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OVA/141/2025
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
zur Herbeiführung eines Bedarfsbeschlusses
Betrifft:
Ulmenstraße / Kalkumer Straße / An der Piwipp - Barrierefreier Ausbau der
Haltestelle „An der Piwipp„ und Ausbau der Radverkehrsanlagen
Fachbereich:
66 - Amt für Verkehrsmanagement
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Jochen Kral
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 6 12.11.2025 Anhörung
Bezirksvertretung 1 14.11.2025 Anhörung
Ordnungs- und
Verkehrsausschuss
19.11.2025 Vorberatung
Haupt- und Finanzausschuss 01.12.2025 Vorberatung
Rat 11.12.2025 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, für das Projekt Ulmenstraße / Kalkumer
Straße / An der Piwipp - Barrierefreier Ausbau der Haltestelle „An der Piwipp" und
Ausbau der Radverkehrsanlagen die Planung durchzuführen und eine
Kostenberechnung zu erstellen.
Sachdarstellung:
Vorläufige Gesamtkosten* (brutto) 7.710.653,64 € EUR
* Gesamtkosten ohne Berücksichtigung einer evtl. Baupreissteigerung
Bedarfslage
Die Haltestelle „An der Piwipp" soll gemäß dem Behindertengleichstellungsgesetz
(BGG, in Kraft seit 01.05.2002) ausgebaut werden, um Menschen mit Behinderung
eine Teilnahme am öffentlichen Nahverkehr zu ermöglichen. Im Zuge dessen sollen
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die Radverkehrsanlagen im Haltestellenbereich den Anforderungen entsprechend
ausgebaut werden.
Die Haltestelle „An der Piwipp" befindet sich auf der Kalkumer Straße im Stadtteil
Unterrath. Steig 1 liegt nördlich der Kreuzung und wird im Linienbetrieb von den
Linien 705, 707, sowie im Nachtverkehr von der Buslinie NE1 bedient. Steig 1
befindet sich in Straßenmitte (Inselhaltestelle). Der bauliche Zustand ermöglicht
keine barrierefreie Benutzung der Haltestelle. Steig 2 befindet sich ebenfalls auf der
Kalkumer Straße im Stadtteil Unterrath und wird im Nachtverkehr zusätzlich von der
Buslinie 807 bedient. Eine bauliche Haltestellenanlage ist nicht vorhanden. Der Ein-
und Ausstieg erfolgt über die Fahrbahn, was keine barrierefreie Nutzung der
Haltestelle ermöglicht.
Mit der Beschlussvorlage OVA/133/2023 „Bahnsteiglängen und Prioritäten beim
barrierefreien Haltestellenausbau im Niederflurbahnnetz" wurde der Ausbau dieser
Haltestelle aufgrund der städtebaulichen Entwicklungen im unmittelbarem Umfeld als
prioritär zu bearbeiten beschlossen.
Geplante Maßnahmen
Im Rahmen einer im Vorfeld durchgeführten Machbarkeitsstudie wurden
verschiedene Varianten untersucht. Als Vorzugsvariante hat sich der Bau zweier
Inselhaltestellen mit Verlegung von Steig 2 in die Ulmenstraße, südlich des
Knotenpunkts in den Stadtteil Derendorf als vorteilhaft erwiesen, da für die
Anordnung im Norden der Platz nicht ausreichend ist.
Weiterhin werden die Radverkehrsanlagen im Planungsbereich, insbesondere an der
Kreuzung Kalkumer Straße / An der Piwipp / Ulme nstraße / Thewissenweg den
Anforderungen an das Radhauptnetz entsprechend ausgebaut.
Mit Aufstellung des Bebauungsplanes 01/009 „Südlich an der Piwipp" wurden die
zusätzlich für den Umbau benötigten Verkehrsflächen bereits berücksichtigt und
planungsrechtlich gesichert.
