Sitzung · Sitzung beendet

Schulausschuss

Abgeschlossen
Dauer 1 Std. 55 Min.
Ort Rathaus - Großer Sitzungssaal Marktplatz 1
Gremium Schulausschuss

Sitzung kompakt

Die Sitzung auf einen Blick

03.02.2026 · Schulausschuss

Vorläufiger Stand nach der Sitzung

Die Stadt hat bereits Ergebnisse veröffentlicht. Details aus der Niederschrift folgen.

TOP 7 Beschlossen

Namensänderung des Städtischen Gymnasiums Bernburger Straße

Empfehlung einstimmig beschlossen

Quelle: amtliche Sitzungsdaten

TOP 8 Beschlossen

Herbeiführung eines Ausführungs- und Finanzierungsbeschlusses über das Projekt "Ersatzneubau der zweizügigen Katholischen Grundschule Rather Kreuzweg inkl. Zweifeld-Sporthalle"

Empfehlung einstimmig beschlossen

Quelle: amtliche Sitzungsdaten

TOP 9 Beschlossen

Besetzung des Vorstellungsgremiums zur Ausübung des Vorschlagsrechts für die Besetzung von Schulleitungsstellen

einstimmig beschlossen

Quelle: amtliche Sitzungsdaten

2 weitere wichtige Entscheidungen anzeigen
TOP 10 Beschlossen

Beschlussvorlage zur Herbeiführung eines Ausführungs- und Finanzierungsbeschlusses für das Projekt: "Leibniz-Montessori-Gymnasium - Umsetzung des Raumbedarfs für ein vierzügiges Gymnasium G9"

Empfehlung einstimmig beschlossen

Quelle: amtliche Sitzungsdaten

TOP 11 Beschlossen

Erhöhung der Zügigkeit eines Bildungsgangs am Max-Weber-Berufskolleg

einstimmig beschlossen

Quelle: amtliche Sitzungsdaten

Schulausschuss · Sitzung vom 03.02.2026

Worum es geht – und was dokumentiert ist

Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.

10 öffentliche TOPs mit Ergebnisvermerk 4 Themen mit zugeordneten schriftlichen Antworten 16 Themen mit lesbaren Originalpassagen

Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 20.02.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.

Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.

Weitere Themen dieser Sitzung

Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.

TOP 4.5 · Anfrage der SPD/Volt-Ratsfraktion: Finanzplanung Kunst am BauNoch kein Ergebnisvermerk
TOP 4.5 · SCHUA/009/2026Noch kein Ergebnisvermerk

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus den Fragen der Anfrage

1. Wie stellt sich die aktuelle Finanzplanung für das Projekt am Gymnasium Bernburger Straße dar?

2. Mit welchen Folgekosten - insbesondere im Hinblick auf die Orgel - ist zu rechnen und aus welchem Budget sollen diese künftigen Folgekosten getragen werden?

TOP 4.7 · Anfrage der AfD-Ratsfraktion zum Thema: Drogenzentrum an der EisenstraßeNoch kein Ergebnisvermerk
TOP 4.7 · SCHUA/010/2026Noch kein Ergebnisvermerk

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus den Fragen der Anfrage

1. Wurden die von der angedachten Drogenhilfeeinrichtung benachbarten Schulen vor der endgültigen Standortentscheidung im Rahmen der Planungen beteiligt?

2. Welche konkreten Maßnahmen plant die Verwaltung, um möglichen negativen Auswirkungen der Drogenhilfeeinrichtung auf die Schulwegsicherheit sowie auf das unmittelbare schulische Umfeld entgegenzuwirken?

Weitere Unterlage zum TOP hier lesen · SCHUA_010_2026 Beantwortung

Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.

SCHUA/010/2026

Antwort auf die Anfrage der AfD-Ratsfraktion zur 
Sitzung des Schulausschusses am 03.02.2026
 
Betrifft: Drogenzentrum an der Eisenstraße

1.Wurden die von der angedachten Drogenhilfeeinrichtung
benachbarten Schulen vor der endgültigen
Standortentscheidung im Rahmen der Planungen
beteiligt?
 
Die benachbarten Schulen wurden im Rahmen der Standortprüfung nicht formell an
der Entscheidungsfindung beteiligt.
 
