Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 175 18/2004

Bauantrag Arnheimer Str. 109

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Arnheimer Straße 109 · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 1Dokument 11. Februar 2004veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Die Bezirksvertretung 5 beschließt die Erteilung der Baugenehmigung einschließlich der erforderlichen Befreiung nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich des Abweichens von der Baulinie.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

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Ö Vorlagen - Nr. 175 18/2004 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Bauantrag Arnheimer Str. 109 -- Neubau eines Einfamilienhauses Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 5 beschließt die Erteilung der Baugenehmigung einschließlich der erforderlichen Befreiung nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich des Abweichens von der Baulinie. Sachdarstellung: Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 5186/02, der das Gebiet als Wohngebiet ausweist und straßenseitig in einem Abstand von 5,0 m eine Baulinie festsetzt. Da der Bebauungsplan nicht qualifiziert im Sinne des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch ist, erfolgt die planungsrechtliche Beurteilung im übrigen gemäß § 34 Baugesetzbuch. Geplant ist, den vorhandenen Altbau abzureissen und durch einen Neubau an gleicher Stelle zu ersetzen. Der Neubau soll I-geschossig mit Zeltdach errichtet werden. Das Bauvolumen beträgt ca. 1.557 cbm, die Nettogeschossfläche ca. 283 qm. Um das Bauvorhaben genehmigen zu k önnen, ist eine Befreiung nach dem Baugesetzbuch erforderlich, da der geplante Neubau nicht an der straßenseitigen Baulinie errichtet werden soll. Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiung, da sie die Abweichung für städtebaulich vertretbar hält. Der Neubau soll an gleicher Stelle errichtet werden, an der sich der bestehende Altbau befindet. Hierdurch können die auf dem Grundstück vorhandenen schützenswerten Bäume erhalten werden. Im übrigen sind auch die auf den Nachbargrundstücken befindlichen Aufbauten überwiegend von der Baulinie abgesetzt. Da das geplante Vorhaben nach seiner Art in einem Wohngebiet zulässig ist und sich auch nach seinem Maß in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, befürwortet die Verwaltung die Erteilung der Baugenehmigung. Der notwendige Stellplatz soll in einer Garage auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden. Schützenswerte Bäume werden durch das Bauvorhaben nicht berührt. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 175 18/2004 Seite 2 von 2 Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da eine Befreiung nach dem Baugesetzbuch erforderlich ist, die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch erfolgt und das Grundstück über 1.000 qm groß ist. Anlagen: - Übersichtsplan - Lageplan - Ansichten Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 5 24.02.04 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative:Keine Amt: Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin RSD AllVorlg.WPT

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 175 18/2004