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Ö Vorlagen - Nr. 179 45/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauvoranfrage Angerstraße 107/Haus-Endt-Straße o.Nr. - Neubau von drei
Wohngebäuden
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 9 beschließt die Erteilung des Vorbescheides einschließlich der
erforderlichen Befreiungen nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich des Abweichens von der
Baulinie und von der Art der Nutzung.
Sachdarstellung:
Das Grundstück Angerstraße 107/Haus-Endt-Straße o.Nr. liegt im Geltungsbereich des
rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 6018/13, der das Gebiet als C-Gebiet
(Kleingewerbe-gebiet) ausweist und u.a. Baulinien festsetzt. Da der Bebauungsplan nicht
qualifiziert im Sinne des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch ist, erfolgt die planungsrechtliche
Beurteilung im übrigen gemäß § 34 Baugesetzbuch.
Geplant ist, das auf dem Grundstück Angerstraße 107 vorhandene Einfamilienhaus
abzureissen.
Anschließend soll an das bestehende Gebäude Angerstraße 105 ein II- bis III-
geschossiges Ein- bzw. Zweifamilienhaus angebaut werden. Der Neubau übernimmt
Höhen und Dachform (Mansarddach) des Hauses Angerstraße 105.
Entlang der Haus-Endt-Straße soll zudem ein III-geschossiges Mehrfamilienhaus mit
Satteldach errichtet werden. Insgesamt sollen hier ca. 11 Wohneinheiten neu entstehen.
Im hinteren Grundstücksbereich ist des weiteren ein I-geschossiges Einfamilienhaus
vorgesehen.
Um das Vorhaben genehmigen zu können, ist sind Befreiungen nach dem
Baugesetzbuch erforderlich, weil der Neubau Angerstraße 107 die Baulinie überschreitet
und der Neubau Haus-Endt-Straße die Baulinie unterschreitet. Ferner ist keine dem C-
Gebiet entsprechende Nutzung, sondern reines Wohnen vorgesehen.
Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiungen, da sie die
Abweichungen für städtebaulich vertretbar hält. Durch die Unterschreitung wird die
Möglichkeit eröffnet, vor dem Neubau einen kleinen Vorgarten entstehen zu lassen. Die
Überschreitung durch die Verlängerung des Bestandes stellt keine Beeinträchtigung für
die nähere Umgebung dar. Gegen die Wohnnutzung bestehen keine Bedenken, weil in
der näheren Umgebung schon Wohnbebauung vorhanden ist und diese nach Abriss der
ehemaligen Putztücherfabrik und des ehemaligen Altenheimes ausgedehnt werden soll.
Da das Vorhaben sich auch nach seinem Maß in die Eigenart der näheren Umgebung
einfügt, befürwortet die Verwaltung die Erteilung des Vorbescheides.
RSD AllVorlg.WPT
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Die erforderlichen Stellplätze für das Mehrfamilienhaus sollen in einer Tiefgarage auf dem
eigenen Grundstück nachgewiesen werden. Die Einzelhäuser erhalten jeweils eine
Einzelgarage.
Schützenswerte Bäume werden durch das Vorhaben nicht berührt.
Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da Befreiungen nach dem
Baugesetzbuch erforderlich sind, die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34
Baugesetzbuch erfolgt und das Grundstück über 1.000 qm groß ist.
Anlagen:
- Übersichtsplan
- B-Plan-Ausschnitt
- Lageplan
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 9 26.03.2004 -/-
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1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:Keine
Amt: Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin
RSD AllVorlg.WPT