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AGS am 25.05.2004
Informationsvorlage
Betrifft:
Sprachförderung für Kinder und Mütter im Elementarbereich
hier: Informationsvorlage
1. Bestandsaufnahme:
1.1 Seit Frühjahr 2002 wurden die Bemühungen zur interkulturellen Pädagogik und
Sprachförderung in Düsseldorf verstärkt. In Kooperation mit der RAA konstituierte
sich der "Runde Tisch zur interkulturellen Erziehung und Sprachförderung im
Elementarbereich", an dem Vertreter der freien Träger der Jugendhilfe, der / die
Sprachheilbeauftragte der Stadt Düsseldorf und Dozenten der Ausbildungsstätten
beteiligt sind. Anliegen ist, Bedarfe zu ermitteln, Angebote stärker zu vernetzen
und gemeinsame Rahmenbedingungen zur Erstellung eines "Gesamtkonzeptes zur
interkulturellen Erziehung und Sprachförderung" für Düsseldorf zu definieren.
Hintergrund ist die Tatsache, dass in den Einrichtungen der Anteil von Kindern mit
Migrationshintergrund gestiegen ist, die große Nationalitätenvielfalt besondere
Anforderungen an den alltäglichen didaktisch-methodischen Umgang stellt und
immer mehr Kinder und Mütter die deutsche Sprache schlecht bzw. gar nicht
beherrschen.
1.2 Auf Beschluss des Jugendhilfeausschusses wurde die Thematik
„Sprachförderung" in die Kindergartenbedarfsplanung als regelmäßig zu
berichtende Aufgabenstellung aufgenommen
1.3 Im Hinblick auf die Umsetzung der "Richtlinien zur Gewährung von Zuwendungen
für Angebote zur Sprachförderung im Elementarbereich"
( RdErl. d. Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit und d.
Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung v. 17.5.02)
wird mit Hilfe eines in der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 KJHG abgestimmten
Fragebogens der Sprachförderbedarf in allen Düsseldorfer Tageseinrichtungen
abgefragt und auf der Grundlage der Auswertung ein Sammelantrag zur
Bewilligung von Landesmitteln für Angebote zur Sprachförderung für Düsseldorf
gestellt.
Dadurch konnte erreicht werden, dass
'rechtzeitig alle Kindertageseinrichtungen in Düsseldorf über die
Möglichkeit der Beantragung von Zuschüssen informiert waren
'die Antragsabwicklung so gestaltet wurde, dass sich die zusätzliche
Belastung für die Einrichtungen verringerte
'der Gesamtbedarf an Sprachfördermaßnahmen für Düsseldorf ermittelt
wurde
'als Grundlage zur Einschätzung des Sprachförderbedarfes ein
RSD AllVorlg.WPT
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einheitlicher Sprachstandsbogen eingesetzt wurde
'im Zuge der Gleichbehandlung auch die freien Träger die Möglichkeit
hatten, über einen Düsseldorfer Sammelantrag ihre Maßnahmen zu
beantragen.
Der Bedarf im Kindergartenjahr 2003 / 2004 belief sich auf insgesamt 278
Maßnahmen zur Sprachförderung in Tageseinrichtungen für Kinder.
Das Land bewilligte für das Kindergartenjahr 2003 / 2004 insgesamt
282.210,- € für 138 Maßnahmen.
Die Höhe der Zuwendung von Landesmitteln ermöglichte es, dass jeder
Tageseinrichtung für Kinder, die einen Antrag auf Fördermittel gestellt hatte, eine
Finanzierung zur Durchführung von Sprachfördermaßnahmen bewilligt werden
konnte. Jedoch wich die Anzahl der Maßnahmen in den jeweiligen Häusern von
der Antragsstellung ab.
Von den 138 bewilligten Maßnahmen konnten von den Einrichtungen real 126 im
Kindergartenjahr 2003 / 2004 umgesetzt werden.
Im Vergleich: noch im Kindergartenjahr 2002 / 2003 wurden 32 Maßnahmen
angeboten, was somit einer Zuwachsrate von 294 % entspricht.
1.4 In der Auswertung des Fragebogens zur Beantragung von Landesmitteln wird
deutlich, dass eine Verdichtung von Sprachförderbedarf in den Stadtbezirken 3,
6, 8 und 9 vorliegt.
