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Title: S:\RSD\Test_Konvertierung\Prod Archiv\Vorlagen\2003\61_ 10_2004_17738.wpd
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00070612.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 13:11:12 GMT
Number of Pages: 53
Markdown Content:
Ö Vorlagen - Nr. 61/ 10/2004
> 1Mitwirkung des AUS bei allen umweltrelevanten Vorhaben/Maßnahmen
Beschlussvorlage Betrifft:
B-Plan Nr. 5382/29 - Airport City -Aufstellung; Bericht Bürgerbeteiligung; Bericht Trägerbeteiligung; öffentliche Auslegung
Beschlussdarstellung:
” BV Die Bezirksvertretung 06 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5382/29 - Airport City -angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
” AUS 1 Der Ausschuss für Umweltschutz stimmt dem Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5382/29 - Airport City - im Rahmen seiner Mitwirkung gem. § 18 Abs. 4 der Zuständigkeitsordnung zu und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. Hinweis: Aussagen zu den umweltrelevanten Belangen sind in der Begründung zum vorliegenden Bebauungsplan-Entwurf im Kapitel “Umweltbericht” einschl. der Zusammenfassung gem. § 2a Abs. 3 BauGB enthalten.
” APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, für ein Gebiet südwestlich des Flughafengeländes, in etwa zwischen der heutigen Flughafenstraße und der Autobahn A 44 - maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches gemäß § 9 (7) Baugesetzbuch (BauGB) im Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5382/29 - Airport City -, der Bestandteil dieses Beschlusses ist -einen Bebauungsplan gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das “Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz” vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) aufzustellen, der vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben soll: - Ausweisung von Kerngebieten (MK) Die Empfehlung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung vom 04.03.1993 an den Rat der Stadt, einen Bebauungsplan in etwa für das o.g. Plangebiet aufzustellen, wird aufgehoben. II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von dem Bericht über die Bürgerbeteiligung aufgrund § 3 (1) BauGB gemäß Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage. III. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 10/2004
dem Bericht über die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange aufgrund § 4 BauGB gemäß Anlage 2 zur vorliegenden Vorlage. IV. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt dem Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5382/29 - Airport City - und seiner Begründung für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB zu. Die Zustimmung zur öffentlichen Auslegung erfolgt vorbehaltlich des wirksamen Abschlusses des zur Realisierung der Planungen notwendigen städtebaulichen Vertrages. Sofern keine Anregungen erhoben werden, empfiehlt der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt, den vorliegenden Entwurf als Satzung zu beschließen.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 31.03.2004 -/- 2Bezirksvertretung 6 -/- 1 -/- 2Ausschuss für Umweltschutz -/- 1 -/- 21) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen:
Nr. Ort Anlage 1 beigefügt Bericht Bürgerbeteiligung 2 beigefügt Bericht Trägerbeteiligung 3 beigefügt B-Plan-Begründung
Alternative:
Keine
Amt:
Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Oberbürgermeister Erwin RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 10/2004
## Anlage 1 zur Vorlage Nr. 61/10/2004
# Bericht über die frühzeitige Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan - Vorentwurf Nr. 5382/29 “Airport City”
Ort: Aula der Elsa-Brandström-Schule Düsseldorf-Unterrath Datum: Dienstag, 03. Juni 2003, 17.00 Uhr - 18.15 Uhr Anwesend: Herr Bezirksvorsteher Schünke ca. 30 Bürgerinnen und Bürger zwei Mitarbeiter der Verwaltung Ö Vorlagen - Nr. 61/ 10/2004
