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GLA/023/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Informationsvorlage
Betrifft:
Beschlusskontrolle 1. Halbjahr 2026
Fachbereich:
01/02 - Amt für Gleichstellung und Antidiskriminierung
Dezernentin / Dezernent:
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller
Beratungsfolge:
Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität
Ausschuss für Gleichstellung und
03.11.2026Kenntnisnahme
Antidiskriminierung
Sachdarstellung:
Einem Auftrag aus dem Jahr 2003 folgend wird dem Ausschuss für Gleichstellung und
Antidiskriminierung halbjährlich eine Beschlusskontrolle zur Kenntnis gegeben.
Die der Vorlage als Anlage 1 anliegende tabellarische Auflistung stellt den
Bearbeitungsstand der im Ausschuss für Gleichstellung und Antidiskriminierung gefassten
Beschlüsse dar.
Als Anlage 2 ist eine Statistik des Hauptamtes über die Zahlen zur Voll- und
Teilzeitbeschäftigung der Beschäftigten der Stadtverwaltung beigefügt (Stand Juni 2026).
Die Statistik schließt Daten der eigenbetriebsähnlichen Betriebe sowie das zu Dritten
abgeordnete Personal mit ein.
Bei den Teilzeitbeschäftigungen wurde eine Differenzierung nach den Merkmalen
„Altersteilzeit" und „aus sonstigen Gründen" vorgenommen.
Einem Vorschlag aus der Sitzung am 06.09.2016 folgend wird als Anlage 3 eine Übersicht zu
den Telearbeitsplätzen bei der Stadtverwaltung Düsseldorf ebenfalls zur Verfügung gestellt.
Des Weiteren ist in Anlage 3 eine statistische Übersicht zu den mobilen Arbeitsplätzen bei
der Stadtverwaltung Düsseldorf zu finden.
Einem Vorschlag aus der Sitzung am 24.01.2023 folgend wird ergänzend die zeitliche
Entwicklung der Telearbeitsplätze sowie der mobilen Arbeitsplätze grafisch dargestellt.
Anlagen:
Anlage 1 Beschlusskontrolle 1. Halbjahr 2026
Anlage 2 Teilzeit_Stundenanteile 1. HJ 2026
Anlage 3 Telearbeit Mobile Arbeit
Anlage 1 Beschlusskontrolle 1. Halbjahr 2026 als Text anzeigen
1 Antrag der Ratsfraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP: 19.11.2019 Die Umsetzung des Antrags wurde mit folgender er-
„Zebrastreifen in Regenbogenfarben als Zeichen für Toleranz" TOP 4.2 gänzender Änderung mehrheitlich beschlossen: „Als
GLA/014/2019 alternativer Ort für den Zebrastreifen in Regenbo-
genfarben wird der Bereich Bismarckstraße/Charlot-
Beschluss: tenstraße geprüft."
Die Verwaltung wird gebeten, als Zeichen für Vielfalt und Toleranz in
Düsseldorf die dauerhafte Installation eines Zebrastreifens in Regen- In der Sitzung des Gleichstellungsausschusses am
bogenfarben zu prüfen. Dies soll im Zusammenhang mit dem Mahn- 28.01.2020 teilte das Amt für Verkehrsmanagement
mal zum Gedenken der Diskriminierung und Verfolgung von Lesben, im Rahmen des TOP 4.1 mit: „Eine Errichtung eines
Schwulen und Transgeschlechtlichen erfolgen. Der Gedenkort wird an Zebrastreifens in Regenbogenfarben ist straßenver-
einem noch nicht festgelegten Ort am Rhein zwischen Rheinkniebrü- kehrsrechtlich lediglich auf privaten Flächen der
cke und Oberkasseler Brücke erfolgen. Stadt Düsseldorf wie auch im sonstigen privaten
Raum möglich. Somit ist die Einrichtung eines Zeb-
rastreifens in Regenbogenfarben im Bereich der Bis-
marckstraße/Charlottenstraße rechtlich nicht um-
setzbar."
In der Sitzung der Bezirksvertretung 2 am
01.09.2020 wurde die Umsetzung eines regenbo-
genfarbigen Aufmerksamkeitsfeldes am Höherweg
behandelt (BV2/105/2020). Die Entscheidung hier-
über wurde vertagt. Grund ist, dass die ausgewählte
Fläche Bestandteil einer testweise geänderten Ver-
kehrsführung ist. Der Testbetrieb dauert noch bis
Ende des Jahres 2020 an. Es soll das Ergebnis des
Testbetriebs abgewartet werden, damit erneut über
eine wirtschaftlich sinnvolle und dauerhafte Aufbrin-
gung der Regenbogenmarkierung beraten werden
kann.