In diesen Bereichen werden zusätzlich zu dem Sprachförderprogramm für Kinder
in einzelnen Einrichtungen öffentlicher und freier Trägerschaft in Kooperation mit
der RAA das Rucksack-Projekt für Mütter angeboten. Dieses Projekt, das die
Förderung der Muttersprache und den Erwerb der Zweitsprache unterstützt und
den Bezug der Mütter zu den einzelnen Einrichtungen intensiviert, steht in den
Sprachen türkisch, arabisch, italienisch, griechisch, spanisch und russisch zur
Verfügung.
Diese Form der Elternarbeit setzt die Bereitschaft der Mütter zu einer
langfristigen, kontinuierlichen und verbindlichen Zusammenarbeit voraus. Die
Gruppe wird von einer Mutter aus der jeweiligen Einrichtung in Form einer
Honorartätigkeit geleitet, die in ihrer Funktion von der RAA begleitet wird.
Diese Angebotsform hat sich bewährt, und es besteht in den Einrichtungen, in
denen sich die oben genannten Nationalitäten konzentrieren, weiterer Bedarf.
2. Perspektive
2.1 Das entwickelte gemeinsame Verfahren zur Bewilligung von Landesmitteln soll
auch in Zukunft fortgesetzt werden. Der benannte Fragebogen zur
Bedarfssichtung von Sprachförderbedarf wurde im Herbst 2003 in der
Arbeitsgemeinschaft nach § 78 KJHG aktualisiert und inhaltlich erweitert. Die
Auswertung des Fragebogens zur Erfassung des Sprachförderbedarfes bei
Kindern ermöglicht nunmehr zugleich eine Bestandsaufnahme des
Sprachförderbedarfes bei Müttern / Eltern. Anliegen dabei ist es, Angebote nach
sozialräumlichen Kriterien stärker zu vernetzen und zu verdichten.
Nach Rücklauf der Fragebögen wurden im März 2004 beim Land insgesamt 279
Sprachfördermaßnahmen für Düsseldorf beantragt. Laut Aussage des
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Landschaftsverbandes erfolgt im Juni die Information, wie viele Maßnahmen für
das Kindergartenjahr 2004 / 2005 bewilligt werden.
2.2. Nach Erstellung des "Gesamtkonzeptes zur interkulturellen Erziehung und
Sprachförderung in Tageseinrichtungen für Kinder für die Landeshauptstadt
Düsseldorf" verlagert der "Runde Tisch zur interkulturellen Erziehung und
Sprachförderung im Elementarbereich" seinen Schwerpunkt in Richtung
Steuerung von Angeboten nach sozialräumlichen Aspekten.
Er verfolgt somit das inhaltliche Ziel des Gesamtansatzes, Bedarfe von Eltern
stärker zu berücksichtigen und diesen mit Hilfe der Vernetzung von Angeboten
der Familienbildung gerecht zu werden.
Die daraus resultierende Kooperation bietet ein breites Spektrum von
unterschiedlichen Bildungsmomenten, die vor allem für Tageseinrichtungen mit
einer Elternschaft von 19 oder 20 unterschiedlichen Nationalitäten wesentlich ist.
Fernerhin unterstützt und ergänzt diese Struktur die bestehenden Rucksack-
Projekte, da in diesen auch Erziehungsfragen thematisiert werden, mit deren
Beantwortung sich die leitenden Mütter oftmals überfordert fühlen.
2.3 Zur Qualifizierung der pädagogischen Fachkräfte sind für das Kindergartenjahr
2004 / 2005 trägerübergreifende Fortbildungen geplant. Ergänzend dazu werden
für das kommende Kindergartenjahr gemeinsame Fortbil dungen für
Vertreter/innen des Elementar- und Primarbereiches geplant.
3. Kooperation 51/2 und 53 / Logopädischer Dienst
3.1 Seit der verstärkten Bemühung des Landes, die sprachliche Entwicklung von
Kindern zu fördern, erfolgte von Seiten der Fachebene eine intensive
Auseinandersetzung mit diesem Thema. Diese zunehmende Sensibilisierung der
Mitarbeiter/innen führte zu einer Verdichtung von Bedarfsmeldungen bezüglich
der Durchführung von Sprachfördermaßnahmen in den Einrichtungen und der
Qualifizierung von Fachkräften.
