Zoll warnt zu Sommerferienbeginn vor Einfuhrgrenzen
Der Zoll erinnert Reisende zu Beginn der Sommerferien an die geltenden Freimengen. Ab 15 Jahren dürfen Waren bis zu 430 Euro per Luft‑ oder Seeweg und bis zu 300 Euro per Landweg zollfrei mitgebracht werden. Kinder unter 15 dürfen Waren bis 175 Euro einführen. Tabak‑ und Alkoholmengen sind ebenfalls begrenzt. Lebensmittel, Fleisch, Milch sowie geschützte Tier‑ und Pflanzenarten dürfen nicht eingeführt werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Freigrenze Luft/See: 430 Euro, Landweg: 300 Euro, Kinder <15: 175 Euro
- Tabak: max. 200 Zigaretten, 100 Zigarillos, 50 Zigarren, 250 g Rauchtabak
- Alkohol: 1 l Spirituosen >22 % vol oder 2 l Getränke ≤22 % vol
- Fleisch und Milch dürfen nicht eingeführt werden
- Geschützte Arten (Korallen, Elfenbein, bestimmte Lederwaren) können beschlagnahmt werden
Was ist passiert?
Am 13.07.2026 veröffentlichte das Hauptzollamt Düsseldorf eine Pressemitteilung. Der Zoll erinnerte an die Reisefreimengen zu Beginn der Sommerferien. Für Reisende ab 15 Jahren gilt bei Luft‑ oder Seeweg eine Warenfreigrenze von 430 Euro, bei Landweg 300 Euro. Kinder unter 15 dürfen Waren bis 175 Euro mitnehmen. Tabakwaren dürfen bis zu 200 Zigaretten, 100 Zigarillos, 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak abgabenfrei eingeführt werden. Alkohol darf in einem Liter Spirituosen über 22 % vol oder zwei Litern bis zu 22 % vol mitgebracht werden. Lebensmittel, Pflanzen und tierische Erzeugnisse unterliegen strengen Einfuhrverboten. Der Pressesprecher Michael Walk betonte, dass korrekte Informationen unangenehme Überraschungen verhindern.
Ort
Seeweg · Lohausen · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)
Genauer Standort nicht zugeordnet. Ein Stadtteil- oder Bezirksmittelpunkt wird nicht als Ereignisort dargestellt.
Quellen
Hinweis: Diese Zusammenfassung wurde von einer KI erstellt.