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Ö Vorlagen - Nr. 61/ 63/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Plan Nr. 5483/14
- Kieshecker Weg -
Aufstellung
Beschlussdarstellung:
" BV Die Bezirksvertretung 6 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der
Bezirkssatzung zum Aufstellungsbeschluss für das v.g. Gebiet Nr. 5483/14 -
Kieshecker Weg - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und
Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
" APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt,
für ein Gebiet beiderseits des Kieshecker Weges etwa zwischen den
Gleisanlagen der Deutschen Bahn AG, der Parsevalstraße und den Flächen
des Flughafens
- maßgebend ist der im Plan Nr. 5483/14 dargestellte Geltungsbereich,
der Bestandteil dieses Beschlusses ist -
einen Bebauungsplan gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) vom
27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das "Gesetz
zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer
EG-Richtlinien zum Umweltschutz" vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950)
aufzustellen, der vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben
soll:
- Ausweisung von Gewerbegebieten
- Ausweisung von Mischgebieten
- Beschränkung von Einzel handel mit zentren- und
nahversorgungsrelevantem Sortiment
Sachdarstellung:
Das Plangebiet umfasst die zum größten Teil bebauten Grundstücke beiderseits des
Kiesheckes Weges zwischen den Flächen des Flughafens im Westen (Parkhaus 4 und
ehem. Fläche der Deutschen-Flug-Sicherung) und der Brücke über die Bahnstrecke
Düsseldorf-Duisburg im Osten.
Die Flächen werden seit vielen Jahren überwiegend gewerblich genutzt, wobei sich in
jüngerer Vergangenheit mehrere Auto-Vermietungsfirmen hier etabliert haben. Auf der
Südseite des Kieshecker Weges besteht eine Wohnbebauung mit ein- und
zweigeschossigen Einzel- und Doppelhäusern. Aufgr und der jahrzehntelangen
ungestörten Entwicklung macht der Gesamtbereich von den Nutzungen und den
Architekturen her einen eher ungeordneten Eindruck.
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Für ein Grundstück auf der Nordseite des Kieshecker Weges zwischen der A 44 und der
K3n liegt der Verwaltung eine Bauanfrage für einen Lebensmitteleinzelhandel mit ca. 700
qm Verkaufsfläche vor. Für diesen Bereich besteht ein rechtsverbindlicher
Bebauungsplan von 1969, der hier Gewerbegebiet ausweist. Da keine Gliederung
zulässiger Nutzungen über textliche Festsetzungen besteht, ist sowohl großflächiger als
auch nicht-großflächiger Einzelhandel zulässig - das Vorhaben wäre zu genehmigen.
Der Betrieb eines Lebensmittelmarktes an dieser Stelle steht dem Ziel der Einzelhandels-
und Zentrenentwicklung der Stadt Düsseldorf entgegen, das eine wohnungsnahe
Versorgung der Bevölkerung mit Gütern des täglichen Bedarfs verfolgt. Im östlichen
Plangebiet besteht bereits ein Lebensmittel-Discounter, der die Wohnbevölkerung am
Kieshecker Weg und in der weiteren Umgebung versorgt. Die Ansiedlung eines weiteren
Lebensmittelmarktes würde eine unerwünschte städtebauliche Entwicklung bedeuten, da
aus den benachbarten Zentren Lichtenbroich und Unterrath in größerem Umfang Kaufkraft
abgezogen würde und diese Zentren damit geschwächt würden.
Mit einem Aufstellungsbeschluss kann das Vorhaben zurückgestellt und auf der
Grundlage eines fortgeschrittenen Verfahrensstandes des B-Planes dann später
abgelehnt werden.
Ziel des neuen Bebauungsplanes ist, neben der Begrenzung von Einzelhandel mit
zentren- und nahversorgungsrelevantem Sortiment auf die heutige Größenordnung die
planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass für das Gebiet beiderseits
des Kieshecker Weges eine Entwicklungsperspektive aufgezeigt wird, die sowohl die
Nutzungspotentiale, die aus der direkten Nachbarschaft zum Flughafen resultieren
berücksichtigt, als auch die Belange der bestehenden Wohnnutzung einbezieht.
Vorgesehen wird daher die Ausweisung von Gewerbegebieten, deren zulässige
Nutzungen so zu gliedern sind, dass sie mit dem benachbarten Wohnen verträglich sind
und Mischgebieten, die die Wohnnutzungen in ihrem heutigen Umfang zwar sichern,
jedoch keine weitere Ausdehnung ermöglichen, da sie, umgeben von Gewerbegebieten,
eine eher isolierte Lage haben.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 31.03.04 -/-
2
Bezirksvertretung 6 -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
Keine
Amt:
Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Oberbürgermeister Erwin
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