Informationsvorlage Aktenzeichen SCHUA/091/2024

Sachstand Wilhelm-Heinrich-Riehl-Kolleg

Ein Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnisnahme.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 13. November 2024veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus „Sachdarstellung“

Allgemeines Das Wilhelm-Heinrich-Riehl-Kolleg (damals Wilhelm-Heinrich-Riehl-Institut) ist seit 1961 eine anerkannte Ersatzschule und wurde ursprünglich zur Vorbereitung von Handwerkerinnen und Handwerkern auf die Hochschulreife konzipiert. Der Studienbetrieb wurde am 08.03.1958 aufgenommen. Der Trägerverein „Institut zur Vorbereitung auf die Hochschulreife für Handwerker e. V." wurde am selben Tag gegründet und trägt inzwischen den Namen „Wilhelm -Heinrich-Riehl-Kolleg Institut zur Erlangung der Hochschulreife für Berufstätige mit abgeschlossener Ausbildung e. V.".

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 13. November 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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SCHUA/091/2024 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Sachstand Wilhelm-Heinrich-Riehl-Kolleg Fachbereich: 40 - Amt für Schule und Bildung Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Burkhard Hintzsche Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Schulausschuss 19.11.2024 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Allgemeines Das Wilhelm-Heinrich-Riehl-Kolleg (damals Wilhelm-Heinrich-Riehl-Institut) ist seit 1961 eine anerkannte Ersatzschule und wurde ursprünglich zur Vorbereitung von Handwerkerinnen und Handwerkern auf die Hochschulreife konzipiert. Der Studienbetrieb wurde am 08.03.1958 aufgenommen. Der Trägerverein „Institut zur Vorbereitung auf die Hochschulreife für Handwerker e. V." wurde am selben Tag gegründet und trägt inzwischen den Namen „Wilhelm -Heinrich-Riehl-Kolleg Institut zur Erlangung der Hochschulreife für Berufstätige mit abgeschlossener Ausbildung e. V.". Einordnung in die Bildungslandschaft Das Wilhelm-Heinrich-Riehl-Kolleg (WHRK) bietet als Schule des 2. Bildungsweges in Düsseldorf berufstätigen Erwachsenen ohne Berufsabschluss mit 2 -jähriger Arbeitstätigkeit oder Führung eines Familienhaushaltes die Möglichkeit, die Fachhochschulreife oder allgemeine Hochschulreife am Vormittag zu erlangen und gleichzeitig von Beginn an eine finanzielle Unterstützung durch Bafög zu erhalten, sodass eine Arbeitstätigkeit nicht zwingend weitergeführt werden muss. Zudem ermöglicht das Kolleg auch bei nic ht vorhandenem mittlerem Schulabschluss (Fachoberschulreife) die Aufnahme in die Schule bei erfolgreichem Abschluss einer Eignungsprüfung. Der nachträgliche Erwerb des mittleren Schulabschlusses ist auf dem Weg zur Fachhochschulreife möglich. Davon machen allerdings in der Regel nur sehr wenige Studierende Gebrauch. Besonders für Berufstätige ohne Berufsabschluss und für alleinerziehende Elternteile oder Pflegende eines Familienangehörigen ist so der Erwerb eines höheren Schulabschlusses am Vormittag möglich. Weitere Kollegs dieser Art gibt es in Essen, Neuss, Viersen (zusätzliche Standorte Mönchengladbach und Krefeld) und Wuppertal. Seite 2 Abgrenzung des Wilhelm-Heinrich-Riehl-Kollegs zum Studiengang Abendgymnasium des Weiterbildungskollegs Beide Schulen sind Schulen des 2. Bildungsweges und bieten Erwachsenen die Möglichkeit einen höheren Schulabschluss in Form der Fachhochschulreife oder des Abiturs zu erwerben. Die Zugangsvoraussetzungen sind insoweit identisch, als dass die Schülerinnen und Schüler älter als 18 Jahre sind und eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit nachweisen müssen, auf welche Wehr - oder Zivildienst, ein soziales Jahr, Familienhaushaltsführung und nachgewiesene Arbeitslosigkeit anrechenbar sind. Eine höhere Qualifikation in Form einer abg eschlossenen Ausbildung ist selbstverständlich möglich. Nachfolgende drei Unterschiede lassen sich zwischen den beiden Schulen erkennen und sind durch die