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Ö Vorlagen - Nr. 61/ 65/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauantrag Georg-Glock-Straße 18 -- Erweiterung des vorhandenen Bürogebäudes
Beschlussdarstellung:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Erteilung der
erforderlichen Befreiung nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich des Bauens außerhalb der
überbaubaren Flächen.
Sachdarstellung:
Das Grundstück Georg-Glock-Straße 18 liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen
Bebauungsplanes Nr. 5379/54, der das Gebiet als Kerngebiet ausweist und u.a.
überbaubare Flächen durch Baugrenzen und Baulinien festsetzt.
Geplant ist ein II-geschossiger Erweiterungsbau, der an den vorhandenen II-
geschossigen Flachbau anschließen soll. Der Neubau soll auf der bestehenden
Tiefgarage entstehen und mit dem 1. Obergeschoss die Tiefgarageneinfahrt überbauen.
Genutzt werden soll die Erweiterung zur Vergrößerung des Betriebsrestaurants und zur
Schaffung von Konferenzräumen.
Das Bauvolumen für die Erweiterung beträgt ca. 3.684 cbm, die Geschossfläche ca. 900
qm.
Um das Bauvorhaben genehmigen zu k önnen, ist eine Befreiung nach dem
Baugesetzbuch erforderlich, da der Neubau außerhalb der überbaubaren Flächen
errichtet werden soll.
Die Verwaltung befürwortet die Erteilung der Befreiung, da sie die Abweichung für städte-
baulich vertretbar hält. Der Baukörper nimmt die vorhandene II-Geschossigkeit des
bestehenden Gebäudes auf und fügt sich in die vorhandene Gebäudekonfiguration ein.
Der Grundstücksteil, auf dem der Neubau entstehen soll, ist bereits versiegelt, da sich
hier eine oberirdische Parkfläche für 24 nicht notwendige Stellplätze befindet. Durch den
Wegfall dieser oberirdischen Stellplätze sowie die Überbauung der Tiefgaragenrampe
findet eine qualitative Aufwertung - insbesondere in Bezug auf die angrenzende
Wohnbebauung - statt. Das Flachdach das Neubaus soll zudem noch intensiv begrünt
werden.
Für Bestand und Erweiterung sind insgesamt 143 Stellplätze erforderlich. Insgesamt
werden 179 Stellplätze nachgewiesen.
Schützenswerte Bäume werden durch das Vorhaben nicht berührt; die vorhandene
Bepflanzung zur Wohnbebauung ist von der Baumaßnahme nicht betroffen.
RSD AllVorlg.WPT
Ö Vorlagen - Nr. 61/ 65/2004
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Die Bezirksvertretung 1 wird in der Sitzung am 26.03.04 angehört.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung ist für die Entscheidung zuständig, da
eine Befreiung nach dem Baugesetzbuch erforderlich und das Grundstück über 1.000 qm
groß ist. Zudem ist das Vorhaben von gesamtstädtischer Bedeutung, weil sich auf dem
Grundstück der Hauptgeschäftssitz Deutschland eines international bedeutenden
Konzerns befindet.
Anlagen:
- Übersichtsplan
- B-Plan-Ausschnitt
- Lageplan
- Ansichten
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 31.03.04 -/-
2
Bezirksvertretung 1 26.03.04 -/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:Keine
Amt: Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin
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