Eingabe nach 24 GO Aktenzeichen ABA/053/2026

Public Viewing in Wohngebieten

Beratung geplant Nächster Termin am 05.11.2026 bei Anregungs- und Beschwerdeausschuss.
5. November 2026nächster Termin 2Dokumente 16. Oktober 2026veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus „Kurzdarstellung“

Es wird angeregt, Public Viewing bei sportlichen Großveranstaltungen in Wohngebieten nur begrenzt zuzulassen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 16. Oktober 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Vorgang · ABA/053/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Eingabe 24GO · Vorlagendatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Public Viewing_Eingabe · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 16

    Anregungs- und Beschwerdeausschuss. Kein Ergebnisvermerk hinterlegt.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Eingabe 24GO als Text anzeigen
ABA/053/2026 X öffentlich nicht öffentlich Eingabe nach § 24 Gemeindeordnung NRW Betrifft: Public Viewing in Wohngebieten Fachbereich: 01/13 - Ratsangelegenheiten und Stadtverfassung Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Anregungs- und 05.11.2026 - Beschwerdeausschuss Kurzdarstellung: Es wird angeregt, Public Viewing bei sportlichen Großveranstaltungen in Wohngebieten nur begrenzt zuzulassen. Anlagen: Public Viewing_Eingabe
Public Viewing_Eingabe als Text anzeigen
Title: Public Viewing – Eingabe URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00601238.pdf Published Time: Fri, 23 Oct 2026 07:50:32 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Anlage 1 zu Vorlage ABA/053/2026 # Anregungs- und Beschwerdeausschuss Stadtverwaltung Düsseldorf Büro 01/13 40200 Düsseldorf Düsseldorf, den 08.09.2026 ## "Rechtloser Raum in Bilk" oder Auswirkungen von Erlassen auf die Anwohner Sehr geehrte Damen und Herren, Ich möchte das Ende der Sommerferien dazu nutzen, Ihnen mein Anliegen vorzutragen. Bitte sehen Sie mir die reißerische Überschrift nach, aber ich hoffe, der Zusammenhang wird durch nachfolgende Ausführungen deutlicher. Auf dem Platz vor unserem Haus befindet sich eine Gaststätte "Robert in Bilk" Die Außengastronomie dieser Gaststätte ist seit der Eröffnung ein permanenter Quell der Freude fllr die Anwohner und das Ordnungsamt, Fußballspiele werden durch draußen aufgestellte Fernsehapparate übertragen, Nachtruhe um 22.00 Uhr ignoriert und eigentlich ändert sich trotz aller Beschwerden nur bei entsprechender Witterung etwas. Zur Fußball-WM wurde laut Erlass des Umweltministeriums 61.11.04.0 l/2026-000000802 zu Public-Viewing-Veranstaltungen und Anfrage Rat der Stadt Düsseldorf RAT/236/2026 die Übertragung von Fußballspielen im freien (die bis spätestens 24:00 Uhr enden) erlaubt. Ich unterstütze solch lockeren Handhabungen gerne, wenn es sich um Übertragungen unserer Nationalmannschaft handelt. Die Wirkung bei uns war jedoch folgende: JEDES Spiel wurde durch die o.a. Außengastronomie übertragen und das Ordnungsamt weigerte sich unter Berufung auf diesen Erlass einzugreifen. Exemplarisch wurde bei einem Anruf um 0:20 !! beim Viertelfinale England - Norwegen telefonisch erklärt, das man erst nach Spielschluss (gegen 2:00) eingreifen würde, weil das Spiel vor Mitternacht angefangen hätte. Das bei der damaligen Witterung nicht sehr angenelun war, mit geschlossenen Fenstern schlafen zu müssen, liegt auf der Hand. Ich zitiere aus der Antwort der Stadt Düsseldorf Anfrage RAT/236/2026 > Ausgenommen davon ist u.a. Außengastronomie zwischen 22:00 und 24:00 Uhr, sofern in bestimmten sensiblen Gebieten zum Schutz der Nachtruhe deren Beginn nicht doch schon um 22:00 Uhr geboten ist. Darüber hinaus ist auch die Benutzung von Tongeräten grundsätzlich nur in solcher Lautstärke zulässig, dass unbeteiligte Personennicht erheblich belästigt werden. Um uns zukünftig solche Situationen bei weiteren Sportveranstaltungen zu ersparen, möchte ich hiennit folgende Anregungen übermitteln: Ich verstehe die Handlungsweise des Ordnungsamtes dahingehend, das nicht genau benannt wurde, welche Wohngebiete zu den besonders schützenswerten gehören. Es scheint mir naheliegend, das eigentlich alle Wohngebiete zu schützen sind und nur die Ausnahmen (wie Altstadt oder andere ausgewiesene Public Viewing Flächen) benannt werden. Gegebenenfalls kann man aber auch, wenn Spielplan bekannt ist, konkret die Daten von besonderem Interesse als Ausnahme nennen. Beides würde helfen, nicht mehr in einem 6wöchigen Ausnahmezustand leben.zu müssen.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen ABA/053/2026