Die Standortentscheidung erfolgte auf Grundlage fachlicher Abwägungen unter
Einbeziehung der zuständigen Fachämter, insbesondere mit Blick auf
Versorgungsbedarfe, Erreichbarkeit der Zielgruppe, bestehende Infrastruktur sowie
ordnungs- und sicherheitsrelevante Aspekte.
 
Unabhängig davon besteht bereits ein Austausch mit dem Lessing Gymnasium und
Berufskolleg. Weitere Gespräche, beispielsweise mit der KGS Höhenstraße, sind
vorgesehen. Die Nutzung des Objekts erfolgt sukzessive, sodass eine fortlaufende
Einbindung der Schulen im Rahmen geeigneter Austauschformate sowohl während der
Umsetzungsphase als auch im laufenden Betrieb vorgesehen ist.

2. Welche konkreten Maßnahmen plant die Verwaltung, um
möglichen negativen Auswirkungen der
Drogenhilfeeinrichtung auf die Schulwegsicherheit sowie auf
das unmittelbare schulische Umfeld entgegenzuwirken? 
Zur Vermeidung möglicher negativer Auswirkungen der geplanten
Drogenhilfeeinrichtung auf die Schulwegsicherheit sowie auf das unmittelbare
schulische Umfeld ist ein umfassendes Maßnahmenbündel vorgesehen.
Zentrale Elemente sind eine klare räumliche Abgrenzung der Einrichtung, die
strukturierte Steuerung des Betriebs sowie eine kontinuierliche Präsenz von
Sicherheits- und Fachpersonal. Die an den Schulhof angrenzenden Außenflächen sind
nicht frei zugänglich und werden durch die Nutzerinnen und Nutzer der Einrichtung
nicht in Anspruch genommen. Weitere Außenbereiche werden mit geeigneten
Sichtschutzelementen ausgestattet, um sowohl die Privatsphäre der Nutzerinnen und
Nutzer als auch die Belange der Nachbarschaft zu schützen.
Darüber hinaus ist es geplant, dass rund um die Uhr ein Sicherheitsdienst eingesetzt
ist, der deeskalierend einwirken und als Ansprechpartner vor Ort ist. Ergänzend ist ein
Umfeldmanagement, u.a. durch Streetwork und OSD vorgesehen um unerwünschte
Aufenthalte im öffentlichen Raum minimieren und eine gezielte Lenkung in die
Einrichtung sicherzustellen.
Die Verwaltung setzt zudem auf eine enge Zusammenarbeit mit den beteiligten
Fachämtern, den Schulen sowie weiteren relevanten Akteuren. Durch regelmäßige
Abstimmungen, im Rahmen eines Austauschformats und eine fortlaufende Evaluation
der Maßnahmen kann bei Bedarf zeitnah nachgesteuert werden. Ziel ist es, die
Schulwegsicherheit zu gewährleisten, das schulische Umfeld zu schützen und
gleichzeitig eine Entlastung des öffentlichen Raums zu erreichen.

3. Weshalb wurden alternative Standorte für die
Drogenhilfeeinrichtung wieder verworfen? (Bitte tabellarisch
aufschlüsseln nach geprüftem Standort, Prüfzeitraum und
Ablehnungsgrund.)
 
Im Vorfeld der Standortentscheidung wurden mehrere alternative Standorte geprüft.
Ein Teil dieser Standorte befindet sich weiterhin in fachlicher Prüfung beziehungsweise
in laufender Abstimmung mit beteiligten Akteuren, insbesondere den jeweiligen
Eigentümerinnen und Eigentümern.
Vor dem Hintergrund dieser noch nicht abgeschlossenen Prüf- und
Abstimmungsprozesse können zu diesen Standorten derzeit keine weitergehenden
Angaben gemacht werden.
Die Eisenstraße 49 hat sich im Rahmen der bisherigen Prüfungen als fachlich
geeignetes Objekt erwiesen. Ausschlaggebend hierfür sind insbesondere die baulichen
und räumlichen Voraussetzungen zur Umsetzung eines integrierten Hilfeangebots, die
Möglichkeit einer klaren räumlichen Trennung sensibler Bereiche sowie die Eignung
des Standorts, die erforderlichen Unterstützungsangebote gebündelt vorzuhalten und
dabei die Belange des unmittelbaren Umfelds angemessen zu berücksichtigen.

Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF

TOP 7 · Namensänderung des Städtischen Gymnasiums Bernburger StraßeEmpfehlung einstimmig beschlossen
TOP 7 · SCHUA/001/2026Empfehlung einstimmig beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Sachdarstellung“

Das Städtische Gymnasium Bernburger Straße hat den Antrag gestellt, den Schulnamen zu ändern. Die Schule hat die Namensänderung in ihrer Schulkonferenz am 18.09.2025 einstimmig beschlossen. Die Schule hatte zur Auswahl der Namensgeberin folgende Kriterien festgelegt: - Lebenswerk und Biografie - Perspektiven und Vorbild für Schülerinnen und Schüler - Lokale und gesellschaftliche Relevanz - Anschlussfähigkeit an schulische Leitideen und Bildungsziele - Gegenwarts- und Zukunftsbezug - Anschlussfähigkeit an Schulentwicklung - Aktualität: Wirken auf die demokratische Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland (BRD) - Nutzen / Unterstützung für die Schule Die ausgewählte Namensgeberin bietet für die Schülerinnen und Schüler folgende Perspektive: - Elisabeth Selbert war Juristin und eine der vier „ Mütter des Grundgesetzes " . Ihr zentraler Beitrag ist die klare Formulierung der Gleichberechtigung in Artikel 3 Absatz 2 GG: „ Männer und Frauen sind gleichberechtigt. " Das ist keine „ Symbolpolitik " , sondern Verfassungsrecht und damit Kernbestand der BRD. Sie ist ein historisch bedeutsames Vorbild für Demokratie und Gleichberechtigung . - Selberts Lebenswerk ist ein hervorragender Bezugspunkt für politische Bildung im Sinne von Demokratieerziehung, Gendergerechtigkeit und Menschenrechten - Themen, die in Fächern wie Politik, Geschichte, Religion/Philosophie, Sozialwissenschaften und im Bereich der schulischen Mitbestimmung oder Deutsch verankert sind. Ihr Lebenswerk und Ihre Biografie verkörpern Werte, die die Schule aktiv fördern will.

TOP 8 · Herbeiführung eines Ausführungs- und Finanzierungsbeschlusses über das Projekt "Ersatzneubau der zweizügigen Katholischen Grundschule Rather Kreuzweg inkl. Zweifeld-Sporthalle"Empfehlung einstimmig beschlossen
TOP 8 · SCHUA/055/2025Empfehlung einstimmig beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt 1. die Ausführung und Finanzierung des Projektes „ Ersatzneubau der zweizügigen Katholischen Grundschule Rather Kreuzweg inkl. Zweifeld-Sporthalle " mit einer Gesamtsumme von 35.430.000 EUR inkl. Ausstattung und Inventar sowie jährlichen Folgekosten in Höhe von 1.945.408,00 EUR und stimmt der Abwicklung durch die Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH (IPM) zu.

Aus „Sachdarstellung“

G esamtkosten der Maßnahme 35.430.000 EUR Kosten der Errichtung / IPM 34.470.444 EUR Kosten der Landeshauptstadt Düsseldorf (Ausstattung und Inventar): konsumtive Kosten 505.680 EUR + investive Kosten 453.876 EUR = Gesamtkosten 959.556 EUR Jährliche Nettofolgekosten 1.945.408 EUR Bedarfslage Das Grundschulgebäude ist sanierungsbedürftig und deckt nicht den aktuellen Flächenbedarf für eine zweizügige Grundschule.

TOP 9 · Besetzung des Vorstellungsgremiums zur Ausübung des Vorschlagsrechts für die Besetzung von Schulleitungsstelleneinstimmig beschlossen
TOP 9 · SCHUA/061/2025einstimmig beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Schulausschuss benennt den Vorsitzenden des Schulausschusses, Herrn Stefan Wiedon und den stellv. Vorsitzenden des Schulausschusses, Herrn Hakim El Ghazali zu Mitgliedern des Vorstellungsgremiums zur Ausübung des Vorschlagsrechts für die Besetzung von Schulleitungsstellen.

