Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 61/ 65/2004

BA Georg-GlockStr18 Erweiterung des vorh. Geb.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Josef-Gockeln-Straße 11 · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 15. März 2004veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiung nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich des Bauens außerhalb der überbaubaren Flächen.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

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Ö Vorlagen - Nr. 61/ 65/2004 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Bauantrag Georg-Glock-Straße 18 -- Erweiterung des vorhandenen Bürogebäudes Beschlussdarstellung: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiung nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich des Bauens außerhalb der überbaubaren Flächen. Sachdarstellung: Das Grundstück Georg-Glock-Straße 18 liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 5379/54, der das Gebiet als Kerngebiet ausweist und u.a. überbaubare Flächen durch Baugrenzen und Baulinien festsetzt. Geplant ist ein II-geschossiger Erweiterungsbau, der an den vorhandenen II- geschossigen Flachbau anschließen soll. Der Neubau soll auf der bestehenden Tiefgarage entstehen und mit dem 1. Obergeschoss die Tiefgarageneinfahrt überbauen. Genutzt werden soll die Erweiterung zur Vergrößerung des Betriebsrestaurants und zur Schaffung von Konferenzräumen. Das Bauvolumen für die Erweiterung beträgt ca. 3.684 cbm, die Geschossfläche ca. 900 qm. Um das Bauvorhaben genehmigen zu k önnen, ist eine Befreiung nach dem Baugesetzbuch erforderlich, da der Neubau außerhalb der überbaubaren Flächen errichtet werden soll. Die Verwaltung befürwortet die Erteilung der Befreiung, da sie die Abweichung für städte- baulich vertretbar hält. Der Baukörper nimmt die vorhandene II-Geschossigkeit des bestehenden Gebäudes auf und fügt sich in die vorhandene Gebäudekonfiguration ein. Der Grundstücksteil, auf dem der Neubau entstehen soll, ist bereits versiegelt, da sich hier eine oberirdische Parkfläche für 24 nicht notwendige Stellplätze befindet. Durch den Wegfall dieser oberirdischen Stellplätze sowie die Überbauung der Tiefgaragenrampe findet eine qualitative Aufwertung - insbesondere in Bezug auf die angrenzende Wohnbebauung - statt. Das Flachdach das Neubaus soll zudem noch intensiv begrünt werden. Für Bestand und Erweiterung sind insgesamt 143 Stellplätze erforderlich. Insgesamt werden 179 Stellplätze nachgewiesen. Schützenswerte Bäume werden durch das Vorhaben nicht berührt; die vorhandene Bepflanzung zur Wohnbebauung ist von der Baumaßnahme nicht betroffen. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 65/2004 Seite 2 von 2 Die Bezirksvertretung 1 wird in der Sitzung am 26.03.04 angehört. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung ist für die Entscheidung zuständig, da eine Befreiung nach dem Baugesetzbuch erforderlich und das Grundstück über 1.000 qm groß ist. Zudem ist das Vorhaben von gesamtstädtischer Bedeutung, weil sich auf dem Grundstück der Hauptgeschäftssitz Deutschland eines international bedeutenden Konzerns befindet. Anlagen: - Übersichtsplan - B-Plan-Ausschnitt - Lageplan - Ansichten Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 31.03.04 -/- 2 Bezirksvertretung 1 26.03.04 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative:Keine Amt: Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin RSD AllVorlg.WPT

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 61/ 65/2004