Informationsvorlage Aktenzeichen OVA/042/2021

BMVI-Förderantrag „Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV“

Ein Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnisnahme.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
2Dokumente 21. April 2021veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus „Sachdarstellung“

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat im Rahmen der Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung am 21.01.2021 die Förderrichtlinie „Modellprojekte zur Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs" veröffentlicht. Damit werden Konzepte zur Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) gefördert, die die CO2-Emissionen im Verkehrsbereich durch ein attraktiveres Angebot nachhaltig reduzieren. Der Förderaufruf richtet sich an Verkehrsunternehmen und -verbünde sowie an Städte, Kreise und Gemeinden. Das Förderprogramm hat eine Laufzeit von 2021- Ende 2024. Fördermittel in Höhe von 256 Mio. EUR stehen zur Verfügung. Das Bundesamt für Güterverkehr führt das Förderprogramm „Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV" als Projektträger und Bewilligungsbehörde durch. Mit der Förderung zur Stärkung des ÖPNV sollen Maßnahmen  zur Verbesserung der Angebots- und Betriebsqualität, z.B. die Entwicklung und Realisierung von On-Demand-Diensten, Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln, (max. Fördervolumen pro Antragsteller 10 Mio. EUR)  zur Entwicklung attraktiver Fahrpreistarife, z.B. Job-Tickets, innovative Tarif- /Verbundangebote, (max. 15 Mio. EUR)  zur Vernetzung von Auskunfts- und Vertriebssystemen, z.B. die Errichtung von Mobilitätsplattformen und deren Verknüpfung, (max. 10 Mio. EUR) sowie  weitere Maßnahmen (max. 5 Mio. EUR) umgesetzt werden. Die geförderten Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV sollen jeweils in ein Gesamtkonzept für eine nachhaltige Mobilität vor Ort eingebettet und bis zum 31.12.2024 umgesetzt sein. Das max. Fördervolumen pro Antragsteller ist begrenzt auf 30 Mio. €. Die Förderquote beträgt 80 %, eine Kumulation mit Landesfördermitteln ist bis zu einem max. Fördersatz von 95 % möglich.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 21. April 2021. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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OVA/042/2021 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: BMVI-Förderantrag „Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV„ Fachbereich: 03/0 - Dezernat für Planen, Bauen, Mobilität und Grundstückswesen Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Ordnungs- und Verkehrsausschuss 05.05.2021 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat im Rahmen der Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung am 21.01.2021 die Förderrichtlinie „Modellprojekte zur Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs" veröffentlicht. Damit werden Konzepte zur Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) gefördert, die die CO2-Emissionen im Verkehrsbereich durch ein attraktiveres Angebot nachhaltig reduzieren. Der Förderaufruf richtet sich an Verkehrsunternehmen und -verbünde sowie an Städte, Kreise und Gemeinden. Das Förderprogramm hat eine Laufzeit von 2021- Ende 2024. Fördermittel in Höhe von 256 Mio. EUR stehen zur Verfügung. Das Bundesamt für Güterverkehr führt das Förderprogramm „Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV" als Projektträger und Bewilligungsbehörde durch. Mit der Förderung zur Stärkung des ÖPNV sollen Maßnahmen  zur Verbesserung der Angebots- und Betriebsqualität, z.B. die Entwicklung und Realisierung von On-Demand-Diensten, Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln, (max. Fördervolumen