Aus „Sachdarstellung“

Nach § 61 Schulgesetz NRW schreibt die obere Schulaufsichtsbehörde die Stelle der Schulleiterin oder des Schulleiters mit Zustimmung der Schulkonferenz und des Schulträgers aus. Sie nennt der Schulkonferenz und dem Schulträger alle Bewerberinnen und Bewerber, die das Anforderungsprofil der Ausschreibung erfüllen. Die Schulkonferenz und der Schulträger können die Bewerberinnen und Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einladen und gegenüber der oberen Schulaufsichtsbehörde innerhalb von acht Wochen einen Vorschlag abgeben. Denkbar sind auch mehrere Vorschläge, wie zum Beispiel eine gleichrangige Einschätzung bei mehreren Bewerberinnen und Bewerbern oder eine Reihenfolge. Die Vorschläge sollen begründet werden.

TOP 10 · Beschlussvorlage zur Herbeiführung eines Ausführungs- und Finanzierungsbeschlusses für das Projekt: "Leibniz-Montessori-Gymnasium - Umsetzung des Raumbedarfs für ein vierzügiges Gymnasium G9"Empfehlung einstimmig beschlossen
TOP 10 · SCHUA/062/2025Empfehlung einstimmig beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt: 1. die Ausführung und Finanzierung der Maßnahme „ Leibniz-Montessori- Gymnasium - Umsetzung des Raumbedarfs für ein vierzügiges Gymnasium in G9 durch eine bauliche Erweiterung sowie Umbauten im Bestand mit einer Gesamtsumme von 26.860.000 EUR (brutto) inkl. Ausstattung und Inventar sowie jährliche Folgekosten i.H.v. 1.596.377 EUR und stimmt der Abwicklung durch die Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH (IPM) zu. 2. folgende schulorganisatorische Maßnahmen für das Leibniz-Montessori- Gymnasium, Scharnhorststr. 8, 40477 Düsseldorf, Schulnr. 164471 a) Erhöhung der Zügigkeit um einen auf vier Züge ab dem Schuljahr 2029/2030. b) Die ab dem 01.08.2026 dauerhafte Nutzung des bereits bis zum 31.07.2026 befristet genehmigten Teilstandortes am Standort Gneisenaustraße 60, 40477 Düsseldorf.

Aus „Sachdarstellung“

G esamtkosten der Maßnahme 26.860.000 EUR Kosten der Errichtung / IPM 25.578.691 EUR Kosten der Landeshauptstadt Düsseldorf (Ausstattung und Inventar): konsumtive Kosten 694.040 EUR + investive Kosten 587.269 EUR = Gesamtkosten 1.281.309 EUR Jährliche Nettofolgekosten 1.596.377 EUR zuzüglich einmaliger Abschreibungsaufwand 48.763 EUR Abzüglich Refinanzierung aus Umsatzsteuerüberhang 264.543 EUR Bedarfskonkretisierung Aufgabenstellung Um die Zügigkeit der Schule von 3 auf 4 zu erhöhen und einen Schulbetrieb in G9 zu ermöglichen, soll diese erweitert werden. Die entsprechenden baulichen Möglichkeiten wurden in einer vorgeschalteten Machbarkeitsstudie eruiert. Das Ergebnis dieser ist, dass die naturwissenschaftlichen (NTW) Fachräume aus dem Bestand ausgegliedert und neu errichtet werden. Die NTW-Fachräume im Bestand werden zu allgemeinen Unterrichtsräumen umgewidmet, um die erforderliche Anzahl von Klassenräumen für eine Vierzügigkeit in G9 bereitstellen zu können. Darüber hinaus ist dringend eine umfassende brandschutztechnische Sanierung des Bestands notwendig. Hinzu kommt der Umbau der Hausmeisterwohnung zu Büro- und Verwaltungsräumen, sowie eine umfassende Sanierung des Bestands. Grundlage für die Planung ist das Raumprogramm, welches durch das Amt für Schule und Bildung in Abstimmung mit der Schulleitung erstellt wurde. Daraus resultieren folgende BGF-Werte: Bestand BGF (R): ca. 10.030 m² Bestand BGF (S): ca. 115 m² Summe Bestand BGF gesamt ca. 10.145 m² Neubau BGF (R): ca. 1.855m² Neubau BGF (S): ca. 236 m² Summe Neubau BGF gesamt ca. 2.091m² Bauort und Erschließung Schule: Leibniz-Montessori-Gymnasium Stadtbezirk: 1 Stadtteil: Pempelfort Gemarkung: Derendorf Flur: 8 Flurstück: 203 Grundstücksgröße: ca. 8.100 m2 Eigentümer: Landeshauptstadt Düsseldorf Im Umfeld der Schule befinden sich vorwiegend blockartige, verdichtete Wohnbaustrukturen. Innerhalb einer dieser Blöcke fügt sich die Schule als Substruktur ein. Das ursprüngliche Schulgebäude ist ein wiederaufgebautes Vorkriegsgebäude, welches sukzessive um ein Aula-/Sporthallengebäude, einen Klassentrakt und einer Gymnastikhalle erweitert wurde. In jüngerer Vergangenheit ist eine Mensa in das Aula-/Sporthallengebäude eingefügt worden.

