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Beschlussvorlage
Betrifft:
Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder - 1. Fortschreibung zum Ausbau der
Tagesbetreuung für Kinder unter 3 Jahren und in der Kindertagespflege
Beschlussdarstellung:
Der Jugendhilfeausschuss genehmigt das nachfolgende Konzept und die Finanzierung
zum weiteren Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder, insbesondere für Kinder unter
3 Jahren und zur Kindertagespflege. Hiernach sind die Betreuungsangebote und -
maßnahmen so auszubauen, dass eine quantitativ ausreichende und qualitativ gute und
flexible Kinderbetreuung erfolgen kann.
Sachdarstellung:
Eckpunkte
• Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren
Einrichtung von weiteren 80 Plätzen in Familiengruppen - vorgezogene Schaffung in
insgesamt 12 Gruppen im Rahmen des Konzepts zum Ausbau von 2000
Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren bei Beibehaltung der Zielvorgabe von 15,4
% der Versorgung für diese Altersgruppe
Bedarfsgerechter und qualitätsvoller Ausbau der Kinderbetreuungsmöglichkeiten für eine
familienfreundliche Versorgung, die die steigende Erwerbstätigkeit von Frauen und
Kinderbetreuungsleistungen nach dem SGB II (Hartz IV) berücksichtigt
einmalig 120.000 €
jährlich 480.000 €
Gesamt 600.000 €
• Veränderung der Pflegegeldsätze in der Tagespflege
Steigerung des seit 1991 nicht mehr angepassten Eckwertes für eine volle Tagespflege
von 306,80 € auf 430,00 €.
RSD AllVorlg.WPT
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Gewinnung von Tagesmüttern, Beitrag zur erwerbsähnlichen Beschäftigung für Frauen
jährlich Gesamt 84.000 €
• Aufbau einer Tagespflegebörse (1. Stufe)
Schaffung einer Börse (mit Internet-Service) zur Vermittlung von Tagespflegepersonen,
Beratung von Eltern und Qualifizierung von Tagespflegepersonen
Steigerung der Tagespflegeverhältnisse im Umfang für 100 - 150 Kinder jährlich
einmalig 20.000 €
jährlich 52.174 €
Gesamt 72.174 €
• Zentrale Servicestelle - Kinderbetreuungsbörse (2. Stufe)
Erweiterung der Tagespflegebörse zur zentralen Servicestelle für die Vermittlung von
Tagesbetreuung und Tagespflege
Vermittlung, Beratung und Qualifizierung von Angeboten zur Kinderbetreuung in
Tageseinrichtungen, Spielgruppen und in Tagespflege, davon nach Einschätzung der
Arge für 140 - 150 zusätzliche Betreuungsangebote als Kinderbetreuungsleistungen im
Rahmen von § 10 Abs. 1 Nr. 3 SGB II
einmalig 20.000 €
jährlich 52.174 €
Gesamt 72.174 €
• Gesamtaufwand (Finanzierungsbedarf)
einmalig 160.000 €
jährlich 668.348 €
davon als vorgezogene Maßnahme, die bereits im bisherigen Konzept veranschlagt ist
einmalig 120.000 €
jährlich 480.000 €
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Anlage 1 zeigt die Kostendarstellung differenziert nach Mehrausgaben im Jahr 2005 und
nach jährlichen Folgekosten.
Ziele
Die Ziele sind:
• Ausbau des fam ilienfreundlichen Angebots zur Tagesbetreuung für Kinder unter
drei Jahren
• Förderung in Tageseinrichtungen
• Förderung in Kindertagespflege
• Verbesserung des Services zur Vermittlung von Tagesbetreuung in
Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege ("Tagesbetreuungsbörse")
• Einrichtung einer T agespflegebörse zur Vermittlung, Beratung und
Qualifizierung von Tagespflegepersonen (1. Stufe)
• Weiterentwicklung der Tagespfl egebörse zur Servicestelle für
Kindertagesbetreuung (2. Stufe)
• Sicherstellung der Kinderbetreuung als flankierende Dienstleistung im Rahmen der
Umsetzung des SGB II.
Grundlage für die Bedarfsplanung und den Ausbau in Düsseldorf ist das vom
Jugendhilfeausschuss am 03.03.2004 beschlossene Konzept zur Erweiterung des
Betreuungsangebotes auf 2.000 Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren bis zum
Kindergartenjahr 2008/2009, welches durch diese Vorlage fortgeschrieben und ergänzt
wird.