Herr Schünke begrüßt die anwesenden Bürger, die Mitarbeiter der Verwaltung und das beteiligte Planungsbüro. Er erläutert den Ablauf des Planverfahrens und die Möglichkeiten für Anregungen seitens der Bürgerschaft. Anschließend erläutert Herr Droste die Planung: Das seit 1992 in seiner Nutzung aufgegebene Kasernengelände 'Caernarvon Barracks' wurde von der Flughafen Düsseldorf GmbH erworben. Es ist beabsichtigt, hier einen hochwertigen Dienstleistungs- und Bürostandort zu entwickeln. Zu diesem Zwecke wird die bestehende, z.T. marode Bausubstanz auf dem Gelände beseitigt. Die städtebauliche Konzeption leitet sich aus einem Masterplan ab, den die Flughafen Düsseldorf GmbH ausarbeiten ließ. Dieser sieht südlich der neuen Check In-Halle langfristig einen zusätzlichen Terminal D, ein Hotel Congress Center sowie den Büro- und Dienstleistungsstandort “Airport City” vor. Dieser erstreckt sich nördlich der Autobahn A44 von der Kalkumer Straße im Osten bis westlich des heutigen Geländes des Bundesgrenzschutzes. Die künftigen Nutzungen beschränken sich im Wesentlichen auf Büros und Dienstleistungseinrichtungen. Es ist beabsichtigt, diese Nutzungen im Bebauungsplan als K e r n g e b i e t ( M K ) a u s z u w e i s e n . I n e i n e m p a r a l l e l d u r c h z u f ü h r e n d e n Flächennutzungsplanänderungsverfahren wird die Fläche entsprechend als Kerngebiet dargestellt. Es ist eine bis zu siebengeschossige Bebauung (plus einem zurückgesetzten Staffelgeschoss) im nördlichen Teil des Plangebiets vorgesehen. Nach Süden hin reduziert sich die Bauhöhe auf fünf Geschosse (plus Staffelgeschoss). Die verkehrliche Anbindung der Airport City soll ausschließlich über die Autobahn A44 erfolgen. Dies geschieht über die Zentralerschließung des Flughafens sowie über den Nordstern. Eine Erschließung der Airport City über die südlich der A44 gelegenen Wohngebiete, insbesondere die Eckenerstraße und Kalkumer Straße soll vermieden werden. Die Gestaltung der Freiflächen innerhalb des Plangebiets soll durch einen internationalen freiraumplanerischen Wettbewerb vorbereitet werden. Das Plangebiet für den Bebauungsplan Nr. 5382/29 umfasst nur einen Teilbereich der im Masterplan dargestellten “Airport City” (ausgenommen sind das Gelände des Bundesgrenzschutzes sowie das Hotel und Congress Center). Herr Droste legt dar, dass zeitgleich mit dem Bebauungsplanverfahren der Flächennutzungsplan an die beabsichtigte Nutzung als Kerngebiet angepasst wird. Die Flächennutzungsplanänderung erfasst auch das Bundesgrenzschutzgelände und die Fläche für das Hotel- und Congress-Center. Herr Droste weist darauf hin, dass die Pläne in Ergänzung zum Vortrag zur Einsicht in der Aula ausgehängt sind und schriftliche Stellungnahmen an das Planungsamt gerichtet werden können. In der anschließenden Diskussion werden zu folgenden Themen Anregungen vorgebracht: I. Verkehr Ö Vorlagen - Nr. 61/ 10/2004
II. Gestaltung III. Nutzung
I. Verkehr
1. Ein Bürger fragt, ob die jetzige Zufahrt von der Eckenerstraße zum Plange-biet wegfalle und ob Mehrverkehr über die Eckener Straße entstehe.
Stellungnahme der Verwaltung: Die bisherige Zufahrt von der Eckener Straße zum Plangebiet wird entfallen. Die Erschließung der Airport City ist nicht über die Unterrather Wohngebiete geplant. Insofern entstehen durch die Airport City in der Eckenerstraße auch keine Mehrverkehre gegenüber der heutigen Situation. Auch die Kalkumer Straße wird in ihrem heutigen Zustand erhalten und nicht für die Erschließung des Plangebietes herangezogen.
2. Ein Anwohner erkundigt sich, wie der Baustellenverkehr geführt werden soll.
Stellungnahme der Verwaltung: Es ist beabsichtigt, den Baustellenverkehr analog zur geplanten Verkehrserschließung nur über die Flughafenstraße zu führen. Diese wird über die A44 (Zentralerschließung des Flughafens bzw. Nordstern) erreicht. Somit werden auch diese Verkehre nicht über Unterrath geführt.
3. Ein Bürger fragt, wo die in der Airport City beschäftigten Menschen parken werden. Könne es zu “wildem Parken” im Umfeld des Plangebiets kommen?
