Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 50/ 36/2004

51: Sprachförderung Mütter/Kinder Elementarbereich

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Charlottenstraße 10 · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 17. Mai 2004veröffentlicht

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Seite 1 von 5 AGS am 25.05.2004 Informationsvorlage Betrifft: Sprachförderung für Kinder und Mütter im Elementarbereich hier: Informationsvorlage 1. Bestandsaufnahme: 1.1 Seit Frühjahr 2002 wurden die Bemühungen zur interkulturellen Pädagogik und Sprachförderung in Düsseldorf verstärkt. In Kooperation mit der RAA konstituierte sich der "Runde Tisch zur interkulturellen Erziehung und Sprachförderung im Elementarbereich", an dem Vertreter der freien Träger der Jugendhilfe, der / die Sprachheilbeauftragte der Stadt Düsseldorf und Dozenten der Ausbildungsstätten beteiligt sind. Anliegen ist, Bedarfe zu ermitteln, Angebote stärker zu vernetzen und gemeinsame Rahmenbedingungen zur Erstellung eines "Gesamtkonzeptes zur interkulturellen Erziehung und Sprachförderung" für Düsseldorf zu definieren. Hintergrund ist die Tatsache, dass in den Einrichtungen der Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund gestiegen ist, die große Nationalitätenvielfalt besondere Anforderungen an den alltäglichen didaktisch-methodischen Umgang stellt und immer mehr Kinder und Mütter die deutsche Sprache schlecht bzw. gar nicht beherrschen. 1.2 Auf Beschluss des Jugendhilfeausschusses wurde die Thematik „Sprachförderung" in die Kindergartenbedarfsplanung als regelmäßig zu berichtende Aufgabenstellung aufgenommen 1.3 Im Hinblick auf die Umsetzung der "Richtlinien zur Gewährung von Zuwendungen für Angebote zur Sprachförderung im Elementarbereich" ( RdErl. d. Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit und d. Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung v. 17.5.02) wird mit Hilfe eines in der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 KJHG abgestimmten Fragebogens der Sprachförderbedarf in allen Düsseldorfer Tageseinrichtungen abgefragt und auf der Grundlage der Auswertung ein Sammelantrag zur Bewilligung von Landesmitteln für Angebote zur Sprachförderung für Düsseldorf gestellt. Dadurch konnte erreicht werden, dass 'rechtzeitig alle Kindertageseinrichtungen in Düsseldorf über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüssen informiert waren 'die Antragsabwicklung so gestaltet wurde, dass sich die zusätzliche Belastung für die Einrichtungen verringerte 'der Gesamtbedarf an Sprachfördermaßnahmen für Düsseldorf ermittelt wurde 'als Grundlage zur Einschätzung des Sprachförderbedarfes ein RSD AllVorlg.WPT Seite 2 von 5 einheitlicher Sprachstandsbogen eingesetzt wurde 'im Zuge der Gleichbehandlung auch die freien Träger die Möglichkeit hatten, über einen Düsseldorfer Sammelantrag ihre Maßnahmen zu beantragen. Der Bedarf im Kindergartenjahr 2003 / 2004 belief sich auf insgesamt 278 Maßnahmen zur Sprachförderung in Tageseinrichtungen für Kinder. Das Land bewilligte für das Kindergartenjahr 2003 / 2004 insgesamt 282.210,- € für 138 Maßnahmen. Die Höhe der Zuwendung von Landesmitteln ermöglichte es, dass jeder Tageseinrichtung für Kinder, die einen Antrag auf Fördermittel gestellt hatte, eine Finanzierung zur Durchführung von Sprachfördermaßnahmen bewilligt werden konnte. Jedoch wich die Anzahl der Maßnahmen in den jeweiligen Häusern von der Antragsstellung ab. Von den 138 bewilligten Maßnahmen konnten von den Einrichtungen real 126 im Kindergartenjahr 2003 / 2004 umgesetzt werden. Im Vergleich: noch im Kindergartenjahr 2002 / 2003 wurden 32 Maßnahmen angeboten, was somit einer Zuwachsrate von 294 % entspricht. 