pro Antragsteller 10 Mio. EUR)  zur Entwicklung attraktiver Fahrpreistarife, z.B. Job-Tickets, innovative Tarif- /Verbundangebote, (max. 15 Mio. EUR)  zur Vernetzung von Auskunfts- und Vertriebssystemen, z.B. die Errichtung von Mobilitätsplattformen und deren Verknüpfung, (max. 10 Mio. EUR) sowie  weitere Maßnahmen (max. 5 Mio. EUR) umgesetzt werden. Die geförderten Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV sollen jeweils in ein Gesamtkonzept für eine nachhaltige Mobilität vor Ort eingebettet und bis zum 31.12.2024 umgesetzt sein. Das max. Fördervolumen pro Antragsteller ist begrenzt auf 30 Mio. €. Die Förderquote beträgt 80 %, eine Kumulation mit Landesfördermitteln ist bis zu einem max. Fördersatz von 95 % möglich. Seite 2 Verbundprojekte sind ausdrücklich erwünscht. Zu beachten ist auch, dass Maßnahmen die bereits nach anderen Förderprogramm des Bundes förderfähig sind, nicht gefördert werden. Auch bereits begonnen oder durch Auftragsvergaben gebunden Projekt sind von der Förderung ausgeschlossen worden. Am 22.02. hat das BMVI dazu eine Informationsveranstaltung durchgeführt. Laut aktueller Auskunft des Bundesamtes hat der Förderaufruf einen sehr großen Zuspruch gefunden. Rd. 165 Projektskizzen wurden eingereicht. Das Bewerbungsverfahren ist zweistufig aufgebaut 1. Stufe ist die Einreichung einer Projektskizze bis zum 29.03.2021. Bei positiver Bewertung erfolgt dann die Aufforderung zur Teilnahme an der 2. Stufe mit der Ausarbeitung von Förderanträgen. Die Rückmeldung und Aufforderung zur formalen Antragstellung erfolgt laut BAG voraussichtlich Mitte/ende Juni 2021. Aufgrund der gesetzten engen Zeitrahmens konnten in die Antragstellung nur bereits vorbereitete und ansatzweise entwickelte Projektvorschläge aufgenommen werden. Regionale Verbund- bzw. Kooperationsprojekte wurde ausdrücklich als erwünscht bezeichnet. Zu beachten war auch, dass Maßnahmen, die bereits nach anderen Förderprogramm des Bundes förderfähig sind, von dieser Förderung ausgeschlossen sind. Die Ausarbeitung der Projektskizze stellte somit insgesamt ein sehr ambitioniertes Vorhaben dar insbesondere wegen der Einbindung der regionalen Partner. Die Stadt wurde hier vom VRR und der Rheinbahn unterstützt. Die Antragstellung wurde unter Leitung des Dezernates 03 von einer Arbeitsgruppe bestehend aus den Ämtern 01/17 Fördermittelmanagement, 07/2 Regionalmanagement, 16, 19, 20 und 66 sowie Rheinbahn und VRR erarbeitet. Externe Unterstützung leistete das Ingenieurbüro Spiekermann. Letters of Intent (LOI) der Kooperationspartner und Gremienbeschlüsse waren für die Einreichung der Projektskizzen nicht erforderlich. Als maßgebliche Kriterien für die Antragsbewertung durch den Zuwendungsgeber sind insbesondere benannt: - Einbettung der Projektskizze in ein schlüssiges Gesamtkonzept für eine nachhaltige Mobilität - realistische Machbarkeit bezogen auf Zeit und Finanzen - nachvollziehbares Aufzeigen der Steigerung der ÖPNV-Attraktivierung und -Nutzung sowie CO2-Reduzierung - Darstellung der Tragfähigkeit der Maßnahmen nach dem Ende der Förderung (kein temporäres Fördermittelabgreifen) - Übertragbarkeit auf andere Verkehrsräume - Zusammenarbeit und Teilhabe. Projektskizze Die von der Stadt eingereichte Projektskizze erfasst alle vier Förderbereiche und umreist grob geschätzt ein Projektkostenvolumen für die Gesamtlaufzeit bis 2024 von 24,5 Mio. EUR brutto. Modellprojekt: Regionaler Nahverkehr digital und smart Akronym: ReNa dus Maßnahmenbereiche Teilprojekte Maßnahme Verantwortliche /Beteiligte beantragte Fördersumme Nr. 1 Verbesserung Angebots- und Betriebsqualität Ausweitung On Demand in die Region On Demand regional Rheinbahn, Kreis ME und Stadt Erkrath, LHD 1,5 