Informationsvorlage Aktenzeichen OVA/068/2020

Mindestabstand auf Gehwegen ermöglichen durch Rücknahme der Genehmigung zum Gehwegparken

Ein Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnisnahme.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 12. Mai 2020veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus „Sachdarstellung“

Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 05.05.2020 beschlossen, die in den Jahren 2008 bis 2011 sukzessive im gesamten Stadtgebiet vorgenommene Legalisierung des bis dahin geduldeten Gehwegparken dort zurückzunehmen, wo eine Benutzung für Zufußgehende nicht mehr in einem zufriedenstellenden Maß möglich ist. Dafür wurden in der Sitzung exemplarische Hinweise gegeben, auf die sich die Recherche zunächst beziehen soll.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 12. Mai 2020. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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OVA/068/2020 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Mindestabstand auf Gehwegen ermöglichen durch Rücknahme der Genehmigung zum Gehwegparken Fachbereich: 66 - Amt für Verkehrsmanagement Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Jochen Kral Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Ordnungs- und Verkehrsausschuss 08.06.2020 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 05.05.2020 beschlossen, die in den Jahren 2008 bis 2011 sukzessive im gesamten Stadtgebiet vorgenommene Legalisierung des bis dahin geduldeten Gehwegparken dort zurückzunehmen, wo eine Benutzung für Zufußgehende nicht mehr in einem zufriedenstellenden Maß möglich ist. Dafür wurden in der Sitzung exemplarische Hinweise gegeben, auf die sich die Recherche zunächst beziehen soll. In den Sommerferien 2020 wird nun in folgenden Straßen das legalisierte Gehwegparken zur Gewährleistung ei ner nutzbaren Gehwegbreite von mindestens 1,50m überprüft. Das kann zu durchaus unterschiedlichen Maßnahmenvorschlägen für unterschiedliche Straßen führen. Nach Beteiligung der jeweiligen Bezirksvertretung wird das Gehwegparken dort aufgehoben, wo entsprec hender Handlungsbedarf gegeben ist. Die realen Fußgängerstärken werden berücksichtigt. Die folgende Tabelle nennt beispielhaft erste Straßen, die einer Überprüfung unterzogen werden: Stadt- bezirk Stadtteil Straße Gehwegbreite 1 Derendorf Johannstraße 22-26a 4,80m (gemeinsamer Geh-/Radweg) 1 Golzheim Emmericher Straße 1,50m 2 Flingern-Nord Lindenstraße 115-125 4,90m 3 Friedrichstadt Corneliusstraße 102 3,60m 3 Bilk Merkurstraße 11-35 2,25m 3 Hamm Florensstraße 43-47 1,90m 6 Unterrath Ahornallee 2-33 2,95m Seite 2 6 Unterrath Mecklenburger Weg 2,30-2,45m 6 Mörsenbroich Vogelsanger Weg ggü. 25 2,50m 7 Gerresheim Hagener Straße 22-48 2,30m 9 Reisholz Kappeler Straße 147-203 3,30m Im Fokus stehen besonders Engstellen, Hauseingangsbereiche und Aufenthaltsflächen von besonderer Bedeutung.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen OVA/068/2020