1.4 In der Auswertung des Fragebogens zur Beantragung von Landesmitteln wird deutlich, dass eine Verdichtung von Sprachförderbedarf in den Stadtbezirken 3, 6, 8 und 9 vorliegt. In diesen Bereichen werden zusätzlich zu dem Sprachförderprogramm für Kinder in einzelnen Einrichtungen öffentlicher und freier Trägerschaft in Kooperation mit der RAA das Rucksack-Projekt für Mütter angeboten. Dieses Projekt, das die Förderung der Muttersprache und den Erwerb der Zweitsprache unterstützt und den Bezug der Mütter zu den einzelnen Einrichtungen intensiviert, steht in den Sprachen türkisch, arabisch, italienisch, griechisch, spanisch und russisch zur Verfügung. Diese Form der Elternarbeit setzt die Bereitschaft der Mütter zu einer langfristigen, kontinuierlichen und verbindlichen Zusammenarbeit voraus. Die Gruppe wird von einer Mutter aus der jeweiligen Einrichtung in Form einer Honorartätigkeit geleitet, die in ihrer Funktion von der RAA begleitet wird. Diese Angebotsform hat sich bewährt, und es besteht in den Einrichtungen, in denen sich die oben genannten Nationalitäten konzentrieren, weiterer Bedarf. 2. Perspektive 2.1 Das entwickelte gemeinsame Verfahren zur Bewilligung von Landesmitteln soll auch in Zukunft fortgesetzt werden. Der benannte Fragebogen zur Bedarfssichtung von Sprachförderbedarf wurde im Herbst 2003 in der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 KJHG aktualisiert und inhaltlich erweitert. Die Auswertung des Fragebogens zur Erfassung des Sprachförderbedarfes bei Kindern ermöglicht nunmehr zugleich eine Bestandsaufnahme des Sprachförderbedarfes bei Müttern / Eltern. Anliegen dabei ist es, Angebote nach sozialräumlichen Kriterien stärker zu vernetzen und zu verdichten. Nach Rücklauf der Fragebögen wurden im März 2004 beim Land insgesamt 279 Sprachfördermaßnahmen für Düsseldorf beantragt. Laut Aussage des Seite 3 von 5 Landschaftsverbandes erfolgt im Juni die Information, wie viele Maßnahmen für das Kindergartenjahr 2004 / 2005 bewilligt werden. 2.2. Nach Erstellung des "Gesamtkonzeptes zur interkulturellen Erziehung und Sprachförderung in Tageseinrichtungen für Kinder für die Landeshauptstadt Düsseldorf" verlagert der "Runde Tisch zur interkulturellen Erziehung und Sprachförderung im Elementarbereich" seinen Schwerpunkt in Richtung Steuerung von Angeboten nach sozialräumlichen Aspekten. Er verfolgt somit das inhaltliche Ziel des Gesamtansatzes, Bedarfe von Eltern stärker zu berücksichtigen und diesen mit Hilfe der Vernetzung von Angeboten der Familienbildung gerecht zu werden. Die daraus resultierende Kooperation bietet ein breites Spektrum von unterschiedlichen Bildungsmomenten, die vor allem für Tageseinrichtungen mit einer Elternschaft von 19 oder 20 unterschiedlichen Nationalitäten wesentlich ist. Fernerhin unterstützt und ergänzt diese Struktur die bestehenden Rucksack- Projekte, da in diesen auch Erziehungsfragen thematisiert werden, mit deren Beantwortung sich die leitenden Mütter oftmals überfordert fühlen. 2.3 Zur Qualifizierung der pädagogischen Fachkräfte sind für das Kindergartenjahr 2004 / 2005 trägerübergreifende Fortbildungen geplant. Ergänzend dazu werden für das kommende Kindergartenjahr gemeinsame Fortbil dungen für Vertreter/innen des Elementar- und Primarbereiches geplant. 