TOP 11 · Erhöhung der Zügigkeit eines Bildungsgangs am Max-Weber-Berufskollegeinstimmig beschlossen
TOP 11 · SCHUA/063/2025einstimmig beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Schulausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt gemäß §81 Abs.2 Schulgesetz NRW zum 01.08.2026 die Erhöhung der Zügigkeit des Bildungsgangs „ Fachoberschule für Verwaltung und Rechtspflege, Schwerpunkt: Polizeivollzugsdienst " nach Anlage C der APO-BK im Schulversuch von zweizügig auf dreizügig am Max-Weber-Berufskolleg, Suitbertusstraße 163/165, 40223 Düsseldorf (Schulnummer 170793).

Aus „Sachdarstellung“

Das Land Nordrhein-Westfalen hatte zum 01.08.2022 einen Schulversuch zur Erprobung eines neuen Bildungsgangs am Berufskolleg an einigen Standorten gestartet. Dieser neue Bildungsgang „ Fachoberschule für Verwaltung und Rechtspflege, Schwerpunkt: Polizeivollzugsdienst " soll gezielt für den Übergang in den Polizeidienst qualifizieren. Der Schulversuch wird in enger Abstimmung zwischen dem Ministerium für Schule und Bildung und dem Ministerium des Innern durchgeführt. Der Schulversuch soll voraussichtlich bis zum Schuljahr 2027/2028 laufen, nach erfolgter Evaluation wird über eine Übertragung in das Regelsystem und über eine Fortführung und Ausweitung des Systems entschieden. Der Bildungsgang wurde zweizügig am Max-Weber-Berufskolleg genehmigt. Bereits zum zweiten Mal in Folge wurde die genehmigte Zweizügigkeit überschritten und die Bildung einer Mehrklasse beantragt. Im laufenden Schuljahr besuchen 65 Schüler*innen die Unterstufe und 63 Schüler*innen die Oberstufe. Die Überschreitung der Zügigkeit ist durch Wiederholungen von Jahrgangsstufen und Abschlussprüfungen entstanden. Da die Zuweisungen der Jugendlichen durch das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW erfolgen, liegt diese Entwicklung außerhalb des Einflussbereichs der Schule. Es ist davon auszugehen, dass auch zukünftig die Schülerzahlen über dem Höchstwert von 62 Schüler*innen liegen werden, sodass die Erhöhung der Zügigkeit um einen Zug auf drei Züge bei der Bezirksregierung Düsseldorf beantragt werden soll. Die räumlichen, sächlichen und personellen Voraussetzungen sind gegeben. Die Stadt Düsseldorf erklärt gem. § 79 SchulG NRW, dass sie die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitstellt und unterhält sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung stellt. Durch den neuen Bildungsgang entstehen keine zusätzlichen Kosten für den Schulträger.

TOP 12 · Sachstandsbericht zur „Planung und Umsetzung von Austausch und Umrüstung auf LED-Beleuchtung inklusive bedarfsgerechter Akustikmaßnahmen in Klassenräumen" – gemäß SCHUA/068/2023 Masterplan Schulen 2.0zur Kenntnis genommen
TOP 12 · SCHUA/002/2026zur Kenntnis genommen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Sachdarstellung“

Im Rahmen der Beschlussfassung SCHUA/068/2023 „ Handlungsschwerpunkte bei schulischen Sanierungsprojekten neu bewerten - Masterplan Schulen 2.0 " hat der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf am 14.12.2023 die Planung und Umsetzung der Umrüstung auf LED-Beleuchtung inklusive bedarfsgerechter Akustikmaßnahmen in Klassenräumen als eigenständiges Sanierungspaket beschlossen. Die Finanzierung erfolgt aus den Haushaltsmitteln des Klimaetats, wobei eine ergänzende Deckung durch externe Fördermittel angestrebt wird.

