Informationsvorlage Aktenzeichen AUS/049/2025

Sechster Bericht zum Ratsbeschluss „Saubere Luft für Düsseldorf – Reduzierung von NOx-Emissionen vorantreiben

Ein Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnisnahme.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
2Dokumente 21. November 2025veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus „Sachdarstellung“

Zur Chronologie Im Juni 2021 wurde der Rechtsstreit zwischen der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) und dem Land NRW bezüglich des Luftreinhalteplans (LRP) Düsseldorf aus 2/2019 beendet. Die DUH, das Land NRW und die beigeladene Stadt Düsseldorf einigten sich in einem außergerichtlichen Vergleich auf ein umfangreiches Paket von Minderungsmaßnahmen zur langfristigen und dauerhaften Absenkung der Belastung mit luftverunreinigenden Stoffen unter die Ziel- und Grenzwerte, insbesondere bezogen auf den Grenzwert von Stickstoffdioxid (NO 2 ) von 40 µg/m³ pro Kalenderjahr.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 21. November 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Vorgang · AUS/049/2025

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Weitere Unterlage

    Anlage 1 Umsetzungsstand der Maßnahmen 12_2025 · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Ursprüngliche Vorlage

    Informationsvorlage · Vorlagendatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 16

    Ordnungs- und Verkehrsausschuss. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.

  4. Sitzung · TOP 12

    Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.