Nordteil An der Piwipp, Fahrtrichtung stadteinwärts (Steig 1), Unterrath:
Steig 1 der Haltestelle „An der Piwipp" wird unter Berücksichtigung der verkehrlichen
Auswirkungen der Gesamtplanung möglichst lagegetreu umgebaut, sodass die
Standorte der vorhandenen Fahrleitungsmaste erhalten werden können. Im Rahmen
der Vorplanung wurden Nutzlängen der Mittelinsel von 40,00 m und 60,00 m
untersucht. Dieser Planung wird gem. OVA/133/2023 eine Nutzlänge von 40,00 m
zugrunde gelegt. Eine eventuell spätere Erweiterung auf eine Nutzlänge von 60,00 m
ist demnach mit geringem baulichen Aufwand möglich. Die geplante Mittelinsel weist
ein Maß von 3,40 m auf. Die Zuwegung zur Haltestelle erfolgt analog zum Bestand
über die mit einer Lichtsignalanlage gesicherte Querungsstelle der Kalkumer Straße
im unmittelbaren Knotenpunktbereich. Die Lageeinordnung der geplanten
Fußgängerfurt wurde so gewählt, dass die vorhandenen LSA -Standorte
weitestgehend erhalten bleiben können. Die Haltestelle wird so ausgebaut, dass s ie
auch vom Schienenersatzverkehr und der Nachtbuslinie NE 1 barrierefrei angefahren
werden. Die Haltestellenausstattung wird im Rahmen der Entwurfsplanung integriert.
Durch die Verlegung von Steig 2 in die Ulmenstraße entfällt auch die vorhandene
Haltestelle des Busverkehrs am östlichen Rand der Kalkumer Straße in Fahrtrichtung
Nord. Ein Ersatz in diesem Bereich ist nicht erforderlich, da auch Steig 2 für Busse
barrierefrei anfahrbar ausgebaut wird. Die Fläche wird auf 22 m zu einem
multifunktionalen Seitenraum umgebaut (2,50 m Mischfläche + 3,50 m Gehweg), um
eine spätere Nutzung als Ladezone und / oder Parkraum für Pkw zu ermöglichen. Die
vorhandenen sieben Parkstände auf der Ostseite werden unter Berücksichtigung der
geplanten Geometrie neu angeordnet und mit ebenfalls auf eine Regelbreite von 2,50
m verbreitert. Durch die Neuaufteilung des Querschnitts mit Radfahrstreifen entfällt
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in Fahrtrichtung Nord ein Fahrstreifen. Der Entfall des zweiten Fahrstreifens in der
Kalkumer Straße war bereits Grundlage de r vorliegenden verkehrstechnischen
Untersuchung. Der Knotenpunkt ist nach dem statischen Berechnungsverfahren nach
HBS im Prognosefall 1 weiterhin als leistungsfähig einzustufen (QSV C).
Die Fahrbeziehungen in Fahrtrichtung Süd bleiben gegenüber dem Bestand
unverändert. Zugunsten der Einrichtung eines Radfahrstreifens entfallen neun
Parkstände am westlichen Fahrbahnrand der Kalkumer Straße zwischen Knotenpunkt
und den Grundstückszufahrten Haus Nummer 17 und 19.
Die Fußgängerführung erfolgt über straßenbegleitende Gehwege mit einer Breite von
3,50 m. Im Seitenraum sind zwei Baumfällungen sowie sechs Neupflanzungen
vorgesehen.
Der Radverkehr wird künftig über Radfahrstreifen mit einer Breit e von 2,00 m
abgewickelt. Am nördlichen Ausbauende erfolgt der bauliche Anschluss an die
vorhandenen Radwege. Eine spätere Fortführung der Radfahrstreifen ist möglich.
