Informationsvorlage Aktenzeichen RAT/081/2026

Einkünfte aus Nebentätigkeiten im Jahr 2025 für Herrn Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller

Ein Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnisnahme.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 2. März 2026veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus „Sachdarstellung“

Gemäß § 8 Abs. 2 Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz - KorruptionsbG NRW) i.V.m. § 53 Beamtengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbeamtengesetz - LBG NRW) ist dem Rat bis zum 31.03. des Folgejahres eine Aufstellung über Art und Umfang von Nebentätigkeiten sowie deren Vergütung des Vorjahres vorzulegen, wenn diese insgesamt die in der Verordnung über die Nebentätigkeit der Beamten und Richter im Lande Nordrhein-Westfalen (Nebentätigkeitsverordnung - NtV NRW) festgelegte Grenze übersteigt. Die Grenze gem. § 15 NtV NRW liegt bei 1.200,00 Euro. Die in einem Kalenderjahr gewährten Einkünfte aus einer oder mehreren Nebentätigkeiten dürfen insgesamt die Höchstgrenze gem. § 13 Abs. 1 NtV NRW in Höhe von 11.563,53 Euro nicht übersteigen. Für Hauptverwaltungsbeamte, die den Vorsitz im Verwaltungsrat der Stadtsparkassen innehaben, liegt die Höchstgrenze gem. § 13 Abs. 1 Nr. 1 NtV bei 28.908,85 Euro. Für die über die jeweilige Höchstgrenze hinausgehenden Vergütungen besteht eine Abführungspflicht.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 2. März 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Vorgang · RAT/081/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Informationsvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 14

    Rat. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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RAT/081/2026 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Einkünfte aus Nebentätigkeiten im Jahr 2025 für Herrn Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller Fachbereich: 01/13 - Ratsangelegenheiten und Stadtverfassung Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Rat 19.03.2026 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Gemäß § 8 Abs. 2 Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz - KorruptionsbG NRW) i.V.m. § 53 Beamtengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbeamtengesetz - LBG NRW) ist dem Rat bis zum 31.03. des Folgejahres eine Aufstellung über Art und Umfang von Nebentätigkeiten sowie deren Vergütung des Vorjahres vorzulegen, wenn diese insgesamt die in der Verordnung über die Nebentätigkeit der Beamten und Richter im Lande Nordrhein-Westfalen (Nebentätigkeitsverordnung - NtV NRW) festgelegte Grenze übersteigt. Die Grenze gem. § 15 NtV NRW liegt bei 1.200,00 Euro. Die in einem Kalenderjahr gewährten Einkünfte aus einer oder mehreren Nebentätigkeiten dürfen insgesamt die Höchstgrenze gem. § 13 Abs. 1 NtV NRW in Höhe von 11.563,53 Euro nicht übersteigen. Für Hauptverwaltungsbeamte, die den Vorsitz im Verwaltungsrat der Stadtsparkassen innehaben, liegt die Höchstgrenze gem. § 13 Abs. 1 Nr. 1 NtV bei 28.908,85 Euro. Für die über die jeweilige Höchstgrenze hinausgehenden Vergütungen besteht eine Abführungspflicht. Seite 2 Herr Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller hat im Jahr 2025 für die Tätigkeit in den nachfolgend genannten Gremien eine Vergütung bzw. einen Kostenersatz in der jeweils angegebenen Höhe erhalten. Nebentätigkeit: Unternehmen Funktion und Gremium* Einkünfte Stadtsparkasse Düsseldorf Verwaltungsrates 40.837,00 EUR Gesamtbetrag Nebentätigkeit 2025 40.837,00 EUR abzüglich Höchstgrenze § 13 NtV NRW 28.908,85 EUR Abführungsbetrag aus Nebentätigkeit 2025 11.928,15 EUR Weitere Einkünfte aus Aufsichtsratstätigkeiten, die künftig vollständig abführungspflichtig sind (Hauptamt): Unternehmen Funktion und Gremium* Einkünfte Messe Düsseldorf GmbH Aufsichtsrates 6.320,00 EUR Flughafen Düsseldorf GmbH Mitglied des Aufsichtsrates 2.286,00 EUR Stadtwerke Düsseldorf Mitglied des Aufsichtsrates 9.500,00 EUR Städt. Wohnungsbau-GmbH & Co. KG Düsseldorf Aufsichtsrates (ab 09.12.2025) 243,00 EUR Städt. Wohnungsgesellschaft mbH & Co. KG Aufsichtsrates (ab 09.12.2025) 243,00 EUR Abführungsbetrag aus AR-Tätigkeit 2025 18.592,00 EUR *als VR- und AR-Mitglied auch Mitglied in diversen Ausschüssen - in den o.g. Beträgen miteingeschlossen Die jeweils abzuführenden Beträge werden nach § 13 Abs. 4 NtV NRW drei Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, also am 31.03.2026, fällig.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/081/2026