  5. Sitzung · TOP 10

    Rat. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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AUS/049/2025 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Sechster Bericht zum Ratsbeschluss „ Saubere Luft für Düsseldorf - Reduzierung von NOx-Emissionen vorantreiben Fachbereich: 19 - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Jochen Kral Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Ordnungs- und Verkehrsausschuss 15.04.2026 Kenntnisnahme Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz 16.04.2026 Kenntnisnahme Rat 07.05.2026 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Zur Chronologie Im Juni 2021 wurde der Rechtsstreit zwischen der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) und dem Land NRW bezüglich des Luftreinhalteplans (LRP) Düsseldorf aus 2/2019 beendet. Die DUH, das Land NRW und die beigeladene Stadt Düsseldorf einigten sich in einem außergerichtlichen Vergleich auf ein umfangreiches Paket von Minderungsmaßnahmen zur langfristigen und dauerhaften Absenkung der Belastung mit luftverunreinigenden Stoffen unter die Ziel- und Grenzwerte, insbesondere bezogen auf den Grenzwert von Stickstoffdioxid (NO 2 ) von 40 µg/m³ pro Kalenderjahr. In der Vorlage RAT/467/2021 - „ Luftreinhaltung: Abschluss der DUH-Klage mit Vergleich " wurde zu den vereinbarten Maßnahmen berichtet. Aus dem Abschluss des Vergleichs ergab sich die Pflicht zur Aktualisierung des bisherigen LRP ' s aus 2/2019. In der Vorlage AUS/085/2021 - „ Vierte Fortschreibung des LRP ' s Düsseldorf: Offenlage des Entwurfs " wurde hierzu berichtet. Seit 6/2022 ist die vierte Fortschreibung des aktuell gültigen LRP ' s Düsseldorf rechtskräftig. Seite 2 Umsetzung der Maßnahmen der bisherigen und des aktuellen LRP Nicht vollständig abgeschlossene Maßnahmen früherer LRP ' e wurden entweder vollständig oder in leicht abgeänderter Form in das Maßnahmebündel des Vergleichs sowie in den darauf aufbauenden, aktuell gültigen LRP übernommen. Da es sich um einen besonders wirkungsstarke Maßnahmen handelt, ist zunächst das Projekt VinDUS (Verkehrsinformation und Dynamische Umweltsensitive Verkehrssteurung) zu erwähnen. Das vom Bund geförderte Modellvorhaben wird auf der Merowinger und der Corneliusstraße eingesetzt. Je nach Witterungsbedingungen erlaubt das System unterschiedliche Verkehrsmengen, mit dem Ziel einer passgenauen NO 2 -Grenzwerteinhaltung. Seit Mai 2023 wird das System im Realbetrieb auf der Straße eingesetzt. Konkrete, methodische Details sind der Vorlage OVA/086/2023 - „ Sachstandsbericht Förderprogramm Verkehrsinformation und Dynamische Umweltsensitive Steuerung (VinDUS) " zu entnehmen. Die übrigen Maßnahmen des aktuell gültigen LRP ' s wirken mehrheitlich in ihrer Gesamtheit und haben eine eher stabilisierend-unterstützende Funktion. Viele dieser Maßnahmen sind mittlerweile vollständig umgesetzt. So sind beispielsweise 80% der Lichtsignalanlagen (LSA) mit einer Bevorrechtigung für den ÖPNV (öffentlicher Personennahverkehr) ausgestattet worden. Damit gilt das Potenzial zur Beschleunigung des ÖPNV mittels spezieller LSA in der Kernstadt als ausgeschöpft. Aber auch für die hochkomplexen Maßnahmen, deren vollständige Umsetzung naturgemäß eine gewisse Zeit braucht, konnten im vergangenen Jahr gute Fortschritte verzeichnet werden, so etwa die RadLeitRouten 1 und 2 (RLR 1 und 2) oder der Bau der U-Bahn-Linie U81. Die dritte Kategorie sind verstetigte Daueraufgaben. So wird beispielsweise der Fahrradverkehr durch den stetigen Radwegeausbau und die wachsende Zahl von Radabstellanlagen, wie Bügel sowie Einzel- und Sammelboxen, sicherer und attraktiver. In 2025 ist die Zahl der Mobilststationen weiter gestiegen. Sie werden gut angenommen und die Nachfrage steigt, was zur Planung des weiteren Ausbaus des Mobilstationen-Netzes führt. Dazu gehören aber auch die Fortschritte der Arbeitsgruppe „ Kompetzenzregion Wasserstoff: Düsseldorf. Rhein.Wupper. " . Im Mai 2025 hat die H2 MOBILITY GmbH gemeinsam mit der Stadtwerke Düsseldorf AG Europas größte Wasserstofftankstelle auf dem Tankstellengelände Höherweg in Düsseldorf eröffnet. Die technische Auslegung der neuen Hochleistungstankstelle bietet die Möglichkeit, täglich