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Ö Vorlagen - Nr. 01/ 92/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Aufsichtsrat der Flughafen Düsseldorf Ground Handling GmbH
Beschlussdarstellung:
Der Rat der Stadt empfiehlt gemäß § 63 Abs. 2 i.V.m. § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung NW
der Geschäftsführung der Flughafen Düsseldorf GmbH
Frau Sabine Noll (Büro Oberbürgermeister) für die Bestellung in den Aufsichts-
rat sowie
Herrn Dr. Gregor Bonin (Büro Oberbürgermeister) für die Bestellung als Ersatz-
mitglied in den Aufsichtsrat bei
Ausscheiden des Aufsichtsrats-
mitglieds
der Flughafen Düsseldorf Ground Handling GmbH vorzuschlagen.
Sachdarstellung:
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat mit Beschluss vom 20.11.2003 der Grün-
dung der Flughafen Düsseldorf Ground Handling GmbH durch die Flughafen Düsseldorf
GmbH zugestimmt.
Gemäß § 6 der Satzung der Flughafen Düsseldorf Ground Handling GmbH besteht der
Aufsichtsrat der Gesellschaft aus 3 Mitgliedern. Ein Mitglied ist nach den Bestimmungen
des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) 1952 zu wählen; die übrigen Mitglieder
werden durch Gesellschafterbeschluss bestellt. Zwischen der Flughafen Düsseldorf
GmbH und der Landeshauptstadt Düsseldorf besteht die Absprache, dass die Bestellung
eines Mitgliedes auf Empfehlung der Landeshauptstadt Düsseldorf erfolgt. Für jedes
durch Gesellschafterbeschluss zu bestellende Aufsichtsratsmitglied ist gleichzeitig mit
seiner Bestellung durch Gesellschafterbeschluss ein Ersatzmitglied zu bestellen, das
Mitglied des Aufsichtsrates wird, wenn das Aufsichtsratsmitglied vor Ablauf seiner Amts-
zeit wegfällt. Die Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt für die Zeit bis zur Beendi-
gung der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das
vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die
Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Aufsichtsratsmitglieder sowie Ersatzmitglieder,
welche durch Gesellschafterbeschluss gewählt worden sind, können vor Ablauf ihrer
Amtszeit ohne Angabe von Gründen durch Gesellschafterbeschluss mit Mehrheit der
abgegebenen Stimmen abberufen werden.
Gemäß § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung NW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die
Gemeinde in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder
entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an
denen die Gemeinde beteiligt ist. Sofern weitere Vertreter zu bestellen sind, muß der
Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter der Ge-
meinde dazu zählen.
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Bei der Entsendung der städtischen Vertreter/innen wurde das Gesetz zur Gleichstellung
von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen und zur Änderung anderer
Gesetze in Bezug auf die paritätische Repräsentanz beachtet.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Rat -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
Keine
Amt:
Kämmerei
Dezernentin / Dezernent:
Stadtkämmerer Rattenhuber
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