Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 61/ 146/2004

B-Plan Nr.5782/10

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Münsterstraße 15 · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 7. Oktober 2004veröffentlicht

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Title: S:\RSD\Test_Konvertierung\Prod Archiv\Vorlagen\2004\61_ 146_2004_20020.wpd URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00071527.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 13:11:55 GMT Number of Pages: 10 Markdown Content: Ö Vorlagen - Nr. 61/ 146/2004 Seite 1 von 10 Stand: 24.08.2004, Vorlage Nr. 61/146/2004 Beschlussvorlage Betrifft: B-Plan Nr. 5782/10 - Oberhausener Straße -Vereinfachte Änderung in gelber Farbe; Anregungen; Satzung Beschlussdarstellung: ” BV Die Bezirksvertretung 6 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5782/10 - Oberhau-sener Straße - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. ” APS Der Auschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der St a d t i m Ra h me n se iner Vorberatung gem. § 2 Ab s. 1 d e r Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. ” HFA Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung gem. § 5 Abs. 3 der Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. ” Rat I. Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis von den zu der vereinfachten Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 5782/10 -Oberhausener Straße - vorgebrachten Anregungen und entscheidet hierüber gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das “Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz” vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) i.V.m. § 244 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien - Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG-Bau) - vom 24.06.2004 (BGBI. I S. 1359) entsprechend Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage. II. Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Nr. 5782/10 - Oberhausener Straße - durch ein vereinfachtes Verfahren aufgrund des § 13 BauGB für ein Gebiet beiderseits der Oberhausener Straße - maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 146/2004 Seite 2 von 10 Stand: 24.08.2004, Vorlage Nr. 61/146/2004 gemäß § 9 (7) BauGB im Bebauungsplan Nr. 5782/10 - Oberhausener Straße -bezüglich der textlichen Festsetzungen in gelber Farbe zu ergänzen. III. Der Rat der Stadt beschließt die Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 5782/10 - Oberhausener Straße - gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBI. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das “Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz” vom 27.07.2001 (BGBI. I S. 1950) i.V.m. § 244 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien - Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG-Bau) - vom 24.06.2004 (BGBI. I S. 1359) als Satzung mit der Begründung - Stand 24.08.2004. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung -/- 1 -/-2Bezirksvertretung 6 -/- 1 -/-2Haupt- und Finanzausschuss -/- 1 -/-2Rat -/- 1 -/-21) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Anlagen: Nr. Ort Anlage 1 beigefügt Anregungen 2 beigefügt B-Plan Begründung Alternative: Keine Amt: Stadtplanungsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 146/2004 Seite 3 von 10 Stand: 24.08.2004, Vorlage Nr. 61/146/2004 Anlage 1 zur Vorlage Nr. 61/146/2004 Anregungen zur vereinfachten Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 5782/10 - Oberhausener Straße -A. Behandlung der Anregungen B. Liste der Einsprechenden Ö Vorlagen - Nr. 61/ 146/2004 Seite 4 von 10 Stand: 24.08.2004, Vorlage Nr. 61/146/2004 A. Behandlung der Anregungen zur vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5782/10 - Oberhausener Straße - 1. Bezirksregierung Düsseldorf - Luftfahrtbehörde Die Luftfahrtbehörde Düsseldorf regt an, im Bebauungsplan unter “Nachrichtliche Übernahmen” einen Hinweis S auf den Bauschutzbereich des Verkehrsflughafens Düsseldorf sowie S auf den § 18 a Luftverkehrsgesetz (Auflagen für Bauwerke bei Störungen flugsicherungstechnischer Auflagen) aufzunehmen. Anwort der Verwaltung: Das vereinfachte Änderungsverfahren gemäß § 13 BauGB bezieht sich auf den seit 1971 rechtsverbindlichen Bebauungsplan. Das Ziel dieses Verfahrens ist eine Gliederung der Industriegebiete mit differenzierten Festsetzungen zu Einzelhandelsbetrieben. Die vorgebrachten Anregungen sind zwar nicht Gegenstand des vereinfachten Änderungsverfahrens, werden jedoch als Hinweis in den Plan übernommen. Den Anregungen wird somit gefolgt. