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Ö Vorlagen - Nr. 61/ 41/2005
Stand: 09.02.2005, Vorlage Nr. 61/41/2005Seite 1 von 2
Beschlussvorlage
Betrifft:
Plan Nr. 5777/050
- Bruchstraße/Hellweg -
Änderung Aufstellungsbeschluss
Beschlussdarstellung:
" BV Die Bezirksvertretung 2 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der
Bezirkssatzung zur Änderung des Aufstellungsbeschlusses für das v.g.
Gebiet Nr. 5777/050 -Bruchstraße/Hellweg - angehört und empfiehlt dem
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße
Beschlussfassung.
" APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt,
den am 13.09.1995 gefassten Beschluss über die Aufstellung eines
Bebauungsplanes
für ein Gebiet zwischen der Bruchstraße, der Schwabstraße, dem Hellweg
und der Trasse der Deutschen Bahn AG
hinsichtlich der vorrangigen Planungsziele gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) des
Baugesetzbuches (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004
(BGBI. I. S. 2414), wie folgt zu ändern:
alt neu
- Ausweisung von Wohngebieten - Ausweisung von Mischgebieten
- Ausweisung von Kerngebieten - Ausweisung von Gewerbe-
gebieten
- Ausweisung von Bahnanlagen - Ausweisung von Grünflächen
- Ausweisung von öffentlichen
Verkehrsflächen
- entfällt
Sachdarstellung:
Der APS hat in seiner Sitzung am 13.09.1995 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr.
5777/50 für das Gebiet Bruchstraße/Hellweg beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss hatte das Ziel, die vorhandene Wohnnutzung zu sichern sowie
zukünftige Wohnbebauung an der Bruchstraße und der Schwabstraße zu ermöglichen.
Dieses Planungsziel bleibt weiterhin bestehen.
Gleichzeitig sollen die im Plangebiet vorhandenen gewerblichen Nutzungen (Discounter,
Sonnenstudio, Fitnesscenter) erhalten sowie ein in die Blockrandbebauung an der
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Schwabstraße integrierter Lebensmittelmarkt zugelassen werden. Um die Kombination
aus Wohnen und gewerblichen Nutzungen nach der Aufgabe eines produzierenden
Betriebes zu ermöglichen soll ein Mischgebiet ausgewiesen werden.
Zur Sicherung des Gewerbebetriebes im nördlichen Bereich des Plangebiets wird diese
Nutzung mit der Ausweisung als Gewerbegebiet festgesetzt.
Damit ergibt sich die Notwendigkeit einer Überarbeitung des Planungskonzepts.
Mit der Änderung des Aufstellungsbeschlusses soll die Bestandssituation planerisch
gesichert und deren Entwicklung städtebaulich geordnet werden, so dass sich künftige
Planungen in Art und Maß der baulichen Nutzung einfügen.
Nach Aufgabe des Bahnbetriebes auf der Bahnfläche kann diese nach erfolgter
Entwidmung als Grünfläche ausgewiesen und mit der nördlich angrenzenden Grünfläche
verbunden werden.
Um die vorgenannte städtebauliche Entwicklung des Plangebietes und die Planungsziele
zu sichern, war es erforderlich, eine Veränderungssperre (Plan Nr. 5777/53) zu erlassen.
Deren Bekanntmachung erfolgte am 05.04.2003. Aufgrund der geänderten Anforderungen
an die Planung besteht das Erfordernis, die Veränderungssperre um ein Jahr zu
verlängern.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 02.03.2005 -/-
2
Bezirksvertretung 2 -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
Keine
Amt:
Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Oberbürgermeister Erwin
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