TOP 13 · Anmeldezahlen Grundschulen 2026/2027zur Kenntnis genommen
TOP 13 · SCHUA/059/2025zur Kenntnis genommen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Sachdarstellung“

Nach §1 der Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule (AO-GS) werden Kinder, deren Schulpflicht am 1. August eines Jahres beginnt, von ihren Eltern bis spätestens zum 15. November des Vorjahres bei der gewünschten Grundschule angemeldet. Im August wurden die Erziehungsberechtigten von 5.720 (Vorjahr: 5.846 ) schulpflichtig werdenden Kindern angeschrieben.

TOP 14 · Neue Konzeption zur Ganztagsbetreuung in der Primarstufe in der Landeshauptstadt Düsseldorf ab dem Schuljahr 2026/27 - aktueller Sachstandzur Kenntnis genommen
TOP 14 · SCHUA/064/2025zur Kenntnis genommen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Sachdarstellung“

Ausgangslage Mit dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz - GaFög) wird ab dem Schuljahr 2026/2027 der bundesgesetzliche Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter sukzessive mit Beginn der ersten Klasse eingeführt. Weiterhin nicht geklärt ist, ob die Erfüllung dieses Anspruchs in der originären Verantwortung des Landes liegt oder wirksam auf die Kommune übertragen wurde. Die Klärung der Zuständigkeit und der damit verbundenen Kostenfrage wird auf gerichtlichem Weg erfolgen. Die ganztägige Betreuung von Kindern in der Primarstufe hat in der Landeshauptstadt Düsseldorf bereits vor über 20 Jahren ihren Anfang genommen und gewinnt im Hinblick auf Vereinbarkeit von Familie und Beruf zunehmend an Bedeutung. Der steigenden Nachfrage wurde in Düsseldorf bereits in der Vergangenheit durch einen stetigen Ausbau der Betreuungsplätze sowie durch Festlegung qualitativer Standards nachgekommen. Es ist gelungen, die Versorgungsquote stetig zu erhöhen, sodass bereits vor Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf eine Ganztagsbetreuung im Primarbereich mit den bestehenden additiven Gruppen, den Ganztagsklassen, der Übermittagsbetreuung, der bewegten Schulkindbetreuung in Sportvereinen und den Betreuungsangeboten der Kinder- und Jugendarbeit eine Versorgungquote im Schuljahr 2025/2026 von rund 85 % erreicht werden konnte.

TOP 15 · Evaluierung der OGS-Ferienbetreuungsangebotezur Kenntnis genommen
TOP 15 · JHA/006/2026zur Kenntnis genommen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Sachdarstellung“

Der Rat hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 10.07.2025 beauftragt für den Zeitraum der Sommerferien 2025 über die Verwendung des Ferienzuschusses i.H.v. 2.500 Euro je Gruppe und Schuljahr zu berichten. Dabei sollte auch standortspezifisch evaluiert werden, welche Ausflüge und besondere Ferienangebote seitens der Träger angeboten werden. Zudem sollte erhoben werden, wie viele Schüler*innen pro Standort zur OGS- Ferienbetreuung angemeldet werden. Zunächst kann festgestellt werden, dass die 87 Grundschulen der Landeshauptstadt Düsseldorf im Rahmen ihres OGS- Angebotes eine Ferienbetreuung von mindestens 6 Wochen für alle Schüler*innen der OGS vorhalten. Auch an unterrichtsfreien „ Brückentagen " wird eine Betreuung durch den OGS Träger angeboten. Das Ferienprogramm wird in Absprache mit der Schule und unter Beteiligung der Schüler*innen geplant und vom jeweiligen OGS-Träger der Jugendhilfe durchgeführt. Alle Schüler*innen, die in der OGS betreut werden, haben die Möglichkeit - ohne zusätzliche Kosten - am Ferienprogramm teilzunehmen. Um eine bedarfsgerechte Planung der Angebote sicherzustellen, fragen die Träger jeweils vor Ort die Teilnahme an Ferienprogrammen rechtzeitig ab.

1 Einordnungen werden wegen geänderter oder nicht mehr sicher zugeordneter Quellen zurückgehalten. Die übrigen geprüften Themen bleiben sichtbar.

Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.

Themen dieser Sitzung

+2 weitere Themen

Amtliche Quellen

Originaldokumente

Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.