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 146/2004 Seite 5 von 10 Stand: 24.08.2004, Vorlage Nr. 61/146/2004 2. Landschaftsverband Rheinland - Rheinisches Amt für Bodendenkmalpflege Bonn Es wird angeregt, einen Hinweis auf die Bestimmungen der §§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz NW, wonach beim Auftreten archäologischer Bodenfunde und Befunde, die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege unverzüglich zu informieren sei, in den Bebauungsplan aufzunehmen. Antwort der Verwaltung: Die vorgebrachte Anregung ist zwar nicht Gegenstand des vereinfachten Änderungsverfahrens, wird jedoch als Hinweis in den Plan übernommen. Der Anregung wird gefolgt. 3. Landesbetrieb Straßenbau NRW - Niederlassung Krefeld - Der Landesbetrieb Straßenbau verweist auf den § 9 Fernstraßengesetz, der, sofern Bebauung im Plangebiet ansteht, einzuhalten sei. Antwort der Verwaltung: Die Anregung ist zwar nicht Gegenstand des vereinfachten Änderungsverfahrens, wird jedoch als Hinweis in den Plan übernommen. Der Anregung wird somit gefolgt. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 146/2004 Seite 6 von 10 Stand: 24.08.2004, Vorlage Nr. 61/146/2004 B. Liste der Einsprechenden zur vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5782/10 - Oberhausener Straße - 1. Bezirksregierung Düsseldorf - Luftfahrtbehörde -40408 Düsseldorf 2. Landschaftsverband Rheinland Rheinisches Amt für Bodendenkmalpflege Endenicher Straße 133 53115 Bonn 3. Landesbetrieb Straßenbau NRW - Niederlassung Krefeld -Postfach 10 13 52 47713 Krefeld Ö Vorlagen - Nr. 61/ 146/2004 Seite 7 von 10 Stand: 24.08.2004, Vorlage Nr. 61/146/2004 Anlage zur Vorlage Nr. 61/146/2004 B e g r ü n d u n g gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch zur Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 5782/10 in gelber Farbe - Oberhausener Straße -Vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch Stadtbezirk 6 Stadtteil Rath 1. Örtliche Verhältnisse Der überwiegende Teil des Gewerbegebietes ist bebaut. Die äußere Erschließung erfolgt über die Theodorstraße. Der Innenbereich wird von den Straßen Am Schüttenhof und Oberhausener Straße erschlossen, die jeweils in die Theodorstraße einmünden. 2. Bisheriges Planungsrecht Der Bebauungsplan Nr. 5782/10 ist im Jahre 1971 rechtsverbindlich geworden. Dieser setzt Industriegebiete (GI) mit großen überbaubaren Flächen fest, in denen nach der seinerzeit geltenden Baunutzungsverordnung (BauNVO) von 1968 u. a. “Gewerbebetriebe aller Art mit Ausnahme von Einkaufszentren und Verbrauchermärkten im Sinne des § 11 Abs. 3" zulässig waren. Zu diesen Gewerbebetrieben zählen demnach auch Einzelhandelsbetriebe mit einer Verkaufsfläche unter 700 m². Ö Vorlagen - Nr. 61/ 146/2004 - 8 -1) Landeshauptstadt Düsseldorf, Fachmärkte in Düsseldorf, Rahmenkonzept für die Beurteilung von Ansiedlungsvorhaben, Arbeitsgruppe Fachmärkte, Wirtschaftsförderungsamt (federführend), Stadtplanungsamt, Bauaufsichtsamt, APS-Beschluss Juli 1995, wird regelmäßig fortgeschrieben. 