3. Kooperation 51/2 und 53 / Logopädischer Dienst 3.1 Seit der verstärkten Bemühung des Landes, die sprachliche Entwicklung von Kindern zu fördern, erfolgte von Seiten der Fachebene eine intensive Auseinandersetzung mit diesem Thema. Diese zunehmende Sensibilisierung der Mitarbeiter/innen führte zu einer Verdichtung von Bedarfsmeldungen bezüglich der Durchführung von Sprachfördermaßnahmen in den Einrichtungen und der Qualifizierung von Fachkräften. Diesen Gegebenheiten trägt die Abteilung 51/2 dahingehend Rechnung, dass sie ' für alle Einrichtungen, die Bedarf an Sprachfördermaßnahmen melden, diesen beim Landschaftsverband anzeigt ' das Fortbildungsprogramm ein breites Spektrum in den Themenbereichen "interkulturelle Erziehung und Sprachförderung" anbietet (im Kindergartenjahr 2003 / 2004 7 Veranstaltungen) ' die Fachstelle "interkulturelle Erziehung und Sprachförderung" installiert ist und zur Beratung und inhaltlichen Begleitung der Einrichtungen zur Verfügung steht. Wie aus der gesetzlichen Gr undlage hervorgeht, richten sich die Sprachfördermaßnahmen an die Kinder, die im Erwerb der deutschen Sprache Unterstützung brauchen. Das Angebot des logopädischen Dienstes richtet sich indessen an Kinder mit festgestelltem sprachtherapeutischem Bedarf. Seite 4 von 5 3.2 Schnittstellen: ' Kinder mit sprachtherapeutischem Handlungsbedarf in Tageseinrichtungen für Kinder: Diagnose, Empfehlung und Beratung ' Sprachheilkindergärten der Abteilung 51/2 ' In einzelnen Einrichtungen öffentlicher und freier Trägerschaft sind Mitarbeiter/innen des logopädischen Dienstes fest installiert. Grundlage zum Einsatz von Amt 53 ist das GTK § 15. Voraussetzung hierfür ist ein festgestellter hoher sprachtherapeutischer Bedarf bei Kindern und die Zuordnung der Einrichtung in die Sozialräume 4 oder 5. ' Elternveranstaltungen in den Tageseinrichtungen für Kinder zum Thema Sprachentwicklung und Sprachauffälligkeiten ' Fortbildungsveranstaltungen für pädagogische Fachkräfte der Abteilung 51/2 zum Thema "Sprachentwicklung und Sprachförderung im Kindesalter" ' Teilnahme der Sprachheilbeauftragten am "Runden Tisch" ' Schuleingangsuntersuchungen: Feststellung des individuellen Entwicklungsstandes mit dem Schwerpunkt in den Bereichen Wahrnehmung und Sprache 3.3 Kooperationsansätze: Die Zusammenarbeit mit dem logopädischem Dienst richtet sich vorrangig nach den Situationen mit sprachtherapeutischem Hintergrund. Hier ist die bisherige Zusammenarbeit sowohl mit der Abteilung als auch mit den einzelnen Tageseinrichtungen gut. Für die Zukunft ist beabsichtigt, dass ' die Kooperation zwischen der Sprachheilbeauftragten und der Fachstelle "interkulturelle Erziehung und Sprachförderung" verdichtet wird, um somit die unterschiedlichen Formen der präventiven Angebote nach sozialräumlichen Aspekten stärker zu vernetzen ' die logopädischen Diagnosen und Beratungen in den Tageseinrichtungen intensiviert werden ' dieses Angebot in den Tageseinrichtungen von mutter- sprachlichen Fachkräften unterstützt wird, um somit die sprachliche Entwicklung des Kindes in seiner Familiensprache einschätzen zu können ' die Kapazitäten beim logopädischem Dienst zur Durchführung von Elternveranstaltungen in den Tageseinrichtungen zum Thema "Spracherwerb" erhöht werden ' das Gesundheitsamt vor der Terminierung der Schulein- gangsuntersuchung eine Liste der Tageseinrichtungen erhält, die im jeweiligen Kindergartenjahr Zuwendungen zur Durch- führung von Sprachfördermaßnahmen bewilligt bekamen. Seite 5 von 5 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatu m Ergebnis Ausschuss für Gesundheit und Soziales -/- 1 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Amt: Jugendamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Hintzsche RSD AllVorlg.WPT

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 50/ 36/2004