unterschiedlichen Regelungen für Abendgymnasium oder Kolleg durch die Ausbildungs- und Prüfungsordnung Weiterbildungskolleg (APO-WbK) zu erklären: • Vormittagsunterricht anstatt Abendkurs • Schulaufnahme ohne mittleren Schulabschluss, aber mit Eignungsprüfung am Kolleg möglich • Bafög Beantragung ab 1. (Kolleg) oder 4. (Abendgymnasium) Semester. Nach APO WbK § 1 sind die Ziele des Weiterbildungskollegs wie folgt festgelegt: Der Bildungsgang des Kollegs führt Erwachsene, die nach Berufsausbildung oder Berufstätigkeit ihre schulische Ausbildung wiederaufnehmen, ohne eine geregelte Berufstätigkeit auszuüben, zur allgemeinen Hochschulreife. Der Bildungsgang des Abendgymnasiums führt Erwachsene, die andauernde Berufstätigkeit und schulische Ausbildung zeitgleich miteinander verbinden, zur allgemeinen Hochschulreife. Aus diesem Grund bietet das WHRK den Studi erenden den Schulbesuch am Vormittag an. Zudem können auch die Unterrichtsvolumina unterschiedlich sein, denn nach APO WbK § 15 muss das Kolleg mit mindestens 30 Stunden und das Abendgymnasium mit mindestens 20 Stunden unterrichten. Die Einstufung in die Bildungsgänge von Abendgymnasium und Kolleg erfolgen nach APO WbK § 6 (2). Sonstige Bewerberinnen und Bewerber besuchen den Vorkurs oder ein entsprechendes Bildungsangebot im Bildungsgang der Abendrealschule. Stattdessen kann eine Eignungsprüfung in den F ächern Deutsch, Mathematik und Fremdsprache durchgeführt werden, in der festgestellt wird, ob der jeweilige Kenntnisstand die erfolgreiche Mitarbeit in der Einführungsphase erwarten lässt. Die Kollegschule nutzt hier die Möglichkeit der Eignungsprüfung. Die Beantragung des Bafög ist in der Regel im Abendgymnasium erst ab dem 4. Semester möglich, da nach APO WbK § 3 Abs. (4) geregelt ist, dass im Bildungsgang des Abendgymnasiums die Studierenden bis zum dritten Semester einschließlich berufstätig sind oder von der Bundesagentur für Arbeit als arbeitssuchend anerkannt sein müssen. Einbindung des Bildungsgangs Kolleg in das Städtische Weiterbildungskolleg Grundsätzlich wäre es möglich, dass das Weiterbildungskolleg zukünftig den Bildungsgang Kolleg anbietet. Bei dieser Frage handelt es sich jedoch um eine innere Schulangelegenheit, auf die der Schulträger keinen Einfluss hat. Aus Sicht des Schulträgers sind die erforderlichen Unterrichtsräume im Vormittagsbereich am Standort Rückertstraße 6 aufgrund der Nutzun g durch das Friedrich-Rückert- Gymnasium nicht verfügbar. Das Weiterbildungskolleg ist erst seit diesem Schuljahr am Standort Rückertstraße 6 gebündelt. Dieser gemeinsame Standort der beiden Bildungsgänge Abendrealschule und Abendgymnasium bietet die Möglic hkeit eines gemeinsamen Schullebens, erzeugt Synergieeffekte und erleichtert den Studierenden die Übergänge zwischen beiden Bildungsgängen. Sollte das Weiterbildungskolleg den Bildungsgang Kolleg anbieten wollen, ist hierfür ein Schulkonferenzbeschluss, ei n Schulträgerbeschluss (Schulausschuss) sowie die Genehmigung durch die Seite 3 Aufsichtsbehörde (insbesondere sind der Nachweis des Bedürfnisses für den Bildungsgang sowie geeigneter Beschulungsräumlichkeiten zu erbringen) erforderlich. Abgrenzung des Wilhelm-Heinrich-Riehl-Kollegs zu den Berufskollegs in Düsseldorf Das WHRK ist eine anerkannte Ersatzschule in der Erwachsenenbildung und somit nach o.g. Zugangsvoraussetzungen nur für Erwachsene nach Berufstätigkeit und Wiederaufnahme ihrer schulischen Ausbildung. Die Düsseldorfer Berufskollegs bieten sehr viele Bildungsgänge, welche vor allem den nahtlosen Übergang von der Regelschule ermöglichen, so dass Jugendliche und junge Erwachsene ihre schulische Ausbildung fortsetzen. Auch an Berufskollegs können Erwachse ne ihre schulische Ausbildung am Vormittag wiederaufnehmen, vor allem ist dies in den Klassen der Fachschulen 12 B und 13 möglich. Die Bildungsgänge der Fachschule dienen der beruflichen Weiterbildung, bauen auf der beruflichen Erstausbildung und Berufser fahrungen auf (postsekundare Ausbildung) und