Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 179 21/2004

Benrather Jahrmärkte im Jahre 2004

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Kölner Landstraße 384 · Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug 1Dokument 18. Februar 2004veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Die Bezirksvertretung 9 beschließt die Festsetzung des 2. Benrather Maimarktes (bislang namentlich unter Blumen- und Keramikmarkt geführt), der 13. Benrather Bierbörse, des 8. Benrather Weihnachtsdörfchens und des 12. Benrather Adventsmarktes auf der Börchemstraße, Hauptstraße, Friedhofstraße, Heubesstraße und Görresstraße sowie auf dem Marktplatz zu folgenden Terminen: 2. Benrather Maimarkt: Am Samstag, dem 15. Mai 2004, in der Zeit von 10.30 bis 20.00 Uhr Am Sonntag, dem 16. Mai 2004, in der Zeit von 11.00 bis 20.00 Uhr 13. Benrather Bierbörse: 06.08.04 bis 08.08.04 in der Zeit von 10.00 bis 22.00 Uhr Am Sonntag, dem 08. August 2004, von 11.00 bis 22.00 Uhr 8. Benrather Weihnachtsdörfchen 19.11.04 bis 21.12.04 in der Zeit von 10.00 bis 20.30 Uhr sonntags in der Zeit von 11.00 bis 20.30 Uhr Am Totensonntag, dem 20.11.2004, von 18.00 bis 21.00 Uhr 12.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Vorlage als Text anzeigen
Ö Vorlagen - Nr. 179 21/2004 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Benrather Jahrmärkte im Jahre 2004 Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 9 beschließt die Festsetzung des 2. Benrather Maimarktes (bislang namentlich unter Blumen- und Keramikmarkt geführt), der 13. Benrather Bierbörse, des 8. Benrather Weihnachtsdörfchens und des 12. Benrather Adventsmarktes auf der Börchemstraße, Hauptstraße, Friedhofstraße, Heubesstraße und Görresstraße sowie auf dem Marktplatz zu folgenden Terminen: 2. Benrather Maimarkt: Am Samstag, dem 15. Mai 2004, in der Zeit von 10.30 bis 20.00 Uhr Am Sonntag, dem 16. Mai 2004, in der Zeit von 11.00 bis 20.00 Uhr 13. Benrather Bierbörse: 06.08.04 bis 08.08.04 in der Zeit von 10.00 bis 22.00 Uhr Am Sonntag, dem 08. August 2004, von 11.00 bis 22.00 Uhr 8. Benrather Weihnachtsdörfchen 19.11.04 bis 21.12.04 in der Zeit von 10.00 bis 20.30 Uhr sonntags in der Zeit von 11.00 bis 20.30 Uhr Am Totensonntag, dem 20.11.2004, von 18.00 bis 21.00 Uhr 12. Benrather Adventsmarkt 25.11.2004 bis 28.11.2004 in der Zeit von 10.00 bis 20.00 Uhr Am Sonntag, dem 28.11.2004, von 11.00 bis 20.00 Uhr Sachdarstellung: Der Marktveranstalter beantragt die Festsetzungen für die oben genannten Veranstaltungen im Jahre 2004. Es bestehen gegen die Festsetzungen keine Bedenken. Es handelt sich um bereits seit mehreren Jahren bestehende Veranstaltungen, die in den zurückliegenden Jahren ohne nennenswerte Beschwerden verliefen. Der Marktveranstalter beantragt für die Benrather Bierbörse eine Öffnungszeit bis 23.30 Uhr. Es wird empfohlen, die Öffnungszeit der Benrather Bierbörse auf 22.00 Uhr zu beschränken, da gemäß § 9 Abs. 1 des Landesimmissionsschutzgesetzes ab 22.00 Uhr Betätigungen verboten sind, welche die Nachtruhe zu stören geei gnet sind. Ausnahmen sieht das Landesimmissionsschutzgesetz bei Jahrmärkten nur dann vor, wenn es sich um Veranstaltungen mit historischen und kulturellen Bezügen handelt. Diese Ausnahmetatbestände treffen auf die Benrather Bierbörse nicht zu. Es wird empfohlen, den Anträgen unter folgenden Auflagen zu entsprechen: RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 179 21/2004 Seite 2 von 2 1. Der Veranstalter ist für die Sauberkeit und Ordnung auf dem Markt und in seiner Umgebung verantwortlich. 2. Es ist ein Rettungsweg von 5 m lichter Breite freizuhalten. 3. Der Veranstalter sorgt mit eigenen Ordnungskräften für einen geordneten Parkverkehr, indem das unerlaubte Parken auf Geh- und Radwegen verhindert wird. Händler und Besucher sind auf vorhandene Parkmöglichkeiten hinzuweisen. 4. Es ist ein Toilettenwagen mit Handwaschgelegenheit und Beaufsichtigung aufzustellen. 5. Die Toiletten müssen stets hygienisch einwandfrei sein. 6. Die Öffnungszeiten für die öffentlichen Toiletten sind mit dem Düsseldorfer Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb - AWISTA - GmbH, Herrn Huber, Tel.: 7340-346, abzusprechen. 7. Frittierfett muß ordnungsgemäß entsorgt werden. Anschriften von Fettverwertungsbetrieben unter Tel. 830-99258, Herr Giesen. 8. Getränke und Speisen dürfen nur in Mehrweggeschirr verabreicht werden. 9. Während der Gottesdienste in der Kirche St. Cäcilia samstags und sonntags darf keine Musik gespielt werden. In der übrigen Zeit darf die Musik 60 Dezibel nicht überschreiten. 10.Auf dem kircheneigenem Grundstück der katholischen Pfarrgemeinde St. Cäcilia dürfen keine Stände aufgebaut werden. 11. Der Fahrradständer Hauptstraße/Benrather Schlossallee ist freizuhalten, so dass eine uneingeschränkte Nutzung während der Veranstaltung möglich ist. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 9 -/- 1 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: Keine Amt: Ordnungsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Leonhardt RSD AllVorlg.WPT

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 179 21/2004