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Ö Vorlagen - Nr. 61/ 147/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
B-Plan Nr. 5483/13
- Ehem. Kaufring -
Aufstellung
Beschlussdarstellung:
" BV Die Bezirksvertretung 6 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der
Bezirkssatzung zum Aufstellungsbeschluss für das v.g. Gebiet Nr. 5483/13 -
ehemals Kaufring - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und
Stadtentwicklung eine vorlagengemäße Beschlussfassung.
" APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, vorbehaltlich
der Empfehlung der BV 6, für ein Gebiet zwischen Wanheimer Straße (K3n)
und der Eisenbahntrasse Düsseldorf-Duisburg - maßgebend ist der im Plan
Nr. 5483/13 dargestellte Geltungsbereich, der Bestandteil dieses
Beschlusses ist - einen Bebauungsplan gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch
(BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch
das "Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie
und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz" vom 27.07.2001 (BGBl. I S.
1950) i. V. m. § 244 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes zur Anpassung des
Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien - Europarechtsanpassungsgesetz Bau
(EAG-Bau) - vom 24.06.2004 (BGBl. I S. 1359) aufzustellen.
Vorrangige Planungsziele für den Bebauungsplan:
SAusweisung von Gewerbegebieten
SAusschluss von großflächigem Einzelhandel
SAusschluss von Einzelhandel mit zentrenrelevanten Sortimenten
Sachdarstellung:
Für das Gelände der ehemaligen Firma Kaufring wurde durch die Architekten Bothe
Richter Teherani ein Masterplan entworfen, der eine städtebauliche Neuordnung für das
gesamte Areal vorsieht. Ziel ist die Entwicklung eines hochwertigen Gewerbe- und
Bürostandortes und die Ansiedlung entsprechender Unternehmen.
Für den größten Teil des Gebietes gilt der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 5483/03 aus
dem Jahre 1969, der Gewerbegebiet ausweist. Die Inhalte und Ziele des Masterplans
deckt er jedoch nicht ab. Daher wurde ein Verfahren zur Aufstellung eines neuen
Bebauungsplans eingeleitet. Für diesen Bebauungsplan-Entwurf wurde bereits die
frühzeitige Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Ämter und Träger öffentlicher
Belange durchgeführt. Der Bebauungsplan wird zurzeit für die Offenlage überarbeitet. Die
Entwicklung des Gebietes zum hochwertigen Bürostandort wurde bereits mit einer positiv
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beschiedenen Bauvoranfrage für die Errichtung der Europazentrale der Firma C&A
eingeleitet.
Für eine Teilfläche im Süden des Gebietes liegt der Verwaltung nun eine Bauvoranfrage
vor, die in einigen bestehenden ehemaligen Musterhallen der Firma Kaufring eine
großflächige Einzelhandelsnutzung in Form eines Möbelmarktes beabsichtigt. Aufgrund
des noch gültigen Bebauungsplans Nr. 5483/03 und der zugehörigen
Baunutzungsverordnung von 1968 wäre eine solche Nutzung an dieser Stelle zulässig.
Großflächiger Einzelhandel entspricht jedoch nicht den oben beschriebenen Zielen des im
Verfahren befindlichen Bebauungsplan-Entwurfes 5483/13 und soll ausgeschlossen
werden. Die Standort-Schwerpunkte für die Ansiedlung großflächiger
Einzelhandelsbetriebe sind für andere Flächen im Stadtgebiet vorgesehen. Sie sind im
Fachmarktkonzept verankert, welches von den politischen Gremien beschlossen wurde.
Ebenso soll Einzelhandel mit zentrenrelevanten Sortimenten ausgeschlossen werden. Die
Ansiedlung solcher Betriebe in dieser relativ isolierten Lage würde eine
Kaufkraftabschöpfung zu Lasten des Einzelhandels in den benachbarten Stadtteilzentren
bewirken und diese schwächen. Dies soll verhindert werden.
Auf der Grundlage eines Aufstellungsbeschlusses soll die unerwünschte Nutzung
verhindert und die Bauvoranfrage zunächst um ein Jahr zurückgestellt werden.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 16.09.04 -/-
2
Bezirksvertretung 6 -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
Keine
Amt:
Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Oberbürgermeister Erwin
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