führen zu staatlichen Abschlüssen sowie zu Teilabschlüssen der beruflichen Weiterbildung. Aus diesem Grund sind die Zugangsvoraussetzungen anders als beim o.g. 2. Bildungsweg, welcher niederschwellige Zugangsmög lichkeiten bietet. Nach § 5 APO Berufskollegs (BK) wird in die Bildungsgänge der Fachschulen aufgenommen, wer den Abschluss der Ausbildung in einem für die Zielsetzung der jeweiligen Fachrichtung einschlägigen Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung, dem Landes - oder Bundesrecht und zweitens den Berufsschulabschluss, soweit während der Berufsausbildung die Pflicht zum Berufsschulbesuch bestand und drittens eine Berufstätigkeit im Ausbildungsberuf von mindestens einem Jahr, die a uch während der Fachschulausbildung abgeleistet werden kann, nachweist. Als Ausnahme ist hier möglich, wenn eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens vier Jahren für die Fachhochschulreife und fünf Jahre für das Abitur nachgewiesen werden kann. Allgemeine Informationen zur Studierendenschaft Zurzeit (Herbstsemester 2024) besuchen 208 Studierende das Kolleg. Bereits seit mehreren Jahren zeichnet sich ein dramatischer Rückgang der Studierendenzahlen ab. Im Herbstsemester 2019 besuchten noch 314 Studie rende das Kolleg. Die Mindestgröße für ein Kolleg sind gem. § 82 Abs. 9 Schulgesetz NRW (SchulG NRW) 240 Studierende. Es erfolgte daher schon in 2021 eine Umbenennung des Trägervereins, nicht zuletzt um dadurch auf die Öffnung des Kollegs für alle Berufstätige mit abgeschlossener Ausbildung aufmerksam zu machen. Durchschnittlich erlangen nach Auskunft der Schulleitung knapp 50% der Erstsemester einen Abschluss. Für das Abitur benötigen sie dafür in der Regellaufbahn 6 Semester, für die Fachhochschulreife 4 Semester. Nicht nur am WHRK sondern an allen Weiterbildungskollegs ist die Quote der Studierenden, die das Kolleg ohne Abschluss verlassen („Drop-Out-Quote") vergleichsweise hoch, sie liegt bei rund 30 Prozent. Von den aktuell 208 Studierenden sind 60% wohnhaft in Düsseldorf. Der Wohnort der übrigen 82 Studierenden ist in folgender Karte mit einem Stern gekennzeichnet. Seite 4 Abbildung 1: Kartenausschnitt NRW Quelle: www.google.de/maps Das Durchschnittsalter der aktuellen Studierendenschaft liegt bei ca. 25 Jahren, wobei die/der älteste Studierende 1965 geboren ist und die jüngsten Studierenden 2005 geboren sind. Knapp 50% der Studierenden haben eine abgeschlossene Berufsausbildung. Weitere circa 25% der Studierenden haben einen vorherigen Abschluss an der Volkshochschule oder am Bildungsgang Abendrealschule des Weiterbildungskollegs erlangt. Circa 10% der Studierenden erhielten die Zugangsberechtigung aufgrund von Kinderbetreuung. Trägerverein Alleinige Aufgabe des Vereins ist die Schulträgerschaft des WHRK. Es handelt sich um einen gemeinnützigen Verein, der keinen Gewinn erzielen darf. Ein Vereinsvermögen hat bei Gründung nicht bestanden. Die Handwerkskammer zu Düsseldorf (Gründungsmitglied) und die Landeshauptstadt Düsseldorf (seit 1959) sind Mitglieder des Vereins. Zentrale Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung. Die Aufgaben des Vorstands, der sich aus drei durch die Landeshauptstadt Düsseldorf (LHD) zu bestellenden Mitgliedern (Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender des Schulausschusses, Leiterin des Amtes für Schule und Bildung, vgl. SCHUA/030/2023) und zwei durch die Handwerkskammer zu Düsseldorf (HWK) zu bestellenden Mitgliedern zusammensetzt, beinhalten gem. Satzung unter anderem die Wahrnehmung der Schulträgeraufgaben für das Riehl-Kolleg sowie die Vorbereitung der Sitzung der Mitgliederversammlung. Fünf Politikerinnen und Politiker der Düsseldorfer Ratsfraktionen gehören der Mitgliederversammlung als geborene Mitglieder an (vgl. SCHUA/029/2021). Die Mitgliederversammlung bestimmt die bildungspolitische Grundlinie der Vereinsarbeit. Zudem gibt sie ihre Einwilligung zur Anstellung der Leiterin bzw. des Seite 5 Leiters des WHRK. Haushaltspläne werden