Südteil An der Piwipp, Fahrtrichtung stadtauswärts (Steig 2), Derendorf:
Steig 2 der Haltestelle An der Piwipp wird in der Ulmenstraße mit einer Nutzlänge
von 40,00 m neu eingeordnet. Auch hier wurde im Vorfeld eine mögliche
Verlängerung der Nutzlänge auf 60,00 m untersucht und soweit in die Planung
integriert, so dass die Haltestelle in ihrer Lage bei einer Erweiterung erhalten bleiben
kann. Die geplante Mittelinsel weist ein Maß von 3,50 m auf. Die Zuwegung zur
Haltestelle erfolgt im Knotenpunktbereich über die mit einer Lichtsignalanlage (LSA)
gesicherte Querungsstelle der Ulmenstraße. Ein e weitere, vom östlichen
Fahrbahnrand der Ulmenstraße aus zugängliche Querungsstelle ist auf Höhe des
Plangrundstücks des Stadtteilbades vorgesehen. Diese wird ebenfalls mittels LSA
gesichert. Durch Einbau eines Combibordes kann Steig 2 vom
Schienenersatzverkehr, der Buslinie 807 und der Nachtbuslinie NE 1 barrierefrei
angefahren werden. Die Haltestellenausstattung wird im Rahmen der
Entwurfsplanung integriert.
Die Fahrbeziehungen im betrachteten Bereich bleiben gegenüber dem Bestand (zwei
Fahrstreifen je F ahrtrichtung) grundsätzlich unverändert. Der
Linksabbiegefahrstreifen von der Ulmenstraße in den Thewissenweg wird westlich
des geplanten Steigs 2 im Gleisbereich eingeordnet und signaltechnisch als
gesicherter Linksabbieger ausgeführt. Der verbleibende Fahrstreifen in Fahrtrichtung
Nord wird als überbreiter Fahrstreifen mit einer Breite von 5,50 m ausgeführt, um
den Rechtsabbiegevorgang von der Ulmen -straße in die Straße An der Piwipp für
größere Fahrzeuge, insbesondere auch die Busse der Linie 729 zu ermö glichen.
Durch die Neuaufteilung des Straßenquerschnitts mit der Einrichtung von
regelkonformen Maßen für Geh - und Radweg entfallen etwa 20 Parkstände auf der
westlichen Seite der Ulmenstraße zwischen dem Knotenpunkt und der südlichen
Ausbaugrenze.
Die Fußgängerführung erfolgt über straßenbegleitende Gehwege in einer Breite von
2,50 m. Im Bereich des östlichen Gehwegs sind 3 Baumfällungen sowie 9
Neupflanzungen in einem abgrenzten Grünstreifen mit einer Breite von 2,50 m
vorgesehen.
Der Radverkehrsführung erfolgt über bauliche Einrichtungsradwege mit einer
Regelbreite von 2,00 m. Am südlichen Ausbauende werden diese an den Bestand
angeschlossen.
Durch das geschaffene Baurecht mit dem Bebauungsplan 01/009 „Südlich an der
Piwipp" wird der vorhandene öffentliche Verkehrsraum in der Straße An der Piwipp
auf ca. 22 m Regelbreite aufgeweitet. Somit ist kann der Linksabbiegestreifen in der
Straße An der Piwipp wird von etwa 12 m auf 50 m verlängert werden, damit die
Staulänge der linksabbiegenden Fahrzeuge nicht d ie geradeaus- oder
rechtsfahrenden Fahrzeuge blockiert. Weiterhin kann auch in Fahrtrichtung West eine
Radverkehrsanlage in Form eines Radfahrstreifens eingerichtet werden. Durch die
Neuaufteilung des Querschnittes entfallen fünf Stellplätze zwischen der Einmündung
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Ziegelstraße und dem Knotenpunkt. Die Planung schließt östlich an den
barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen „Ziegelstraße" an. Diese ist nachrichtlich
dargestellt und nicht Teil des Projektes. Die Umsetzung soll gemeinsam erfolgen.
Im Knotenpunkt wird die Radfahrerfurt zur Querung der Ulmenstraße für
Zweirichtungsverkehr ausgelegt, was die Wegeverbindung z.B. für das Hallenbad in
Fahrtrichtung Süd erleichtert. Für den linksabbigenden Radverkehr von der
Ulmenstraße in den Thewissenweg wird ein indirektes Linksabbiegen eingerichtet.
