Verwaltungsvorlage
Aktenzeichen 61/ 66/2004
BA Hammer Str. 23 Neubau Hotel u. TG
Termine abgeschlossen
Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Hammer Straße 23 · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug
1Dokument
15. März 2004veröffentlicht
Themen
Aus der amtlichen Vorlage
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich der Überschreitungen der Geschossigkeit und der Geschossflächenzahl (GFZ) sowie des Abweichens von der Baulinie. Zudem beschließt der Ausschuss die Zulassung einer Abweichung nach der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen hinsichtlich der Abstandflächenvorschriften.
Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument
Verfahrensstand
Beratungsweg
30.03.2004
Endgültige Beratung
Bezirksvertretung 3
31.03.2004
Endgültige Beratung
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
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Ö Vorlagen - Nr. 61/ 66/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauantrag Hammer Straße 23 -- Neubau eines Hotels mit Tiefgarage
Beschlussdarstellung:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Erteilung der
erforderlichen Befreiungen nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich der Überschreitungen
der Geschossigkeit und der Geschossflächenzahl (GFZ) sowie des Abweichens von der
Baulinie. Zudem beschließt der Ausschuss die Zulassung einer Abweichung nach der
Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen hinsichtlich der Abstandflächenvorschriften.
Sachdarstellung:
Das Grundstück Hammer Straße 23 liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen
Bebauungsplanes Nr. 5275/15, der das Gebiet als Kerngebiet ausweist und u.a. eine
Geschossigkeit von IV, eine GFZ von 3,44 sowie Baulinien festsetzt.
Geplant ist die Errichtung eines VI- und VII-geschossigen Hotels mit 135 Zimmern in den
Obergeschossen. Im Erdgeschoss sind neben dem Empfangsbereich eine Hotelbar, ein
Restaurant und drei kleine Konferenzräume vorgesehen.
Das Bauvolumen beträgt ca. 26.000 cbm.
Um das Bauvorhaben genehmigen zu k önnen, sind Befreiungen nach dem
Baugesetzbuch erforderlich, da der Baukörper von der festgesetzten Baulinie an der
Zollstraße zurückweichen soll und die GFZ von 3,44 um 0,5 und die Geschossigkeit von
IV um zwei bzw. drei Geschosse überschritten werden sollen.
Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiungen, da sie die
Abweichungen für städtebaulich vertretbar hält.
Durch den Rücksprung von der Baulinie ergibt sich eine begrünte Freifläche, die u.a. als
Außenterrasse genutzt werden soll. Sie lockert die relativ strenge Anordnung der
vorhandenen Gebäude, die überwiegend bis an die Gehwegkanten herangeführt wurden,
auf.
Wie auch das benachbarte Gebäude auf dem Grundstück Hammer Straße 19 soll das
Hotel zwei bzw. drei Geschosse höher als nach dem Bebauungsplan zulässig gebaut
werden. Es bleibt jedoch in der Gesamthöhe 1,70 m unter der Gebäudehöhe Hammer
Straße 19. Aus der Anpassung an die Geschossigkeit des Nachbargebäudes ergibt sich
auch die Überschreitung der GFZ um 0,5.
In bauordnungsrechtlicher Hinsicht verstößt das Vorhaben gegen die Abstand-
flächenvorschrift, nach der die Abstandflächen auf dem Grundstück selbst liegen müssen.
Im vorliegenden Fall liegen die Abstandflächen in Teilbereichen auf den benachbarten
Grundstücken Hammer Straße 19 und 27. Es war deshalb zu prüfen, ob eine Abweichung
nach der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zugelassen werden kann.
RSD AllVorlg.WPT
Ö Vorlagen - Nr. 61/ 66/2004
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Die Verwaltung ist der Auffassung, dass eine Abweichung zugelassen werden kann, da
die Belichtung und Belüftung nicht wesentlich beeinträchtigt wird und brandschutz-
technische Bedenken nicht bestehen. Die erforderlichen Nachbarzustimmungen werden
eingeholt.
Das Vorhaben macht den Nachweis von 44 Stellplätzen erforderlich. Diese Stellplätze
sollen in einer I-geschossigen Tiefgarage auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen
werden.
Schützenswerte Bäume werden durch das Vorhaben nicht berührt.
Die Bezirksvertretung 3 wird in der Sitzung am 30.03.04 gehört.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung ist für die Entscheidung zuständig, da
ein Hotel in der geplante Größenordnung von gesamtstädtischer Bedeutung ist,
Befreiungen nach dem Baugesetzbuch erforderlich sind, eine Abweichung nach der
Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zugelassen werden soll und das
Bauvolumen größer als 7.000 cbm ist.
Anlagen:
- Lageplan
- Ansichten
- Grundrisse EG, OG
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 31.03.2004 -/-
2
Bezirksvertretung 3 30.03.2004 -/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative: Keine
Amt: Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin
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Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 61/ 66/2004