Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 61/ 127/2004

BPl5187/09Gew.geb nördl. EinbrStr. Einstellung

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Düsseldorfer Straße 1 · Stadtbezirk 4 (Oberkassel)örtlicher Bezug 1Dokument 8. Juni 2004veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

" BV Die Bezirksvertretung BV 05 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum B ebauungsplan-Vorentwurf Nr. 5187/09 - Gewerbegebiet nördlich Einbrunger Straße - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. " APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, das Planverfahren für den Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 5187/09 Gewerbegebiet nördlich Einbrunger Straße - Gebiet etwa beiderseits des Weges "Am Kehrbesen", der Stadtbahnstrecke Düsseldorf / Duisburg, der Einbrunger Straße und der Duisburger Landstraße -, für den am 07.06.1989 die Bürgerbeteiligung durchgeführt wurde, einzustellen.

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Ö Vorlagen - Nr. 61/ 127/2004 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: B-Plan Nr. 5187/09 - Gewerbegebiet nördlich Einbrunger Straße - Einstellung Beschlussdarstellung: " BV Die Bezirksvertretung BV 05 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum B ebauungsplan-Vorentwurf Nr. 5187/09 - Gewerbegebiet nördlich Einbrunger Straße - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. " APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, das Planverfahren für den Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 5187/09 Gewerbegebiet nördlich Einbrunger Straße - Gebiet etwa beiderseits des Weges "Am Kehrbesen", der Stadtbahnstrecke Düsseldorf / Duisburg, der Einbrunger Straße und der Duisburger Landstraße -, für den am 07.06.1989 die Bürgerbeteiligung durchgeführt wurde, einzustellen. Sachdarstellung: Am 22.02.1989 wurde durch den Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschlossen, für den Bebauungsplan Nr. 5187/09 (Bereich zwischen der B8 und der Trasse der Stadtbahn Düsseldorf / Duisburg )die Bürgerbeteiligung durchzuführen, die am 07.06.1989 stattfand. Die wesentlichen Planungsziele waren: Gewerbegebiet, Flächen für Sportanlagen(Tennis), Flächen für den Gemeinbedarf (Feuerwache, Jugendeinrichtung). Die dort vorgestellten Planungsinhalte wurden seinerzeit auch in den in Aufstellung befindlichen Flächennutzungsplan-Entwurf der Stadt Düsseldorf übernommen. Das Bebauungsplanverfahren ruhte danach jedoch wegen differenzierter Planungsabstimmungen im Rahmen der gesamtstädtischen Flächennutzungsplanung. Der zu jener Zeit bestehende große Wohnflächenbedarf war durch große Baulandknappheit gekennzeichnet. Darüber hinaus bestand auch ein Engpass an gewerblichen Bauflächen in Düsseldorf. Zum Zwecke einer zügigen Flächenmobilisierung wurde, nach einer gesamtstädtischen Untersuchung aller Wohnbaureserveflächen, 1993 ein städtebaulicher Ideenwettbewerb ausgelobt und durchgeführt. Er bezog, neben der großen Fläche östlich der Stadtbahntrasse und weiterer südlich gelegener Flächen am Schwarzbach, auch den Bereich des hier zu behandelnden Bebauungsplanes mit ein und umfasste im ganzen eine Fläche von 40 ha. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 127/2004 Seite 2 von 2 Das Wettbewerbsergebnis sah für die Entwicklung des Gebietes eine rein gewerbliche Nutzung vor und sollte die Grundlage für den nachfolgend zu entwickelnden Bebauungsplan bilden. Mit dem Ergebnis des Wettbewerbes wurde die Bürgerbeteiligung am 24.11.1993 durchgeführt. Am 03.03.1994 beschloss der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung mit Bericht über die Bürgerbeteiligung für das Wettbewerbsgebiet jedoch, zwei getrennte Bauleitplanverfahren für die Bereiche östlich und westlich der U79 Trasse durchzuführen. Die Weiterplanung an dem westlich der Bahntrasse gelegenen Gebiet stagnierte, weil noch keine Durchplanung vorlag, was auch durch die Besitzverhältnisse beeinflusst war. Die Änderung der Planungsinhalte und zwar die Abwendung von der gewerblichen Nutzung hin zu Wohnen erfolgte dann innerhalb der Planungsverwaltung auch aus den Erkenntnissen des laufenden Planungsprozesses an dem Bebauungsplan Einbrungen. Ein Gewerbegebiet an dieser wasserwirtschaftlich sensiblen Stelle wurde nicht mehr für tragbar erachtet. Eine Stellungnahme der Stadtwerke Duisburg von 1999 zu ersten Planungsüberlegungen in Richtung Wohnen bestätigt dies, indem die angekündigte Planänderung des Flächennutzungsplanes zugunsten einer Wohnbaunutzung als hinnehmbar eingestuft wurde, da die gemäß gesamtstädtischen Flächennutzungsplan vorgesehene gewerbliche Nutzung eine größere Gefahr für das Grundwasser darstellen würde. Eine Entscheidung sollte jedoch erst mit der Erstell ung eines Ergänzungsgutachtens zur "Wasserstudie Einbrungen" getroffen werden. Dieses Ergänzungsgutachten "Risikostudie Am Kehrbesen" liegt nun vor und setzt die Verwaltung in die Lage, das neue Bauleitplanverfahren Nr. 5187/016 für das geplante Wohngebiet durchzuführen und das alte Bauleitplanverfahren Nr. 5187/09 für ein Gewerbegebiet einzustellen. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 23.06.04 -/- 2 Bezirksvertretung 5 -/- 1 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: Keine Amt: Stadtplanungsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin RSD AllVorlg.WPT

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 61/ 127/2004