Badeverbot am Düsseldorfer Rhein: Ordnungsamt belehrt 98 Personen
Seit August 2025 ist das Baden im Rhein in Düsseldorf verboten. Das Ordnungsamt kontrollierte am vergangenen Wochenende das Ufer, belehrte 98 Personen und stellte fest, dass keine Verstöße zu Bußgeldern führten. Rund 70 mehrsprachige Schilder warnen vor der Lebensgefahr. Verstöße können mit bis zu 1.000 Euro bestraft werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Badeverbot seit August 2025 entlang des Rheinufers, Bußgeld bis 1.000 Euro
- Ordnungsamt kontrollierte am Wochenende, 98 Menschen informiert
- Keine Ordnungswidrigkeitenverfahren, keine Feuerwehreinsätze
- Rund 70 mehrsprachige Hinweisschilder und digitale Warnungen
Was ist passiert?
Am vergangenen Wochenende prüfte das Ordnungsamt mehrere Abschnitte des Rheinufers. Dabei wurden 98 Personen präventiv über das Badeverbot informiert. Es wurden keine Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die Feuerwehr Düsseldorf erhielt keinen Einsatz mit dem Stichwort „Person im Rhein“. Rund 70 Hinweisschilder entlang des Rheins informieren in Deutsch, Englisch, Türkisch, Arabisch und Ukrainisch über die Lebensgefahr und geben die Notrufnummer sowie das Rheinkilometer an. Zusätzlich warnten digitale Flächen und die Social‑Media‑Kanäle der Stadt über die Gefahren des Schwimmens im Rhein.
Hintergrund
Das Badeverbot beruht auf einer ordnungsbehördlichen Verordnung, die die Bundeswasserstraße schützt. Die Definition von „Baden“ umfasst das planmäßige Verweilen im Wasser, das tiefer als knöcheltief ist, zu Erholungs‑, Sport‑ oder Freizeitzwecken. Die Schilder sollen Besucher über die Risiken informieren und Verhaltensregeln wie Müllentsorgung und Verzicht auf offenes Feuer vermitteln.
Was bedeutet das?
Das Verbot soll Badeunfälle verhindern. Wer das Verbot missachtet, riskiert ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro. Die Kontrollen zeigen, dass das Verbot bislang weitgehend beachtet wird.
Wie geht es weiter?
Das Ordnungsamt wird die Kontrollen am Rheinufer fortsetzen. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet. Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, Hinweise zu Verstößen an die Stadt zu melden. Die Stadt informiert weiterhin über digitale Kanäle und Schilder über das Verbot und die Ausnahmen.
Ort
Genauer Standort nicht zugeordnet. Ein Stadtteil- oder Bezirksmittelpunkt wird nicht als Ereignisort dargestellt.
Quellen
Hinweis: Diese Zusammenfassung wurde von einer KI erstellt.