Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 51/ 53/2005

Ausbau Tagesbetreuung für Kinder

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Kaiserswerther Straße 209 · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 30. März 2005veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Der Jugendhilfeausschuss genehmigt das nachfolgende Konzept und die Finanzierung zum weiteren Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder, insbesondere für Kinder unter 3 Jahren und zur Kindertagespflege. Hiernach sind die Betreuungsangebote und - maßnahmen so auszubauen, dass eine quantitativ ausreichende und qualitativ gute und flexible Kinderbetreuung erfolgen kann.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Vorlage als Text anzeigen
Seite 1 von 10 Beschlussvorlage Betrifft: Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder - 1. Fortschreibung zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter 3 Jahren und in der Kindertagespflege Beschlussdarstellung: Der Jugendhilfeausschuss genehmigt das nachfolgende Konzept und die Finanzierung zum weiteren Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder, insbesondere für Kinder unter 3 Jahren und zur Kindertagespflege. Hiernach sind die Betreuungsangebote und - maßnahmen so auszubauen, dass eine quantitativ ausreichende und qualitativ gute und flexible Kinderbetreuung erfolgen kann. Sachdarstellung: Eckpunkte • Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren Einrichtung von weiteren 80 Plätzen in Familiengruppen - vorgezogene Schaffung in insgesamt 12 Gruppen im Rahmen des Konzepts zum Ausbau von 2000 Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren bei Beibehaltung der Zielvorgabe von 15,4 % der Versorgung für diese Altersgruppe Bedarfsgerechter und qualitätsvoller Ausbau der Kinderbetreuungsmöglichkeiten für eine familienfreundliche Versorgung, die die steigende Erwerbstätigkeit von Frauen und Kinderbetreuungsleistungen nach dem SGB II (Hartz IV) berücksichtigt einmalig 120.000 € jährlich 480.000 € Gesamt 600.000 € • Veränderung der Pflegegeldsätze in der Tagespflege Steigerung des seit 1991 nicht mehr angepassten Eckwertes für eine volle Tagespflege von 306,80 € auf 430,00 €. RSD AllVorlg.WPT Seite 2 von 10 Gewinnung von Tagesmüttern, Beitrag zur erwerbsähnlichen Beschäftigung für Frauen jährlich Gesamt 84.000 € • Aufbau einer Tagespflegebörse (1. Stufe) Schaffung einer Börse (mit Internet-Service) zur Vermittlung von Tagespflegepersonen, Beratung von Eltern und Qualifizierung von Tagespflegepersonen Steigerung der Tagespflegeverhältnisse im Umfang für 100 - 150 Kinder jährlich einmalig 20.000 € jährlich 52.174 € Gesamt 72.174 € • Zentrale Servicestelle - Kinderbetreuungsbörse (2. Stufe) Erweiterung der Tagespflegebörse zur zentralen Servicestelle für die Vermittlung von Tagesbetreuung und Tagespflege Vermittlung, Beratung und Qualifizierung von Angeboten zur Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen, Spielgruppen und in Tagespflege, davon nach Einschätzung der Arge für 140 - 150 zusätzliche Betreuungsangebote als Kinderbetreuungsleistungen im Rahmen von § 10 Abs. 1 Nr. 3 SGB II einmalig 20.000 € jährlich 52.174 € Gesamt 72.174 € • Gesamtaufwand (Finanzierungsbedarf) einmalig 160.000 € jährlich 668.348 € davon als vorgezogene Maßnahme, die bereits im bisherigen Konzept veranschlagt ist einmalig 120.000 € jährlich 480.000 € Seite 3 von 10 Anlage 1 zeigt die Kostendarstellung differenziert nach Mehrausgaben im Jahr 2005 und nach jährlichen Folgekosten. Ziele Die Ziele sind: • Ausbau des fam ilienfreundlichen Angebots zur Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren • Förderung in Tageseinrichtungen • Förderung in Kindertagespflege • Verbesserung des Services zur Vermittlung von Tagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege ("Tagesbetreuungsbörse") • Einrichtung einer T agespflegebörse zur Vermittlung, Beratung und Qualifizierung von Tagespflegepersonen (1. Stufe) • Weiterentwicklung der Tagespfl egebörse zur Servicestelle für Kindertagesbetreuung (2. Stufe) • Sicherstellung der Kinderbetreuung als flankierende Dienstleistung im Rahmen der Umsetzung des SGB II. Grundlage für die Bedarfsplanung und den Ausbau in Düsseldorf ist das vom Jugendhilfeausschuss am 03.03.2004 beschlossene Konzept zur Erweiterung des Betreuungsangebotes auf 2.000 Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren bis zum Kindergartenjahr 2008/2009, welches durch diese Vorlage fortgeschrieben und ergänzt wird. Durch das seit 1.1.2005 in Kraft getretene Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) ergeben sich erweiterte Anforderungen an die Ausgestaltung der Förderung von Kindern durch Tagesbetreuung und durch Tagespflege, insbesondere zur Versorgung von Kindern unter 3 Jahren und zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Module Der Ausbau der Tagesbetreuungsmöglichkeiten für Kinder ist unter arbeitsmarkt- und familienpolitischen Aspekten unerlässlich. Durch die Gleichstellung von Tagesbetreuung in Einrichtungen und in Tagespflege, insbesondere bei der Versorgung von Kinder unter 3 Jahren für berufstätige Eltern, sind das Platzangebot und die Vermittlungspraxis bedarfsgerecht auszuweiten und zu qualifizieren. Gerade die Einführung des SGB II ab 01.01.05 und die damit verbundene Zuständigkeit Seite 4 von 10 der Kommune, den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen mit Kindern vorrangig einen Platz zur Betreuung des Kindes anzubieten (§ 10 SGB II), aber auch die gleichberechtigte Teilhabe für Familien am Arbeitsmarkt zur sozialen Absicherung und Vermeidung von Sozialhilfe verdeutlichen die Notwendigkeit eines quantitativ und qualitativ guten und kurzfristigen Ausbaus der Kinderbetreuung. Die Umsetzung geschieht in vier Modulen. 1. Modul: Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren Nachdem im Kindergartenjahr 2004/2005 im Rahmen des Masterplans je 100 neue Plätze in Familiengruppen und Spielgruppen und 100 neue, finanzierte Tagespflegeplätze geschaffen wurden, sollen für das Kindergartenjahr 2005/2006 weitere 80 Plätze in Familiengruppen in insgesamt 12 Gruppen zur Verfügung gestellt werden. Damit soll die Erreichung der Zielvorgabe von 15,4 % für Kinder unter 3 Jahren zum Ausbau der Betreuungsplätze beschleunigt und die Umsetzung gegenüber dem Masterplan um 12 Familiengruppen vorgezogen wer den. Für das kommende Kindergartenjahr war bisher keine Erweiterung des Platzangebots in Familiengruppen vorgesehen. Der Ausbau wird durch Umwandlung von Hort- und Tagesstättengruppen in Familiengruppen realisiert. Durch die Umwandlung entstehen jährliche Mehrkosten pro Gruppe von 40.000.- € (Mittelwert BAT V c) für die nach der Betriebserlaubnis erforderliche 3. Fachkraft, d.h., für 12 Gruppen ein Mehraufwand von 480.000.- €, zuzüglich einmaliger Inventarkosten von 10.000.- € pro Gruppe, d.h. von insgesamt 120.000.- €. Damit ergibt sich ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf von 600.000.- €. Für umgewandelte Familiengruppen können Landesmittel (mit Ausnahme der 3. Fachkraft) weiterhin gewährt werden. Für die geschaffenen Familiengruppenplätze im vergangenen Jahr hat das Jugendamt die Landesförderung sicher stellen können. Durch den vorgezogenen Ausbau könnte auch für die geplanten Plätze die Landesförderung erreicht werden, da auch in diesem Jahr Fördermittel beantragt werden können (Die Landesquote liegt nach gegenwärtigem Informationsstand bei der Förderung von 60 Gruppen). Die frühzeitige Anmeldung sichert diese Förderung auf Dauer. Anlage 2 zeigt die Übersicht der geplanten Plätze. In dieser Planung werden gegenüber der Zielvorgabe von 80 Betreuungsplätzen 24 weitere Plätze ausgewiesen, um einen Spielraum für die Umsetzung zu erhalten. Durch Genehmigungsvorhalte des Landesjugendamtes oder Umsetzungshindernisse bei den Trägern k önnen sich Veränderungen ergeben. 