Mio. € Nr. 2 attraktiver Tarif Ausweitung und Individualisierung eTarif MyZoneTicket * VRR, Rheinbahn, LHD, Kreis ME 15 Mio. € Nr. 3 Vernetzung Auskunfts- und Smarte Erweiterung im digitalen Content Management- Rheinbahn, LHD, Kreis ME und 3, 7 Mio. € Seite 3 Vertriebssystem Auskunftsmanagement System und Fahrertablets Rheinkreis NE Nr. 4 Sonstiges Smartes Park&Ride in Partnership P&R Partnership LHD, Unternehmen, IHK, Städte sowie Kreis ME und Rhein-Kreis NE, RegioNetzWerk 4,3 Mio. € 24,5 Mio. € * Das MyZoneTicker ist grundsätzlich weiterentwickelbar als PendlerTicket für die Stadt Düsseldorf und die Kreise Mettmann und Neuss. Rheinbahn und VRR wurden von Anbeginn an direkt eingebunden in die Antragstellung. Die verschiedenen Akteure des Kreises Mettmann und der Stadt Erkrath sind durch die Rheinbahn, den VRR, das Regionalmanagement und die Projektleitung informiert und eingebunden worden. Der Informationsfluss in die Stadt-Umland-Kooperationen "RegioNetzWerk" und "Zwischen Rhein und Wupper" in den Rhein-Kreis Neuss wurde zudem durch das Regionalmanagement sichergestellt.is Mettmann und die Stadt Erkrath sind durch die Rheinbahn, denn VRR und die Projektleitung und das RegioNetzWerk sowie der Rhein-Kreis Neuss durch das Regionalmanagement der Stadt informiert worden. Erstinformationen haben auch die Vertreter der Stadt im VRR erhalten. Interessenbekundungen des Kreises Mettmann und der Stadt Erkrath zum Teilprojekt „Ausweitung On Demand in die Region" liegen vor. Ebenso zum Teilprojekt „Ausweitung und Individualisierung eTarif (MyZoneTicket)". Die Ausweitung des On Demand Modellprojektes auf Erkrath soll nachgelagert anknüpfen an die vorgesehene Inbetriebnahme des On Demand Pilotprojektes für Unterbach und den Düsseldorfer Osten. Das Teilprojekt „Ausweitung und Individualisierung des eTarifes" muss aus Kosten- und tarifstrukturellen Gründen zunächst beschränkt bleiben auf den ÖPNV-Aufgabenträger Kreis Mettmann und die bezogen auf das Stadtgebiet von Düsseldorf der Preisstufe B zugeordneten Städte. Im Rahmen dieses Teilprojektes wurde von der Rheinbahn und dem VRR ergänzend zum MyZoneTicket auch die Einführung eines PendlerTickets mit Ausweitung der Preisstufe A3 auf die heutige Preisstufe B sowie das FlexTicket geprüft. Ergebnis der Prüfungen: Die Ausweitung des FlexTickets wurde intensiv in den VRR-Gremien beraten und seine Einführung als Pilotprojekt steht kurzfristig bevor. Eine Kostenberechnung der Rheinbahn und des VRR für das PendlerTicket ergabt grob geschätzte Mindereinnahmen für die Einbeziehung aller Städte des Kreises Mettmann ohne Velbert und der Städte Dormagen, Kaarst, Meerbusch und Neuss im Rhein-Kreis-Neuss in Höhe von jährlich 8 - 11 Mio. €, also 30-40 Mio. € für den Zeitraum bis 2024, in dem max. 15 Mio. € gefördert werden. Für den Fall einer zusätzlichen Seite 4 Ausweitung auf den Rhein-Kreis Neuss, würden sich die Mindereinnahmen entsprechend erhöhen. Eine großverbundene Pendlerregion ist jedoch perspektivisch das ausgemachte Ziel zur Attraktivierung und Stärkung des ÖPNV und als Beitrag zum Klimaschutz, zur Luftreinhaltung und Verkehrswende. Folglich wurde in die Projektskizze zunächst das MyZone-Ticket für die Städte des Kreises Mettmann aufgenommen, zumal dieses Modellvorhaben eine Weiterentwicklung des bereits im VRR eingeführten digitalen eTicket-Ansatzes darstellt und so wohl noch nicht bundesweit im Einsatz ist. Sollte das Modellvorhaben einen Förderzuschlag erhalten, ist seine tarifrechtliche Ausgestaltung vorzunehmen und abzustimmen sowie die Genehmigung seitens der VRR- Gremien einzuholen. Mit der Individualisierung des eTarifs durch das MyZoneTicket soll der streckenbezogene eTarif So ergänzt werden, dass der