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SCHUA/064/2025
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Informationsvorlage
Betrifft:
Neue Konzeption zur Ganztagsbetreuung in der Primarstufe in der Landeshauptstadt
Düsseldorf ab dem Schuljahr 2026/27 - aktueller Sachstand
Fachbereich:
40 - Amt für Schule und Bildung
Dezernentin / Dezernent:
Stadtdirektor Burkhard Hintzsche
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Jugendhilfeausschuss 21.01.2026 Kenntnisnahme
Schulausschuss 03.02.2026 Kenntnisnahme
Sachdarstellung:
Ausgangslage
Mit dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter
(Ganztagsförderungsgesetz - GaFög) wird ab dem Schuljahr 2026/2027 der
bundesgesetzliche Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im
Grundschulalter sukzessive mit Beginn der ersten Klasse eingeführt. Weiterhin nicht
geklärt ist, ob die Erfüllung dieses Anspruchs in der originären Verantwortung des
Landes liegt oder wirksam auf die Kommune übertragen wurde. Die Klärung der
Zuständigkeit und der damit verbundenen Kostenfrage wird auf gerichtlichem Weg
erfolgen.
Die ganztägige Betreuung von Kindern in der Primarstufe hat in der
Landeshauptstadt Düsseldorf bereits vor über 20 Jahren ihren Anfang genommen
und gewinnt im Hinblick auf Vereinbarkeit von Familie und Beruf zunehmend an
Bedeutung. Der steigenden Nachfrage wurde in Düsseldorf bereits in der
Vergangenheit durch einen stetigen Ausbau der Betreuungsplätze sowie durch
Festlegung qualitativer Standards nachgekommen. Es ist gelungen, die
Versorgungsquote stetig zu erhöhen, sodass bereits vor Inkrafttreten des
Rechtsanspruchs auf eine Ganztagsbetreuung im Primarbereich mit den bestehenden
additiven Gruppen, den Ganztagsklassen, der Übermittagsbetreuung, der bewegten
Schulkindbetreuung in Sportvereinen und den Betreuungsangeboten der Kinder- und
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Jugendarbeit eine Versorgungquote im Schuljahr 2025/2026 von rund 85 % erreicht
werden konnte.
Der Landeshauptstadt Düsseldorf ist es weiterhin ein wichtiges Anliegen, ein
verlässliches, qualitativ hochwertiges Betreuungsangebot im Primarbereich für
Familien vorzuhalten und ihnen sowie den beteiligten Akteuren frühzeitige
Planungssicherheit zu bieten. Daher hat sie unabhängig von den weiterhin offenen
Rechtsfragen und unter dem Vorbehalt weiterer, gegebenenfalls abweichender
landesrechtlicher Regelungen proaktiv eine neue Konzeption zur Ganztagsbetreuung
in der Primarstufe ab dem Schuljahr 2026/ 2027 entwickelt. Durch das
bedarfsdeckende Angebot kann die fristgerechte Umsetzung des Rechtsanspruchs
sichergestellt werden. Über die bundesgesetzlichen Vorgaben eines
jahrgangsstufenweisen Ausbaus hinaus wird in Düsseldorf jedem Kind in der
Grundschule ein Schulplatz als Ganztagsplatz angeboten.
Die neue Konzeption der Ganztagsbetreuung in der Primarstufe basiert auf einem
modularen System mit Betreuungszeiten bis 14 Uhr, 15 Uhr oder 16 Uhr, die von
den Eltern für ein Jahr gewählt werden. Die neu eingeführte Betreuungszeit bis 15
Uhr berücksichtigt somit insbesondere den Wunsch der Eltern nach einer
zuverlässigen Betreuung mit einer Abholzeit vor 16 Uhr. Das Angebot des
Rhythmisierten Ganztags (Ganztagsklassen) sowie das erfolgreiche Konzept der
bewegten Schulkindbetreuung finden weiterhin statt (vgl. SCHUA/016/2025).
Durch die neue Konzeption ist folglich eine Neufassung der Elternbeitragssatzung
notwendig geworden. Die geänderte Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen
für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen, in der Tagespflege und im
Rahmen der Ganztagsbetreuung im Primarbereich ist vom Rat der Stadt am
10.07.2025 beschlossen worden (vgl. JHA/038/2025). Der Elternbeitrag liegt dabei in
der maximalen Höhe unverändert bei 180,00 Euro für die Betreuung bis 16 Uhr.
Um den gesetzlichen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung auch infrastrukturell
dauerhaft sicherzustellen, wurden bereits 2023 mit allen 94 Düsseldorfer Grund- und
Förderschulen Potenzialanalysen durch multiprofessionelle Teams der Verwaltung
erstellt. Nach Auswertung dieser standortspezifischen Potenzialanalysen erfolgte im
Jahr 2024 mit jeder Schule die Abstimmung individueller, verbindlicher
Raumprogramme. Auf dieser Grundlage konnten die baulichen Bedarfe an den
Grund- und Förderschulen mit Primarstufe konkretisiert werden. Neben baulichen
Maßnahmen zur Qualifikation und/ oder Erweiterung der vorhandenen Flächen für die
Ganztagsbetreuung sind zwingend Maßnahmen zur Sicherstellung der Verpflegung
der Kinder notwendig. Die daraus resultierenden, erforderlichen Maßnahmen zur
Umsetzung des sukzessiven Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz ab dem
Schuljahr 2026/27 wurden am 10.07.2025 vom Rat der Stadt Düsseldorf im
Sammelbeschluss „ SOM IX " beschlossen (vgl. SCHUA/029/2025).
