← Zurück zur Übersicht

Aufhebung eines Beschlusses im Anregungs- und Beschwerdeausschuss

Politik Relevanz 7/10 17.02.2026 10:41

Der Anregungs- und Beschwerdeausschuss behandelt am 12. März 2026 die Eingabe zur Aufhebung des Beschlusses ABA/032/2025, der am 4. Dezember 2025 gefasst wurde. Der Einsender fordert eine Neubewertung aufgrund von Widersprüchen in den Stellungnahmen der Verwaltung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Beratung im Anregungs- und Beschwerdeausschuss am 12. März 2026
  • Eingabe zur Aufhebung des Beschlusses ABA/032/2025
  • Der Beschluss wurde am 4. Dezember 2025 gefasst
  • Einsender sieht Grundrechte verletzt
  • Anlagen: Liegenschaftsauszug und Stellungnahme der Verwaltung

Was ist passiert?

Der Anregungs- und Beschwerdeausschuss wird am 12. März 2026 um 16:15 Uhr über die Eingabe zur Aufhebung des Beschlusses ABA/032/2025 entscheiden. Der Einsender fordert die Aufhebung des Beschlusses, der sich mit der Düsseldorfer Straßenordnung und der Berücksichtigung von Spielwiesen befasst.

Hintergrund

Die Eingabe erfolgt nach § 24 der Gemeindeordnung NRW. Der Einsender argumentiert, dass die Verwaltung bei der Bearbeitung der Petition nicht die notwendige Sorgfalt walten ließ und wesentliche Informationen ignorierte.

Was bedeutet das?

Die Entscheidung des Ausschusses könnte Auswirkungen auf die Nutzung von Flächen haben, die nicht als Spielplätze ausgewiesen sind. Der Einsender sieht seine Grundrechte verletzt und fordert eine umfassende Sachverhaltsaufklärung.

Wie geht es weiter?

Der Anregungs- und Beschwerdeausschuss wird am 12. März 2026 über die Eingabe beraten und eine Entscheidung treffen.

Ort

Standort

Genauer Standort nicht zugeordnet. Ein Stadtteil- oder Bezirksmittelpunkt wird nicht als Ereignisort dargestellt.

Anregungs- und BeschwerdeausschussAufhebungDüsseldorfGemeindeordnungEingabe

Hinweis: Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Mögliche Einschränkungen sind zu beachten.