gegenwärtige als hoch wahrgenommene Preissprung von der Preisstufe A zur Preisstufe B verringert und der die Stadtgrenzen überschreiten ÖPNV künftig finanziell deutlich attraktiver wird. Mit der Festlegung einer MyZone legt der Kunde seine Tarifgrenzen quasi selbst fest, zahlt für alle Fahrten in dieser MyZone einen monatlichen Festpreis und für die darüberhinausgehenden Fahrten einen gesonderten, ebenfalls günstigen Fahrpreis pro Fahrt nach Luftlinien Entfernung. Die Weiterentwicklung des MyZoneTickets zu einem PendlerTicket ist fördertechnisch möglich. In der Beschreibung zur Förderanmeldung ist verankert, dass bei der weiteren Konkretisierung des Teilprojektes „attraktiver Tarif" weiterhin auch noch die Möglichkeit einer erweiterten räumlichen Gültigkeit bestimmter Abo-Tickets um Düsseldorf herum als Weiterentwicklung des MyZoneTickets weiterhin ergänzend betrachtet wird. Die Förderrichtlinie erlaubt Abweichungen von der angemeldeten Teilprojektskizze mit einer nachvollziehbaren Argumentationskette bei der formalen Einreichung des Förderantrages in der 2. Stufe des Verfahrens. Der maximale Förderrahmen von 15 Mio. € ist für diesen Maßnahmenbereich angemeldet. Mit der vorläufigen Kostenkalkulation für das MyZoneTicket wird dieser Förderrahmen nicht ganz ausgeschöpft, so dass Weiterentwicklungsmöglichkeiten finanziell grundsätzlich möglich sind. Die Verhandlungen in der Stadtregion gestalten sich inhaltlich sehr positiv, müssen aber zeitnah finanztechnisch noch vorangetrieben werden. Mit dem Teilprojekt „Smarte Erweiterung im digitalen Auskunftsmanagement des ÖPNV-Betriebs der Rheinbahn" erfolgt eine Durchdigitalisierung des Informations- und Kommunikationssystems bei der Rheinbahn. Die digitale Ausstattung der Rheinbahn-Leitstelle wird erweitert, und die Seite 5 Ausstattung des Fahrpersonals mit Tablets sichert einen verlässlichen direkten und erweiterten Informationsfluss über betriebliche Störungen zur Leitstelle. Damit wird nicht nur die Kundeninformation verbessert, sondern auch die Handlungsmöglichkeiten zum kundenfreundlichen Umgang mit Betriebsstörungen. Die digitale Aufrüstung trägt sowohl zur Vorbeugung betrieblicher Fahrzeugstörungen bei als auch zu schnelleren Beseitigung von Betriebsstörungen auf den Fahrwegen bei. Das Teilprojekt „Smartes P&R in Partnership" greift das zu den Adventswochenenden durchgeführte Kooperationsprojekt der Stadt, der Provinzial und Rheinbahn aus den Jahren 2018 und 2019 auf und versucht es, zu einem regulären P&R-Angebot weiterzuentwickeln. Vorhandene Parkplatzreserven bei Wirtschaftsunternehmen sollen einer allgemein zugänglichen P&R-Nutzung zugeführt werden. Die Trendentwicklung zum Homeoffice und die Möglichkeiten der Digitalisierung schaffen günstige Voraussetzungen für eine im wahrsten Sinne des Wortes smarte Ausweitung des P&R-Angebotes. Bereitschaft zur Mitwirkung haben bereits die Provinzial Versicherung und Vodafone bekundet. Unterstützung erfährt das Projekt durch die IHK. Die Stadt und die Kooperationspartner sind trotz der sehr großen Konkurrenz zuversichtlich, den Förderzuschlag für die eingereichte Projektskizze zu bekommen. Dia dann einzureichenden Förderanträge bedürfen verbindlicher Gremienbeschlüsse. Anlagen: Anlage 1 - Eingereichte Projektskizze zur BMVI-Förderung „Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV„
Anlage 1 - Eingereichte Projektskizze zur BMVI-Förderung „Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV“ als Text anzeigen
Title: SDLD03-21921042015320 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00408819.pdf Published Time: Wed, 21 Apr 2021 05:48:53 GMT Number of Pages: 44 Markdown Content:

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen OVA/042/2021