Aktueller Sachstand
Nach Einbringung der neuen Konzeption zur Ganztagsbetreuung in der Primarstufe
ab dem Schuljahr 2026/2027 in den politischen Gremienlauf wurden das
Anmeldeverfahren zur Ganztagsbetreuung in den zukünftigen zweiten bis vierten
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Klassen sowie das kombinierte Anmeldeverfahren zum Schulplatz und zur
Ganztagsbetreuung für die zukünftigen Erstklässler*innen von der Verwaltung
durchgeführt.
Alle Familien haben direkt nach den Sommerferien 2025 Informationen zur
Anmeldung für eine Ganztagsbetreuung (Wahl des Betreuungsumfangs) und die
zukünftigen Erstklässler*innen zusätzlich Informationen zur Schulanmeldung
erhalten. Die Anmeldephase endete mit Beginn der Herbstferien.
Nach Abschluss der Anmeldetage am 9. Oktober 2025 haben alle städtischen
Grundschulen die Anmeldezahlen zum Schulplatz und zur gewünschten
Ganztagsbetreuung über eine digitale Abfrage an den Schulträger gemeldet.
Es zeigt sich folgendes Wahlverhalten:
Verteilung auf die Betreuungsmodelle in Prozent
In der Anmeldung von Betreuungsbedarfen ist ein deutlicher Anstieg von 85 % auf
91 % zu verzeichnen. Nur 9 % der Eltern haben zum Zeitpunkt der Anmeldung
keinen Bedarf an Betreuung zurückgemeldet.
In der Betrachtung der einzelnen Zeitmodelle ist der Betreuungsrahmen bis 16 Uhr
als bewährtes Angebot mit einer Nachfrage von über 54 % weiterhin am stärksten
gewählt.
In der neu eingeführten 15-Uhr-Betreuung sind mit 28 % knapp ein Drittel aller
Kinder angemeldet worden. Das Wahlverhalten deutet an dieser Stelle auf einen
bisher nicht abgedeckten Bedarf hin, der durch die Einführung dieses neuen
Zeitrahmens erfüllt werden konnte.
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Die mit der Neukonzeption nun an allen Standorten eingeführte Betreuung bis 14 Uhr
bleibt mit einer Anmeldequote von knapp 9 % auf dem bisherigen Nachfrageniveau
und wird als bedarfsdeckendes Angebot weiterhin aufrechterhalten.
Auch wenn ab Sommer 2026 deutlich mehr Kinder als zuvor das Angebot einer
Ganztagsbetreuung täglich in Anspruch nehmen werden, sind keine
Betreuungsengpässe aufgrund von Personalmangel zu erwarten. Dies gelingt durch
die für jedes Betreuungsmodell und auskömmlich berechneten Personalressourcen.
Auf der Grundlage der Anmeldungen führen das Amt für Soziales und Jugend
zusammen mit dem Amt für Schule und Bildung mit jeder Schule und ihrem
jeweiligen Jugendhilfeträger seit den Herbstferien individuelle Qualitätsdialoge, in
denen kooperativ standortspezifische Fragen und Herausforderungen geklärt und die
optimalen Voraussetzungen für einen gelingenden Start ins Schuljahr 2026/27
geschaffen werden können.
Ausblick
Das Anmeldeverfahren bestätigt, dass die Neukonzeption der Ganztagsbetreuung die
Bedarfe der Kinder und Eltern sowie die systemischen Belange aller Beteiligten
grundsätzlich angemessen würdigt. Zum Schuljahr 2026/2027 sind damit die
grundlegenden konzeptionellen Arbeiten umgesetzt. Anregungen zum Verfahren
wurden und werden weiterhin aufgenommen und für die weiteren Planungsschritte
berücksichtigt.
Im Frühjahr 2026 werden mit allen Eltern die individuellen Betreuungsverträge
geschlossen.
Alle Schulen erhalten je nach Bedarf in den nächsten Monaten neue Ausstattung,
insbesondere Mobiliar zur flexiblen Raumnutzung. Große bauliche Veränderungen wie
Erweiterungs- oder Neubauten werden intensiv geplant, gegebenenfalls erforderliche
Interimslösungen aktuell vorbereitet und insbesondere zusätzliche Küchen bis zum
neuen Schuljahr eingebaut.
Die Verwaltung wird die Schulen und die Jugendhilfeträger in der Umsetzung des
Rechtsanspruchs weiterhin engmaschig begleiten.
Geplant ist die Implementierung eines Gremiums analog der Systematik einer AG
§78 SGB VIII, das sich mit der Qualität in der Umsetzung des Rechtsanspruches in
der Ganztagsbetreuung im Primarbereich auseinandersetzt.
Fazit
Trotz ausstehender landesrechtlicher Regelung hat die Landeshauptstadt Düsseldorf
den bundesgesetzlichen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Sinne der Kinder
frühzeitig aufgegriffen. Durch einen umfassenden Prozess und eine tragfähige
Neukonzeption wurde ein Systemwechsel herbeigeführt, der durch das
Wahlverhalten der Eltern positiv bestätigt werden konnte.