Der Zoll erinnert Reisende zu Beginn der Sommerferien an die geltenden Freimengen. Ab 15 Jahren dürfen Waren bis zu 430 Euro per Luft‑ oder Seeweg und bis zu 300 Euro per Landweg zollfrei mitgebracht werden. Kinder unter 15 dürfen Waren bis 175 Euro einführen. Tabak‑ und Alkoholmengen sind ebenfalls begrenzt. Lebensmittel, Fleisch, Milch sowie geschützte Tier‑ und Pflanzenarten dürfen nicht eingeführt werden.
Am 7. Juli 2026 vernichtete das Hauptzollamt Düsseldorf 632 kg medizinisches Marihuana im Wert von rund 122.000 Euro. Die Ware kam im Dezember 2023 über den Flughafen Düsseldorf, wurde aber wegen unbezahlter Einfuhrumsatzsteuer nicht freigegeben. Der Transport erfolgte durch den Ortsverband Düsseldorf des THW, Zoll überwachte den Vorgang.
Am 20. Juli 2026 prüften Zoll und Landespolizei die Rheinkirmes in Düsseldorf. Sie befragten 24 Beschäftigte von elf Schaustellern. Vier Verdachtsfälle von Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, vier Mindestlohnunterschreitungen und drei fehlende Sozialversicherungs‑Sofortmeldungen wurden festgestellt. Die Landespolizei nahm eine Person wegen Betäubungsmitteln fest.
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