Die verhältnismäßig geringe Verkehrsbelastung im Thewissenweg lässt eine
Reduzierung auf einen Fahrstreifen in Fahrtrichtung Ost zu. Somit kann für den
Radverkehr ein aufgeweiteter Radaufstellstreifen in Fahrtrichtung Ost eingerichtet
werden und eine Einleitung der Radverkehrsanlage in den Mischverkehr in
Fahrtrichtung West geschaffen werden.
Insgesamt werden für die Umgestaltung der Verkehrsflächen zugunsten der
Nahmobilität 34 Parkstände in Anspruch genommen. Vier Parkstände können neu
hergestellt werden. Die entfallenden Parkmöglichkeiten im öffentlichen Straßenraum
können sowohl im Umfeld als auch mit dem bereits existierenden Feierabend -Parken-
Angebot An der Piwipp 86 (ALDI) kompensiert werden.
Kosten, Finanzierung, Refinanzierung
Kostenträger der Maßnahme sind die Rheinbahn AG (Haltestellen - und Gleisbau) und
die Stadt Düsseldorf (übrige Verkehrsanlagen).
Die Gesamtkosten zur Umsetzung der Maßnahme betragen nach Kostenschätzung
7.710.653,64 € brutto. Davon en tfallen 4.597.985,14 € auf die Rheinbahn und
3.112.668,50 € auf die LHD.
Die Baukosten belaufen sich nach derzeitigem Stand der Planung auf 6.140.051,52
€. 4.029.949,29 € entfallen auf die Rheinbahn, 2.110.102,23 € auf die LHD.
Die Planungskosten liegen be i 394.088,95 €. 165.040,92 € entfallen auf die
Rheinbahn, 229.048,03 € auf die LHD. Zur Aufteilung der Planungskosten wurde mit
der Rheinbahn bereits eine Planungsvereinbarung beschlossen.
Die Baunebenkosten belaufen sich auf 614.005,15 €. 402.994,93 € en tfallen auf die
Rheinbahn, 211.010,22 € auf die LHD. Die aktivierbaren Eigenleistungen liegen bei
127.508,02 €. Die Grunderwerbskosten belaufen sich auf 435.000 €.
Der finanzielle Bedarf zur Fortführung der Planung einschl. der Erstellung einer
Kostenberechnung beträgt für die LHD 181.200,51 €. Davon werden in 2025
voraussichtlich 16.689,60 € verausgabt, sowie 100.000 € in 2026 und 64.510,91 € in
2027.
Dieser Anteil wird über den Pauschalansatz für Radverkehrsanlagen finanziert.
Eine Durchführungs- und Finanzierungsvereinbarung zwischen Stadt und Rheinbahn
wird zu gegebener Zeit auf Basis der aufzustellenden Kostenberechnung
abgeschlossen.
Für die Finanzierung der Baumaßnahme sollen seitens Rheinbahn Fördermittel beim
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr beantragt werden.
Die genannten Gesamtkosten basieren auf einer Kostenschätzung. Aufgrund der
Kostenqualität „Kostenschätzung" können sich bis zur Kostenfeststellung noch
Abweichungen von bis zu 30% ergeben. Ein weiteres Kostenrisiko ergibt sich aus den
allgemeinen Baupreissteigerungen bis zur geplanten Durchführung der Bauarbeiten.
Diese sind abhängig von der weiteren Baukostenentwicklung und können zum
gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden.
Für die Finanzierung der Maßnahme ist die Aufnahme externer Investitions- und/oder
Liquiditätskredite mit entsprechenden Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt
erforderlich.
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Terminplan
Es wird angestrebt, die erforderliche Plangenehmigung für den Ausbau der
Haltestelle in 2026 zu erhalten.
Die Ausführungsplanung wird vsl. im 3. Quartal 2026 abgeschlossen. Der
Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss ist im 1. Quartal 2027 geplant. Nach
aktuellem Stand ist der Baubeginn im 3. Quartal 2027 vorgesehen. Die Bauarbeiten
werden etwa 6 Monate in Anspruch nehmen.
Anlagen:
Anlage 1 - Lageplan K 63 - 04 / 103