2. Modul: Veränderung der Pflegegeldsätze in der Tagespflege Die Tagespflege als ein gleichrangiges, aber gleichzeitig auch flexibleres Angebot neben der Betreuung der Kinder in Kindertagesstätten stellt Familien die Kinderbetreuung auch außerhalb der institutionellen Betreuungsmöglichkeiten sicher. Dazu bedarf es eines ausreichend großen Pools an Tagesmüttern, die Tagespflegeplätze zur Verfügung stellen. Neben den selbstzahlenden Eltern, erhalten Eltern, die die Kosten für die Tagesbetreuung ihrer Kinder nicht selbst aufbringen können, auf Antrag Pflegegeld aus öffentlichen Mitteln. Um Tagesmütter in Zukunft für die Aufnahme eines Kindes aus einer sozial schwachen Familie zu gewinnen, ist ein wichtiger Baustein, die seit 1991 nicht mehr veränderten Pflegegeldsätze anzupassen und differenzierter als bisher aufzuteilen. Der Eckwert für eine volle Tagespflege steigt von derzeit 306,80 € auf 430.- €. Anlage 3 enthält den differenzierten Vorschlag zur Veränderung der Pflegegeldsätze. Finanziell wäre dies, am Monat Dezember 2004 beispielhaft errechnet, ein Zuwachs von rd. 7.000.- € pro Monat, d. h. 84.000.- € Jahresvolumen. 3. Modul: Aufbau einer Tagespflegebörse Der Aufbau einer Tagespflegebörse zur Verbesserung des Services für Familien stellt eine besondere Form der Vermittlung und der Qualitätssicherung im Bereich der Kindertagespflege sicher. Die Tagespflegebörse bietet die Möglichkeit, alle Tagespflegeangebote innerhalb der Stadt Düsseldorf zentral zu bündeln und den Eltern und Tagesmüttern zeitnah und rationell über verschiedene Angebotsformen (Beratung und Qualifizierung durch pädagogische Fachkräfte, Internet-Plattform, PC, Stellwände etc.) zur Verfügung zu stellen. Die Arbeitsweise der Tagespflegebörse wurde im Rahmen von Praxisforschungs- und Organisationsentwicklungsprojekten, die das Nürnberger Institut für soziale und kulturelle Arbeit (ISKA) in einigen Städten (Hamburg, Nürnberg und Hannover) durchgeführt hat, entwickelt und auch erprobt. Als Folgewirkung wird im Bereich der Tagespflege eine Steigerung von 100 - 150 Tagespflegeverhältnissen erwartet. Das Jugendamt Düsseldorf steht zum Aufbau einer Tagespflegebörse bereits mit ISKA in Kontakt. ISKA bietet eine durch die Stiftung 'Jugendmarke' geförderte Internet-Service- Software zur Information und Vermittlung von Tagespflegeplätzen an. Der Aufbau einer solchen Börse und die notwendige Begleitung durch das ISKA verursachen Kosten von rd. 20.000.- €. Für die personelle Ausstattung wird eine pädagogische Fachkraft (Vollzeitstelle) mit einer Vergütung nach BAT IV b, 52.174 € (Mittelwert) benötigt. Die erforderliche Verwaltungsfachkraft wird aus dem Personalbestand des Jugendamtes sicherzustellen sein. Insgesamt ergibt sich ein Finanzierungsbedarf von rd. 72.174 €. 4. Modul: Zentrale Servicestelle Um das gesamte Spektrum von Angeboten zur Kinderbetreuung in Düsseldorf erfassen zu können, ist die Weiterentwicklung der Tagespflegebörse zu einer zentralen Servicestelle, sprich einer Kinderbetreuungsbörse, unabdingbar und aus fachlicher Sicht gesehen eine logische Konsequenz. Zudem verpflichtet die Umsetzung des TAG zukünftig die Kommunen, über das Platzangebot im Rahmen von Kinderbetreuung zeitnah informieren und beraten zu können. Auch die Kinderbetreuungsleistungen, die nach dem SGB II den Kommunen obliegen, Seite 6 von 10 machen die Schaffung einer zentralen Anlaufstelle dringend erforderlich. Nach Einschätzung der Arge wird der Bedarf an zusätzlichen Betreuungsangeboten in 2005 bei ca. 140 - 150 Fällen liegen. Nach der derzeitigen Planung wird für diesen Ausbau eine weitere pädagogische Fachkraft mit einer Vergütung nach BAT IV b, 52.174.- € (Mittelwert) benötigt. Damit wäre die Startorganisation sicher gestellt. Das hier beschriebene Projekt wäre neuartig und müsste ebenso durch das Nürnberger Institut ISKA prozesshaft begleitet werden. Die Beratungskosten liegen auch bei rd. 20.000 €. Insgesamt ergibt sich hier ein Finanzierungsbedarf von 72.174 €. Information Anlage 4 zeigt die Veränderung des Platzangebotes bezüglich der vorgezogenen Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren gegenüber der bisherigen Planung. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Jugendhilfeausschuss 12.04.2005 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Anlagen: Nr. Ort Anlage 1 beigefügt Ausbau der Tagesbetreuung - Kostendarstellung 2 beigefügt Neue Fam iliengruppen 2005/2006 3 beigefügt Vorschlag zur Veränderung der Pflegegeldsätze 4 beigefügt Veränderung des Platzangebotes Alternative: Keine Amt: Jugendamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Hintzsche RSD AllVorlg.WPT Seite 7 von 10 Fortschreibung des Konzeptes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder - Kostendarstellung 1. Mehrausgaben aus UA 4640 im Jahr 2005 Verwaltungshaushalt Aufwendungen für 12 zusätzliche Fachkräfte in Familiengruppen 480.000,00 Euro Veränderung der Pflegegeldsätze 84.000,00 Euro Aufwendungen im Rahmen der Tagespflegebörse 52.174,00 Euro Aufwendungen im Rahmen der Kinderbetreuungsbörse 52.174,00 Euro Beratungskosten zum Aufbau/Erweiterung der Tagespflege-, Kinderbetreuungsbörse 40.000,00 Euro 708.348,80 Euro Vermögenshaushalt Inventarkosten im Rahmen der Einrichtung von 12 Familiengruppen120.000,00 Euro Summe828.348,00 Euro 2. Folgekosten jährlich Verwaltungshaushalt Personalkosten für Fachkräfte in 7 Familiengruppen in städtischer Trägerschaft 280.000,00 Euro Personalkosten im Rahmen der Tagespflege- bzw. Kinderbetreuungsbörse 104.348,00 Euro 384.348,00 Euro Veränderung der Pflegegeldsätze84.000,00 Euro Sachkosten für Fachkräfte in 5 Familiengruppen in freier Trägerschaft200.000,00 Euro Summe668.348,00 Euro Seite 8 von 10 Neue Familiengruppen 2005/2006 Anlage 2 Zielvorgaben für 2005/ 2006 80 neue Plätze Realisierung gesichert Letzte Klärung erforderlich Platzverluste für "Kindergartenkinder" Ausgleich Alte Stadt 1 11 S Ae in F3Keine Daimlerstraße 2 22 E Tf in F3 6 Ergänzungsplätze Altenbergstraße 2 22 D FFF neu21 Keine Fürstenwall 13 3 32 S H in F7Keine Wildenbruchstraße 4 41 I FF neu14 x Keine Aldekerkstraße 4 42 S H in F4Keine Davidstraße 6 63 S A in F42 Liliencronstraße 63 6 63 I F neu7Keine Kuthsweg 8 82 S Ae in F4Keine Gothaer Weg 8 83 S F neu5Keine Brorsstraße 8 84 E K in F7 17 Ergänzungsplätze Balckestraße 9 95 S F neu7 keine Urdenbacher 9 98 I Neue Ae4Keine Hasselsstraße 69 9 98 E K in F7 17 Ergänzungsplätze Emil-Barth-Straße 10 101 S H in F7Keine 104 Erläuterungen: Träger: Gruppenform: D Deutsches Rotes Kreuz A Altersgemischte Gruppe E Evangelische Kirche Ae Alterserweitere Gruppe I Initiative F Familiengruppe S Stadt H Hortgruppe K Kindergartengruppe T Tagesstättengruppe Seite 9 von 10 Anlage 3 Der Vorschlag zur Veränderung der Pflegegeldsätze sieht folgendermaßen aus: mehr als 40 Stunden pro Woche........430 Euro monatlich 39,9 - 35 Stunden pro Woche............. 380 Euro monatlich 34,9 - 30 Stunden pro Woche............. 320 Euro monatlich 29.9 - 25 Stunden pro Woche............. 275 Euro monatlich 24, 9 - 20 Stunden pro Woche............ 220 Euro monatlich 19,9 - 15 Stunden pro Woche............ 175 Euro monatlich 14,0 - 13 Stunden pro Woche............ 150 Euro monatlich 12,9 - 10 Stunden pro Woche............ 110 Euro monatlich 9 Stunden pro Woche...........................99 Euro m onatlich 8 Stunden pro Woche...........................88 Euro m onatlich 7 Stunden pro Woche...........................77 Euro m onatlich 6 Stunden pro Woche...........................66 Euro m onatlich 5 Stunden pro Woche ..........................55 Euro m onatlich Bei einem Betreuungsbedarf von unter 5 Stunden wöchentlich sollte das Pflegegeld nur in besonderen Härtefällen gewährt werden. Eine regelmäßig stattfindende Betreuung vor 7 Uhr und nach 18 Uhr sowie die Tagespflege an Wochenenden sollten aufgrund ihrer b esonderen Belastung für die jeweilige Tagespflegefamilie mit besonderen Zuschlägen dotiert wer

Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 51/ 53/2005