genehmigt und die Jahresrechnung abgenommen und sie erteilt dem Vorstand Entlastung. Sie beschließt darüber hinaus die Beitragsordnung des Vereins und wählt mindestens 2 Rechnungsprüfer aus ihrer Mitte. Die Mitgliederversammlung beschließt über die Aufnahme und den außerordentlichen Ausschluss von Mitgliedern des Vereins. Im September 2024 haben die HWK als Organisation und die jeweiligen persönlichen Mitglieder in der Mitgliederversammlung und im Vorstand ihre Mitgliedschaft form - und fristgerecht zum 31.12.2024 gekündigt bzw. ihre Ämter niedergelegt. Neben der Stadt mit einem jährlichen Beitrag von rund 435.000 Euro ist die HWK mit jährlich 41.000 Euro wesentlicher Finanzträger des Vereins. Zudem stellt die HWK die Geschäftsführerin des Vereins und eine Personalsachbearbeitung für die Personalien der Lehrkräfte. Aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden erfolgt nur ein sehr geringer Finanzbeitrag. Eine alleinige Trägerschaft des WHRK nach dem 31.12.2024 nur durch die Landehauptstadt Düsseldorf (LHD) ist nach § 100 Abs. 7 SchulG NRW nicht zulässig. Demnach darf ein öffentlicher Schulträger keine Ersatzschule betreiben. Darüber hinaus steht der Genehmigung als Ersatzschule entgegen, wenn der Träger einer öffentlichen Schule auf ihren Träger einen bestimmenden Einfluss ausüben kann. Sukzessive Auflösung des Wilhelm-Heinrich-Riehl-Kollegs zum 31.07.2026 Durch die Kündigung der HWK muss die Bezirksregierung Düsseldorf als Schulaufsichtsbehörde über die Aufhebung der Genehmigung des WHRK mit dem Zeitpunkt des Wegfalls der Voraussetzungen für die Genehmigung ents cheiden, sofern nicht der Trägerverein von sich aus die Schulschließung beschließt und somit in eigener Verantwortung dem Mangel abhilft (§ 101 Abs. 6 SchulG NRW). Maßgeblich aufgrund des Verbotes aus § 100 Abs. 7 SchulG NRW, daneben aber auch aufgrund der zunehmend unwirtschaftlichen Situation des Trägervereins bedingt durch die sinkenden Studierendenzahlen und einem historisch gewachsenen, breiten Alternativangebot gegenüber der Gründungszeit wurde mit der Bezirksregierung und der HWK folgendes Szenario e ntwickelt, das der Vorstand des Vereins am 11.11.2024 beschlossen und der Mitgliederversammlung am 10.12.2024 zur Beschlussfassung empfohlen hat. Gemeinsames Ziel ist, dass möglichst viele Studierende ihre Schullaufbahn am WHRK erfolgreich beenden können, Lehrkräfte einen klaren Planungshorizont erhalten und Rechtssicherheit für alle Beteiligten besteht. Damit die zurzeit in den Semestern 3 bis 5 befindlichen Studierenden ihr aktuelles Kursangebot, das in der Bandbreite an anderen Kollegs nicht angeboten wird, uneingeschränkt bis zum Abschluss weiterführen können, erfolgt eine sukzessive Auflösung und Teilschließung des WHRK zum 31.07.2026. Dafür we rden ab dem Frühjahrssemester 2025 keine weiteren Studierenden aufgenommen. Den aktuellen Studierenden der Semester 1 und 2 (Anzahl insgesamt: 109, davon wohnhaft in Düsseldorf: 71; Studienbeginn Herbst 2024 und Frühjahr 2024) wird zum 01.02.2025 ein nahtloser Anschluss an einem identischen Bildungsgang an einem der Kollegs in Essen, Neuss, Viersen (zusätzliche Standorte Mönchengladbach und Krefeld) und Wuppertal ermöglicht. Diese Kollegs sind in der Abbildung 1 mit einer Fahne markiert. Die Bezirksregierung organisiert einen Beratungstermin für die betroffenen Studierenden, bei dem sich die in Frage kommenden Kollegs den Studierenden vorstellen. Die verbleibenden Studierenden der aktuellen Semester 3 bis 5 (Anzahl insgesamt: 83, davon wohnhaft in Düsseldorf: 47; Studienbeginn Herbst 2023, Frühjahr 2023 und Herbst 2022) können ihre Schullaufbahn am WHRK ohne Einschränkung weiter fortsetzen und das Abitur erreichen. Hinzu kommen die Studierenden aller Semester, die am WHRK die Fachhochschulreife erlangen wolle n. Auch sie können ihre Schullaufbahn am WHRK fortsetzen und die Fachhochschulreife erlangen. Seite 6 Sollte die

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen SCHUA/091/2024