Durch das seit 1.1.2005 in Kraft getretene Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) ergeben
sich erweiterte Anforderungen an die Ausgestaltung der Förderung von Kindern durch
Tagesbetreuung und durch Tagespflege, insbesondere zur Versorgung von Kindern unter
3 Jahren und zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Module
Der Ausbau der Tagesbetreuungsmöglichkeiten für Kinder ist unter arbeitsmarkt- und
familienpolitischen Aspekten unerlässlich. Durch die Gleichstellung von Tagesbetreuung
in Einrichtungen und in Tagespflege, insbesondere bei der Versorgung von Kinder unter
3 Jahren für berufstätige Eltern, sind das Platzangebot und die Vermittlungspraxis
bedarfsgerecht auszuweiten und zu qualifizieren.
Gerade die Einführung des SGB II ab 01.01.05 und die damit verbundene Zuständigkeit
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der Kommune, den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen mit Kindern vorrangig einen Platz zur
Betreuung des Kindes anzubieten (§ 10 SGB II), aber auch die gleichberechtigte Teilhabe
für Familien am Arbeitsmarkt zur sozialen Absicherung und Vermeidung von Sozialhilfe
verdeutlichen die Notwendigkeit eines quantitativ und qualitativ guten und kurzfristigen
Ausbaus der Kinderbetreuung.
Die Umsetzung geschieht in vier Modulen.
1. Modul: Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren
Nachdem im Kindergartenjahr 2004/2005 im Rahmen des Masterplans je 100 neue Plätze
in Familiengruppen und Spielgruppen und 100 neue, finanzierte Tagespflegeplätze
geschaffen wurden, sollen für das Kindergartenjahr 2005/2006 weitere 80 Plätze in
Familiengruppen in insgesamt 12 Gruppen zur Verfügung gestellt werden.
Damit soll die Erreichung der Zielvorgabe von 15,4 % für Kinder unter 3 Jahren zum
Ausbau der Betreuungsplätze beschleunigt und die Umsetzung gegenüber dem
Masterplan um 12 Familiengruppen vorgezogen wer den. Für das kommende
Kindergartenjahr war bisher keine Erweiterung des Platzangebots in Familiengruppen
vorgesehen. Der Ausbau wird durch Umwandlung von Hort- und Tagesstättengruppen in
Familiengruppen realisiert.
Durch die Umwandlung entstehen jährliche Mehrkosten pro Gruppe von 40.000.- €
(Mittelwert BAT V c) für die nach der Betriebserlaubnis erforderliche 3. Fachkraft, d.h., für
12 Gruppen ein Mehraufwand von 480.000.- €, zuzüglich einmaliger Inventarkosten von
10.000.- € pro Gruppe, d.h. von insgesamt 120.000.- €. Damit ergibt sich ein zusätzlicher
Finanzierungsbedarf von 600.000.- €.
Für umgewandelte Familiengruppen können Landesmittel (mit Ausnahme der 3.
Fachkraft) weiterhin gewährt werden. Für die geschaffenen Familiengruppenplätze im
vergangenen Jahr hat das Jugendamt die Landesförderung sicher stellen können. Durch
den vorgezogenen Ausbau könnte auch für die geplanten Plätze die Landesförderung
erreicht werden, da auch in diesem Jahr Fördermittel beantragt werden können (Die
Landesquote liegt nach gegenwärtigem Informationsstand bei der Förderung von 60
Gruppen). Die frühzeitige Anmeldung sichert diese Förderung auf Dauer.
Anlage 2 zeigt die Übersicht der geplanten Plätze. In dieser Planung werden gegenüber
der Zielvorgabe von 80 Betreuungsplätzen 24 weitere Plätze ausgewiesen, um einen
Spielraum für die Umsetzung zu erhalten. Durch Genehmigungsvorhalte des
Landesjugendamtes oder Umsetzungshindernisse bei den Trägern k önnen sich
Veränderungen ergeben.
2. Modul: Veränderung der Pflegegeldsätze in der Tagespflege
Die Tagespflege als ein gleichrangiges, aber gleichzeitig auch flexibleres Angebot neben
der Betreuung der Kinder in Kindertagesstätten stellt Familien die Kinderbetreuung auch
außerhalb der institutionellen Betreuungsmöglichkeiten sicher.
Dazu bedarf es eines ausreichend großen Pools an Tagesmüttern, die Tagespflegeplätze
zur Verfügung stellen.
Neben den selbstzahlenden Eltern, erhalten Eltern, die die Kosten für die Tagesbetreuung
ihrer Kinder nicht selbst aufbringen können, auf Antrag Pflegegeld aus öffentlichen
Mitteln.