Der Verkehrsversuch am Kreisverkehr Höher-
weg/Albertstraße endet erst mit Beschluss der BV 2.
Das Amt für Verkehrsmanagement ist gerade dabei,
Seite 1 von 5
die Verkehrszählung auszuwerten und zu evaluie-
ren. Die komplette Auswertung und Beschlussvor-
lage wird voraussichtlich im ersten Quartal 2021 fer-
tiggestellt und der BV2 übergeben. Der Verkehrs-
versuch kann daher erst frühestens mit dieser Be-
schlussvorlage beendet werden.
Der Verkehrsversuch ist noch nicht abgeschlossen,
da eine Beurteilung aufgrund der Corona-Pandemie
nur sehr eingeschränkt möglich ist. Um den Testbe-
trieb angemessen abzuschließen, wird die Thematik
seitens der Verwaltung nochmal in den politischen
Gremien eingebracht. Dabei soll unter Berücksichti-
gung der verkehrlichen Empfehlungen aus den
Fachabteilungen und der bisherigen Resonanz aus
der Bürgerschaft, entschieden werden, ob der Test-
betrieb noch ein weiteres Jahr fortgeführt wird.
Ein angemessener Abschluss des Verkehrsver-
suchs war aufgrund der Corona-Pandemie weiterhin
nicht möglich. Die Entscheidungsfindung bzgl. einer
etwaigen Fortführung des Verkehrsversuchs hält an.
Die Entscheidungsfindung ist nach wie vor nicht ab-
geschlossen.
08/2022 Der Sachstand ist unverändert.
01/2023 Die Entscheidungsfindung des Testbetriebes ist
noch nicht abgeschlossen. Im Frühjahr 2023 wurde
eine erneute Verkehrszählung durchgeführt. Die
Auswertung und Analyse der Verkehrszählung
muss noch erfolgen. Daraufhin soll die weitere Vor-
gehensweise (Beendigung oder Weiterführung des
Seite 2 von 5
Verkehrsversuchs bzw. bauliche Umsetzung) im
OVA beschlossen werden.
09/2023 Die Entscheidung des regenbogenfarbigen Auf-
merksamkeitsfeldes wurde von der BV2 vertagt. Es
soll das Ergebnis des Testbetriebs abgewartet wer-
den, damit erneut über eine wirtschaftlich sinnvolle
und dauerhafte Aufbringung beraten werden kann.
01/2024 Die Auswertung der Ergebnisse des Testbetriebs ist
noch nicht abgeschlossen. Eine Beschlussfassung
ist für die erste Jahreshälfte 2024 geplant.
10/2024 Der Sachstand ist unverändert.
02/2025 Der Sachstand ist unverändert. Eine Beschlussfas-
sung kann noch nicht konkret terminiert werden.
09/2025 Der Sachstand ist unverändert.
02/2026 Der Sachstand ist unverändert.
10/2026 Der Sachstand ist unverändert.
2 Änderungsantrag der SPD-Ratsfraktion zur Beschlussvorlage 03.12.2024 Der Änderungsantrag wurde einstimmig beschlos-
GLA/025/2024: „Sexuelle Gewalt in Kriegen" TOP 10 sen.
Beschluss: Der Ausschuss für Gleichstellung beauftragt die Verwal-02/2025 Die Vorstellung des Konzeptes für die Veranstaltung
tung, eine Veranstaltung zum Thema „Sexualisierte Gewalt in Krie- „Sexualisierte Gewalt in bewaffneten Konflikten"
gen" zu organisieren und durchzuführen. Die Veranstaltung soll im wird am 18.02.2025 erfolgen.
ersten Halbjahr 2025 als Online-Format stattfinden.
09/2025 Die Veranstaltung wird am 03.12.2025 im Beatrice-
Strauss-Zentrum stattfinden. Es wird einführend ei-
nen Vortrag der Sozialwissenschaftlerin Ferda
Seite 3 von 5
Die Verwaltung legt dem Ausschuss zuvor ein Konzept zur Veranstal- Berse geben; anschließend soll eine Diskussion un-
tung vor und berichtet ihm im Anschluss an diese über die Durchfüh- ter Mitwirkung von Expertinnen der frauenbera-
rung. tungsstelle düsseldorf e.V. und des Psychosozialen
Zentrums für Geflüchtete Düsseldorf (PSZ) stattfin-
den.
02/2026 Die für den 03.12.2025 geplante Veranstaltung zum
Thema „Sexualisierte Kriegsgewalt" musste auf-
grund einer kurzfristigen Erkrankung der Vortragen-
den abgesagt werden. Sie wird im Rahmen der
Orange Days am 26.11.2026 nachgeholt.
