemäß Zuständigkeits- ordnung der Landeshauptstadt Düsseldorf der Ordnungs - und Verkehrsausschuss. Die Verwaltung überprüft auf Grundlage des durch den Rat der Stadt beschlossenen Parkraumbewirtschaftungskonzeptes (Ö -Vorlage 66/52/2019) systematisch weitere Stadtteile und Quartiere in Bezug auf die Vorteilhaftigkeit einer Ausdehnung oder Neueinrichtung von Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen, unter anderem der Einrichtung von Bewohnerparkgebieten. Auf Wunsch der Bezirksvertretung 3 wird die Ausweisung dieses Bewo hnerpark- gebietes vorgezogen auf den Weg gebracht. Anlage 2 zu Vorlage ABA/027/2025 Seite 2
Bewohnerparkgebiet MP_Stellungnahme der Verwaltung als Text anzeigen
Anlage 3 zu Vorlage ABA/027/2025 Eingabe nach § 24 GO: Bewohnerparkgebiet Moorenplatz Hier: Stellungnahme des Amtes für Verkehrsmanagement Die geltenden Bewirtschaftungszeiten bzw. die Höchstparkdauer für BesucherInnen im Bewohnerparkgebiet Moorenplatz Zone MP wurden mittels Beschluss durch den zuständigen Ordnungs- und Verkehrsausschuss-unter Anhörung der Bezirksvertretung 3 (Beschlussvorlage OVA/062/2019) - festgelegt und beruhen auf dem ganzjährigen Drei-Schicht-Betrieb der westlich direkt angrenzenden Universitätsklinik. An dem Sachverhalt hat sich bis heute nichts geändert. Grundsätzlich besteht in fußläufiger Entfernung jedes Bewohnerparkgebietes ein Anteil unbewirtschafteter Stellplätze für alle sonstige Zwecke. Eine Anpassung der räumlichen Ausdehnung, der Bewirtschaftungszeiten bzw. der Höchstparkdauer kann nur auf Basis einer politischen Beschlussfassung erfolgen. Ein entsprechender Antrag hat die Verwaltung für das Bewohnerparkgebiet Zone MP - nach Einrichtung im Jahr 2020 - erstmalig erreicht.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen ABA/027/2025