Diesen Gegebenheiten trägt die Abteilung 51/2 dahingehend Rechnung, dass sie
' für alle Einrichtungen, die Bedarf an
Sprachfördermaßnahmen
melden, diesen beim
Landschaftsverband anzeigt
' das Fortbildungsprogramm ein breites Spektrum in den
Themenbereichen "interkulturelle Erziehung und
Sprachförderung" anbietet (im Kindergartenjahr 2003 / 2004
7 Veranstaltungen)
' die Fachstelle "interkulturelle Erziehung und
Sprachförderung" installiert ist und zur Beratung und
inhaltlichen Begleitung der Einrichtungen zur Verfügung
steht.
Wie aus der gesetzlichen Gr undlage hervorgeht, richten sich die
Sprachfördermaßnahmen an die Kinder, die im Erwerb der deutschen Sprache
Unterstützung brauchen. Das Angebot des logopädischen Dienstes richtet sich
indessen an Kinder mit festgestelltem sprachtherapeutischem Bedarf.
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3.2 Schnittstellen:
' Kinder mit sprachtherapeutischem Handlungsbedarf in
Tageseinrichtungen für Kinder: Diagnose, Empfehlung und
Beratung
' Sprachheilkindergärten der Abteilung 51/2
' In einzelnen Einrichtungen öffentlicher und freier
Trägerschaft sind Mitarbeiter/innen des logopädischen
Dienstes fest installiert. Grundlage zum Einsatz von Amt 53
ist das GTK § 15. Voraussetzung hierfür ist ein festgestellter
hoher sprachtherapeutischer Bedarf bei Kindern und die
Zuordnung der Einrichtung in die Sozialräume 4 oder 5.
' Elternveranstaltungen in den Tageseinrichtungen für Kinder
zum Thema Sprachentwicklung und Sprachauffälligkeiten
' Fortbildungsveranstaltungen für pädagogische Fachkräfte
der Abteilung 51/2 zum Thema "Sprachentwicklung und
Sprachförderung im Kindesalter"
' Teilnahme der Sprachheilbeauftragten am "Runden Tisch"
' Schuleingangsuntersuchungen: Feststellung des
individuellen Entwicklungsstandes mit dem Schwerpunkt in
den Bereichen Wahrnehmung und Sprache
3.3 Kooperationsansätze:
Die Zusammenarbeit mit dem logopädischem Dienst richtet sich vorrangig nach
den Situationen mit sprachtherapeutischem Hintergrund.
Hier ist die bisherige Zusammenarbeit sowohl mit der Abteilung als auch mit den
einzelnen Tageseinrichtungen gut.
Für die Zukunft ist beabsichtigt, dass
' die Kooperation zwischen der Sprachheilbeauftragten und
der Fachstelle "interkulturelle Erziehung und
Sprachförderung" verdichtet wird, um somit die
unterschiedlichen Formen der präventiven Angebote nach
sozialräumlichen Aspekten stärker zu vernetzen
' die logopädischen Diagnosen und Beratungen in den
Tageseinrichtungen intensiviert werden
' dieses Angebot in den Tageseinrichtungen von
mutter-
sprachlichen Fachkräften unterstützt wird, um somit die
sprachliche Entwicklung des Kindes in seiner
Familiensprache einschätzen zu können
' die Kapazitäten beim logopädischem Dienst zur
Durchführung von Elternveranstaltungen in den
Tageseinrichtungen zum Thema "Spracherwerb" erhöht
werden
' das Gesundheitsamt vor der Terminierung der Schulein-
gangsuntersuchung eine Liste der Tageseinrichtungen erhält,
die im jeweiligen Kindergartenjahr Zuwendungen zur Durch-
führung von Sprachfördermaßnahmen bewilligt bekamen.
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Beratungsfolge:
Gremium
Sitzungsdatu
m
Ergebnis
Ausschuss für Gesundheit und Soziales -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Amt:
Jugendamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Hintzsche
RSD AllVorlg.WPT