Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 61/ 66/2004

BA Hammer Str. 23 Neubau Hotel u. TG

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Hammer Straße 23 · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 1Dokument 15. März 2004veröffentlicht

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Aus der amtlichen Vorlage

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich der Überschreitungen der Geschossigkeit und der Geschossflächenzahl (GFZ) sowie des Abweichens von der Baulinie. Zudem beschließt der Ausschuss die Zulassung einer Abweichung nach der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen hinsichtlich der Abstandflächenvorschriften.

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Ö Vorlagen - Nr. 61/ 66/2004 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Bauantrag Hammer Straße 23 -- Neubau eines Hotels mit Tiefgarage Beschlussdarstellung: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich der Überschreitungen der Geschossigkeit und der Geschossflächenzahl (GFZ) sowie des Abweichens von der Baulinie. Zudem beschließt der Ausschuss die Zulassung einer Abweichung nach der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen hinsichtlich der Abstandflächenvorschriften. Sachdarstellung: Das Grundstück Hammer Straße 23 liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 5275/15, der das Gebiet als Kerngebiet ausweist und u.a. eine Geschossigkeit von IV, eine GFZ von 3,44 sowie Baulinien festsetzt. Geplant ist die Errichtung eines VI- und VII-geschossigen Hotels mit 135 Zimmern in den Obergeschossen. Im Erdgeschoss sind neben dem Empfangsbereich eine Hotelbar, ein Restaurant und drei kleine Konferenzräume vorgesehen. Das Bauvolumen beträgt ca. 26.000 cbm. Um das Bauvorhaben genehmigen zu k önnen, sind Befreiungen nach dem Baugesetzbuch erforderlich, da der Baukörper von der festgesetzten Baulinie an der Zollstraße zurückweichen soll und die GFZ von 3,44 um 0,5 und die Geschossigkeit von IV um zwei bzw. drei Geschosse überschritten werden sollen. Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiungen, da sie die Abweichungen für städtebaulich vertretbar hält. Durch den Rücksprung von der Baulinie ergibt sich eine begrünte Freifläche, die u.a. als Außenterrasse genutzt werden soll. Sie lockert die relativ strenge Anordnung der vorhandenen Gebäude, die überwiegend bis an die Gehwegkanten herangeführt wurden, auf. Wie auch das benachbarte Gebäude auf dem Grundstück Hammer Straße 19 soll das Hotel zwei bzw. drei Geschosse höher als nach dem Bebauungsplan zulässig gebaut werden. Es bleibt jedoch in der Gesamthöhe 1,70 m unter der Gebäudehöhe Hammer Straße 19. Aus der Anpassung an die Geschossigkeit des Nachbargebäudes ergibt sich auch die Überschreitung der GFZ um 0,5. In bauordnungsrechtlicher Hinsicht verstößt das Vorhaben gegen die Abstand- flächenvorschrift, nach der die Abstandflächen auf dem Grundstück selbst liegen müssen. Im vorliegenden Fall liegen die Abstandflächen in Teilbereichen auf den benachbarten Grundstücken Hammer Straße 19 und 27. Es war deshalb zu prüfen, ob eine Abweichung nach der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zugelassen werden kann. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 66/2004 Seite 2 von 2 Die Verwaltung ist der Auffassung, dass eine Abweichung zugelassen werden kann, da die Belichtung und Belüftung nicht wesentlich beeinträchtigt wird und brandschutz- technische Bedenken nicht bestehen. Die erforderlichen Nachbarzustimmungen werden eingeholt. Das Vorhaben macht den Nachweis von 44 Stellplätzen erforderlich. Diese Stellplätze sollen in einer I-geschossigen Tiefgarage auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden. Schützenswerte Bäume werden durch das Vorhaben nicht berührt. Die Bezirksvertretung 3 wird in der Sitzung am 30.03.04 gehört. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung ist für die Entscheidung zuständig, da ein Hotel in der geplante Größenordnung von gesamtstädtischer Bedeutung ist, Befreiungen nach dem Baugesetzbuch erforderlich sind, eine Abweichung nach der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zugelassen werden soll und das Bauvolumen größer als 7.000 cbm ist. Anlagen: - Lageplan - Ansichten - Grundrisse EG, OG Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 31.03.2004 -/- 2 Bezirksvertretung 3 30.03.2004 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: Keine Amt: Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin RSD AllVorlg.WPT

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 61/ 66/2004