Stellungnahme der Verwaltung: Ö Vorlagen - Nr. 61/ 10/2004
Die Stellplätze innerhalb des Plangebietes werden in Tiefgaragen untergebracht. Die künftigen Bauherren haben entsprechende Stellplatznachweise gemäß der Landesbauordnung und nach den Vorgaben des Bebauungsplans zu erbringen. Nur eine geringe Zahl an Stellplätzen (z.B. Kundenparkplätze) soll oberirdisch ermöglicht werden.
4. Ein Bürger möchte wissen, was mit dem Busbahnhof Südpark passieren wird .Stellungnahme der Verwaltung: Für den Busbahnhof Südpark bestehen Überlegungen, diesen am neuen Flughafenbahnhof am World Trade Center am bestehenden Park+Ride-Platz unterzubringen.
5. Es wird nachgefragt, ob es Fußwege über die Landschaftsbrücke der A44 von Unterrath in das Plangebiet geben werde.
Stellungnahme der Verwaltung: Es ist beabsichtigt, Fußwege über die Landschaftsbrücke der A44 in das Plangebiet zu führen. Denkbar ist zum Beispiel eine Fußwegeverbindung im Bereich der ehemaligen Zufahrt zum Kasernenhof. Zur Anzahl der Fußwegeverbindungen und zu Details der Führung werden Anregungen aus dem freiraumplanerischen Wettbewerb erwartet.
6. Ein Bürger bittet um Erläuterung, wie das Plangebiet künftig durch den öffentlichen Personennahverkehr erschlossen werden soll, ob evtl. eine Straßenbahnlinie geplant sei.
Stellungnahme der Verwaltung: Eine oberirdische Straßenbahn ist im Plangebiet nicht vorgesehen. Die bestehenden S-Ö Vorlagen - Nr. 61/ 10/2004
Bahn-Linien sowie Haltestellen im Umfeld des Plangebiets werden in ihrem Bestand erhalten. Z.Zt. besteht eine Planung für die Stadtbahntrasse S 7 vom Flughafenbahnhof Richtung Messe (und der Option einer Weiterführung auf die linksrheinische Seite). Diese Stadtbahntrasse soll das Plangebiet unterirdisch queren und im Bereich der A44 oberirdisch, parallel zu dieser geführt werden. Die Stadtbahntrasse wird im Bebauungsplan als Hinweis übernommen. Ob im westlichen Bereich der Airport City ein neuer Haltepunkt entstehen wird, ist noch nicht entschieden.
7. Ein Bürger regt an, zu prüfen, ob an der Kalkumer Straße nördlich der heutigen Schrankenanlage eine zusätzliche Bushaltestelle eingerichtet werden könne. Die hier ansässige Wohnbevölkerung habe heute sehr weite Wege zu den nächsten Haltestellen .Stellungnahme der Verwaltung: Eine gewünschte zusätzliche Bushaltestelle kann nicht im Zuge eines Bebauungsplanverfahrens festgesetzt werden werden. Die Anregung wird jedoch an die Rheinbahn weitergegeben mit der Bitte um Prüfung, ob eine Bedarfshaltestelle nördlich der Busschranke eingerichtet werden kann.
II. Gestaltung
8. Ein Bürger erkundigt sich, wo genau Wasserflächen angeordnet werden sollen und Ö Vorlagen - Nr. 61/ 10/2004
ob diese im Bebauungsplan festgesetzt würden.
Stellungnahme der Verwaltung: Wasserflächen sind bisher entlang der zentralen Sammelstraße vorgesehen. Sobald die Ergebnisse des freiraumplanerischen Wettbewerbs vorliegen, wird geprüft, ob und inwieweit diese im Bebauungsplan verbindlich gesichert werden.
9. Ein Bürger möchte erfahren, ob mit der Bebauung 7-geschossige Hochhäuser enstehen werden. Er fragt, wie hoch die Gebäude im Verhältnis zum Straßenniveau sein werden.