über 100 Brennstoffzellen-Fahrzeuge zu betanken; u.a. betankt dort die Rheinbahn bereits jetzt ihre 20 Brennstoffzellenbusse. Weitere werden im Zuge Ausbaus der fortschreitenden Elektrifizierung der Rheinbahn- Busflotte folgen. Weitere Details zur Umsetzung der einzelnen Maßnahmen des aktuell gültigen LRP ' s sind der Anlage 1 zu entnehmen. Seite 3 Entwicklung der Luftqualität Im Jahr 2024 ist es im fünften Jahr in Folge gelungen, den Grenzwert für NO 2 gemäß derzeitiger 39. BImSchV von 40 µg/m³ an allen Düsseldorfer Messstellen einzuhalten. An der bislang kritischen Messstelle Corneliusstraße wurde im Jahr 2024 eine NO 2 - Belastung von 32 µg/m³ gemessen; damit wurde der maßgebliche Grenzwert um 20 Prozent unterschritten. Am Passivsammler an der Merowinger Straße 77 wurde der Wert von 34 μ g/m³ erreicht. Das kontinuierliche Messgerät an der Merowinger Straße 75/77 verzeichnete eine Belastung von 32 μ g/m³. Die Differenz zwischen Passivsammler und kontinuierlichen Gerät auf der Merowinger Straße lag im Bereich der Messungenauigkeit. Details zu den übrigen Düsseldorfer Messstellen und den weiteren Luftschadstoffen sind der Vorlage AUS/041/2025 „ Luftqualität 2024 " zu entnehmen. Die Minderung geht zurück auf ein Zusammenspiel von in dieselbe Richtung wirkenden Faktoren, wie günstige Wetterbedingungen, die kontinuierliche Flottenmodernisierung sowie die im Luftreinhalteplan festgesetzten und nun kontinuierlich umgesetzten Minderungsmaßnahmen. Konkrete Minderungsbeiträge der einzelnen Maßnahmen sind mit den Möglichkeiten der Stadt nicht darstellbar, da sie in komplexen Abhängigkeiten zu einander stehen. Es deutet sich zum jetztigen Zeitpunkt bereits an, dass sich die positiven Tendenzen der letzten Jahre auch in 2025 fortgesetzt haben werden. Abschließende Aussagen zur Entwicklung und Beurteilung der Luftqualität in 2025 können allerdings erst getroffen werden, wenn valide, abschließend geprüfte Messwerte vorliegen. Anlagen: Anlage 1 Umsetzungsstand der Maßnahmen 12_2025
Anlage 1 Umsetzungsstand der Maßnahmen 12_2025 als Text anzeigen
Seite 1 von 17 Anlage zur Vorlage AUS / 049 / 2025 Umsetzungsstand der Maßnahmen der vierten Fortschreibung des Luftreinhalteplans Düsseldorf: Dezember 2025 Teilpaket 1: Verkehrliche Maßnahmen 142 Umweltsensitive Verkehrssteuerung zur Entlastung des Belastungsschwerpunkts Merowingerstraße Die Maßnahme ist seit Mai 2023 mit der Einrichtung der automatisierten dynamischen Schaltungen umgesetzt. 143 Umweltsensitive Verkehrssteuerung zur Entlastung des Belastungsschwerpunkts Corneliusstraße Die Maßnahme ist seit Mai 2023 mit der Einrichtung der automatisierten dynamischen Schaltungen umgesetzt. 144 Höchstgeschwindigkeit auf der Merowingerstraße auf Tempo 30 Die Maßnahme ist umgesetzt. 145.1 Höchstgeschwindigkeit auf Hauptverkehrsstraßen auf Tempo 30 Das gemeindliche Einvernehmen für die als unproblematisch eingestuften Straßenzüge wurde in 2022 eingeholt. Die Maßnahme ist umgesetzt. 145.2 Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 für den Nachtzeitraum nach Lärmaktionsplan II Die Maßnahme ist vollständig umgesetzt. 145.3 Prüfung der Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 nach Lärmaktionsplan III Die Prüfung der im Vergleich aufgeführten Straßenabschnitte ist abgeschlossen. Die verkehrsrechtliche Anordnung erfolgte in 2022. Seite 2 von 17 145.4 Prüfung der Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 für weitere Straßenabschnitte Das Thema wird im Rahmen der Erarbeitung des Mobilitätsplans D aufgegriffen. Die verkehrsrechtliche Anordnung weiterer Straßenabschnitte bzw. Tempo-30-Zonen erfolgt auf Basis der notwendigen straßenverkehrsrechtlichen Einzelfallprüfung und entsprechender politischer Beschlussfassungen als dauerhafter Prozess. 145.5 Höchstgeschwindigkeit vor sensiblen Einrichtungen auf Tempo 30 Die straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen zur Luftreinhaltung sind abgeschlossen. Die Verwaltung konzentriert sich bei der verkehrsrechtlichen Anordnung von Tempo 30 maßgeblich auf die Belange der Verkehrssicherheit (Stichwort: sensible Einrichtungen) und Lärmschutz, ohne die Luftreinhaltung negativ zu beeinflussen. Eventuelle Neuregelungen der Straßenverkehrsordnung werden berücksichtigt, wenn diese vorliegen. Von den seitens der Verwaltung als sensibel eingestuften Einrichtungen liegen bereits 80% an einer Straße mit Tempo 30. 