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Grillverbot bei DWD‑Index Stufe 4 – Stadt warnt vor Wald‑ und Grünflächenbränden

Stadt Duesseldorf Relevanz 9/10 04.08.2026 17:15

Die Stadt Düsseldorf hat wegen eines DWD‑Grassland‑Feuerindexes der Stufe 4 ein Grillverbot in allen öffentlichen Anlagen erlassen. Das Verbot gilt, bis der Index auf Stufe 3 oder niedriger sinkt. Zusätzlich gilt ein generelles Feuer‑ und Grillverbot in Wald‑ und Forstbereichen sowie ein Rauchverbot vom 1. März bis 31. Oktober. Bürgerinnen und Bürger sollen offene Feuerquellen, Zigarettenkippen und heiße Fahrzeugteile von trockener Vegetation fernhalten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Grillverbot in allen öffentlichen Grünanlagen bei DWD‑Index Stufe 4
  • Feuer‑ und Grillverbot in Wald‑ und Forstbereichen (bis 100 m Rand)
  • Rauchverbot im Wald von 1. März bis 31. Oktober
  • Verzicht auf Grablichter, Kerzen und Flammschalen auf Friedhöfen
  • Bußgelder bei Verstößen, Notruf 112 bei Brand

Was ist passiert?

Die anhaltende Hitze und fehlende Niederschläge haben den Grassland‑Feuerindex des Deutschen Wetterdienstes (DWD) für die Region Düsseldorf auf Stufe 4 steigen lassen. Ab diesem Wert verbietet die Stadt das Grillen in allen öffentlichen Grünanlagen. Das Verbot bleibt bestehen, bis der Index wieder auf Stufe 3 oder niedriger fällt. Erreicht der Index später erneut Stufe 4, wird das Grillverbot wieder aktiviert. In Wald‑ und Forstbereichen gilt nach § 47 Landesforstgesetz NRW ein generelles Feuer‑ und Grillverbot, das einen Abstand von bis zu 100 m zum Waldrand umfasst. Das Rauchen im Wald ist von 1. März bis 31. Oktober verboten. Auf städtischen Friedhöfen empfiehlt die Friedhofsverwaltung, bis auf Weiteres keine Grablichter, Kerzen oder Flammschalen zu entzünden. Verstöße können mit hohen Bußgeldern geahndet werden.

Hintergrund

Der DWD‑Grassland‑Feuerindex misst das Risiko von Vegetations‑ und Waldbränden. Hohe Temperaturen, niedrige Luftfeuchtigkeit und fehlender Regen erhöhen die Trockenheit von Wiesen, Gebüschen und Wäldern. Kleine Funken – etwa von weggeworfenen Zigarettenkippen, offenem Feuer, unsachgemäßem Grillen oder heißen Fahrzeugteilen – können trockene Flächen schnell entzünden. Das gesetzliche Feuerverbot in Wald‑ und Forstgebieten dient dem vorbeugenden Schutz der Natur und verhindert großflächige Brände.

Was bedeutet das?

Das aktuelle Grillverbot betrifft alle öffentlichen Parks, Spielplätze und Grünanlagen in Düsseldorf. In Wald‑ und Forstgebieten ist jedes offene Feuer verboten, ebenso das Grillen bis zu 100 m vom Waldrand entfernt. Das Rauchverbot im Wald gilt von März bis Oktober. Auf Friedhöfen dürfen keine Kerzen oder Grablichter mehr entzündet werden. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. Im Brandfall muss sofort die Feuerwehr über 112 alarmiert werden.

Wie geht es weiter?

Die Stadt Düsseldorf beobachtet die Wetterlage kontinuierlich. Bürgerinnen und Bürger sollen die aktuelle Index‑Stufe auf der DWD‑Webseite (https://www.wettergefahren.de/warnungen/indizes/grasland.html prüfen. Bei erneuter Stufe 4 wird das Grillverbot erneut in Kraft treten. Die Stadt bittet um Einhaltung aller Hinweise und um Meldung von Verdachtsfällen an die Feuerwehr.

Ort

Standort ist derzeit nur ungefähr bekannt.
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Hinweis: Dies ist eine KI‑generierte Zusammenfassung der Mitteilung der Stadt Düsseldorf.