Informationsvorlage als Text anzeigen
SCHUA/091/2024
X öffentlich nicht öffentlich
Informationsvorlage
Betrifft:
Sachstand Wilhelm-Heinrich-Riehl-Kolleg
Fachbereich:
40 - Amt für Schule und Bildung
Dezernentin / Dezernent:
Stadtdirektor Burkhard Hintzsche
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Schulausschuss 19.11.2024 Kenntnisnahme
Sachdarstellung:
Allgemeines
Das Wilhelm-Heinrich-Riehl-Kolleg (damals Wilhelm-Heinrich-Riehl-Institut) ist seit
1961 eine anerkannte Ersatzschule und wurde ursprünglich zur Vorbereitung von
Handwerkerinnen und Handwerkern auf die Hochschulreife konzipiert.
Der Studienbetrieb wurde am 08.03.1958 aufgenommen. Der Trägerverein „Institut
zur Vorbereitung auf die Hochschulreife für Handwerker e. V." wurde am selben Tag
gegründet und trägt inzwischen den Namen „Wilhelm -Heinrich-Riehl-Kolleg Institut
zur Erlangung der Hochschulreife für Berufstätige mit abgeschlossener Ausbildung e.
V.".
Einordnung in die Bildungslandschaft
Das Wilhelm-Heinrich-Riehl-Kolleg (WHRK) bietet als Schule des 2. Bildungsweges in
Düsseldorf berufstätigen Erwachsenen ohne Berufsabschluss mit 2 -jähriger
Arbeitstätigkeit oder Führung eines Familienhaushaltes die Möglichkeit, die
Fachhochschulreife oder allgemeine Hochschulreife am Vormittag zu erlangen und
gleichzeitig von Beginn an eine finanzielle Unterstützung durch Bafög zu erhalten,
sodass eine Arbeitstätigkeit nicht zwingend weitergeführt werden muss. Zudem
ermöglicht das Kolleg auch bei nic ht vorhandenem mittlerem Schulabschluss
(Fachoberschulreife) die Aufnahme in die Schule bei erfolgreichem Abschluss einer
Eignungsprüfung. Der nachträgliche Erwerb des mittleren Schulabschlusses ist auf
dem Weg zur Fachhochschulreife möglich. Davon machen allerdings in der Regel nur
sehr wenige Studierende Gebrauch.
Besonders für Berufstätige ohne Berufsabschluss und für alleinerziehende Elternteile
oder Pflegende eines Familienangehörigen ist so der Erwerb eines höheren
Schulabschlusses am Vormittag möglich.
Weitere Kollegs dieser Art gibt es in Essen, Neuss, Viersen (zusätzliche Standorte
Mönchengladbach und Krefeld) und Wuppertal.
Seite 2
Abgrenzung des Wilhelm-Heinrich-Riehl-Kollegs zum Studiengang Abendgymnasium
des Weiterbildungskollegs
Beide Schulen sind Schulen des 2. Bildungsweges und bieten Erwachsenen die
Möglichkeit einen höheren Schulabschluss in Form der Fachhochschulreife oder des
Abiturs zu erwerben. Die Zugangsvoraussetzungen sind insoweit identisch, als dass
die Schülerinnen und Schüler älter als 18 Jahre sind und eine mindestens zweijährige
Berufstätigkeit nachweisen müssen, auf welche Wehr - oder Zivildienst, ein soziales
Jahr, Familienhaushaltsführung und nachgewiesene Arbeitslosigkeit anrechenbar
sind. Eine höhere Qualifikation in Form einer abg eschlossenen Ausbildung ist
selbstverständlich möglich.
Nachfolgende drei Unterschiede lassen sich zwischen den beiden Schulen erkennen
und sind durch die unterschiedlichen Regelungen für Abendgymnasium oder Kolleg
durch die Ausbildungs- und Prüfungsordnung Weiterbildungskolleg (APO-WbK) zu
erklären:
• Vormittagsunterricht anstatt Abendkurs
• Schulaufnahme ohne mittleren Schulabschluss, aber mit Eignungsprüfung am
Kolleg möglich
• Bafög Beantragung ab 1. (Kolleg) oder 4. (Abendgymnasium) Semester.
Nach APO WbK § 1 sind die Ziele des Weiterbildungskollegs wie folgt festgelegt:
Der Bildungsgang des Kollegs führt Erwachsene, die nach Berufsausbildung oder
Berufstätigkeit ihre schulische Ausbildung wiederaufnehmen, ohne eine geregelte
Berufstätigkeit auszuüben, zur allgemeinen Hochschulreife. Der Bildungsgang des
Abendgymnasiums führt Erwachsene, die andauernde Berufstätigkeit und schulische
Ausbildung zeitgleich miteinander verbinden, zur allgemeinen Hochschulreife.