146 Optimierung der Signalanlagen für die Ludenberger Straße hinsichtlich ÖPNV-Beschleunigung und Verkehrsfluss Der Großteil der Lichtsignalanlagen entlang der Bergischen Landstraße ist mit einer ÖPNV-Beschleunigung ausgestattet. Angebotsverbesserungen im Busverkehr, die über die bereits umgesetzten Maßnahmen des „RheinTakt" gehen, sollen im Rahmen der Neuaufstellung des Nahverkehrsplans geprüft werden. Die Neuaufstellung des Nahverkehrsplans wird voraussichtlich im ersten Quartal 2026 starten und soll etwa drei Jahre in Anspruch nehmen. Die Errichtung eines P+R-Angebots im Bereich der Bergischen Kaserne wird ebenfalls im Rahmen des Nahverkehrsplans betrachtet. Die Akzeptanz eines P+R-Angebots im Bereich der Bergischen Kaserne ist zum einen abhängig von einer leistungsfähigen, schnellen und stauunabhängigen ÖPNV-Anbindung. Zum anderen sind die Auswirkungen des Deutschland-Tickets einzubeziehen, die den bisherigen tariflichen Attraktivitätsvorteil von P+R-Anlagen innerhalb des Düsseldorfer Stadtgebiets reduzieren und P+R-Angebote bereits in den Umlandgemeinden (noch) sinnvoller machen. 147 Aufbau einer kooperativen, intelligenten Verkehrsinfrastruktur (CITS) Im Rahmen abgeschlossener Förderprojekte wurde die verkehrstechnische Infrastruktur ertüchtigt, um Anwendungen des automatisierten und vernetzten Fahrens zu unterstützen. Ein großer Bestandteil ist dabei die zeitnahe und plausible Bereitstellung von Verkehrsdaten sowie maschinenlesbaren Versorgungsdaten und Signallageplänen. Die Umsetzung des Versorgungsdatenservers wurde im zweiten Quartal 2023 abgeschlossen. Durch den Versorgungsdatenserver werden Lichtsignalanlagen (LSA)- Versorgungsdaten zentral verwaltet und allen angebundenen Systemen zur Verfügung Seite 3 von 17 gestellt. Diese Daten werden zur Versorgung der LSA und des Verkehrsrechners, aber auch zur Nachbildung der Steuerung, z.B. im Rahmen der Grünzeitprognose, genutzt werden. Kleine Änderungen an den LSA können mit diesem Server direkt ins Feldgerät gebracht werden. Hierdurch können Zeit und Kosten gespart werden. In den kommenden 10-15 Jahren sollen die LSA und der zentrale Verkehrsrechner ertüchtigt werden, um die Kommunikation im CITS-Standard zu etablieren. Hierdurch wird die gegenwärtige LSA-Beeinflussung durch Bahnen und Busse mittels analogem LSA- Datenfunk im VDV-Standard abgelöst. Hintergrund ist die Aufkündigung der für die Technik zur Verfügung gestellten Funkfrequenzen. In Kooperation mit der Rheinbahn soll zunächst in einer Machbarkeitsstudie auf Grundlage der Erkenntnisse aus vorangegangenen Projekten die Anwendbarkeit möglicher Systeme auf Düsseldorf und den lokalen Nahverkehrsbetrieb Rheinbahn untersucht werden. Weiterhin soll im Projekt eine Konzeptstudie für eine flächendeckende Einführung der CITS-Dienste im Öffentlichen Verkehr in Düsseldorf durchgeführt werden. In der Studie sollen insbesondere die Herausforderungen und Hindernisse einer solchen identifiziert und Lösungen entwickelt werden. Seite 4 von 17 Teilpaket 2: Förderung Umweltverbund 148 Erstellung von innovativen Mobilitätskonzepten im Zusammenhang mit der Planung städtebaulicher Entwicklungsflächen Innovative Mobilitätskonzepte werden bei allen größeren städtebaulichen Planungen regelmäßig eingefordert und erarbeitet. Damit ist die Maßnahme umgesetzt. 149 Pendlerportal Die Plattform, die sich an Landesbedienstete richtet, ist eingerichtet. Sie wurde in 2024 neugestaltet, zudem wurde die Öffentlichkeitsarbeit intensiviert. Es registrieren sich zunehmend Nutzende und es ergeben sich weitere Mitfahrgelegenheiten. Damit ist die Maßnahme stabil verstetigt und als umgesetzt einzustufen. Seite 5 von 17 Teilpaket 3: Förderung Radverkehr 150 Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz des Landes NRW Der nordrhein-westfälische Landtag beschloss das Gesetz in 11/2021. 