Eingabe nach 24 GO Aktenzeichen ABA/006/2026/1

Wiederherstellung einer Grundstückszufahrt

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
3Dokumente 7. April 2026veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus „Kurzdarstellung“

Die Einsender verlangen, dass die Zufahrt zu ihrem Grundstück auf der Neusser Straße wiederhergestellt wird. Bei der Schaffung eines eigenen Gleiskörpers für die Rheinbahn war die direkte Garagenzufahrt entfallen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 7. April 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Vorgang · ABA/006/2026/1

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

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Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Weitere Unterlage

    Grundstückszufahrt_Eingabe · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Grundstückszufahrt_Stellungnahme Verwaltung · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Ursprüngliche Vorlage

    Eingabe 24GO · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  4. Sitzung · TOP 6

    Anregungs- und Beschwerdeausschuss. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

Eingabe 24GO als Text anzeigen
Title: Eingabe nach 24 GO URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00582701.pdf Published Time: 2026-04-20T13:26:00.000Z Number of Pages: 1 Markdown Content: ABA/006/2026/1 X öffentlich nicht öffentlich # Eingabe nach § 24 Gemeindeordnung NRW Betrifft: Wiederherstellung einer Grundstückszufahrt Fachbereich : 01/13 - Ratsangelegenheiten und Stadtverfassung Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Anregungs- und Beschwerdeausschuss 30.04.2026 - Kurzdarstellung: Die Einsender verlangen, dass die Zufahrt zu ihrem Grundstück auf der Neusser Straße wiederhergestellt wird. Bei der Schaffung eines eigenen Gleiskörpers für die Rheinbahn war die direkte Garagenzufahrt entfallen. Anlagen: Grundstückszufahrt_Eingabe Grundstückszufahrt_Stellungnahme Verwaltung
Grundstückszufahrt_Eingabe als Text anzeigen
Title: Neusser Straße 87_Eingabe URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00582700.pdf Published Time: Tue, 07 Apr 2026 12:08:36 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Anlage 1 > zu Vorlage ABA/006/2026 Eingabe nach § 24 GO: Wiederherstellung einer Grundstückszufahrt Eingabe vom 11.12.2025 Betreff: Grundstückszufahrt Neusser Str. 78 Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Keller, sehr geehrte Mitglieder des Anregungs- und Beschwerde-Ausschusses des Rates der Stadt Düsseldorf. Mit der Planung des Rheinufertunnels und der damit verbundenen Planungen des ÖPNV, wurden auch die Verkehrsführungen der Rheinbahnen über die Neusser Str. neu geplant. Mit dieser Verkehrsplanung einer eigenen Gleisanlage, wurde für das Grundstück Neusser Str. 87 die bis dato bestehende direkte Grundstückszufahrt entnommen, als quasi Teilenteignung. Seit dieser Zeit sind wir, die Grundstückseigentümer gezwungen von der Haus Nr. 91 über den Gehweg, zur Einfahrt Nr. 87 zu fahren, was in all den Jahren immer zu viele diversen Probleme führte. Glücklich waren wir und werden wir nie mit dieser Notlösung. Bei der Planung hatte man angeblich nicht bemerkt das es dort eine Grundstücks-zufahrt gibt. Es hatte seinerzeit schon viel Ärger und Aufregung für diese neue Verkehrsführung gegeben, sollten doch die Gleise der Rheinbahn direkt 1 Meter vor der Grundstücksgrenze vorbeiführen, es benötigte mehrere Eingaben beim Verwaltungsgericht, um die Führung der Gleise auf den seit dem Zeitpunkt bestehenden Verlauf