Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 179 45/2004

Angerstraße

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Angerstraße · Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug 1Dokument 15. März 2004veröffentlicht

Themen

Aus der amtlichen Vorlage

Die Bezirksvertretung 9 beschließt die Erteilung des Vorbescheides einschließlich der erforderlichen Befreiungen nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich des Abweichens von der Baulinie und von der Art der Nutzung.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Angerstraße – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

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Ö Vorlagen - Nr. 179 45/2004 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage Angerstraße 107/Haus-Endt-Straße o.Nr. - Neubau von drei Wohngebäuden Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 9 beschließt die Erteilung des Vorbescheides einschließlich der erforderlichen Befreiungen nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich des Abweichens von der Baulinie und von der Art der Nutzung. Sachdarstellung: Das Grundstück Angerstraße 107/Haus-Endt-Straße o.Nr. liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 6018/13, der das Gebiet als C-Gebiet (Kleingewerbe-gebiet) ausweist und u.a. Baulinien festsetzt. Da der Bebauungsplan nicht qualifiziert im Sinne des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch ist, erfolgt die planungsrechtliche Beurteilung im übrigen gemäß § 34 Baugesetzbuch. Geplant ist, das auf dem Grundstück Angerstraße 107 vorhandene Einfamilienhaus abzureissen. Anschließend soll an das bestehende Gebäude Angerstraße 105 ein II- bis III- geschossiges Ein- bzw. Zweifamilienhaus angebaut werden. Der Neubau übernimmt Höhen und Dachform (Mansarddach) des Hauses Angerstraße 105. Entlang der Haus-Endt-Straße soll zudem ein III-geschossiges Mehrfamilienhaus mit Satteldach errichtet werden. Insgesamt sollen hier ca. 11 Wohneinheiten neu entstehen. Im hinteren Grundstücksbereich ist des weiteren ein I-geschossiges Einfamilienhaus vorgesehen. Um das Vorhaben genehmigen zu können, ist sind Befreiungen nach dem Baugesetzbuch erforderlich, weil der Neubau Angerstraße 107 die Baulinie überschreitet und der Neubau Haus-Endt-Straße die Baulinie unterschreitet. Ferner ist keine dem C- Gebiet entsprechende Nutzung, sondern reines Wohnen vorgesehen. Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiungen, da sie die Abweichungen für städtebaulich vertretbar hält. Durch die Unterschreitung wird die Möglichkeit eröffnet, vor dem Neubau einen kleinen Vorgarten entstehen zu lassen. Die Überschreitung durch die Verlängerung des Bestandes stellt keine Beeinträchtigung für die nähere Umgebung dar. Gegen die Wohnnutzung bestehen keine Bedenken, weil in der näheren Umgebung schon Wohnbebauung vorhanden ist und diese nach Abriss der ehemaligen Putztücherfabrik und des ehemaligen Altenheimes ausgedehnt werden soll. Da das Vorhaben sich auch nach seinem Maß in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, befürwortet die Verwaltung die Erteilung des Vorbescheides. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 179 45/2004 Seite 2 von 2 Die erforderlichen Stellplätze für das Mehrfamilienhaus sollen in einer Tiefgarage auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden. Die Einzelhäuser erhalten jeweils eine Einzelgarage. Schützenswerte Bäume werden durch das Vorhaben nicht berührt. Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da Befreiungen nach dem Baugesetzbuch erforderlich sind, die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch erfolgt und das Grundstück über 1.000 qm groß ist. Anlagen: - Übersichtsplan - B-Plan-Ausschnitt - Lageplan Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 9 26.03.2004 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative:Keine Amt: Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin RSD AllVorlg.WPT

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 179 45/2004