Aus diesem Grund bietet das WHRK den Studi erenden den Schulbesuch am
Vormittag an. Zudem können auch die Unterrichtsvolumina unterschiedlich sein,
denn nach APO WbK § 15 muss das Kolleg mit mindestens 30 Stunden und das
Abendgymnasium mit mindestens 20 Stunden unterrichten.
Die Einstufung in die Bildungsgänge von Abendgymnasium und Kolleg erfolgen nach
APO WbK § 6 (2). Sonstige Bewerberinnen und Bewerber besuchen den Vorkurs oder
ein entsprechendes Bildungsangebot im Bildungsgang der Abendrealschule.
Stattdessen kann eine Eignungsprüfung in den F ächern Deutsch, Mathematik und
Fremdsprache durchgeführt werden, in der festgestellt wird, ob der jeweilige
Kenntnisstand die erfolgreiche Mitarbeit in der Einführungsphase erwarten lässt.
Die Kollegschule nutzt hier die Möglichkeit der Eignungsprüfung.
Die Beantragung des Bafög ist in der Regel im Abendgymnasium erst ab dem 4.
Semester möglich, da nach APO WbK § 3 Abs. (4) geregelt ist, dass im Bildungsgang
des Abendgymnasiums die Studierenden bis zum dritten Semester einschließlich
berufstätig sind oder von der Bundesagentur für Arbeit als arbeitssuchend anerkannt
sein müssen.
Einbindung des Bildungsgangs Kolleg in das Städtische Weiterbildungskolleg
Grundsätzlich wäre es möglich, dass das Weiterbildungskolleg zukünftig den
Bildungsgang Kolleg anbietet. Bei dieser Frage handelt es sich jedoch um eine innere
Schulangelegenheit, auf die der Schulträger keinen Einfluss hat. Aus Sicht des
Schulträgers sind die erforderlichen Unterrichtsräume im Vormittagsbereich am
Standort Rückertstraße 6 aufgrund der Nutzun g durch das Friedrich-Rückert-
Gymnasium nicht verfügbar. Das Weiterbildungskolleg ist erst seit diesem Schuljahr
am Standort Rückertstraße 6 gebündelt. Dieser gemeinsame Standort der beiden
Bildungsgänge Abendrealschule und Abendgymnasium bietet die Möglic hkeit eines
gemeinsamen Schullebens, erzeugt Synergieeffekte und erleichtert den Studierenden
die Übergänge zwischen beiden Bildungsgängen. Sollte das Weiterbildungskolleg den
Bildungsgang Kolleg anbieten wollen, ist hierfür ein Schulkonferenzbeschluss, ei n
Schulträgerbeschluss (Schulausschuss) sowie die Genehmigung durch die
Seite 3
Aufsichtsbehörde (insbesondere sind der Nachweis des Bedürfnisses für den
Bildungsgang sowie geeigneter Beschulungsräumlichkeiten zu erbringen)
erforderlich.
Abgrenzung des Wilhelm-Heinrich-Riehl-Kollegs zu den Berufskollegs in Düsseldorf
Das WHRK ist eine anerkannte Ersatzschule in der Erwachsenenbildung und somit
nach o.g. Zugangsvoraussetzungen nur für Erwachsene nach Berufstätigkeit und
Wiederaufnahme ihrer schulischen Ausbildung. Die Düsseldorfer Berufskollegs bieten
sehr viele Bildungsgänge, welche vor allem den nahtlosen Übergang von der
Regelschule ermöglichen, so dass Jugendliche und junge Erwachsene ihre schulische
Ausbildung fortsetzen.
Auch an Berufskollegs können Erwachse ne ihre schulische Ausbildung am Vormittag
wiederaufnehmen, vor allem ist dies in den Klassen der Fachschulen 12 B und 13
möglich.
Die Bildungsgänge der Fachschule dienen der beruflichen Weiterbildung, bauen auf
der beruflichen Erstausbildung und Berufser fahrungen auf (postsekundare
Ausbildung) und führen zu staatlichen Abschlüssen sowie zu Teilabschlüssen der
beruflichen Weiterbildung. Aus diesem Grund sind die Zugangsvoraussetzungen
anders als beim o.g. 2. Bildungsweg, welcher niederschwellige Zugangsmög lichkeiten
bietet. Nach § 5 APO Berufskollegs (BK) wird in die Bildungsgänge der Fachschulen
aufgenommen, wer den Abschluss der Ausbildung in einem für die Zielsetzung der
jeweiligen Fachrichtung einschlägigen Ausbildungsberuf nach dem
Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung, dem Landes - oder Bundesrecht und
zweitens den Berufsschulabschluss, soweit während der Berufsausbildung die Pflicht
zum Berufsschulbesuch bestand und drittens eine Berufstätigkeit im
Ausbildungsberuf von mindestens einem Jahr, die a uch während der
Fachschulausbildung abgeleistet werden kann, nachweist.
