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Ö Vorlagen - Nr. 179 21/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Benrather Jahrmärkte im Jahre 2004
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 9 beschließt die Festsetzung des 2. Benrather Maimarktes (bislang
namentlich unter Blumen- und Keramikmarkt geführt), der 13. Benrather Bierbörse, des 8.
Benrather Weihnachtsdörfchens und des 12. Benrather Adventsmarktes auf der Börchemstraße,
Hauptstraße, Friedhofstraße, Heubesstraße und Görresstraße sowie auf dem Marktplatz zu
folgenden Terminen:
2. Benrather Maimarkt:
Am Samstag, dem 15. Mai 2004, in der Zeit von 10.30 bis 20.00 Uhr
Am Sonntag, dem 16. Mai 2004, in der Zeit von 11.00 bis 20.00 Uhr
13. Benrather Bierbörse:
06.08.04 bis 08.08.04 in der Zeit von 10.00 bis 22.00 Uhr
Am Sonntag, dem 08. August 2004, von 11.00 bis 22.00 Uhr
8. Benrather Weihnachtsdörfchen
19.11.04 bis 21.12.04 in der Zeit von 10.00 bis 20.30 Uhr
sonntags in der Zeit von 11.00 bis 20.30 Uhr
Am Totensonntag, dem 20.11.2004, von 18.00 bis 21.00 Uhr
12. Benrather Adventsmarkt
25.11.2004 bis 28.11.2004 in der Zeit von 10.00 bis 20.00 Uhr
Am Sonntag, dem 28.11.2004, von 11.00 bis 20.00 Uhr
Sachdarstellung:
Der Marktveranstalter beantragt die Festsetzungen für die oben genannten Veranstaltungen im
Jahre 2004. Es bestehen gegen die Festsetzungen keine Bedenken. Es handelt sich um bereits
seit mehreren Jahren bestehende Veranstaltungen, die in den zurückliegenden Jahren ohne
nennenswerte Beschwerden verliefen.
Der Marktveranstalter beantragt für die Benrather Bierbörse eine Öffnungszeit bis 23.30 Uhr. Es
wird empfohlen, die Öffnungszeit der Benrather Bierbörse auf 22.00 Uhr zu beschränken, da
gemäß § 9 Abs. 1 des Landesimmissionsschutzgesetzes ab 22.00 Uhr Betätigungen verboten
sind, welche die Nachtruhe zu stören geei gnet sind. Ausnahmen sieht das
Landesimmissionsschutzgesetz bei Jahrmärkten nur dann vor, wenn es sich um
Veranstaltungen mit historischen und kulturellen Bezügen handelt. Diese Ausnahmetatbestände
treffen auf die Benrather Bierbörse nicht zu.
Es wird empfohlen, den Anträgen unter folgenden Auflagen zu entsprechen:
RSD AllVorlg.WPT
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1. Der Veranstalter ist für die Sauberkeit und Ordnung auf dem Markt und in seiner
Umgebung verantwortlich.
2. Es ist ein Rettungsweg von 5 m lichter Breite freizuhalten.
3. Der Veranstalter sorgt mit eigenen Ordnungskräften für einen geordneten
Parkverkehr, indem das unerlaubte Parken auf Geh- und Radwegen verhindert
wird. Händler und Besucher sind auf vorhandene Parkmöglichkeiten
hinzuweisen.
4. Es ist ein Toilettenwagen mit Handwaschgelegenheit und Beaufsichtigung
aufzustellen.
5. Die Toiletten müssen stets hygienisch einwandfrei sein.
6. Die Öffnungszeiten für die öffentlichen Toiletten sind mit dem Düsseldorfer
Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb - AWISTA - GmbH, Herrn Huber, Tel.:
7340-346, abzusprechen.
7. Frittierfett muß ordnungsgemäß entsorgt werden. Anschriften von
Fettverwertungsbetrieben unter Tel. 830-99258, Herr Giesen.
8. Getränke und Speisen dürfen nur in Mehrweggeschirr verabreicht werden.
9.
Während der Gottesdienste in der Kirche St. Cäcilia samstags und sonntags darf
keine Musik gespielt werden. In der übrigen Zeit darf die Musik 60 Dezibel nicht
überschreiten.
10.Auf dem kircheneigenem Grundstück der katholischen Pfarrgemeinde St. Cäcilia
dürfen keine Stände aufgebaut werden.
11. Der Fahrradständer Hauptstraße/Benrather Schlossallee ist freizuhalten, so dass eine
uneingeschränkte Nutzung während der Veranstaltung möglich ist.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 9 -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
Keine
Amt:
Ordnungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Leonhardt
RSD AllVorlg.WPT