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Bürger können Datenweitergabe durch das Amt für Einwohnerwesen widersprechen

Stadt Duesseldorf Relevanz 8/10 Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte) 30.07.2026 10:19

Die Stadt Düsseldorf weist jährlich auf drei Widerspruchsrechte nach dem Bundesmeldegesetz hin. Bürger können die Weitergabe von Melderegisterdaten an Religionsgesellschaften, Parteien/Wählergruppen sowie Mandatsträger, Presse und Rundfunk verhindern. Der Widerspruch erfolgt schriftlich an die Stadt oder persönlich in den Bürgerbüros. Ein Vordruck steht online.

Das Wichtigste in Kürze

  • Datenweitergabe an Religionsgesellschaften, Parteien/Wählergruppen und Mandatsträger/Presse/Rundfunk
  • Widerspruch per Brief an die Stadt oder persönlich im Bürgerbüro
  • Formular online verfügbar

Was ist passiert?

1. Religionsgesellschaften erhalten Name, Geburtsdaten, Geschlecht, Religionszugehörigkeit, aktuelle und frühere Anschriften, Sperrungen und Sterbedatum. 2. Parteien und Wahlvorschläge erhalten Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift und bei Verstorbenen den Todesnachweis. 3. Mandatsträger, Presse und Rundfunk erhalten Name, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art von Alters‑ und Ehejubiläen. In allen Fällen bleibt die Übermittlung für steuerliche Zwecke an die Religionsgesellschaft bestehen.

Hintergrund

Das Bundesmeldegesetz regelt den Austausch von Melderegisterdaten. Die Stadt Düsseldorf muss jährlich über die drei Widerspruchsrechte informieren.

Was bedeutet das?

Ein schriftlicher Widerspruch stoppt die Datenübermittlung an die genannten Empfänger. Damit schützen Bürger ihre Privatsphäre vor Weitergabe an Religionsgesellschaften, Parteien, Wahlgruppen, Mandatsträger, Presse und Rundfunk.

Wie geht es weiter?

Widerspruch schriftlich (Vor‑ und Familienname, Geburtsdatum) an: Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister – Amt für Einwohnerwesen, 40200 Düsseldorf. Formular online: https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/226/show Alternativ Widerspruch in einem der Bürgerbüros abgeben (Standorte: Willi‑Becker‑Allee 7, Bachstraße 145, Friesenstraße 56, Kaiserswerther Markt 35, Rath, Münsterstraße 508/519, Gerresheim, Neusser Tor 8, Eller, Gertrudisplatz 8, Benrath, Benrodestraße 46, Wersten/Holthausen, Bahlenstraße 178‑180, Garath, Frankfurter Str. 231, Unterbach, Breidenplatz 8). Bereits abgegebener Widerspruch bleibt gültig; erneute Einreichung nicht nötig.

Ort

DatenschutzBundesmeldegesetzWiderspruchsrechtEinwohnerwesen

Hinweis: Diese Zusammenfassung wurde von einer KI erstellt.