Als Ausnahme ist hier möglich, wenn eine einschlägige Berufstätigkeit von
mindestens vier Jahren für die Fachhochschulreife und fünf Jahre für das Abitur
nachgewiesen werden kann.
Allgemeine Informationen zur Studierendenschaft
Zurzeit (Herbstsemester 2024) besuchen 208 Studierende das Kolleg. Bereits seit
mehreren Jahren zeichnet sich ein dramatischer Rückgang der Studierendenzahlen
ab. Im Herbstsemester 2019 besuchten noch 314 Studie rende das Kolleg. Die
Mindestgröße für ein Kolleg sind gem. § 82 Abs. 9 Schulgesetz NRW (SchulG NRW)
240 Studierende. Es erfolgte daher schon in 2021 eine Umbenennung des
Trägervereins, nicht zuletzt um dadurch auf die Öffnung des Kollegs für alle
Berufstätige mit abgeschlossener Ausbildung aufmerksam zu machen.
Durchschnittlich erlangen nach Auskunft der Schulleitung knapp 50% der
Erstsemester einen Abschluss. Für das Abitur benötigen sie dafür in der
Regellaufbahn 6 Semester, für die Fachhochschulreife 4 Semester. Nicht nur am
WHRK sondern an allen Weiterbildungskollegs ist die Quote der Studierenden, die
das Kolleg ohne Abschluss verlassen („Drop-Out-Quote") vergleichsweise hoch, sie
liegt bei rund 30 Prozent.
Von den aktuell 208 Studierenden sind 60% wohnhaft in Düsseldorf. Der Wohnort
der übrigen 82 Studierenden ist in folgender Karte mit einem Stern gekennzeichnet.
Seite 4
Abbildung 1: Kartenausschnitt NRW Quelle: www.google.de/maps
Das Durchschnittsalter der aktuellen Studierendenschaft liegt bei ca. 25 Jahren,
wobei die/der älteste Studierende 1965 geboren ist und die jüngsten Studierenden
2005 geboren sind.
Knapp 50% der Studierenden haben eine abgeschlossene Berufsausbildung. Weitere
circa 25% der Studierenden haben einen vorherigen Abschluss an der
Volkshochschule oder am Bildungsgang Abendrealschule des Weiterbildungskollegs
erlangt. Circa 10% der Studierenden erhielten die Zugangsberechtigung aufgrund
von Kinderbetreuung.
Trägerverein
Alleinige Aufgabe des Vereins ist die Schulträgerschaft des WHRK. Es handelt sich
um einen gemeinnützigen Verein, der keinen Gewinn erzielen darf. Ein
Vereinsvermögen hat bei Gründung nicht bestanden.
Die Handwerkskammer zu Düsseldorf (Gründungsmitglied) und die Landeshauptstadt
Düsseldorf (seit 1959) sind Mitglieder des Vereins. Zentrale Organe des Vereins sind
der Vorstand und die Mitgliederversammlung. Die Aufgaben des Vorstands, der sich
aus drei durch die Landeshauptstadt Düsseldorf (LHD) zu bestellenden Mitgliedern
(Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender des Schulausschusses, Leiterin des
Amtes für Schule und Bildung, vgl. SCHUA/030/2023) und zwei durch die
Handwerkskammer zu Düsseldorf (HWK) zu bestellenden Mitgliedern
zusammensetzt, beinhalten gem. Satzung unter anderem die Wahrnehmung der
Schulträgeraufgaben für das Riehl-Kolleg sowie die Vorbereitung der Sitzung der
Mitgliederversammlung. Fünf Politikerinnen und Politiker der Düsseldorfer
Ratsfraktionen gehören der Mitgliederversammlung als geborene Mitglieder an (vgl.
SCHUA/029/2021).
Die Mitgliederversammlung bestimmt die bildungspolitische Grundlinie der
Vereinsarbeit. Zudem gibt sie ihre Einwilligung zur Anstellung der Leiterin bzw. des
Seite 5
Leiters des WHRK. Haushaltspläne werden genehmigt und die Jahresrechnung
abgenommen und sie erteilt dem Vorstand Entlastung. Sie beschließt darüber hinaus
die Beitragsordnung des Vereins und wählt mindestens 2 Rechnungsprüfer aus ihrer
Mitte. Die Mitgliederversammlung beschließt über die Aufnahme und den
außerordentlichen Ausschluss von Mitgliedern des Vereins.