Um Tagesmütter in Zukunft für die Aufnahme eines Kindes aus einer sozial schwachen
Familie zu gewinnen, ist ein wichtiger Baustein, die seit 1991 nicht mehr veränderten
Pflegegeldsätze anzupassen und differenzierter als bisher aufzuteilen.
Der Eckwert für eine volle Tagespflege steigt von derzeit 306,80 € auf 430.- €.
Anlage 3 enthält den differenzierten Vorschlag zur Veränderung der Pflegegeldsätze.
Finanziell wäre dies, am Monat Dezember 2004 beispielhaft errechnet, ein Zuwachs von
rd. 7.000.- € pro Monat, d. h. 84.000.- € Jahresvolumen.
3. Modul: Aufbau einer Tagespflegebörse
Der Aufbau einer Tagespflegebörse zur Verbesserung des Services für Familien stellt
eine besondere Form der Vermittlung und der Qualitätssicherung im Bereich der
Kindertagespflege sicher.
Die Tagespflegebörse bietet die Möglichkeit, alle Tagespflegeangebote innerhalb der
Stadt Düsseldorf zentral zu bündeln und den Eltern und Tagesmüttern zeitnah und
rationell über verschiedene Angebotsformen (Beratung und Qualifizierung durch
pädagogische Fachkräfte, Internet-Plattform, PC, Stellwände etc.) zur Verfügung zu
stellen.
Die Arbeitsweise der Tagespflegebörse wurde im Rahmen von Praxisforschungs- und
Organisationsentwicklungsprojekten, die das Nürnberger Institut für soziale und kulturelle
Arbeit (ISKA) in einigen Städten (Hamburg, Nürnberg und Hannover) durchgeführt hat,
entwickelt und auch erprobt.
Als Folgewirkung wird im Bereich der Tagespflege eine Steigerung von 100 - 150
Tagespflegeverhältnissen erwartet.
Das Jugendamt Düsseldorf steht zum Aufbau einer Tagespflegebörse bereits mit ISKA in
Kontakt. ISKA bietet eine durch die Stiftung 'Jugendmarke' geförderte Internet-Service-
Software zur Information und Vermittlung von Tagespflegeplätzen an.
Der Aufbau einer solchen Börse und die notwendige Begleitung durch das ISKA
verursachen Kosten von rd. 20.000.- €.
Für die personelle Ausstattung wird eine pädagogische Fachkraft (Vollzeitstelle) mit einer
Vergütung nach BAT IV b, 52.174 € (Mittelwert) benötigt. Die erforderliche
Verwaltungsfachkraft wird aus dem Personalbestand des Jugendamtes sicherzustellen
sein.
Insgesamt ergibt sich ein Finanzierungsbedarf von rd. 72.174 €.
4. Modul: Zentrale Servicestelle
Um das gesamte Spektrum von Angeboten zur Kinderbetreuung in Düsseldorf erfassen zu
können, ist die Weiterentwicklung der Tagespflegebörse zu einer zentralen Servicestelle,
sprich einer Kinderbetreuungsbörse, unabdingbar und aus fachlicher Sicht gesehen eine
logische Konsequenz.
Zudem verpflichtet die Umsetzung des TAG zukünftig die Kommunen, über das
Platzangebot im Rahmen von Kinderbetreuung zeitnah informieren und beraten zu
können.
Auch die Kinderbetreuungsleistungen, die nach dem SGB II den Kommunen obliegen,
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machen die Schaffung einer zentralen Anlaufstelle dringend erforderlich.
Nach Einschätzung der Arge wird der Bedarf an zusätzlichen Betreuungsangeboten in
2005 bei ca. 140 - 150 Fällen liegen.
Nach der derzeitigen Planung wird für diesen Ausbau eine weitere pädagogische
Fachkraft mit einer Vergütung nach BAT IV b, 52.174.- € (Mittelwert) benötigt. Damit wäre
die Startorganisation sicher gestellt.
Das hier beschriebene Projekt wäre neuartig und müsste ebenso durch das Nürnberger
Institut ISKA prozesshaft begleitet werden. Die Beratungskosten liegen auch bei rd.
20.000 €.
Insgesamt ergibt sich hier ein Finanzierungsbedarf von 72.174 €.