10/2026 Die Veranstaltung wird im Rahmen der Orange
Days am 26.11.2026 stattfinden.
3 Antrag der Ratsfraktion Die Linke: Vorstellung des Projektes „Antife-02.12.2025 Der Antrag wird mehrheitlich beschlossen.
minismus erkennen und begegnen" TOP 7.1
GLA/014/2025
02/2026 Es ist vorgesehen, die Wuppertaler Initiative in eine
Beschluss: der Ausschusssitzungen vor der Sommerpause
2026 einzuladen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Wuppertaler Initiative für Demo-
kratie und Toleranz e.V. in eine der nächsten Sitzungen einzuladen,
09/2026 Der Vortrag wurde in der Sitzung am 07.07.2026
um über die Wechselausstellung „Antifeminismus - eine politische
gehalten.
Agenda" aus der Reihe "Spotlight Antifeminismus erkennen und be-
gegnen" zu berichten und Möglichkeiten darzustellen, die Ausstellung Damit ist der Antrag erledigt.
in Düsseldorf zu zeigen.
Seite 4 von 5
4 Antrag SPD/Volt-Ratsfraktion: Schluss mit Belästigung im öffentli-06/2026 Der Änderungsantrag wird mehrheitlich beschlos-
chen Raum - Catcalling endlich sanktionieren TOP 5.1 sen.
GLA/016/2026
10/2026 Die Terminierung für die mündliche Berichterstat-
Beschluss: tung ist in Vorbereitung.
Änderungsantrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Die Verwaltung wird gebeten, auf einer der kommenden Sitzungen
des Gleichstellungsausschusses zu berichten über:
- Die Ausbildungs- und Fortbildungsinhalte zum Umgang mit
sexualisierter Gewalt einschließlich sexueller Belästigung und
sogenanntem Catcalling im öffentlichen Raum beim städti-
schen Ordnungs- und Servicedienst
- Die Inzidenz von Vorfällen, die sexualisierte Gewalt ein-
schließlich sexueller Belästigung und sogenanntem Catca-
lling in der Arbeit des Ordnungs- und Servicedienstes der
Landeshauptstadt Düsseldorf einnehmen,
- Eventuell vorhanden Protokolle zum Umgang bei Meldung
oder Beobachtung von sexualisierter Gewalt einschließlich
sexueller Belästigung und sogenanntem Catcalling.
-
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Anlage 2 Teilzeit_Stundenanteile 1. HJ 2026 als Text anzeigen
72
41
31
602
572
4.225
3.623
9.103
4.032
5.071
4.154
3.582
7.655
5.673
13.328
31,70%
57,44%
47,33%
42,56%
10,61%
te
te
te
g
g
g
t
t
t
en Gründen
en Gründen
en Gründen
g
g
g
Anteil Tz-Beschäftigte
Anteil Tz-Beschäftigte
Anteil Tz-Beschäftigte
in Teilzeit insgesamt
in Teilzeit insgesamt
in Teilzeit insgesamt
in Vollzeit insgesamt
in Vollzeit insgesamt
in Vollzeit insgesamt
in Altersteilzei
in Altersteilzei
in Altersteilzei
sonsti
sonsti
sonsti
davon davon davon
Beschäftigte in Teilzeit bei der Landeshauptstadt Düsseldorf
davon weibliche
davon männliche
9.103
4.253
4.154
13.328
31,17
68,30
31,91
31,91
68,36
31,64
31,18
68,35
31,65
31,16
68,28
31,72
31,20
68,28
31,72
31,17
68,32
31,68
31,10
31,68
83787469656100000072
Jan Feb Mrz Apr Mai Juni Jul Aug Sep Okt Nov Dez Schnitt
68,20
31,80
31,18
31,80
15
25
35
0%
25%
50%
75%
100%
te
g
in Altersteilzeit
sonstigen Gründen
davon Teilzeitbeschäftigte
davon Vollzeitbeschäftigte
TZ-Beschäftigte insgesamt
TZ-Beschäftigte ohne ATZ
Vollzeitbeschäftigte
Teilzeitquote mit / ohne
Beschäftigte in Alters-
teilzeit in %
Verhältnis Voll- und
in %
Beschäftigte insgesamt im Bereich der Stadtverwaltung
7.655
4.032
3.623
3.582
47,33