Niederschrift noch nicht veröffentlicht. Die bereits amtlich gemeldeten Ergebnisse stehen im Überblick oben. Sobald das Wortprotokoll vorliegt, wird es hier automatisch ergänzt.

Orte der Sitzung

Wichtige Adressen auf der Karte

Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.

Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.

Vollständige Sitzungsdaten Tagesordnung 23 TOPs

Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.

  • TOP 1: Anerkennung der Tagesordnung
  • TOP 2: Genehmigung der Niederschrift vom 18.11.2025 einstimmig beschlossen
  • TOP 3: Zulassung von Sachverständigen
  • TOP 4: Anfragen
  • TOP 4.1: Anfrage der Ratsgruppe Tierschutz / Freie Wähler / PARTEI zum Thema: Straftaten und Gewalttaten unter Kindern an Düsseldorfer Schulen
  • TOP 4.2: Anfrage der Ratsgruppe Tierschutz / Freie Wähler / PARTEI zum Thema: Sicherheit auf den Schulwegen
  • TOP 4.3: Anfrage der Ratsgruppe Tierschutz / Freie Wähler / PARTEI zum Thema: Werbung und Präsenz der Bundeswehr an Düsseldorfer Schulen
  • TOP 4.4: Anfrage der SPD/Volt-Ratsfraktion: Sachstand Umstellung Reinigung Schultoiletten
  • TOP 4.5: Anfrage der SPD/Volt-Ratsfraktion: Finanzplanung Kunst am Bau
  • TOP 4.6: Anfrage der FDP-Ratsfraktion: Ausstattung der Düsseldorfer Schulen mit digitalen Endgeräten für Lehrende
  • TOP 4.7: Anfrage der AfD-Ratsfraktion zum Thema: Drogenzentrum an der Eisenstraße
  • TOP 5: Anträge
  • TOP 6: Vortrag zum Thema: „Wie Rassismus an Schulen begegnen?“
  • TOP 7: Namensänderung des Städtischen Gymnasiums Bernburger Straße Empfehlung einstimmig beschlossen
  • TOP 8: Herbeiführung eines Ausführungs- und Finanzierungsbeschlusses über das Projekt "Ersatzneubau der zweizügigen Katholischen Grundschule Rather Kreuzweg inkl. Zweifeld-Sporthalle" Empfehlung einstimmig beschlossen
  • TOP 9: Besetzung des Vorstellungsgremiums zur Ausübung des Vorschlagsrechts für die Besetzung von Schulleitungsstellen einstimmig beschlossen
  • TOP 10: Beschlussvorlage zur Herbeiführung eines Ausführungs- und Finanzierungsbeschlusses für das Projekt: "Leibniz-Montessori-Gymnasium - Umsetzung des Raumbedarfs für ein vierzügiges Gymnasium G9" Empfehlung einstimmig beschlossen
  • TOP 11: Erhöhung der Zügigkeit eines Bildungsgangs am Max-Weber-Berufskolleg einstimmig beschlossen
  • TOP 12: Sachstandsbericht zur „Planung und Umsetzung von Austausch und Umrüstung auf LED-Beleuchtung inklusive bedarfsgerechter Akustikmaßnahmen in Klassenräumen" – gemäß SCHUA/068/2023 Masterplan Schulen 2.0 zur Kenntnis genommen
  • TOP 13: Anmeldezahlen Grundschulen 2026/2027 zur Kenntnis genommen
  • TOP 14: Neue Konzeption zur Ganztagsbetreuung in der Primarstufe in der Landeshauptstadt Düsseldorf ab dem Schuljahr 2026/27 - aktueller Sachstand zur Kenntnis genommen
  • TOP 15: Evaluierung der OGS-Ferienbetreuungsangebote zur Kenntnis genommen
  • TOP 16: Startchancenprogramm NRW - 3. Jahresbericht (Sachstand 2026) zur Kenntnis genommen
Anwesenheit Teilnehmende Personen 29 Personen
Weiterlesen im Portal Behandelte Vorlagen 17 Vorlagen

Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.

Evaluierung der OGS-Ferienbetreuungsangebote

JHA/006/2026 zur Kenntnis Endgültig

Anmeldezahlen Grundschulen 2026/2027

SCHUA/059/2025 zur Kenntnis Endgültig

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