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Title: S:\RSD\Test_Konvertierung\Prod Archiv\Vorlagen\2004\61_ 1_2005_21074.wpd
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00066593.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 13:07:46 GMT
Number of Pages: 3
Markdown Content:
Ö Vorlagen - Nr. 61/ 1/2005
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Beschlussvorlage Betrifft:
Plan Nr. 5777/53 - Bruchstraße/Hellweg -1. Verlängerung der Veränderungssperre
Beschlussdarstellung:
” BV Die Bezirksvertretung 2 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zur vorliegenden Veränderungssperre angehört und empfiehlt dem Rat der Stadt eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
” APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der St a d t i m Rahmen seiner Vorberatu n g g e m. § 2 Ab s . 1 d e r Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
” HFA Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung gem. § 5 Abs. 3 der Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
” Rat Der Rat der Stadt beschließt aufgrund der §§ 16 und 17 (1) Satz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das “Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz” vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) i. V. m. § 233 Abs. 1 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414) folgende Satzung über die 1. Verlängerung einer Veränderungssperre: “Die Geltungsdauer der mit Beschluss vom 20.03.2003 angeordneten Veränderungssperre für ein Gebiet zwischen der Bruchstraße, der Schwabstraße, dem Hellweg und der Trasse der Deutschen Bahn AG - maßgebend ist der im Plan Nr. 5777/53 dargestellte Geltungsbereich -wird um ein Jahr verlängert und endet somit spätestens am 05.04.2006. § 6 der Satzung vom 25.03.2003 wird insoweit geändert.”
Sachdarstellung:
Der APS hat in seiner Sitzung am 13.09.1995 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 5777/50 für das Gebiet Bruchstraße/ Hellweg, beschlossen. Anlass dafür war die Aufgabe und Verlagerung von Gewerbebetrieben in diesem Geltungsbereich, der gem. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 1/2005
Seite 2 von 3 Textbebauungsplan für den Stadtbezirk 2 als Gewerbegebiet festgesetzt ist. Der Aufstellungsbeschluss hat das Ziel, die vorhandene Wohnnutzung zu sichern sowie zukünftige Wohnbebauung an der Bruchstraße und der Schwabstraße zu ermöglichen. Nach Verlagerung eines Gewerbebetriebes an der Bruchstraße/ Schwabstraße sollte auf dem frei werdenden Grundstück ein eingeschossiger Discounter mit einer Verkaufsfläche von 699 m² und 106 Stellplätzen im Innenhofbereich errichtet werden. Die Erschließung sollte über die Baulücke in der Bruchstraße erfolgen, die durch einen 5-geschossigen Neubau mit Durchfahrt geschlossen werden sollte. Dem Bauvorhaben soll nur unter der Bedingung zugestimmt werden, dass die städtebauliche Charakteristik der vier- bis fünfgeschossigen Blockrandbebauung auch in der Schwabstraße übernommen wird. Dieser Forderung ist man gefolgt und genehmigte eine Bauvoranfrage mit einer Wohnrandbebauung an der Schwabstraße, die nun Grundlage für einen neuen Bebauungsplan sein soll. Um negative Auswirkungen auf das städtebauliche Bild des Plangebietes zu verhindern und die o. g. Planungsziele zu sichern, war es erforderlich, eine Veränderungssperre (Plan Nr. 5777/53) zu erlassen. Diese wurde am 20.03.2003 vom Rat der Stadt beschlossen. Die Bekanntmachung erfolgte am 05.04.2003. Ferner ergab sich durch den vorgesehenen Rückbau der nördlichen DB-Anlagen (Bahnhof Grafenberg) im Plangebiet des B-Plan-Entwurfs Nr. 5777/48, Hohenzollern die Möglichkeit, eine öffentliche Grünfläche auszuweisen. Damit änderte sich auch die städtebauliche Zielsetzung im Plangebiet. Hier kann nun ebenfalls eine Teilfläche der Deutschen Bahn AG als Grünfläche mit Fuß- und Radweg ausgewiesen und an die nördliche Grünfläche angebunden werden. Damit ergibt sich die Notwendigkeit einer Überarbeitung des städtebaulichen Konzeptes. Aus o.g. Gründen konnte das Verfahren noch nicht abgeschlossen werden. Deshalb ist es notwendig, die bestehende Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 5777/50 - Bruchstraße/ Hellweg - um ein Jahr zu verlängern.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 02.03.05 -/- 2Bezirksvertretung 2 -/- 1 -/-2Haupt- und Finanzausschuss -/- 1 -/-2Rat -/- 1 -/-21) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
Keine
Amt:
Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Oberbürgermeister Erwin RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 1/2005
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