Im September 2024 haben die HWK als Organisation und die jeweiligen persönlichen
Mitglieder in der Mitgliederversammlung und im Vorstand ihre Mitgliedschaft form -
und fristgerecht zum 31.12.2024 gekündigt bzw. ihre Ämter niedergelegt. Neben der
Stadt mit einem jährlichen Beitrag von rund 435.000 Euro ist die HWK mit jährlich
41.000 Euro wesentlicher Finanzträger des Vereins. Zudem stellt die HWK die
Geschäftsführerin des Vereins und eine Personalsachbearbeitung für die Personalien
der Lehrkräfte. Aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden erfolgt nur ein sehr geringer
Finanzbeitrag.
Eine alleinige Trägerschaft des WHRK nach dem 31.12.2024 nur durch die
Landehauptstadt Düsseldorf (LHD) ist nach § 100 Abs. 7 SchulG NRW nicht zulässig.
Demnach darf ein öffentlicher Schulträger keine Ersatzschule betreiben. Darüber
hinaus steht der Genehmigung als Ersatzschule entgegen, wenn der Träger einer
öffentlichen Schule auf ihren Träger einen bestimmenden Einfluss ausüben kann.
Sukzessive Auflösung des Wilhelm-Heinrich-Riehl-Kollegs zum 31.07.2026
Durch die Kündigung der HWK muss die Bezirksregierung Düsseldorf als
Schulaufsichtsbehörde über die Aufhebung der Genehmigung des WHRK mit dem
Zeitpunkt des Wegfalls der Voraussetzungen für die Genehmigung ents cheiden,
sofern nicht der Trägerverein von sich aus die Schulschließung beschließt und somit
in eigener Verantwortung dem Mangel abhilft (§ 101 Abs. 6 SchulG NRW).
Maßgeblich aufgrund des Verbotes aus § 100 Abs. 7 SchulG NRW, daneben aber
auch aufgrund der zunehmend unwirtschaftlichen Situation des Trägervereins
bedingt durch die sinkenden Studierendenzahlen und einem historisch gewachsenen,
breiten Alternativangebot gegenüber der Gründungszeit wurde mit der
Bezirksregierung und der HWK folgendes Szenario e ntwickelt, das der Vorstand des
Vereins am 11.11.2024 beschlossen und der Mitgliederversammlung am 10.12.2024
zur Beschlussfassung empfohlen hat.
Gemeinsames Ziel ist, dass möglichst viele Studierende ihre Schullaufbahn am WHRK
erfolgreich beenden können, Lehrkräfte einen klaren Planungshorizont erhalten und
Rechtssicherheit für alle Beteiligten besteht.
Damit die zurzeit in den Semestern 3 bis 5 befindlichen Studierenden ihr aktuelles
Kursangebot, das in der Bandbreite an anderen Kollegs nicht angeboten wird,
uneingeschränkt bis zum Abschluss weiterführen können, erfolgt eine sukzessive
Auflösung und Teilschließung des WHRK zum 31.07.2026. Dafür we rden ab dem
Frühjahrssemester 2025 keine weiteren Studierenden aufgenommen. Den aktuellen
Studierenden der Semester 1 und 2 (Anzahl insgesamt: 109, davon wohnhaft in
Düsseldorf: 71; Studienbeginn Herbst 2024 und Frühjahr 2024) wird zum
01.02.2025 ein nahtloser Anschluss an einem identischen Bildungsgang an einem der
Kollegs in Essen, Neuss, Viersen (zusätzliche Standorte Mönchengladbach und
Krefeld) und Wuppertal ermöglicht. Diese Kollegs sind in der Abbildung 1 mit einer
Fahne markiert. Die Bezirksregierung organisiert einen Beratungstermin für die
betroffenen Studierenden, bei dem sich die in Frage kommenden Kollegs den
Studierenden vorstellen.
Die verbleibenden Studierenden der aktuellen Semester 3 bis 5 (Anzahl insgesamt:
83, davon wohnhaft in Düsseldorf: 47; Studienbeginn Herbst 2023, Frühjahr 2023
und Herbst 2022) können ihre Schullaufbahn am WHRK ohne Einschränkung weiter
fortsetzen und das Abitur erreichen. Hinzu kommen die Studierenden aller Semester,
die am WHRK die Fachhochschulreife erlangen wolle n. Auch sie können ihre
Schullaufbahn am WHRK fortsetzen und die Fachhochschulreife erlangen.
Seite 6
Sollte die
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.