Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 61/ 63/2004

Plan Nr. 5483/14 - Kieshecker Weg - Aufstellung

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Kieshecker Weg · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 1Dokument 15. März 2004veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

" BV Die Bezirksvertretung 6 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Aufstellungsbeschluss für das v.g. Gebiet Nr. 5483/14 - Kieshecker Weg - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. " APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, für ein Gebiet beiderseits des Kieshecker Weges etwa zwischen den Gleisanlagen der Deutschen Bahn AG, der Parsevalstraße und den Flächen des Flughafens - maßgebend ist der im Plan Nr. 5483/14 dargestellte Geltungsbereich, der Bestandteil dieses Beschlusses ist - einen Bebauungsplan gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das "Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz" vom 27.07.2001 (BGBl. I S.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Kieshecker Weg – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

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Ö Vorlagen - Nr. 61/ 63/2004 Seite 1 von 3 Beschlussvorlage Betrifft: Plan Nr. 5483/14 - Kieshecker Weg - Aufstellung Beschlussdarstellung: " BV Die Bezirksvertretung 6 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Aufstellungsbeschluss für das v.g. Gebiet Nr. 5483/14 - Kieshecker Weg - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. " APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, für ein Gebiet beiderseits des Kieshecker Weges etwa zwischen den Gleisanlagen der Deutschen Bahn AG, der Parsevalstraße und den Flächen des Flughafens - maßgebend ist der im Plan Nr. 5483/14 dargestellte Geltungsbereich, der Bestandteil dieses Beschlusses ist - einen Bebauungsplan gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das "Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz" vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) aufzustellen, der vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben soll: - Ausweisung von Gewerbegebieten - Ausweisung von Mischgebieten - Beschränkung von Einzel handel mit zentren- und nahversorgungsrelevantem Sortiment Sachdarstellung: Das Plangebiet umfasst die zum größten Teil bebauten Grundstücke beiderseits des Kiesheckes Weges zwischen den Flächen des Flughafens im Westen (Parkhaus 4 und ehem. Fläche der Deutschen-Flug-Sicherung) und der Brücke über die Bahnstrecke Düsseldorf-Duisburg im Osten. Die Flächen werden seit vielen Jahren überwiegend gewerblich genutzt, wobei sich in jüngerer Vergangenheit mehrere Auto-Vermietungsfirmen hier etabliert haben. Auf der Südseite des Kieshecker Weges besteht eine Wohnbebauung mit ein- und zweigeschossigen Einzel- und Doppelhäusern. Aufgr und der jahrzehntelangen ungestörten Entwicklung macht der Gesamtbereich von den Nutzungen und den Architekturen her einen eher ungeordneten Eindruck. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 63/2004 Seite 2 von 3 Für ein Grundstück auf der Nordseite des Kieshecker Weges zwischen der A 44 und der K3n liegt der Verwaltung eine Bauanfrage für einen Lebensmitteleinzelhandel mit ca. 700 qm Verkaufsfläche vor. Für diesen Bereich besteht ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan von 1969, der hier Gewerbegebiet ausweist. Da keine Gliederung zulässiger Nutzungen über textliche Festsetzungen besteht, ist sowohl großflächiger als auch nicht-großflächiger Einzelhandel zulässig - das Vorhaben wäre zu genehmigen. Der Betrieb eines Lebensmittelmarktes an dieser Stelle steht dem Ziel der Einzelhandels- und Zentrenentwicklung der Stadt Düsseldorf entgegen, das eine wohnungsnahe Versorgung der Bevölkerung mit Gütern des täglichen Bedarfs verfolgt. Im östlichen Plangebiet besteht bereits ein Lebensmittel-Discounter, der die Wohnbevölkerung am Kieshecker Weg und in der weiteren Umgebung versorgt. Die Ansiedlung eines weiteren Lebensmittelmarktes würde eine unerwünschte städtebauliche Entwicklung bedeuten, da aus den benachbarten Zentren Lichtenbroich und Unterrath in größerem Umfang Kaufkraft abgezogen würde und diese Zentren damit geschwächt würden. Mit einem Aufstellungsbeschluss kann das Vorhaben zurückgestellt und auf der Grundlage eines fortgeschrittenen Verfahrensstandes des B-Planes dann später abgelehnt werden. Ziel des neuen Bebauungsplanes ist, neben der Begrenzung von Einzelhandel mit zentren- und nahversorgungsrelevantem Sortiment auf die heutige Größenordnung die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass für das Gebiet beiderseits des Kieshecker Weges eine Entwicklungsperspektive aufgezeigt wird, die sowohl die Nutzungspotentiale, die aus der direkten Nachbarschaft zum Flughafen resultieren berücksichtigt, als auch die Belange der bestehenden Wohnnutzung einbezieht. Vorgesehen wird daher die Ausweisung von Gewerbegebieten, deren zulässige Nutzungen so zu gliedern sind, dass sie mit dem benachbarten Wohnen verträglich sind und Mischgebieten, die die Wohnnutzungen in ihrem heutigen Umfang zwar sichern, jedoch keine weitere Ausdehnung ermöglichen, da sie, umgeben von Gewerbegebieten, eine eher isolierte Lage haben. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 31.03.04 -/- 2 Bezirksvertretung 6 -/- 1 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: Keine Amt: Stadtplanungsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 63/2004 Seite 3 von 3

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 61/ 63/2004