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Ö Vorlagen - Nr. 61/ 127/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
B-Plan Nr. 5187/09
- Gewerbegebiet nördlich Einbrunger Straße -
Einstellung
Beschlussdarstellung:
" BV Die Bezirksvertretung BV 05 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der
Bezirkssatzung zum B ebauungsplan-Vorentwurf Nr. 5187/09 -
Gewerbegebiet nördlich Einbrunger Straße - angehört und empfiehlt dem
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße
Beschlussfassung.
" APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt,
das Planverfahren für den Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 5187/09
Gewerbegebiet nördlich Einbrunger Straße
- Gebiet etwa beiderseits des Weges "Am Kehrbesen", der
Stadtbahnstrecke Düsseldorf / Duisburg, der Einbrunger Straße und der
Duisburger Landstraße -, für den am 07.06.1989 die Bürgerbeteiligung
durchgeführt wurde,
einzustellen.
Sachdarstellung:
Am 22.02.1989 wurde durch den Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
beschlossen, für den Bebauungsplan Nr. 5187/09 (Bereich zwischen der B8 und der
Trasse der Stadtbahn Düsseldorf / Duisburg )die Bürgerbeteiligung durchzuführen, die am
07.06.1989 stattfand. Die wesentlichen Planungsziele waren: Gewerbegebiet, Flächen für
Sportanlagen(Tennis), Flächen für den Gemeinbedarf (Feuerwache, Jugendeinrichtung).
Die dort vorgestellten Planungsinhalte wurden seinerzeit auch in den in Aufstellung
befindlichen Flächennutzungsplan-Entwurf der Stadt Düsseldorf übernommen.
Das Bebauungsplanverfahren ruhte danach jedoch wegen differenzierter
Planungsabstimmungen im Rahmen der gesamtstädtischen Flächennutzungsplanung.
Der zu jener Zeit bestehende große Wohnflächenbedarf war durch große
Baulandknappheit gekennzeichnet. Darüber hinaus bestand auch ein Engpass an
gewerblichen Bauflächen in Düsseldorf. Zum Zwecke einer zügigen Flächenmobilisierung
wurde, nach einer gesamtstädtischen Untersuchung aller Wohnbaureserveflächen, 1993
ein städtebaulicher Ideenwettbewerb ausgelobt und durchgeführt.
Er bezog, neben der großen Fläche östlich der Stadtbahntrasse und weiterer südlich
gelegener Flächen am Schwarzbach, auch den Bereich des hier zu behandelnden
Bebauungsplanes mit ein und umfasste im ganzen eine Fläche von 40 ha.
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Das Wettbewerbsergebnis sah für die Entwicklung des Gebietes eine rein gewerbliche
Nutzung vor und sollte die Grundlage für den nachfolgend zu entwickelnden
Bebauungsplan bilden. Mit dem Ergebnis des Wettbewerbes wurde die Bürgerbeteiligung
am 24.11.1993 durchgeführt. Am 03.03.1994 beschloss der Ausschuss für Planung und
Stadtentwicklung mit Bericht über die Bürgerbeteiligung für das Wettbewerbsgebiet
jedoch, zwei getrennte Bauleitplanverfahren für die Bereiche östlich und westlich der U79
Trasse durchzuführen.
Die Weiterplanung an dem westlich der Bahntrasse gelegenen Gebiet stagnierte, weil
noch keine Durchplanung vorlag, was auch durch die Besitzverhältnisse beeinflusst war.
Die Änderung der Planungsinhalte und zwar die Abwendung von der gewerblichen
Nutzung hin zu Wohnen erfolgte dann innerhalb der Planungsverwaltung auch aus den
Erkenntnissen des laufenden Planungsprozesses an dem Bebauungsplan Einbrungen.
Ein Gewerbegebiet an dieser wasserwirtschaftlich sensiblen Stelle wurde nicht mehr für
tragbar erachtet. Eine Stellungnahme der Stadtwerke Duisburg von 1999 zu ersten
Planungsüberlegungen in Richtung Wohnen bestätigt dies, indem die angekündigte
Planänderung des Flächennutzungsplanes zugunsten einer Wohnbaunutzung als
hinnehmbar eingestuft wurde, da die gemäß gesamtstädtischen Flächennutzungsplan
vorgesehene gewerbliche Nutzung eine größere Gefahr für das Grundwasser darstellen
würde. Eine Entscheidung sollte jedoch erst mit der Erstell ung eines
Ergänzungsgutachtens zur "Wasserstudie Einbrungen" getroffen werden. Dieses
Ergänzungsgutachten "Risikostudie Am Kehrbesen" liegt nun vor und setzt die Verwaltung
in die Lage, das neue Bauleitplanverfahren Nr. 5187/016 für das geplante Wohngebiet
durchzuführen und das alte Bauleitplanverfahren Nr. 5187/09 für ein Gewerbegebiet
einzustellen.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 23.06.04 -/-
2
Bezirksvertretung 5 -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
Keine
Amt:
Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Oberbürgermeister Erwin
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