2) Landeshauptstadt Düsseldorf, Zentren- und Einzelhandelskonzepte mit Aussagen zur Zentren- und Einzelhandelsentwicklung im Stadtgebiet, Gutachten und Konzepte, zur Zeit in der Entwurfsphase .3) Landeshauptstadt Düsseldorf, Entwicklungsperspektiven für zukünftige gewerbliche Nutzungen u. a. Ausbau von Wohnberei-chen und Vorschläge zur Verbesserung der Verkehrserschließung .Stand: 24.08.2004, Vorlage Nr. 61/146/2004 3. Ziel und Zweck der Bebauungsplan-Änderung Im Bereich der Straße “Am Schüttenhof” möchte sich ein Lebensmittelmarkt mit ca. 50 Stellplätzen ansiedeln. Diese Nutzung ist nach den bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplanes zu genehmi-gen, jedoch an dieser Stelle städtebaulich unerwünscht. Das Vorhaben liegt in einem Bereich, der sich zur Zeit in einer Phase des Umbruchs befindet. Auf den großen unbebauten Arealen beiderseits der Theodorstraße bis zur A 52 ist die Entwicklung gewerblicher Nutzungen mit zum Teil hochwertigen Büronutzungen vor-gesehen. Auch bestehen Überlegungen, großflächigen Einzelhandel hier anzusiedeln, dann jedoch mit primär nicht zentren- und nahversorgungsrelevantem Sortiment. Diese Flächen sind im Fachmarktkonzept der Stadt Düsseldorf als “Fachmarktstandort Nord” 1) dargestellt, der die Versorgung der nördlichen Stadtteile mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten ermöglichen soll. Hierunter sind insbesondere Bau- und Gartenmärkte, Möbelhäuser und Autohäuser zu verstehen. Ein wesentliches städtisches Ziel bei allen Überlegungen zu den Flächen an der Theodor-straße ist die Sicherung und Stärkung des Stadtteilzentrums Rath, also des Einzelhandels an der Westfalenstraße und ihrer näheren Umgebung. Dieses Ziel ist im gesamtstädti-schen Einzelhandelskonzept 2) , aber auch im Rahmenplan Rath 3) verankert, der von den politischen Gremien beschlossen wurde. Abweichungen von dieser Regel sind nur dann ausnahmsweise möglich, wenn keine negativen Auswirkungen auf die wohnungsnahe Versorgung der Bevölkerung zu erwarten sind. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 146/2004 - 9 -Stand: 24.08.2004, Vorlage Nr. 61/146/2004 Wegen der sich abzeichnenden Änderung der Altersstruktur ist es wesentlich, die Versor-gung in den Zentren zu konzentrieren, da nur diese eine ausreichende Erschließung auch für nicht oder nicht mehr motorisierte Bevölkerungsschichten bietet. Gleichzeitig stellen die Zentren einen wichtigen städtischen Kommunikationsraum dar, in dem auch anderwei-tige Versorgung angeboten wird. Der Siedlungsschwerpunkt Westfalenstraße ist ein Stadtbezirks-Zentrum mit einem abgerundeten Angebot an nah- und zentrenrelevanten Sortimenten. Ergänzend hierzu gibt es in den Stadtteilen Unterrath und Lichtenbroich mehrere kleinere Nahversorgungszentren, die eine wohnungsnahe Versorgung sichern. Dieser vorhandenen und zu stärkenden Einzelhandelsstruktur steht die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten au-ßerhalb dieser Zentren grundsätzlich entgegen. Im Planbereich existieren Einzelhandelsbetriebe mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten (Baumarkt / Baustoffhandel / Holzhandel / Autohandel mit Werkstatt). Diese Betriebe werden durch die Änderung nicht eingeschränkt. Sie sind zwar teilweise großflächig, erzeugen aber keine negativen Auswirkungen gemäß § 11 (3) BauNVO auf die Umgebung oder die Versorgung der Bevölkerung. Düsseldorf leidet generell unter einem Mangel an Grundstücken, die für eine Ansiedlung von Gewerbe- und Handwerksbetrieben geeignet sind. Würden die Gewerbe- und Indu-striegebiete auch für Einzelhandelsbetriebe “geöffnet”, so ergäbe sich hieraus eine Anhebung des zu erwartenden Bodenpreises und eine weitere Verschlechterung des Bodenmarktes für Handwerks- und kleinere Gewerbebetriebe. Auch aus diesem Grund wird ein Ausschluss von Einzelhandel mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sorti-menten in den Gewerbegebieten erforderlich. Zur Förderung der Handwerks- und Gewerbebetriebe kann weiterhin untergeordneter nicht selbstständiger Einzelhandel im Zusammenhang mit Handwerks- und Gewerbebetrieben bzw. der installierenden Sparte zugelassen werden. Bedingung hierfür ist, dass die Verkaufsfläche der gesamten Betriebsfläche untergeordnet ist - die Verkaufs- und Aus-stellungsfläche also weniger als 50 % der Gesamtgeschossfläche des jeweiligen Betriebes betragen darf - und auch im räumlichen und funktionalen Zusammenhang zum Betrieb stehen muß. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 146/2004 - 10 -Stand: 24.08.2004, Vorlage Nr. 61/146/2004

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 61/ 146/2004