Information
Anlage 4 zeigt die Veränderung des Platzangebotes bezüglich der vorgezogenen
Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren gegenüber der bisherigen
Planung.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Jugendhilfeausschuss 12.04.2005 -/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen:
Nr. Ort Anlage
1 beigefügt Ausbau der Tagesbetreuung -
Kostendarstellung
2 beigefügt Neue Fam iliengruppen 2005/2006
3 beigefügt Vorschlag zur Veränderung der
Pflegegeldsätze
4 beigefügt Veränderung des Platzangebotes
Alternative:
Keine
Amt:
Jugendamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Hintzsche
RSD AllVorlg.WPT
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Fortschreibung des Konzeptes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder - Kostendarstellung 1. Mehrausgaben aus UA 4640 im Jahr 2005
Verwaltungshaushalt Aufwendungen für 12 zusätzliche Fachkräfte in Familiengruppen 480.000,00 Euro
Veränderung der Pflegegeldsätze 84.000,00 Euro
Aufwendungen im Rahmen der Tagespflegebörse 52.174,00 Euro
Aufwendungen im Rahmen der Kinderbetreuungsbörse 52.174,00 Euro
Beratungskosten zum Aufbau/Erweiterung der Tagespflege-, Kinderbetreuungsbörse 40.000,00 Euro
708.348,80 Euro
Vermögenshaushalt Inventarkosten im Rahmen der Einrichtung von 12 Familiengruppen120.000,00 Euro
Summe828.348,00 Euro
2. Folgekosten jährlich
Verwaltungshaushalt Personalkosten für Fachkräfte in 7 Familiengruppen in städtischer Trägerschaft 280.000,00 Euro
Personalkosten im Rahmen der Tagespflege- bzw. Kinderbetreuungsbörse 104.348,00 Euro
384.348,00 Euro
Veränderung der Pflegegeldsätze84.000,00 Euro
Sachkosten für Fachkräfte in 5 Familiengruppen in freier Trägerschaft200.000,00 Euro
Summe668.348,00 Euro
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Neue Familiengruppen 2005/2006
Anlage 2
Zielvorgaben für 2005/ 2006 80 neue Plätze
Realisierung
gesichert
Letzte Klärung
erforderlich
Platzverluste für
"Kindergartenkinder" Ausgleich
Alte Stadt 1 11 S Ae in F3Keine
Daimlerstraße
2
22 E Tf in F3 6 Ergänzungsplätze
Altenbergstraße
2
22 D FFF neu21 Keine
Fürstenwall 13 3 32 S H in F7Keine
Wildenbruchstraße 4 41 I FF neu14 x Keine
Aldekerkstraße 4 42 S H in F4Keine
Davidstraße 6 63 S A in F42
Liliencronstraße 63 6 63 I F neu7Keine
Kuthsweg 8 82 S Ae in F4Keine
Gothaer Weg 8 83 S F neu5Keine
Brorsstraße 8 84 E K in F7 17 Ergänzungsplätze
Balckestraße 9 95 S F neu7 keine
Urdenbacher 9 98 I Neue Ae4Keine
Hasselsstraße 69 9 98 E K in F7 17 Ergänzungsplätze
Emil-Barth-Straße 10 101 S H in F7Keine
104
Erläuterungen:
Träger:
Gruppenform:
D Deutsches Rotes Kreuz A Altersgemischte Gruppe E Evangelische Kirche Ae Alterserweitere Gruppe I Initiative F Familiengruppe S Stadt H Hortgruppe
K Kindergartengruppe
T Tagesstättengruppe
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Anlage 3
Der Vorschlag zur Veränderung der Pflegegeldsätze sieht folgendermaßen aus:
mehr als 40 Stunden pro Woche........430 Euro monatlich
39,9 - 35 Stunden pro Woche............. 380 Euro monatlich
34,9 - 30 Stunden pro Woche............. 320 Euro monatlich
29.9 - 25 Stunden pro Woche............. 275 Euro monatlich
24, 9 - 20 Stunden pro Woche............ 220 Euro monatlich
19,9 - 15 Stunden pro Woche............ 175 Euro monatlich
14,0 - 13 Stunden pro Woche............ 150 Euro monatlich
12,9 - 10 Stunden pro Woche............ 110 Euro monatlich
9 Stunden pro Woche...........................99 Euro m onatlich
8 Stunden pro Woche...........................88 Euro m onatlich
7 Stunden pro Woche...........................77 Euro m onatlich
6 Stunden pro Woche...........................66 Euro m onatlich
5 Stunden pro Woche ..........................55 Euro m onatlich
Bei einem Betreuungsbedarf von unter 5 Stunden wöchentlich sollte das Pflegegeld nur in besonderen Härtefällen gewährt werden.
Eine regelmäßig stattfindende Betreuung vor 7 Uhr und nach 18 Uhr sowie die Tagespflege an Wochenenden sollten aufgrund ihrer b esonderen Belastung für die
jeweilige Tagespflegefamilie mit besonderen Zuschlägen dotiert wer
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.