151 Beschleunigter Ausbau der Radinfrastruktur in Düsseldorf In 2021 und 2022 standen jeweils 3,5 Millionen Euro an konsumtiven Mitteln und 4 Millionen Euro an investiven Mitteln zur Verfügung. In 2022 wurde das Thema Radverkehr zunächst in Form einer Projektstruktur und als Stabsstelle direkt unter der Amtsleitung neu aufgestellt. Im April 2023 wurde für die Thematik eine eigene Abteilung ‚Radverkehr' eingerichtet. Mittlerweile arbeiten in dieser Abteilung 21 Personen sowohl an der Planung des Ausbaus sowie der Verbesserung der Radinfrastruktur, als auch an strategischen Neuerungen und Optimierungen für die Radverkehrsförderung. Hierzu gehören unter anderem beispielsweise der sukzessive Ausbau des Radhauptnetzes, der Bau der Radleitrouten (siehe auch M 7 / 154) und die Einführung eines Knotenpunktnetzes als Radleitsystem, welches im Jahr 2024 vollständig ausgebaut wurde. Zudem werden mit dem Programm zur Radverkehrsförderung neben den infrastrukturellen Verbesserungen auch weitere Themenfelder wie Sicherheit, Service, Kommunikation, Verhaltensänderungen sowie Flex & Share angegangen, die das Radfahren in Düsseldorf zusätzlich attraktiver machen sollen. 152 Förderung des Radverkehrs auf der Achse Werstener Straße und Optimierung des Rad- und Gehweges entlang der Witzelstraße Die Radverkehrsachse entlang der Werstener- und Witzelstraße ist eingerichtet. Damit ist die Maßnahme umgesetzt. 153 Kombinierte Rad- und Busspur Prinz-Georg-Straße Eine kombinierte Rad- und Busspur auf der Prinz-Georg-Straße ist eingerichtet. Damit ist die Maßnahme umgesetzt. 154 Schneller Bau von zusammenhängenden Radachsen Mit Beschluss vom 16.12.2021 hat der Rat der Stadt Düsseldorf dem Bedarf der Erstellung einer Planung für die Radleitroute Nord-Süd (RLR 1) von der Alten Flughafenstraße in Lohausen bis zum Südring in Bilk zugestimmt. Des Weiteren wurde die Vorbereitung des Ausführungs- und Finanzierungsbeschlusses (AuF) für die RLR 1 beschlossen. Die Verwaltung hat daraufhin die Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH (IPM) Seite 6 von 17 mit der Planung und dem Bau der RLR 1 sowie einer barrierefreien Fußverkehrs- und Fahrradrampe am Joseph-Beuys-Ufer beauftragt. Diese wurde in Stahlbauweise am 05.09.2022 eröffnet. Der Rat hat in seiner Sitzung am 07.09.2023, vorbehaltlich der haushaltsneutralen Finanzierung und vorbehaltlich der Zustimmung des Zuwendungsgebers zum zuwendungsunschädlichen Maßnahmenbeginn die Ausführung und Finanzierung der Maßnahme „Nord-Süd-RadLeitRoute 1" mit einer Gesamtsumme von 21.778.500 EUR (brutto) beschlossen und der Abwicklung durch die Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH (IPM) zugestimmt. Zur effizienteren baulichen Umsetzung der gesamten Trasse wurde die Radleitroute 1 in 4 Bauabschnitte und diese wiederum in einzelne Teilabschnitte unterteilt. Der 1. Bauabschnitt erstreckt sich vom Südring bis zur Rheinkniebrücke, der 3. Abschnitt reicht von der Reeser Straße bis Lohausen. Beide befinden sich im Bau. Der 1. Bauabschnitt wird voraussichtlich im 3. Quartal 2026 fertiggestellt (ohne den Knotenpunkt Vöklinger Straße/ Fährstraße). Die Fertigstellung für den 3. Bauabschnitt ist für 2027 vorgesehen. Mit Beschluss vom 23.06.2022 hat der Rat zudem dem Bedarf der Erstellung einer Planung für die Radleitroute West-Ost (RLR 2) von der Hansaallee / Böhlerstraße in Heerdt / Lörick bis zum Neusser Tor in Gerresheim zugestimmt. Mit gleichem Beschluss wurde der Vorbereitung eines AuF-Beschlusses RLR 2 zugestimmt. Auch für die RLR2 hat die Verwaltung die IPM mit der Planung und dem Bau beauftragt. Die Ausführung und Finanzierung der Maßnahme „RadLeitRoute 2, West-Ost, Teil 1" mit einer Gesamtsumme von 5.515.000 EUR (brutto) und der Abwicklung durch die Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH (IPM) wurde vom Stadtrat am 27.06.2024 beschlossen. Auch die Radleitroute 2 wurde zur effizienteren baulichen Umsetzung in 4 Bauabschnitte und diese wiederum in Teilabschnitte unterteilt. Der 1. Abschnitt umfasst die Streckenführung zwischen dem AREAL Böhler und dem Luegplatz. Mit der baulichen Umsetzung des 1. Teilabschnittes wurde am 10.06.2025 begonnen; die Fertigstellung des kompletten 1. Abschnittes ist 2026 geplant. Der 2. Abschnitt beginnt an der Cantadorstraße und reicht bis Dieselstraße/Hellweg. Der Baubeginn für diesen Abschnitt ist für das 2. Quartal 2026 vorgesehen. Seite 7 von 17 155.1 Fahrradparken in Düsseldorf In 2025 wurden insgesamt 