Stellungnahme der Verwaltung: Die 7-geschossige Bebauung (plus Staffelgeschoss) entwickelt sich im Wesentlichen im Norden des Plangebietes; nach Süden Richtung Unterrath staffelt sich die Bebauung in ihrer Höhenentwicklung ab. Die südlichen Bauzeilen sind mit max. 5 Vollgeschossen plus 1 Staffelgeschoss vorgesehen. Die 7-geschossigen Gebäude werden voraussichtlich eine Höhe von rd. 27 m über der Straße erreichen. Darüber kann ein zusätzliches Geschoss aufgesetzt werden.
10. Ein Zuhörer erkundigt sich, ob neben dem freiraumplanerischen Wettbewerb auch ein Wettbewerb für die Gestaltung der Gebäude durchgeführt werde.
Stellungnahme der Verwaltung: Es ist nicht vorgesehen, einen architektonischen Wettbewerb für die Gestaltung der baulichen Anlagen durchzuführen. Die künftigen Investoren können ihre Gebäude selbst gestalten, mit der beabsichtigten Konsequenz, dass eine vielfältige Architektur innerhalb des Plangebietes entsteht. Somit kann auch gleichzeitig verhindert werden, dass sich ein monotoner Charakter innerhalb der vorgegebenen Baustrukturen entwickelt. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 10/2004
11. Ein Bürger fragt, ob das geplante Hotel an der Kalkumer Straße stehen werde.
Stellungnahme der Verwaltung: Das geplante Hotel und Congress Center entsteht nicht unmittelbar an der Kalkumer Straße. Es ist südlich der neuen Check In-Halle geplant. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 10/2004 III. Nutzung
12. Ein Teilnehmer äußert Zweifel, ob es bei den derzeitigen Leerstandszahlen überhaupt einen Bedarf für weitere Büro- und Dienstleistungsgebäude in Düsseldorf gebe.
Stellungnahme der Verwaltung: Die Vermarktung der Airport City sieht den Verkauf baureifer Grundstücke an Eigennutzer vor. Somit ist gewährleistet, dass erst gebaut wird, wenn ein bauwilliger Nutzer da ist. Ein Bau auf “Vorrat” und somit die Schaffung von Leerständen ist damit ausgeschlossen. Zudem ist es vorgesehen, das Plangebiet abschnittsweise und bedarfsgerecht zu entwickeln. Der Zeitrahmen bis zu einer kompletten Auffüllung des Plangebietes wird voraussichtlich bis nach 2012 reichen.
13. Ein Bürger stellt die Frage, ob nachts nicht eine Geisterstadt entstehe – könne die Airport City zur Nachtzeit mit Leben gefüllt werden?
Stellungnahme der Verwaltung: Es wird davon ausgegangen, dass die Airport City bis 22.00 Uhr durch die Nutzer belebt sein wird. Insofern wird nicht erwartet, dass wie in einer 'klassischen Bürostadt' nach 18.00 Uhr eine 'Geisterstadt' entsteht. Es sind keine typischen nächtlichen Nutzungen wie Casinos, Diskos o.ä. im Plangebiet vorgesehen. Insofern werden Nachtnutzungen in der Airport City nicht der Regelfall sein. Eine Belebung des Plangebiets durch Wohnnutzungen ist aufgrund der Nähe zum Flughafen (Lärm) nicht möglich.
14. Es wird gefragt, ob die ehemals geplante Feuerwache Nord nicht mehr im Plangebiet vorgesehen sei.
Stellungnahme der Verwaltung: Die Feuerwache Nord ist nicht mehr im Plangebiet vorgesehen. Die Feuerwache Münsterstraße verbleibt an ihrem Standort. Ergänzend zu dieser wird eine neue Feuerwache nordwestlich außerhalb des Plangebiets (Richtung Nordstern) geplant. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 10/2004
15. Ein Bürger möchte wissen, wie viele Arbeitsplätze nach dem Endausbau im Plangebiet geschaffen sein werden.
Stellungnahme der Verwaltung: Im Endausbau der Airport City wird mit ca. 5.000 neuen Arbeitsplätzen gerechnet. Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung wurde zudem eine schriftliche Stellungnahme vorgebracht:
Es wird angeregt, die Kabinenbahn “Sky-Train” in das Plangebiet entlang der Planstraße A zu verlängern.
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.