festzulegen. Die direkte Garagenzufahrt für Nr. 87 wurde uns damals angeblich mit dem Argument der Rheinbahn verwehrt, dass drei Grundstückszufahrten in so kurzen Abständen aus Verkehrssicherheitsgründen nicht machbar gewesen seien. Es gab sogar den Vorschlag der damaligen Rheinbahn-Vorstände, wir können ja die PKW auf dem damals unbebauten Grundstück Nr. 93 abstellen. Da seit über 12 Jahren für das Grundstück Neusser Str. 91-93 nur noch eine Grundstückszufahrt besteht, verlangen wir wieder die direkte Grundstückszufahrt für das Grundstück Neusser Str. 87. Die Hauptgründe für unsere Eingabe, ist die eigene Sicherheit, die Sicherheit der Fußgänger und Radfahrende, aber auch das wir über die vielen Jahre, ganz besonders die letzten 5 -6 Jahre die vielen Beleidigungen die wir uns von den anderen Verkehrsteilnehmern ins besonders von " gewissen Radfahrern" anhören mussten. Daher verlangen wir zeitnah die Wiederherstellung der direkten Grundstückszufahrt zur Neusser Str. 87. Mit freundlichen Grüßen WEG Neusser Str. 87 (Namen von drei Einsender*innen)
Grundstückszufahrt_Stellungnahme Verwaltung als Text anzeigen
Title: Neusser Straße 87_Stellungnahme 66 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00582702.pdf Published Time: Tue, 07 Apr 2026 12:10:24 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Anlage 2 > zu Vorlage ABA/006/2026 Eingabe nach § 24 GO: Wiederherstellung einer Grundstückszufahrt Hier: Stellungnahme des Amtes für Verkehrsmanagement Das Grundstück und die Garage der Neusser Str. 87 gelten grundsätzlich als erschlossen. Die Zufahrt zur Garage erfolgt – wie bisher – nicht direkt, sondern über die Zufahrt des Hauses Neusser Straße 91 sowie über den Gehweg. Die Situation hat sich nicht geändert. Aus Sicht der Verwaltung besteht kein weiterer Handlungsbedarf. Auch aus Sicht der Rheinbahn ist die Herstellung einer zusätzlichen Querung für die Garage von Haus 87 über die Bestandsgleise weder wirtschaftlich (im Sinne der baulichen Maßnahme) noch betrieblich im Interesse der Rheinbahn. Die Rheinbahn sieht sich nicht zur nachträglichen Herstellung einer solchen Gleisquerung verpflichtet. Nach Auffassung der Rheinbahn ist eine solche Maßnahme abzulehnen. Im Juni 2025 wurde die Feuerwehrzufahrt für den Neubau der Pandion in Form einer verbreiterten Gleisquerung hergestellt. Hierbei wurde bereits die anstehende Neugestaltung des Knotenpunktes Neusser Str. / Düsselstraße im Rahmen der geplanten Radverkehrsmaßnahme „Radverkehrsführung Neusser Straße im Abschnitt Düsselstraße / Martinstraße“ berücksichtigt. Es besteht jedoch kein unmittelbarer Sachzusammenhang zur Zufahrt von Haus Neusser Straße 87. Mit der Umsetzung der Radverkehrsmaßnahme „Radverkehrsführung Neusser Straße im Abschnitt Düsselstraße / Martinstraße“ wird der Radverkehr im betreffenden Bereich des Beschwerdeführers vollständig in beide Richtungen auf der Fahrbahn geführt. Die Konfliktlage Radfahrer / KFZ im Zusammenhang der Nutzung der Garage zur Hausnummer 87 besteht mit der Umsetzung nicht mehr. Nach dem jetzigen Planungsstand ist eine Umsetzung noch in 2026 vorgesehen. Genauere Angaben zum Zeitfenster sind derzeit nicht möglich. Der Beschwerdeführer wurde im Rahmen des Planungsprozesses beteiligt. Die Forderung nach einer direkten Grundstückszufahrt wurde in diesem Zusammenhang nicht geäußert.

Belegte Verbindungen zu weiteren Vorlagen

Eigenständige Vorlagen mit ausdrücklichem Bezug. Eine Verknüpfung belegt weder einen gemeinsamen Beschluss noch eine Umsetzung.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen ABA/006/2026/1