1000 zusätzliche Fahrradstellplätze in den Stadtbezirken 1, 2, 3, 6, 8, 9 und 10 geschaffen. Weitere Fahrradständer wurden bereits für die Umsetzung in 2026 beauftragt. Es ist damit zu rechnen, dass eine ähnlich hohe Zahl von Fahrradstellplätzen auch in 2026 neu geschaffen werden wird. Stetig werden weitere Wünsche nach Fahrradabstellmöglichkeiten geprüft und geplant. Die Umsetzung erfolgt auf Bürger*innen-Wunsch und auf Hinweis der Bezirksvertretungen. Hinzu kommen noch weitere Fahrradabstellanlagen, welche im Zuge anderer Maßnahmen der Stadt und Bauvorhaben Dritter errichtetet werden. Um dem verstärkten Trend zum Lastenfahrrad nachzukommen, hat die Stadt Lastenradstellplätze konzipiert und diese in die Planungen der laufenden Initiative integriert. Erste Abstellbügel wurden bereits im Stadtgebiet ausgebracht und werden zukünftig auch verstärkt an Standorten in der Nähe von Lebensmittelmärkten, Grundschulen oder Kinderbetreuungseinrichtungen ausgebracht. Die Verwaltung hat die internen Prozesse in der Planung und Beauftragung von Fahrradabstellanlagen optimiert, um eine schnellere Realisierung zu ermöglichen. Aufgrund der Vielzahl von schon aufgestellten Fahrradständern und weiteren neuen Standorten von Mobilitätsangeboten sind die verfügbaren Flächen in den hoch verdichteten Räumen begrenzt. Das jährliche Ziel beläuft sich daher nun auf die Schaffung von 500 Stellplätzen im Stadtgebiet. In 2023 wurde die Insolvenz des Herstellers des Fahrradparkturms bekannt. Damit ist die Basis für die Fertigstellung dieser Fahrradabstellanlage nicht mehr gegeben. Das bereits fertiggestellte Fundament für den Fahrradparkturm wurde zwischenzeitlich zurückgebaut, um die Fläche auf dem Vorplatz der Arcaden wiederherzustellen. In Zusammenarbeit mit der Connected Mobility Düsseldorf (CMD), die derzeit auch die Fahrradstationen für die Landeshauptstadt Düsseldorf realisiert, wird die Landeshauptstadt ein entsprechendes alternatives Konzept erarbeiten und den Gremien zur Beschlussfassung vorlegen. Dabei ist es erklärtes Ziel, Ersatzmaßnahmen zu finden, Seite 8 von 17 um das geplante Bike & Ride-Angebot am Bahnhof Bilk als ganzheitliches Mobilitätskonzept zu verbessern. Der Verwaltung ist bekannt, dass die Deutsche Bahn AG (DB) die Optimierung des Empfangsgebäudes des Bahnhofs Bilk plant. Damit verbunden ist auch die Attraktivierung des Radparkangebotes. Hier könnte eine aufeinander abgestimmte Lösung wegweisend sein. Ein Teil der Mobilstationen der Connected Mobility Düsseldorf GmbH (CMD) sind Fahrradstationen. Diese Sammelschließanlagen und überdachten Fahrradbügel als attraktive Abstellmöglichkeiten für Fahrräder fördern das sichere Parken im Quartier. An den vier Bahnhöfen Benrath, Eller-Süd, D-Flughafen-Fernbahnhof und Hellerhof gibt es zudem Fahrradboxen, die insgesamt weitere 79 Plätze bieten. Die Fahrradboxen wurden in 2023 mit dem von der CMD entwickelten Schließsystem ausgestattet und sind nun ebenfalls über die App „FahrradStation" buchbar. Das einheitliche Schließsystem, das auch für die Sammelschließanlagen genutzt wird, sorgt für mehr Nutzerfreundlichkeit. Zur weiteren Stärkung der Kombination Radverkehr und SPNV (Schienengebundener Personen Nahverkehr) werden aktuell Ideenskizzen zu Fahrradparkhäusern erarbeitet und mit potentiellen Fördermittelgebern eruiert. 155.2 Bike&Ride/Mobilstationen Insgesamt hat die Rheinbahn 14 moderne Bike+Ride-Anlagen an ausgewählten Haltestellen in Düsseldorf und Meerbusch in Betrieb genommen. In Düsseldorf sind diese an den folgenden Haltestellen insgesamt 160 Stellplätze in abschließbaren Sammelanlagen entstanden: Wittlaer, Klemensplatz, Staufenplatz, Aachener Platz, Holthausen / Bonner Straße, Werstener Dorfstraße / Kölner Landstraße entstanden. Zusätzlich hat die Rheinbahn dort 88 Stellplätze an überdachten Bügeln und rund 360 neue Stellplätze ohne Überdachung geschaffen. Wie es mit weiteren geplanten Fahrradsammelanlagen weitergeht, wird aktuell durch die Rheinbahn AG geprüft. Und auch bei der Planung und dem Ausbau der Mobilitätsstationen, die die Stadt gemeinsam mit der Connected Mobility Düsseldorf (CMD) umsetzt, werden Schnittstellen Seite 9 von 17

Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen AUS/049/2025