46,79
52,67
47,33
3052
2206
52,74
47,26
47,26
46,78
52,73
47,27
47,27
46,77
g
52,64
47,36
47,36
46,85
52,60
47,40
47,40
46,85
52,68
47,32
47,32
46,74
46444239383700000041
Jan Feb Mrz Apr Mai Juni Jul Aug Sep Okt Nov Dez Schnitt
52,62
47,38
47,38
46,78
0
10
20
30
40
50
0%
25%
50%
75%
100%
te im Bereich der Stadtverwaltun
te
g
g
in Altersteilzeit
sonstigen Gründen
davon Teilzeitbeschäftigte
davon Vollzeitbeschäftigte
TZ-Beschäftigte insgesamt
TZ-Beschäftigte ohne ATZ
Vollzeitbeschäftigte
Teilzeitquote der weiblichen
Beschäftigten mit / ohne
Beschäftigte in Alters-
teilzeit in %
Verhältnis der weiblichen
Voll- und Teilzeitbeschäftigten
in %
Weibliche Beschäfti
Frauen insgesamt
5.673
5.071
10,61
10,08
89,39
10,61
3052
2206
10,51
89,49
10,51
10,09
89,43
10,57
10,57
10,10
89,37
10,10
89,38
10,62
10,62
10,06
89,37
10,03
37343230272400000031
610606604603598592000000602
573572572573571568000000572
Jan Feb Mrz Apr Mai Juni Jul Aug Sep Okt Nov Dez Schnitt
10,73
89,27
10,73
10,08
0
10
20
30
40
50
75%
100%
te
g
in Altersteilzeit
sonstigen Gründen
davon Teilzeitbeschäftigte
davon Vollzeitbeschäftigte
TZ-Beschäftigte insgesamt
TZ-Beschäftigte ohne ATZ
Vollzeitbeschäftigte
Teilzeitquote der männlichen
Beschäftigten mit / ohne
Beschäftigte in Alters-
teilzeit in %
Verhältnis der männlichen
Voll- und Teilzeitbeschäftigten
in %
Männliche Beschäftigte im Bereich der Stadtverwaltung
Männer insgesamt
88%
Beamten 41 Stunden.
Männer
52%
se bei Beamtinnen und
Frauen
20%
18%
10%
7%
3%
bei Beschäftigten 39 Stunden beziehungswei
2%
20 bis 29 Stunden
30 bis 38 Stunden
39 Stunden und mehr
weniger als 20 Stunden
Beschäftigte nach Stundenanteilen und Geschlecht in Prozent
Erläuterungen:
Die übliche Wochen-Arbeitszeit beträgt
Anlage 3 Telearbeit Mobile Arbeit als Text anzeigen
Anlage 3 zur Vorlage GLA/023/2026
Mobile Arbeit und Telearbeit bei der Landeshauptstadt Düsseldorf
Stand: Juni 2026
Juni Juni Juni Juni
Beschäftigte insgesamt 11.891 12.480 13.050 13.249
in Mobile Arbeit insgesamt 3.896 4.449 5.054 5.409
in Telearbeit insgesamt 1.027 1.198 1.426 1.755
Anteil Mobile Arbeit 32,76% 35,65% 38,73% 40,83%
Anteil Telearbeit 8,64% 9,60% 10,93% 13,25%
Weibliche Beschäftigte
insgesamt
in Mobile Arbeit insgesamt 2.428 2.800 3.201 3.452
in Telearbeit insgesamt 697 809 956 1.178
Anteil Mobile Arbeit 36,06% 39,46% 42,82% 45,32%
Anteil Telearbeit 10,35% 11,40% 12,79% 15,47%
Männliche Beschäftigte
insgesamt
in Mobile Arbeit insgesamt 1.468 1.649 1.853 1.957
in Telearbeit insgesamt 330 389 470 577
Anteil Mobile Arbeit 28,47% 30,63% 33,24% 34,75%
Anteil Telearbeit 6,40% 7,23% 8,43% 10,25%
63,34%
Weibliche Beschäftigte
Mobile
Arbeit
Männliche Beschäftigte
Weibliche Beschäftigte
Telearbeit
Männliche Beschäftigte
Erläuterungen:
Die Werte können bei erneuter Abfrage rückwirkende Veränderungen aufweisen.
Telearbeit und Mobile Arbeit können unabhängig voneinander beantragt und genutzt
werden.
Seite 1 von 2
Anlage 3 zur Vorlage GLA/023/2026
Entwicklung Mobile Arbeit Juni 2023 bis Juni 2026
50%
45,32%
42,82%
39,46%
40%
36,06%
34,75%
33,24%
30,63%
28,47%
30%
20%
10%
0%
FrauenMänner
Entwicklung Telearbeit Juni 2023 bis Juni 2026
20%
15,47%
15%
12,79%
11,40%
10,35%
10,25%
10%
8,43%
7,23%
6,40%
5%
0%
FrauenMänner
Seite 2 von 2